In Ellwangen wurde ein E-Bürgerportal eingerichtet. Hier können Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Ideen zu Möglichkeiten der Nutzung von Konversionsflächen einbrin gen und diskutieren. Die einzelnen Vorschläge werden in Ar beitsgruppen, mit Fachleuten diskutiert.
Die Gemeinde Hardheim hat eine eigene Projektgruppe unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gegründet. Gemein sam werden sowohl die Auswirkungen der Konversion als auch Lösungsansätze diskutiert und ausgearbeitet.
Im Konversionsraum Sigmaringen, Mengen/Hohentengen ha ben die Gemeinden Sigmaringen, Bingen und Sigmaringen
dorf zuletzt eine Rahmenvereinbarung zur Konversionspart nerschaft mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben un terzeichnet.
In Meßstetten sind die Diskussionen zu möglichen Nachfol genutzungen ebenfalls bereits in vollem Gang. Die Ideen rei chen dabei von Tagungsmöglichkeiten für den Landkreis bis hin zur Ansiedlung von Rechenzentren für EDV-Dienstleis ter. Zusätzlich beteiligt sich der Landkreis finanziell an dem Konversionsentwicklungskonzept.
Diese Ergebnisse und die Rückmeldungen aus den Konversi onskommunen zeigen, dass wir mit der Förderung der Kon versionsentwicklungskonzepte wichtige Impulse für eine nachhaltige Regionalentwicklung setzen. Der Konversions prozess stellt die Kommunen im ländlichen Raum nicht nur vor Herausforderungen, sondern bietet auch zahlreiche Mög lichkeiten und neue Chancen für eine umfassende Stadt- und Regionalentwicklung. Diese Chancen gilt es zu nutzen.
Der Dialog mit den Konversionskommunen und den Betrof fenen vor Ort hat für uns Grüne einen hohen Stellenwert. Wir haben schon viele Impulse vor Ort aufgegriffen und in die Dis kussion auf Landesebene einfließen lassen. Auch in Zukunft stehen wir den Konversionskommunen bei Fragen und Anlie gen zur Seite und unterstützen sie, wo wir können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion unterstützt die von der Bundeswehrreform, aber auch die vom Abzug von amerikanischen Streitkräften betroffenen Kommunen mit Nachhaltigkeit. Es ist uns ein gro ßes Anliegen, dass die Kommunen auch entsprechend geför dert werden.
Wie wichtig das für uns ist, zeigt auch, dass wir von Anfang an ein eigenes Konzept dazu vorgelegt haben, das klare Aus sagen trifft und insbesondere auch den betroffenen Kommu nen aufzeigt, wie wir, wenn wir in der Verantwortung wären, die Konversion in Baden-Württemberg umgesetzt und vor al lem bewältigt hätten. Die von der Konversion betroffenen Kommunen wüssten dann, woran sie sind und mit welchen Leistungen und finanziellen Förderungen sie rechnen könn ten.
Die Stellungnahme der grün-roten Landesregierung zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE zeigt auf, dass insbesondere die von der Konversion betroffenen Kommunen bei Ihnen nicht umfänglich wissen, woran sie sind.
Bisher, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die grünrote Landesregierung ein Prognos-Gutachten für ca. 90 000 € in Auftrag gegeben, ein Gutachten, das von vielen betroffe nen Kommunen als – das sind nicht meine Worte, Herr Mi nister – nicht unbedingt notwendig bezeichnet wird und bei dem sogar bezweifelt wird, dass es überhaupt notwendig war.
Jetzt müssen die Kommunen nach Ihren strengen Vorgaben, wie ich höre, kommunale Entwicklungskonzepte vorlegen, die – wenn man hinhört, merkt man das; auch das sind nicht meine Worte, Herr Minister – von vielen Kommunen als zu theoretisch und vor allem als praxisuntauglich bezeichnet wer den. Eigene Konzepte – das hat mich überrascht; viele Kom munen wollten auch eigene Konzepte vorlegen – sind über haupt nicht erwünscht, sie werden als nicht förderungsfähig eingestuft. Es ist schon überraschend, dass Sie der kommuna len Basis, den Bürgermeistern, den Gemeinderäten, so wenig Vertrauen in dieser sehr wichtigen Frage entgegenbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt bei Ihnen nur die allgemeine Aussage, dass Sie die Konversion über das ELR-Programm und über das Städtebauförderungsprogramm entsprechend fördern. Auf die Frage, in welchem Umfang und zu welchen Fördersätzen dies erfolgt, und vor allem auf die wichtige Frage, ob dies zulasten der Förderung der übrigen Kommunen im Land Baden-Württemberg über das ELR und das Landessanierungsprogramm geschieht, geben Sie keine Antwort.
Es bleiben nach wie vor weitere Fragen offen, auf die die Kommunen dringend Antworten von der Landesregierung er warten, z. B.: Wird für die finanzschwachen Konversionskom munen – und das sind die vom Abzug der Bundeswehr betrof fenen Kommunen – ein eigener Konversionsausgleichstock aufgelegt, oder geht auch dies zulasten der finanzschwachen Kommunen im ganzen Land Baden-Württemberg? Vor allem: Wird dieser Ausgleichstock für diese Kommunen, die darauf angewiesen sind, damit sie überhaupt Konversionsaufgaben bewältigen können, zu einer echten Finanzierungshilfe, oder kassieren Sie diese Ausgleichstockmittel wieder über die ent sprechende Fachförderung ein?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch viel wichtiger wäre eine Antwort auf die Frage, ob die abziehenden Bundes wehrsoldaten und deren Angehörige bei der Ermittlung des Einkommensteueranteils der betreffenden Kommune sofort nicht mehr berücksichtigt werden oder ob Sie es fertigbrin gen, die Anpassung des Anteils über Jahre hinweg entspre chend zu strecken. Wir reden hier von einem Betrag von 17 Millionen €, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die ses Geld ist insbesondere für die betroffenen Kommunen wichtig, um überhaupt Konversionsaufgaben angehen zu kön nen.
Eine weitere offene Frage, die jetzt auch zur Entscheidung an steht, ist in der Diskussion: Wie werden die Konversionsflä chen in der Regionalplanung angerechnet, wenn ein Dorfge biet ausgewiesen wird, wenn ein Wohngebiet ausgewiesen wird, wenn ein Gewerbegebiet ausgewiesen wird? Werden diese auf bisher im Flächennutzungsplan genehmigte Flächen angerechnet, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wie soll dies eine Kommune bewerkstelligen? Dies muss in zeit licher Hinsicht gestreckt werden. Es würde auch noch genü gen, wenn die Bedarfsprüfung im Rahmen der Flächennut zungsplanung oder der Bebauungsplanung erfolgen würde. Damit würden sinnvolle Prozesse bei den Konversionskom munen nicht behindert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren – jetzt wende ich mich einmal an die Fraktion GRÜNE –, Sie haben immer von einer Nachhaltigkeitsstrategie auch im Sinne des Natur- und Umweltschutzes geträumt. Was machen Sie aus diesen Kon versionsflächen? Brauchen Sie hier Flächen für Ausgleichs bedarfe, die sich zukünftig auch beim Land ergeben? Haben Sie Bedarf an Natur- und Landschaftsschutzgebieten? Haben Sie Bedarf an zusätzlichen Waldflächen? Dazu hört man nichts. Wenn man Sie an Ihrem eigenen Anspruch misst, mei ne Damen und Herren, dann sollten Sie diese Chance auch wahrnehmen und müssten in diesem Punkt auch auf die ent sprechenden Kommunen zugehen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Minister Bonde und liebe Landesregierung, erwarten die Kommunen eigentlich dringend Antworten auf diese von mir jetzt hier gestellten Fragen. Es gibt wirklich noch nichts Vor zeigbares, das Anlass wäre, sich jetzt schon auf die Schulter zu klopfen. Machen Sie – so möchte ich es sagen – Ihre Haus aufgaben. Ansonsten fällt Ihnen der Konversionsprozess, den Sie angesteuert haben, hinsichtlich der von mir gestellten Fra gen alsbald auf die Füße.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was bleibt, wenn die Bundeswehr geht? Diese Frage beschäftigt den Landtag nicht zum ersten Mal. Denn sie ist, wie wir ge hört haben, für die betroffenen Städte und Gemeinden von existenzieller Bedeutung. Diese Frage beschäftigt in erster Li nie die Kommunalpolitik, viele Betriebe und Dienstleister, die jahrzehntelang mit und von den Bundeswehreinrichtungen, deren Dienststellen und Soldaten lebten.
31 Standorte in Baden-Württemberg sind von der Bundes wehrreform betroffen. Baden-Württemberg gehört damit zu den am stärksten betroffenen Bundesländern.
Hinter dem Begriff „Konversion“ verbirgt sich aber mehr als nur die Räumung von Dienststellen, Kasernen und techni schen Anlagen. Konversion hat immer und vor allem – ich sa ge das gerade aus sozialdemokratischer Sicht – einen sozia len Aspekt. Was passiert mit den Menschen und Zivilbeschäf tigten vor Ort, ihren Arbeitsplätzen, ihrer Zukunft? Konver sion bedeutet vor allem einen tiefen Einschnitt in regionale und kommunale Strukturen mit dramatischen Auswirkungen für die betroffenen Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. Kommunen verlieren nicht nur Einwohner, sondern auch Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze. Ganze Raumschaften sind vom Ausbluten bedroht, denn sie liegen häufig auch ver kehrstechnisch im Schatten der Metropolregionen. Diese Städ te und Gemeinden fürchten zu Recht um ihre Zukunft.
Die grün-rote Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat entsprechend reagiert. Für Kommunen mit einem zukunftsfähigen Konzept wurden bereits im Jahr 2012 rund 3 Millionen € aus dem Entwicklungsprogramm Ländli cher Raum zur Verfügung gestellt. Gern hätten wir bereits auf Konzepte der Vorgängerregierung zurückgegriffen.
Zur Beseitigung städtebaulicher Mängel wurden 2011 und 2012 weitere 6,4 Millionen € aus dem Förderprogramm von Bund und Land an die Kommunen ausgezahlt. Darüber hin aus hat die Landesregierung in ihrem Haushalt 2012 und 2013 Mittel in Höhe von 600 000 € für kommunale Entwicklungs konzepte bereitgestellt.
Drei Konversionskonferenzen haben inzwischen stattgefun den. Das Ministerium für ländlichen Raum hat eine sogenann te räumliche Wirkungsanalyse in Auftrag gegeben und einen Handlungsleitfaden für kommunale Entwicklungskonzepte erstellt. Damit können Konzepte und vertiefende Untersu chungen mit bis zu 80 % der Nettokosten pro Raumschaft ge fördert werden.
Maximal 150 000 € stehen so für überregionale Planungen und bis zu 50 000 € je Kommune zur Verfügung. Dies ist doch ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum ländlichen Raum.
Nach der Grundsatzentscheidung zur Bundeswehrreform im Herbst 2011 herrschte zunächst Funkstille. Zeitpläne für den Abzug an einzelnen Standorten hat das Bundesverteidigungs ministerium erst im Frühjahr 2012 veröffentlicht. Es bleiben die spannenden Fragen: Was passiert mit den Liegenschaften? Wie sieht die Anschlussnutzung aus? Kann es überhaupt eine geben? Gibt es Investoren aus der Wirtschaft oder andere städ tebauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Standortge meinden, oder beginnt nach dem Ausbluten der Ausverkauf ganzer Quartiere und Landstriche?
Die Unterstützung des Bundes ist bescheiden. Der Verweis auf die Länder und deren Förderprogramme ist wenig hilf reich, wenn man weiß, wie schwierig es für die betroffenen Städte und Gemeinden ist, überhaupt in den Besitz der ehe maligen militärischen Liegenschaften und Grundstücke zu kommen. Das haben die SPD-Mitglieder des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vor einigen Mona ten bei einem Besuch in Münsingen erneut gehört und erfah ren.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben arbeitet gesetzlich legitimiert in erster Linie gewinnorientiert. Der Bundesfinanz minister will die Löcher in seinem eigenen Haushalt stopfen
und kann somit kein Interesse daran haben, ehemalige Bun deswehrgrundstücke zu Freundschaftspreisen abzugeben. Doch wenn allein der wirtschaftliche Nutzen im Vordergrund steht, entzieht sich der Bund seiner strukturpolitischen Verantwor tung gegenüber den Kommunen und bremst die Standortge meinden aus.
Aus diesem Grund haben die am stärksten von der Konversi on betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf beschlos sen, der es der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über eine Öffnungsklausel im Gesetz gestattet, von marktwirt schaftlich erzielbaren Preisen abzuweichen und Abschläge zu machen, um eine Nutzung im Sinne der Allgemeinheit – z. B. für Kindergärten oder Seniorenbegegnungsstätten – möglich zu machen.
Darüber hinaus wurden nicht viele Erleichterungen geschaf fen. Zwar wurde per Haushaltsbeschluss zum März 2012 das Erstzugriffsrecht eingeräumt, aber für viele Kommunen ist das keine wahre Option. Schließlich muss nach wie vor der wah re Verkehrswert gezahlt werden. Die betroffenen Gemeinden müssen innerhalb von sechs Monaten ein verbindliches Inte resse erklären – denn sonst verfällt diese Option – und ver traglich versichern, dass innerhalb von zwei Jahren etwas ge schieht. Damit sind viele Gemeinden schlichtweg überfordert.
So sieht die Unterstützung der Bundesregierung aus – eine Unterstützung, die diese Bezeichnung nicht verdient. Der Bund lässt die betroffenen Städte und Gemeinden auch in Ba den-Württemberg im Stich.