Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Dort, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wo Kleinkind betreuung angeboten wird, muss Qualität vorhanden sein.

Deshalb setzt die CDU-Fraktion auf fortlaufende Fort- und Weiterbildung der Betreuungskräfte. Aus unserer Sicht wäre es auch angebracht, das in das neue Gesetz aufzunehmen.

Darüber hinaus ist es mir wichtig, darauf aufmerksam zu ma chen, dass insbesondere auch im ländlichen Bereich ein gro ßer Bedarf an qualifizierten Fachkräften besteht.

Mit Blick auf die Anhörungsergebnisse würde mich interes sieren, weshalb Sie sich gegen die scheinbar naheliegende Lö sung entschieden haben, den Fachkräftekatalog in die Form einer Rechtsverordnung zu bringen. Damit könnten Sie even tuelle Anpassungen künftig ohne erneute Gesetzesänderun gen durchführen und vornehmen.

Wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie es von der CDU-Fraktion gewöhnt sind, den Gesetzentwurf konst ruktiv und kritisch-engagiert begleiten.

(Zuruf von der SPD: Das ist ja etwas ganz Neues!)

Sollten in der Beratungsphase weitere gute Anregungen hin zukommen, werden wir entsprechende Änderungsanträge stel len.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Frau Abg. Boser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzent wurf wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um auf die veränderten Anforderungen in den Kindertageseinrichtungen zu reagieren und neue Professionen in den Fachkräftekatalog aufzunehmen, die gerade bei der Bildung von multiprofessi onellen Teams eine wichtige Grundlage sein werden.

Die Inklusion wird in den Kindertageseinrichtungen in den kommenden Jahren verstärkt eine Rolle spielen. Hierbei wer den die multiprofessionellen Teams wichtig sein, um den An forderungen gerecht werden zu können.

Den Trägern wird mit dem veränderten Fachkräftekatalog die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Professionen wie beispiels weise Heilpädagogen oder Physiotherapeuten in den Kinder tageseinrichtungen aufzunehmen. Dies begrüßen wir aus drücklich.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Aber nicht nur für die Einrichtung von multiprofessionellen Teams ist der vorliegende Gesetzentwurf eine wichtige Ver besserung. Auch für den Bereich der U-3-Betreuung werden zusätzliche Professionen in den Fachkräftekatalog aufgenom men. Denn für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bestehen in verschiedenen Bereichen andere Anforderungen als für die Betreuung von Kindern über drei Jahren. Dies wur de in dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt und kann von den Trägern neu angewendet werden.

Für uns war aber auch eine wichtige Grundlage, dass der Qua litätsanspruch bei dem veränderten Fachkräftekatalog eine

wichtige Rolle spielt und dass wir nicht allen Professionen Tür und Tor öffnen, sondern dass bei gewissen Berufsgrup pen weiterhin die Einzelfallentscheidung beim Landratsamt eine Rolle spielt. Hier können auch weiterhin die Anträge von den Trägern eingereicht werden, zusätzliche Professionen wie Dorfhelferinnen oder Familienhelferinnen aufzunehmen. Das wurde vom Kollegen Wald angesprochen. Wir waren uns da rin einig, dass es wichtig ist, dass die Professionen, die wir in den Fachkräftekatalog aufnehmen, auch den Qualitätsansprü chen unterliegen.

Wir haben daher im vorliegenden Gesetzentwurf nochmals das unterstrichen, was sich bei den Stellungnahmen im Zuge der Beratungen zeigte, und wollen nun auch hier im Landtag im Zuge der Fortsetzung der Beratung dieses Gesetzentwurfs gern noch darüber debattieren, inwieweit die Anforderungen tatsächlich verändert werden müssen.

Denn im Rahmen einer Verordnung ist das Kultusministeri um natürlich in der Lage, schneller zu reagieren. Aber ich glaube, dass es, gerade um den Anforderungen in den Kinder tageseinrichtungen gerecht zu werden, auch wichtig ist, hier im Haus darüber zu sprechen und sich auszutauschen, wie auf Veränderungen reagiert werden kann.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Kultus ministerium für den Gesetzentwurf bedanken. Er stellt auch die verschiedenen Stellungnahmen der Trägereinrichtungen ausgewogen dar. Es gab dabei Forderungen, die noch sehr viel weiter gingen; es gab aber auch zurückhaltendere Stellung nahmen. Der Gesetzentwurf spiegelt dies unserer Ansicht nach sehr gut wider. Daher mein ausdrücklicher Dank für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten und für den vorliegenden Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Bayer das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die in den letzten Monaten ge führt wurde, hat eines ganz deutlich gezeigt: Der eigentlich limitierende Faktor bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige und bei der Fortentwicklung der Vor schulpädagogik ist der Fachkräftemangel. Deswegen muss da rauf fachlich und politisch reagiert werden.

Daher wird die Frage nun immer dringlicher, wie rasch der Bedarf an pädagogischem Personal gedeckt werden kann – und zwar, ohne an der notwendigen Qualität in Bildung und Betreuung zu sparen. Das ist ein ganz, ganz schwieriger Spa gat.

Hier gibt es keinen Königsweg; es gibt keine magische Stell schraube, mit der alle Probleme von vornherein beseitigt wer den könnten. Vielmehr gibt es – dies wurde schon mehrfach ausgeführt – verschiedene Mosaiksteine. Einiges ist schon ge tan worden: der Pakt für Familien, die Ausweitung der Kapa zitäten in den Ausbildungsbereichen, das neue Ausbildungs konzept PIA, das immerhin 350 neue potenzielle Fachkräfte erbracht hat, davon – auch das finde ich erwähnenswert –

15 % Männer. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, wenn man die Weiterentwicklung im Vorschulbereich im Blick hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Dazu gehört auch die Stärkung von Tagesmüttern; hierzu wer den wir zusätzliche Konzepte vorlegen, ebenso wie immer wiederkehrende Werbekampagnen für pädagogische und so ziale Berufe.

Was ist im Einzelfall geregelt? Wichtig – das wurde gerade von den kommunalen Landesverbänden sehr lobend hervor gehoben – ist die Tatsache, dass das Verfahren deutlich ent bürokratisiert und flexibilisiert wurde. Der altertümliche Be griff der „Zweitkraft“ wird aus dem Gesetz gestrichen. Es wer den neue Qualifikationsprofile hinzugenommen. Die Über nahme der sogenannten Kindheitspädagoginnen und Kind heitspädagogen – das sind die akademisch ausgebildeten Pä dagoginnen und Pädagogen – ist längst überfällig. Neue, an dere Professionen kommen hinzu. Überall dort, wo die päda gogische Qualifikation nicht ausreichend vorhanden ist, wird es eine Nachqualifikation geben, die sich über bis zu 25 Tage erstrecken kann.

Explizit genannt werden in diesem Gesetz nun auch – auch das ist ein wichtiger Aspekt – Fachkräfte, die eine anerkann te Ausbildung im Ausland absolviert haben. Das eröffnet fle xible Möglichkeiten bei der Einstellung von Fachkräften, und diese flexiblen Möglichkeiten – auch das wurde mehrfach ge sagt – erhöhen das Zustandekommen von multiprofessionel len Teams, ganz im Sinne einer auch von uns gewünschten Weiterentwicklung von Kindergärten hin zu Familienzentren.

Allerdings führt dies – die Bildung von multiprofessionellen Teams – zwangsläufig zu erhöhten Anforderungen an die Lei tungsverantwortlichen. In diesem Zusammenhang ist es auf jeden Fall sinnvoll, über eine verbindliche Leitungsfreistel lung nachzudenken. Das ist deswegen nicht in das Gesetz auf genommen worden, weil – Stand heute – eine solche Verbind lichkeit der Leitungsfreistellungen eine Beschreibung zusätz licher Aufgaben wäre, durch die das Konnexitätsprinzip grei fen würde. Das ist so schnell nicht zu regeln gewesen; deswe gen steht es jetzt nicht im Gesetzentwurf. Es bleibt aber auf der fachpolitischen Agenda.

Meine Damen und Herren, die zentrale Frage, an der wir uns abarbeiten müssen, ist, wie die nachhaltige Qualität, die wir alle wollen, mit der notwendigen Quantität, die wir in der Flä che brauchen, pragmatisch verknüpft werden kann. Dabei darf es keine pädagogische Beliebigkeit geben. Qualität darf nicht Quantität zum Opfer fallen.

Ich sage es hier an dieser Stelle wie auch überall sonst: Der Orientierungsplan bleibt das Maß aller Dinge, er bleibt der Maßstab für Qualität im vorschulischen Bereich.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Wenn die hier jetzt angebahnte Fachkräfteflexibilisierung ein gebettet ist in Qualitätssicherungskonzepte, in Personalent wicklungskonzepte vor Ort, dann ist dies ein sehr guter Bei trag zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung und zur Moder nisierung im vorschulischen Bereich.

In diesem Sinn unterstützen wir den Gesetzentwurf der Lan desregierung nachdrücklich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Haußmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin von Wartenberg, mit dem Gesetzentwurf modernisieren und erweitern Sie den Fachkräftekatalog, der die Qualifikationen für eine Tätigkeit in einer Tageseinrichtung festlegt. Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung – Sie haben es auch so angesprochen – im Hinblick auf die Fachkräfteprob lematik, die Herausforderungen für die Zukunft und den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. August 2013.

Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation in Pädago gik der Kindheit und Entwicklungspsychologie. Diese Zusatz qualifikation kann berufsbegleitend oder in einem Berufsprak tikum oder in 25 Tagen durch die beschriebenen Berufsgrup pen wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Haus- und Familienpfleger erworben werden.

Sie haben jetzt beschrieben – das wurde hier auch von Frau Boser noch einmal dargelegt –, dass es die Möglichkeit gibt, multiprofessionelle Teams zu bilden, dass man das Thema In klusion – Zusammenführung von behinderten und nicht be hinderten Kindern – besser abdecken kann und dass man sich auch zu einem Familienzentrum weiterentwickeln kann. Dann stellt sich trotzdem die Frage, ob es ausreichend ist, das nur mit der Erweiterung des Fachkräftekatalogs abzudecken, oder ob man darüber nachdenken muss, den Mindestpersonal schlüssel entsprechend anzupassen, um diese Dinge, die man zusätzlich machen möchte, abbilden zu können.

Richtig ist es, dass Bürokratieabbau stattfindet. Kollege Bay er hat angesprochen, dass man das Verfahren jetzt zusammen geführt hat und keine umfangreichen Ausnahmezulassungen mehr erforderlich sind. Dabei möchte ich mich der Meinung des Kollegen Wald anschließen: Es wäre vielleicht besser ge wesen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, als die Änderun gen gesetzlich zu regeln, um zukünftige Anpassungen flexib ler handhaben zu können.

Ein Vorteil ist sicherlich auch, dass im Ausland erworbene Qualifikationen besser berücksichtigt werden können. Aber zuvor sind die Hürden der Anerkennungsstelle und die Hür den der Sprache zu nehmen.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Es gibt noch kein Anerkennungsgesetz!)

Unter diesem Aspekt ist es unverständlich, dass vom Integra tionsministerium der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerken nung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in BadenWürttemberg noch nicht vorgelegt wurde.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Überfällig!)

Baden-Württemberg ist hier das Schlusslicht,

(Beifall der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

obwohl man ein so schönes Integrationsministerium aus der Taufe gehoben hat. Wir sind Schlusslicht in ganz Deutschland, was dieses Gesetz anbelangt.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, Herr Kollege!)