Protokoll der Sitzung vom 14.11.2012

Für die SPD-Fraktion spricht Kolle ge Schmiedel.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die letzten Einlassungen der Redner der Oppositionsfraktionen brachten nichts Neues, sind also ver pufft. Das Ende der Debatte ist jetzt der Anlass, der Regierung für die Einbringung eines guten Entwurfs zu danken. Wir freu en uns auf die Ausschussberatungen und wünschen jetzt gu ten Appetit.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Heiterkeit des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Halt, halt! Ich muss die Dynamik des Kollegen Schmiedel noch einmal kurz ausbremsen, was den Appetit angeht.

Wir müssen noch über die geschäftsordnungsmäßige Behand lung abstimmen.

Zunächst stelle ich fest: Es liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Wie es gemäß der Geschäftsordnung an dieser Stelle vorge sehen ist, schlage ich vor, die Gesetzentwürfe der Landesre gierung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zu überweisen. – Dazu gibt es einen Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, wir bitten in diesem Fall um förmliche Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft.

Unser Fraktionsvorsitzender hat es ausgeführt: Wir halten das, was die Regierung vorgelegt hat, nicht für eine Grundlage, auf der wir den Herausforderungen gerecht werden können. Die Regierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie hat ihre selbst gestellten Aufgaben nicht erfüllt. Die Haushaltsbera tungen – –

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Antrag zur Geschäfts ordnung!)

Herr Schmiedel hat gesagt, er habe nicht verstanden, was das Verfahren soll. Deshalb erkläre ich es gern zur Geschäfts ordnung noch einmal.

(Beifall bei der CDU – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Nein!)

Das Verfahren hat seinen Grund darin, dass wir das als nicht ausreichende Grundlage ansehen. Das ist ein Verstoß gegen

die bestehende Schuldenbremse. Sie wird einfach aus der Haushaltsordnung gestrichen.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ziehen Sie vor den Staatsgerichtshof!)

Deshalb beantragen wir eine förmliche Abstimmung und leh nen die Überweisung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft ab.

Das heißt, wir haben darüber abzu stimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans Baden-Würt temberg für die Haushaltsjahre 2013/2014 (Staatshaushalts gesetz 2013/2014 – StHG 2013/2014) –, Drucksache 15/2560, und den Gesetzentwurf der Landesregierung – Haushaltsbe gleitgesetz 2013/2014 –, Drucksache 15/2561, zur weiteren Beratung – wie es die Geschäftsordnung vorsieht – an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zu überweisen.

Wer diesem Vorgehen zustimmt, den möchte ich um das Hand zeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung der beiden Gesetzentwürfe zur weiteren Be ratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft mehr heitlich beschlossen.

(Abg. Peter Hauk CDU: Aber knapp!)

Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 1 der Tagesord nung erledigt.

Ich weise Sie darauf hin, dass wir in der Mittagspause einen Empfang für die Soldatinnen und Soldaten, die sich im Aus landseinsatz befunden haben, vorbereitet haben. Dazu möch te ich Sie herzlich einladen.

Wir setzen die Sitzung um 15:45 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 14:45 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 15:46 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene 50. Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Regierungsbefragung

Ich erteile Herrn Abg. Haußmann das Wort.

K f z - Z u l a s s u n g

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne die Re gierungsbefragung mit Fragen an Verkehrsminister Hermann zum Thema Kfz-Zulassung. Ich möchte meinen Beitrag in zwei Blöcke aufteilen.

Das erste Thema ist das der Altkennzeichen. Am 9. Novem ber 2012, also in der letzten Woche, wurde in Sachsen das ers te sogenannte Altkennzeichen ausgegeben. Der sächsische Wirtschaftsminister Morlok war in Grimma und auch im Vogt landkreis.

Die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein land-Pfalz und Schleswig-Holstein beginnen in dieser Woche mit der Ausgabe von Altkennzeichen. Thüringen und Sach sen-Anhalt beginnen damit noch im Jahr 2012, MecklenburgVorpommern im Laufe dieses Winters.

In Baden-Württemberg beschäftigen sich aktuell zahlreiche Landkreise mit dem Thema „Wiedereinführung von Altkenn zeichen“. Teilweise gibt es dafür Zustimmung wie im NeckarOdenwald-Kreis oder im Rems-Murr-Kreis. Teilweise gibt es auch Ablehnung wie im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Deswegen frage ich den Verkehrsminister: Wie geht es in Ba den-Württemberg weiter, wie plant die Landesregierung da mit umzugehen? Wie bindend sind Kreistagsentscheidungen, das heißt, wie können sich Kommunen in Baden-Württem berg verhalten, die gern Altkennzeichen hätten, während die betreffenden Landkreise deren Wiedereinführung abgelehnt haben?

Zweiter Punkt: Im Rahmen des Themas Kfz-Zulassung ist auch der Bürokratieabbau bei der Kfz-Ummeldung ohne Hal terwechsel ein Thema. Wir hatten dieses Thema im vergange nen Jahr schon einmal in einem Antrag aufgegriffen.

In Baden-Württemberg ist aktuell eine Neuzuteilung von Kenn zeichen bei einem Umzug in einen anderen Landkreis notwen dig – mit Ausnahme der sechs Stadt- und Landkreise Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim und Ulm. Aber wenn man in einen anderen Landkreis umzieht, ist es eben notwendig, ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen.

In Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen muss man inzwischen keine Ummeldung mehr vor nehmen, wenn man von einem Landkreis in einen anderen zieht. Man kann sich dies also ersparen. Auch hier würde uns interessieren, wie die weitere Vorgehensweise in Baden-Würt temberg geplant ist.

Zum Thema „Vereinfachung der Ummeldung“: Bisher muss man für eine Ummeldung zur Kfz-Zulassungsstelle. Es gibt auch Überlegungen, § 64 des Straßenverkehrsgesetzes und § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahin gehend zu ändern, dass man nicht mehr zur Zulassungsstelle muss, son dern die Ummeldung direkt bei der Meldebehörde vornehmen kann.

Der abschließende Punkt ist das Thema E-Government. Ba den-Württemberg beteiligt sich am Projekt „Deutschland-On line“. Dazu hätte uns der aktuelle Stand interessiert.

So weit von meiner Seite.

Herzlichen Dank.

Danke schön. – Für die Beantwortung darf ich den Herrn Verkehrsminister an das Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will zunächst die Fragen zum Thema Altkennzeichen beantwor ten. Vorweg vielleicht noch ein paar Worte für diejenigen, die nicht Teil der „Altkennzeichenbewegung“ sind. Das war eine

längere Debatte, die hervorgegangen ist aus einer Bewegung der Fachhochschule Heilbronn

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Hochschule!)

der Hochschule Heilbronn. Das ist eine Bewegung zurück zum Altkennzeichen als Möglichkeit, die frühere Identität wiederzufinden. Auf Bundesebene gab es eine Diskussion da rüber, wie sinnvoll das ist. Nach einigem Hin und Her haben wir uns schließlich darauf verständigt, dass nicht alle mögli chen Kennzeichen, sondern nur historische Altkennzeichen zugelassen sein sollen.

Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass die damit verbun dene Änderung zum 1. November 2012 in Kraft getreten ist. Wir, das Land Baden-Württemberg, haben eine Frist gesetzt, die aber nicht zwingend einzuhalten ist, sondern nur dazu dient, dass wir überhaupt eine Entscheidungsgrundlage ha ben.

Wir haben die Kommunen über die Regierungspräsidien in formiert, dass es die Möglichkeit gibt, die Altkennzeichen wieder einzusetzen. Die Regelung sieht vor, dass die jeweili ge Landesregierung entscheidet, welchen Antrag auf Wieder einsetzung eines Altkennzeichens sie nach Berlin weitergibt. Das heißt, formal sind wir dafür zuständig, auszuwählen und zu entscheiden.

Wir haben uns dafür entschieden, dass die Regierungspräsi dien die Landkreise informieren und um ein Votum des Kreis tags bitten. Wir haben aber auch gesagt, dass ein solches mög liches Votum für die Landesregierung rechtlich nicht bindend sein kann. Das ist für uns vielmehr ein Hinweis, dass uns nicht egal ist, was in den Landkreisen gedacht wird und ob man ein Altkennzeichen haben will oder nicht haben will.

In Baden-Württemberg gibt es einzelne Kommunen, die ihre Altkennzeichen undbedingt wiederhaben wollen. Es gibt aber auch Kreise, die das nicht wollen, weil sie befürchten, dass längst überwundene Spaltungen wieder zutage treten. Der Landkreistag z. B. ist genau aus diesem Grund sehr entschie den dagegen. Auch der Städtetag ist nicht wirklich begeistert, sondern nur ein Teil davon spricht sich dafür aus.

Deswegen waren wir, die Landesregierung, etwas zurückhal tend. Denn einige finden dies ganz toll, und andere sehen dies als rückwärtsgewandt und unnötig an. Deshalb haben wir ge sagt: Schickt uns jeweils den betreffenden Kreistagsbeschluss. Wir beziehen das in unsere Entscheidung ein. Wir werden das – bis zum 16. November läuft die Frist, die wir gesetzt haben – so schnell wie möglich nach Berlin weiterreichen.