(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Bern hard Lasotta CDU: Da klatscht ihr von den Grünen nicht!)
Wenn man dann aber die politische Entscheidungsfindung – das gehört zum Regierungshandeln sicher dazu – vom Bauch in den Kopf verlagert, kann man über eine Tatsache einfach nicht hinwegsehen: Das Risiko der Anrechenbarkeit auf SGBII-Leistungen ist Fakt. Schließlich rechnet der Bund sowohl das Bundesbetreuungsgeld als auch das Bundeselterngeld auf Hartz IV an. Warum soll dann ausgerechnet das Landeserzie hungsgeld, das in einer ähnlichen Lebenssituation ausbezahlt wird, anrechnungsfrei bleiben?
Diese Frage kann niemand beantworten. Was wir sicher nicht tun werden, ist, mit Landesmitteln den Bundeshaushalt zu sa nieren.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Dafür gibt es den Fi nanzausgleich!)
Nicht von der Hand zu weisen ist auch die Tatsache, dass das Landeserziehungsgeld – Kollege Lucha hat darauf hingewie sen – zwar eine individuell wirksame Hilfe für die betroffe nen Personengruppen ist, dass es aber auch eine Transferleis tung ist, die an den benachteiligenden Strukturen überhaupt nichts ändert. Die Zuständigkeit für direkte Transferleistun gen liegt beim Bund.
Zu 100 % strukturverbessernd ist dagegen unser Pakt mit den Kommunen für Familien mit Kindern. Wir halten unser Ver sprechen gegenüber den Städten und Gemeinden. So wird z. B. der Ausbau der Schulsozialarbeit fortgesetzt. Die Er folgsmeldung lautet hier: Seit 2010 ist ein Ausbau um 300 Stellen auf momentan fast 1 000 Vollzeitstellen in der Schul sozialarbeit erfolgt. Das ist ein Erfolg. Deshalb stocken wir das Programm 2014 auf 25 Millionen € auf.
Wir halten Wort, weil wir der Meinung sind, dass Schulsozi alarbeit zum festen Angebot unserer Schulen gehört und hier deshalb das Land gemeinsam mit den Trägern der Jugendhil fe in der Verantwortung steht. Meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie diese Aufstockung mit der Begründung ab lehnen, Schulsozialarbeit sei nicht Aufgabe des Landes, spricht für sich.
Nochmals kurz zurück zum Erziehungsgeld. Herr Klenk, mei ne Damen und Herren von der CDU, Sie fordern die Beibe haltung der Mittel in Höhe von rund 30 Millionen € für den Doppelhaushalt. Als Hauptdeckungsvorschlag fällt Ihnen nichts Besseres als die Zustimmung zum Steuerabkommen mit der Schweiz ein – ein Steuerabkommen, das Steuerhinterzieher besserstellt als Steuerzahler, die solidarisch sind,
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Paul Lo cherer CDU: Ihr schützt sie jetzt, indem ihr nicht zu stimmt!)
Das ist ein Schutzabkommen für Steuerhinterzieher zur Fi nanzierung sozialer Vorhaben. Da hat der Vermittlungsaus schuss gestern ganz richtig entschieden
(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Jawohl! Blind gänger! – Gegenruf des Abg. Paul Locherer CDU: Das wird euch noch auf die Füße fallen, aber wie!)
Herr Haußmann, noch eine kurze Bemerkung zum Antrag der FDP/DVP: Sie wollen die pauschale Förderung der Verbände erhöhen. Das klingt natürlich sympathisch. Auch wir sind der Meinung, dass die Mittel bei den Sozialverbänden gut ange legt sind. Keine Frage: Da kann jeder sicherlich mehr brau chen und kann mit diesen Mitteln eine gute Arbeit machen. Wir lehnen die Pauschalförderung aber ab.
Gleichzeitig wissen wir jedoch das Geld, das zur Verfügung steht, sehr gezielt unterzubringen. Wir haben Fördermittel er höht, z. B. für den Landesfamilienrat, für Pro Familia, für Fa milienpaten, für das Mütterforum. Auch die LAG Jungenar beit bekommt zukünftig jährlich 50 000 €, ebenso wie die LAG Mädchenpolitik.
Mit unserem Koalitionspartner haben wir uns darauf verstän digt, dass für politische Schwerpunkte ebenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Fachberatungsstel len für Opfer von Menschenhandel sind zu nennen, das frei willige soziale Jahr wird auf hohem Niveau gehalten, Mittel für Suchtprävention und für die Altenhilfe werden zur Verfü gung gestellt.
Dem Sozialministerium ist es gelungen – dafür sind wir, Frau Ministerin, sehr dankbar –, die Finanzierung einer ganzen Rei
he von Maßnahmen, für die die Regierungsfraktionen im letz ten Jahr zusätzliche Mittel beantragt haben, im jetzt zu verab schiedenden Haushalt zu verstetigen. In einigen Fällen konn te der Ansatz sogar erhöht werden.
Wichtig ist uns ein erster großer Aufschlag, mit dem wir die Herkulesaufgabe „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon vention“ angehen und das Thema Inklusion voranbringen wol len. Für entsprechende Vorhaben wird die Finanzierung um ansehnliche 2,1 Millionen € im Jahr 2013 und 4,8 Millionen € im Jahr 2014 aufgestockt.
Die Krankenhausförderung ist angesprochen worden. Sie kön nen beklagen, dass die Mittel nicht ausreichen. Sicherlich sind auch im Krankenhausbereich mehr Mittel erforderlich. Aber Kollege Lucha hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass noch nie so viel Geld in die Krankenhausinvestitionen geflossen ist. Wir halten nicht nur den erhöhten Ansatz von 2011/2012, sondern werden diesen Ansatz im Doppelhaushalt 2013/2014 noch einmal um je 25 Millionen € erhöhen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, der Haushaltsplan 2013/2014 des Sozialministeriums kann sich sehen lassen. Selbstverständlich würden wir Sozialpolitiker gern noch eini ges mehr von den Vorhaben, die wir im Koalitionsvertrag be schrieben haben, umsetzen und würden diese gern mit mehr Geld ausstatten oder sie in höherer Geschwindigkeit auf den Weg bringen. Leider setzt uns die Finanzlage Grenzen. Diese Grenzen müssen wir respektieren; denn ein solider Haushalt ist nun einmal Voraussetzung, um die sozialen Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können.
Herr Kollege Hinderer, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist eine Frage zum Ar muts- und Reichtumsbericht. Sie haben vorhin gesagt, mit der zusätzlichen Million sollten vor allem neue Projekte, Modell projekte, gefördert werden. Ist dann die Aussage des Städte tags, die gestern die Mitgliedsstädte in einem Schreiben er reichte, falsch? Sie lautet wie folgt:
Für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung hat das Land im Doppelhaushalt 2013/2014 je 500 000 € vorge sehen. Diese Mittel werden u. a. für die Durchführung von Veranstaltungen sowie für die Erstellung des Berichts ver wandt. Sofern die Mittel nicht verbraucht werden,
Es geht also, wenn ich diese Aussage richtig interpretiere, mit nichten um die Erprobung von Modellprojekten, sondern es
geht in erster Linie um die Durchführung von Veranstaltun gen und um die Erstellung des Berichts – 1 Million €!
Die zweite Frage: Sie haben erklärt – dazu hat auch Frau Mi nisterin Altpeter bereits wiederholt eine Aussage gemacht –, warum die Streichung des Landeserziehungsgelds erfolgt ist. Frage: Haben Sie eine definitive, abschließende Bewertung des Bundes, dass das Landeserziehungsgeld in der alten Form oder in der Form, wie Sie es geplant haben, auf Bundesleis tungen angerechnet werden würde?
Wie bewerten Sie diese Aussage im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Sozialministerin zum Antrag Drucksache 15/2474, in der es auch um das Landeserziehungsgeld geht? Dort heißt es:
Die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes erfolgte vor dem in Ziffer 3 und 4 dargelegten Hintergrund im Rah men der Gesamtkonzeption der Landesregierung zur struk turellen Konsolidierung des Haushaltes, ohne dass dies der ausschlaggebende Grund... gewesen ist.
Zunächst einmal: Es ist uns lie ber, den Landeshaushalt strukturell zu konsolidieren, als den Bundeshaushalt zu unterstützen.
Wir haben heftigsten Grund zu der Annahme, dass das Lan deserziehungsgeld in der reformierten Form angerechnet wird.
Das Bundeserziehungsgeld wird angerechnet, das neue, un sägliche Betreuungsgeld wird angerechnet. Warum soll das Landeserziehungsgeld nicht angerechnet werden?
Leider haben wir keine abschließende Bewertung der Bun desregierung bekommen. Denn sie wird einen Teufel tun, uns diese zu geben, solange dieses Bundesbetreuungsgeld derart kritisch diskutiert wird, wie es derzeit der Fall ist, und solan ge Bayern immer noch unterwegs ist und dieses Betreuungs geld partout durchsetzen will.
Wenn im nächsten Jahr ein Regierungswechsel stattgefunden hat – das hat uns Kanzlerkandidat Peer Steinbrück neulich deutlich gesagt –, soll dies als eine der ersten Maßnahmen wieder abgeschafft werden. Das ist auch richtig so.