Vielen Dank, Herr Minister. Das ist jetzt ein besonders ergreifender Augenblick für mich, weil das nach ungefähr sechs Anläufen die Chance ist, Ihnen eine Frage zu stellen.
In der Stellungnahme Ihres Ministeriums zu dem Antrag steht – das hat mich doch gewundert, und deswegen möchte ich doch einmal fragen, um zu klären, ob das nicht ein mögliches Missverständnis ist, das aufgelöst werden sollte –:
Eine vollständige Dokumentation sämtlicher im Land vor handenen Gasspeicher... liegt der Landesregierung nicht vor.
Herr Kollege Nemeth, es ist nun einmal so, dass die Stilllegung von Gasspeichern, insbesondere von kommu nalen Gasspeichern – diese sind vorhin schon angesprochen worden, die sogenannten Kugelspeicher –, nicht meldepflich tig ist.
Deshalb haben wir auch keine Statistik vorliegen, auf die ich zurückgreifen könnte. Es ist vielmehr ein ziemlicher Aufwand, bei den jeweiligen lokalen Netzbetreibern und bei den jewei ligen lokalen Unternehmen nachzufragen, was heute noch in Betrieb ist und was heute nicht mehr in Betrieb ist. Trotzdem werden wir natürlich in Zukunft alles dafür tun, zu sehen, was hier noch machbar ist. Ich werde es gleich auch noch anspre chen.
Nochmals zurück zu der Reserveleistung, die wir in diesem Winter und in den nächsten Wintern zur Verfügung haben. Der gravierende Unterschied ist, dass wir mittlerweile zum einen mehr Reserve bei den Netzbetreibern generiert haben, Stich wort 2 600 MW. Herr Kollege Glück, ich würde bitten, ferner zu berücksichtigen, dass die Stellungnahme zum vorliegen den Antrag vom September letzten Jahres stammt und sich die Welt seitdem nun einmal weitergedreht hat. In den letzten Mo naten ist es in Baden-Württemberg gelungen, in den Gesprä chen zwischen dem Netzbetreiber und dem Betreiber des Kraftwerks dafür Sorge zu tragen, dass es für das RDK 4 zu künftig einen Gasliefervertrag gibt, der keine Lieferunterbre chung vorsieht. Das ist natürlich für uns noch einmal ein zu sätzlicher Punkt, mit dem wir Versorgungssicherheit noch bes ser gewährleisten können, weil wir damit letztendlich noch einmal 353 MW in diesem Winter haben, die wir im letzten Winter nicht zur Verfügung hatten, da die Anlage zum dama ligen Zeitpunkt noch einen unterbrechbaren Gasliefervertrag hatte – schlicht und ergreifend aus dem Grund: Er ist billiger als ein nicht unterbrechbarer Gasliefervertrag.
Außerdem wurde das Energiewirtschaftsgesetz zur Gewähr leistung der Versorgungssicherheit um entsprechende Rege lungen ergänzt. Diese Regelungen sehen u. a. vor, dass die
Stilllegung von Kraftwerken mit fossilen Energieträgern der Bundesnetzagentur ein Jahr im Voraus anzumelden ist. Die Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke kann gegen Entschä digung auch von der Bundesnetzagentur untersagt werden. Zudem sollen – auch dies ist in der Novelle des Energiewirt schaftsgesetzes festgehalten, das im Dezember letzten Jahres in Kraft getreten ist – systemrelevante Gaskraftwerke vorran gig mit Gas versorgt werden.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU hebt die herunter gefallenen Schriftstücke auf. – Beifall bei Abgeord neten aller Fraktionen – Zuruf: Herr Untersteller, ich war es nicht! – Heiterkeit)
Ich bedanke mich insbesondere bei Herrn Kollegen Röhm für die Unterstützung, die er mir da jetzt gewährt hat.
Unter Federführung der terranets bw wurde in Zusammenar beit mit Verteilnetzbetreibern und den Stadtwerken auch ein Handlungsleitfaden erarbeitet. Dieser regelt für den Fall einer schwierigen Versorgungssituation die Kommunikation zwi schen den Netzbetreibern und die Umsetzung von erforderli chen Maßnahmen. So gesehen haben wir hier doch eine er hebliche Verbesserung gegenüber der nicht ganz befriedigen den Situation im letzten Winter erreicht.
Erfreulich ist übrigens auch, dass die deutschen Fernleitungs netzbetreiber ein Frühwarnsystem entwickelt und installiert haben, mit dem frühzeitig auf mögliche Transportengpässe re agiert werden kann.
Auf Initiative meines Hauses soll nunmehr eine Bund-Län der-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, deren Ziel es sein soll, sich der vielfältigen Fragen anzunehmen, die sich im Zusam menhang mit der Sicherstellung der Gasversorgung stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kurz- und mit telfristig wirksamer Ansatz zur Verbesserung der Situation im Hinblick auf die Versorgung mit Gas in Baden-Württemberg liegt in der Umsetzung von kapazitätsreduzierenden Maßnah men in den Ausspeisenetzen. Hierdurch können Lastspitzen gekappt und eine gewisse Glättung des Kapazitätsbedarfs er reicht werden.
Zur Erschließung der vorhandenen Potenziale hat die badenwürttembergische Landesregulierungsbehörde bereits entspre chende Möglichkeiten eröffnet. Gasverteilnetzbetreiber haben die Möglichkeit, mit einzelnen Letztverbrauchern reduzierte Netzentgelte für unterbrechbare Gasnetzanschlussverträge zu vereinbaren. Mittels solcher Verträge wird ein wirtschaftlicher Anreiz für Letztverbraucher gesetzt, entsprechende Verträge abzuschließen, womit dann die Lastspitzen gegebenenfalls auch gekappt werden können. Je nach Einzelfall können auf der Ebene der Verteilnetze von der Landesregulierungsbehör de auch notwendige Kosten für die Vorhaltung insbesondere von eigenen Speichern grundsätzlich ganz oder teilweise an
Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die Poten ziale bei den lokalen Speichern so weit wie möglich ausge schöpft werden können. Dabei wird sie entsprechende Akti vitäten der terranets bw unterstützen sowie die Notwendigkeit von Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen prüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl die Strom- als auch die Gasbranche hat sich intensiv mit Fragen der Ver sorgungssicherheit befasst und vor diesem Winter entspre chende Vorkehrungen getroffen. Die Situation im Winter 2012/2013 ist bei extremen Witterungssituationen zwar nach wie vor angespannt, aber ich bin sicher, dass wir noch besser vorbereitet sind, als dies im vergangenen Winter der Fall war. Diese Einschätzung wird auch von den großen Netzbetreibern in Baden-Württemberg geteilt. Das heißt, dass es für die Hor rorszenarien eines Blackouts, die in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder von vielen Seiten vorgebracht worden sind und auch in den Medien auftauchten, keinen An lass gibt.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kom men deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/2357.
Zu diesem Antrag liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Druck sache 15/2942 (modifizierte Fassung), vor, mit dem ein Ab schnitt II und ein Abschnitt III in den Berichtsantrag Druck sache 15/2357 aufgenommen werden sollen.
Sind Sie damit einverstanden, dass Abschnitt II und Ab schnitt III gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden? – Das ist der Fall. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist diesem Änderungsantrag mehrheitlich zuge stimmt.
Abschnitt I des Antrags Drucksache 15/2357 ist ein reiner Be richtsantrag und kann deshalb für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2012, Az.: 1 BvR 1795/08, 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 – Verfassungsbeschwerden gegen die Jagdpflicht – Drucksache 15/2718
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2012, Az.: 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12 – Verfassungsbeschwer den gegen die Filmabgabe – Drucksache 15/2719
ber 2012 – Bericht der Landesregierung zu einem Be schluss des Landtags; hier: Denkschrift 2011 des Rech nungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 21: Energie spar-Contracting bei Landesimmobilien
2012 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Bericht zur energetischen Gebäu desanierung landeseigener Liegenschaften
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 15. Oktober 2012 – Bericht der Landesregie rung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2009 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschafts führung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 24: Förderung der Landesbühnen – Drucksachen 15/2483, 15/2870