Karl Klein
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt den vorliegen den Gesetzentwurf. Wir hätten seine Beratung und Verabschie dung eigentlich schon etwas früher im Plenum erwartet.
Dieser Gesetzentwurf lag nämlich eigentlich schon fast fertig auf dem Tisch des Innenministeriums. Denn der damalige In nenminister Heribert Rech hatte einen solchen Gesetzentwurf bereits vorbereitet. Dieser stand kurz vor dem Gesetzgebungs verfahren.
Wir begrüßen den Gesetzentwurf, da er die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit erweitert, da er vereinfacht und die kommunale Zusammenarbeit verbessert und da er entge gen Ihrer bisherigen Absicht § 102 der Gemeindeordnung un verändert bzw. unangetastet lässt. Das bedeutet, dass es für
die Kommunen, deren Eigenbetriebe, deren Zweckverbände und für die neue Form der Kommunalanstalt bei der Aufga benstellung nur zur öffentlichen Daseinsvorsorge, beim Ört lichkeitsprinzip für zu erledigende kommunale Aufgaben und beim Prinzip der Subsidiarität – gewerblich geht vor kommu nal – bleibt.
Ich habe bereits in der Aktuellen Debatte am 4. Juni 2014 da rauf hingewiesen, dass die von den Regierungsfraktionen vor gesehene Änderung von § 102 der Gemeindeordnung von der CDU-Landtagsfraktion nicht mitgetragen werden kann. Die se Haltung und sicherlich auch der damalige Protest von Wirt schaftsverbänden und Handwerkskammern hat Sie wohl auch jetzt, kurz vor der Landtagswahl, davon abgehalten, diesen Paragrafen entsprechend zu ändern.
Denn in der Tat hätten Sie damit Möglichkeiten der Konkur renz zum regionalen Mittelstand und zu regionalen Hand werksbetrieben eröffnet und deren finanzielles Fundament un tergraben. Dies ist nun Gott sei Dank alles vom Tisch.
Der Gesetzentwurf, Herr Innenminister, beschränkt sich auf die eigentlichen Kernaufgaben der Kommunen. Die Aufga benerfüllung kann nun nicht nur durch Eigenbetriebe und Zweckverbände, sondern neu auch durch eine öffentlich-recht liche Kommunalanstalt erbracht werden. Dies gilt sowohl für hoheitliche als auch für allgemeine oder privatwirtschaftliche Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Die neue Form der Kommunalanstalt ermöglicht den Kom munen, wie bereits gesagt, eine erweiterte, verbesserte und in tensive Zusammenarbeit in allen Bereichen. Die Schaffung von größeren Einheiten ermöglicht die Qualitätssicherung und die Optimierung von Personal- und Sachkosten. Als Beispie le seien hier nur genannt: das Personenstandsrecht, das Bau recht, das Verkehrs- und das Gesundheitsrecht, die Bereiche der Kämmereien und Rechnungsprüfungsämter sowie die Be reiche der kommunalen Eigenbetriebe und der Zweckverbän de – meist in der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallbeseitigung, der Energieversorgung und zukünftig vermehrt wohl auch im Bereich der Breitbandversorgung.
Durch die Möglichkeit, Personalhoheit, Satzungs-, Gebühren- und Beitragsrecht zu übertragen, wird mehr Selbstständigkeit erreicht, und dies alles wie bisher unter der ausschließlichen Entscheidungshoheit gewählter Gemeinderäte, der gewählten Oberbürgermeister und Bürgermeister. Gleichzeitig wird da mit auch – das ist ein sehr wesentlicher Aspekt – den kleine ren Gemeinden die Möglichkeit gegeben, ihre Selbstständig keit zu wahren. Nicht die ganze Palette der Verwaltungsleis tungen muss selbst erbracht werden, sondern einiges kann im kommunalen Verbund erledigt werden.
Dies war schon immer die Kommunalpolitik und das Bestre ben der CDU-Landtagsfraktion. Deshalb können wir den Ge setzentwurf in der vorliegenden Form auch mittragen. Die mit diesem Gesetzespaket vorgesehenen Änderungen anderer Ge setze können wir ebenso mittragen. Dies gilt auch für die Än derung des Landtagswahlgesetzes.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin Öney, täglich kom men ca. 1 000 Flüchtlinge nach Baden-Württemberg. Am Drehkreuz Heidelberg wollen Sie 600 pro Tag registrieren; im Moment sind es etwa halb so viele. Wo sollen die restlichen Flüchtlinge registriert werden? Oder baut sich hier irgendwo ein Stau auf, und wie wollen Sie diesen Stau abarbeiten?
Warum wird am Drehkreuz Heidelberg nur eine Registrierung, aber keine erkennungsdienstliche Erfassung durchgeführt?
Mir wird aus diesen Einrichtungen in Heidelberg und Mann heim berichtet, dass das Land Baden-Württemberg seine Zu sagen hinsichtlich der Zahl der Sozialarbeiter und der Polizei beamten nicht einhält. Dazu möchte ich nachfragen: Ist das der Fall und gegebenenfalls in welcher Größenordnung?
Wenn Sie es selbst nicht beantworten können, wäre ich für ei ne schriftliche Antwort dankbar.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast zwei Jahre nach der zwischen allen Fraktio nen des Landtags erarbeiteten Vereinbarung zur Änderung der Landes- und der Kommunalverfassung legt die grün-rote Lan desregierung heute mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften ein Maßnah menbündel vor, das weit über die interfraktionelle Vereinba rung vom 19. Dezember 2013 hinausgeht und zugleich in wei ten Teilen gegen den erklärten Willen der kommunalen Lan desverbände, der Landräte, der Oberbürgermeister und Bür germeister, der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte in unse rem Land ist.
Dies hat auch die öffentliche Anhörung der kommunalen Lan desverbände im Innenausschuss des Landtags in der letzten Woche ergeben. Tenor war dort, dass die Absenkung der Quo ren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mitgetragen, aber alle weiteren Änderungen abgelehnt und in weiten Tei len als völlig unnötig und als ein massiver Eingriff in die kom munale Selbstverwaltung bewertet werden. Dies ist auch die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion.
Dieser Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung entgegen dem Willen der Kommunen in diesem Land ist bisher einma lig und zeigt ein ausgesprochenes Misstrauen gegenüber den kommunalen Entscheidungsträgern. Sie stoßen heute die Kom munen vor den Kopf, auf die Sie in den nächsten Wochen mehr denn je angewiesen sind, um die Anschlussunterbrin gung für Flüchtlinge und den sozialen Wohnungsbau in die sem Land zu meistern. Das ist eine große Herausforderung, eine große Aufgabe für jede einzelne Kommune, für jeden Oberbürgermeister, für jeden Bürgermeister, für jeden Ge meinderat und jeden Ortschaftsrat. Dabei sollten wir die Kom munen eigentlich unterstützen und ihre Arbeit nicht zusätz lich belasten und behindern.
Während die Bundesregierung in Verantwortung von Bundes bauministerin Dr. Barbara Hendricks – die übrigens der SPD angehört –
das Baugesetzbuch ändert und das Bauen aufgrund der aktu ellen Entwicklung erleichtert,
wird mit der Ausweitung des Bürgerentscheids auf den Auf stellungsbeschluss in der Bauleitplanung und mit der Verlän gerung der Fristen von sechs Wochen auf drei Monate an ganz entscheidender Stelle die ohnehin schon sehr schwierige Ar beit vor Ort erschwert.
Zugleich werden die Beschlüsse möglichen nicht vertretba ren zeitlichen Verzögerungen ausgesetzt.
Davor kann man nicht länger die Augen verschließen, son dern man muss auch die Realitäten rechtzeitig erkennen und akzeptieren, auch – das räume ich ein – wenn man dies vor ca. zwei Jahren noch mit etwas anderen Augen gesehen und bewertet hat, wobei sich die CDU-Fraktion von Anfang an mit einer solchen Regelung sehr schwergetan hat.
Wenn Sie dies dennoch heute beschließen, eröffnen Sie für je den Einleitungsbeschluss, für jeden Änderungsbeschluss zu einem Bebauungsplan die Möglichkeit zu einem Bürgerbe gehren und zu einem Bürgerentscheid. Solche Beschlüsse wer den in den nächsten Wochen in großer Anzahl in den Kom
munen zu fassen sein, um Flüchtlingsunterkünfte und für den sozialen Wohnungsbau notwendigen Wohnraum zu schaffen. Sie tun dies auch noch völlig ohne Not; denn die Bürgerbe teiligung bleibt auch bei der jetzigen gesetzlichen Regelung nicht außen vor. Sie findet gerade bei der Bauleitplanung mehrfach statt und ist in unserem Land vorbildlich. Das Heft des Handelns bleibt aber bei den aus freien und demokrati schen Wahlen hervorgegangenen Gemeinderäten, und daran können zumindest wir, die CDU-Fraktion, nichts Nachteili ges erkennen.
Herr Ministerpräsident Kretschmann und sein Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Schmid fordern von der Bundesregie rung Erleichterungen beim Bauen, sie fordern kostenlose Grund stücke, auf denen sie die BEAs, LEAs und Notunterkünfte verwirklichen können, und sie fordern wie immer viel Geld. Sie bringen über die Presse Erleichterungen durch eine Än derung der Landesbauordnung ins Spiel und versprechen den Kommunen, diese beim Bau von Flüchtlingsunterkünften und im sozialen Wohnungsbau zu unterstützen. Und was machen Sie heute? Genau das Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie erschweren die Bauleitplanung in nicht zu verantworten der Weise.
Bevor Sie zukünftig Versprechungen dieser Art abgeben – da meine ich jetzt den Ministerpräsidenten und seinen Stellver treter –, müssen Sie Ihren Verkehrsminister und die Staatsse kretärin im Verkehrsministerium zurückpfeifen; denn diese weigern sich bis heute, die dringend notwendige Änderung der Landesbauordnung zur Schaffung von Wohnraum vorzu nehmen.
Was wird nun aus diesen Versprechungen? Das wird Minis terpräsident Kretschmann ganz gründlich hinterfragen müs sen.
Die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion, liebe Kollegin nen und Kollegen von Grün und Rot, vertrete nicht nur ich als kommunalpolitischer Sprecher und als ehemaliger Bürger meister, sondern das Gleiche sagen Ihnen auch Ihre eigenen Oberbürgermeister und Bürgermeister, so z. B. Herr Oberbür germeister Salomon aus Freiburg, Herr Oberbürgermeister Kurz aus Mannheim oder auch Herr Oberbürgermeister Gön ner aus Ulm, und dies sogar öffentlich über die Presse.
Wenn Sie diese Pressemitteilungen nicht haben, stelle ich sie Ihnen gern zur Verfügung. Was empfehlen Ihnen diese Ober bürgermeister?
Sie empfehlen Ihnen ganz einfach, diesen Gesetzentwurf in die Mottenkiste zu werfen und es bei den bewährten bisheri gen Regelungen zu belassen. Darauf sollten Sie entsprechend hören.
Ebenso wie die kommunalen Landesverbände sind auch wir der Auffassung, dass die beabsichtigten weiteren Änderungen nicht zu einer Stärkung der kommunalen Demokratie führen. So verlässt der Gesetzentwurf das bisher vom Landesgesetz geber fein austarierte Verhältnis zwischen der Gemeindever waltung und dem Bürgermeister mit dem Gemeinderat.
Alle sind auf kommunaler Ebene Teil der Exekutive.
Zudem erschweren Sie mit diesen Änderungen das Gewinnen qualifizierter Bürger für das Ehrenamt als Gemeinde- oder Ortschaftsrat.
Am Ende gern. Ich möchte gern noch meine Gedanken zu Ende führen.
Warum sollte man als Gemeinde- oder Ortschaftsrat viele Stunden der Vorbereitung und der intensiven Befassung mit Sachthemen auf sich nehmen, wenn die Entscheidungsbefug nisse immer mehr beschnitten und verlagert werden?
Im Detail bringen Sie nun verpflichtende Regelungen zu Sach verhalten in die Gemeindeordnung ein, die bisher jeder Ge meinderat für seine Gemeinde selbst entscheiden konnte, so z. B. zur Bildung von Fraktionen, zur Absenkung des Quo rums für die Aufnahme eines Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats, zur Absenkung des Quorums für die Einführung eines Fraktionsrechts, zu den verbindli chen Einladungsfristen, zur Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse im Wortlaut – da fehlt eigentlich nur noch, in wel cher Sprache –, zur Festlegung, ob Fraktionen im Gemeinde blatt berichten dürfen, zur Festlegung, welche Unterlagen für eine Beschlussfassung notwendig sind, zur Regelung der Kin derbetreuung und der Betreuung pflegebedürftiger Angehöri ger, zur Regelung der Kinder- und Jugendbeteiligung etc. Das werden nun alles gesetzliche Festlegungen, über die bis jetzt eine Mehrheit des Gemeinderats ganz individuell und selbst entscheiden konnte.
Damit werden unnötige Vorgaben gemacht. Die Arbeit der po litischen Gremien, hauptsächlich des Gemeinderats und des Ortschaftsrats, wird politisiert, anstatt auf die Entscheidungs fähigkeit der kommunalen Hauptorgane zu vertrauen.
Dabei ist es doch gerade die Kommunalpolitik, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, die seit Jahrzehnten beweist, dass
sie sachgerecht, zielorientiert und auch zukunftweisend ent scheidet. Die Kommunen brauchen nicht Ihre grün-rote Ideo logie der Besserwisserei. Sie treffen sinnvolle Regelungen von allein und ganz individuell, so wie es eigentlich auch der ge wünschten Vielfalt in unserem Land entspricht.
Eine weitere Neuregelung schiebt die Landesregierung nun mit der Altersregelung für kommunale Wahlbeamte hinterher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen keine zwei Al tersgrenzen für kommunale Wahlbeamte; denn so schlimm sind sie nicht. Vorgesehen sind eine Regelung für die zulässi ge Wiederwahl vor dem 65. Lebensjahr und eine Altersgren ze für das zwingende Ausscheiden mit Vollendung des 68. Le bensjahrs. Deshalb bringen wir einen Änderungsantrag ein, der vorsieht, die Regelung zum zwingenden Ausscheiden mit dem 68. Lebensjahr aus dem Gesetz zu nehmen. Damit wür de ein Landrat, ein Oberbürgermeister oder ein Bürgermeis ter spätestens mit Ablauf seiner Amtszeit im 73. Lebensjahr aus dem Amt scheiden.
Genau diesem Vorschlag schließen sich auch die kommuna len Landesverbände an. Die von Ihnen vorgeschlagene Rege lung, die vorsieht, dass die Wiederwahlgrenze für kommuna le Wahlbeamte auf 68 Jahre angehoben wird und diese dann zwingend mit 73 Jahren aus dem Amt scheiden, macht wirk lich keinen Sinn und ist ein durchsichtiger partei- und perso nenbezogener Kompromiss.
Für den Oberbürgermeister von Stuttgart, meine sehr geehr ten Damen und Herren, brauchen Sie keine speziellen gesetz lichen Regelungen. Das wird nach meiner ganz persönlichen Einschätzung der Wähler schon richten.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, stel le ich ausdrücklich fest, dass die CDU-Landtagsfraktion die in der interfraktionellen Vereinbarung getroffenen Regelun gen zur Änderung der Landesverfassung und zur Absenkung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene nach wie vor mitträgt. Alle weiter gehen den Einschnitte in die Kommunalverfassung lehnen wir ab, da die Kommunen dies in ihrer kommunalen Selbstverwal tung viel besser und individueller regeln können. Wir vertrau en den kommunalen Gremien, wir unterstützen sie, wir er schweren nicht ihre Arbeit vor Ort. Wir waren und sind die Partner der Kommunen,
Sie hingegen mit diesem Eingriff in die kommunale Selbst verwaltung nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Hauch von Freiheit weht heute durch den Ple narsaal, möchte ich einmal sagen.
Die Altersgrenze für Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete und Amtsverweser soll nun endlich abgeschafft werden. Die Bürger sollen ohne Altersgrenze frei entscheiden dürfen, wen sie zum Oberbürgermeister oder auch zum Bürgermeister wählen.
In der Tat geht es nur um diese Ämter; denn, Herr Dr. Rülke, kein Bundeskanzler oder keine Bundeskanzlerin, kein Minis terpräsident oder keine Ministerpräsidentin, aber auch keine Landrätin oder kein Landrat wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Das ist ein Unterschied, und das soll ten wir bei der Diskussion auch entsprechend beachten.
Bei der FDP/DVP kann ich die Gesetzesinitiative noch eini germaßen nachvollziehen. Sie trägt ja den grenzenlosen Frei heitsgedanken in sich. Ich möchte auch behaupten: Sie hat nicht so viele Bürgermeister; deshalb legt sie viel Wert dar auf, dass sie die wenigen dann vielleicht auch länger im Amt halten kann.
Bei den Grünen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine solche Initiative in meinen Augen nur schwer nachzu vollziehen.
Ja.
Zumindest am Verhältnis, Herr Dr. Rülke, hat sich am letzten Sonntag nichts verändert.
Bei den Grünen, meine sehr geehrten Damen und Herren, lie be Kolleginnen und Kollegen, kann ich eine solche Initiative nur schwer nachvollziehen. Da durchstreift, möchte ich sa gen, Herr Ministerpräsident Kretschmann die Weite der USA und vor allem Kanadas und kehrt dann natürlich mit dem Frei heitsgedanken zurück, die Altersgrenzen für Bürgermeister abzuschaffen und den Bürgern mehr Freiheitsrechte zuzuge stehen.
Das ist schon erstaunlich; denn seine grüne Partei in BadenWürttemberg und vor allem in Deutschland ist es, die den Bür gern am liebsten alles, angefangen beim überdachten Fahr radabstellplatz bis zum Veggie Day, vorschreiben will.
Ich könnte da einige Beispiele aufzählen, aber dafür reicht mir heute die Zeit nicht.
Irgendwie passt da wirklich vieles nicht zusammen.
Will da jemand Wiederwahlen von bestimmten Oberbürger meistern – Herr Dr. Rülke hat es angesprochen – im Land er möglichen, die ansonsten über der Altersgrenze liegen wür den?
Nichts anderes ist Ziel des Vorschlags der Regierungsfraktio nen, die Wiederwahlgrenze nun auf 67 Jahre anzuheben, aber dann spätestens mit 73 Jahren das Ausscheiden aus dem Amt festzulegen. Was macht das für einen Sinn, mit 67 anfangen zu können und mit 73 zwangsweise aus dem Amt wieder aus zuscheiden?
Das ist ein durchsichtiger und zugleich parteiideologisch be setzter Kompromiss, der wenig mit fachlicher Logik und vor allem auch wenig mit Realitätssinn zu tun hat.
Aber auch die Bürger können zwei und zwei zusammenzäh len.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt zum ernsthaften Teil.
Ich war selbst über 20 Jahre lang Bürgermeister und spreche deshalb aus eigener Erfahrung. Schon damals bei meinem Amtsantritt habe ich mir gesagt: Hoffentlich findest du ein mal in fortgeschrittenem Alter auch die Kraft, zu bestimmen, wann du dieses schöne Amt beendest, bevor es dir die Wäh ler nicht mehr zutrauen bzw. durch eine Wahl entziehen. Das tut dir persönlich, aber das tut auch einer Gemeinde nach meh reren Wahlperioden gut.
Die bisherige Regelung in Baden-Württemberg hat sich be währt und wirkt gerade auch im Hinblick auf den natürlichen
Alterungsprozess von uns Menschen wie eine Schutzvor schrift. Es gab und gibt keinen Aufschrei hier im Land – we der von den Bürgerinnen und Bürgern noch vom Landkreis tag noch vom Städtetag noch vom Gemeindetag – und auch keine Forderung, die Altersgrenze für Bürgermeister abzu schaffen – höchstens von einigen wenigen, die sich für uner setzlich und unverzichtbar in unserem Land halten.
Irgendwann ist es einmal genug. Die Schutzvorschrift, die es ermöglicht, anerkannt von der Gesellschaft in den Ruhestand gehen zu können und dem unaufhaltsamen biologischen Al terungsprozess Rechnung zu tragen, sollte greifen.
Deshalb kommt derzeit auch niemand auf die Idee, eine ge setzliche Altersgrenze nicht nur für Bürgermeister wieder auf zuheben. Mit einer gesetzlichen Altersgrenze gibt niemand ei ne Freiheit auf, sondern man gewinnt eine persönliche Frei heit hinzu.
Allerdings braucht es für Bürgermeister auch keine zwei Al tersgrenzen, eine für die Wiederwahl und eine für die Been digung der Amtszeit. Das bringt eine achtjährige Amtszeit au tomatisch mit sich. Deshalb sollte ein Bürgermeister, wenn er von den Bürgerinnen und Bürgern wie bisher vor dem 65. Le bensjahr gewählt worden ist, frei bestimmen können, wann er seine Amtszeit beendet.
Er soll auch bestimmen können, dass er seine Amtszeit zu En de führen kann. Dann würde ein Bürgermeister spätestens mit 73 Jahren aus dem Amt scheiden.
Eine entsprechende Gesetzesinitiative dazu werden wir bei den weiteren Beratungen einbringen. Diese wird außerdem ei ner steigenden Lebensarbeitszeit gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich zu bedenken geben, dass manche Demokratien bestimmte poli tische Ämter bewusst nur auf Zeit und bewusst auch nur mit der Vorgabe bestimmter Altersgrenzen vergeben. Manche Ver bände wären froh, wenn Amtszeiten begrenzt wären und Al tersgrenzen bestehen würden. Die FIFA lässt als treffliches Beispiel grüßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb sollte Be währtes nicht ohne schlüssige Gründe einfach aufgegeben werden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanz- und Wirtschaftsmi nister, vielleicht können Sie in Ihrer Rede gleich noch auf mei ne zwei oder drei Anregungen reagieren.
Wir schließen heute mit der Beratung des Einzelplans 12 die Zweite Beratung des Entwurfs des Doppelhaushalts im Ple num ab. Die Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie die Beratungen in dieser Woche im Plenum haben vor allem eines gezeigt – das haben Sie selbst angesprochen –: Die Wirtschaft in Baden-Württemberg zeigt sich stabil. Die Arbeitslosigkeit und insbesondere auch die Jugendarbeitslo sigkeit ist gering. Die Steuereinnahmen steigen weiter, und zwar in den Jahren 2015 und 2016 um ca. 1,6 Milliarden €.
Für die vor dem Jahr 2011 aufgenommenen Kreditschulden zahlen Sie heute ca. 180 Millionen € pro Jahr weniger. Auch das kommt Ihrem Haushalt zugute.
Außerdem haben Sie den Steuersatz bei der Grunderwerbsteu er fast verdoppelt. Allein daraus resultieren Mehreinnahmen von 0,4 Milliarden €. Hinzu kommt die geplante Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts. Aufgrund eines Berechnungs fehlers haben Sie nun die Zuschüsse zum Versorgungsfonds halbiert.
Wenn man die Steuereinnahmen richtig zusammenzählt, stellt man fest, dass die Steuereinnahmen gegenüber dem Jahr 2011 um netto 5,1 Milliarden € gestiegen sind. Hinzu kommen wei tere Einnahmen aus Mitteln des Bundes, z. B. für die Hoch schulen, für die Universitäten und für den Ausbau der Klein kindbetreuung. Des Weiteren gibt es Entlastungen aufgrund der Grundsicherung sowie Mehrleistungen des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur – soweit diese aus Berlin abgerufen wer den.
Das alles genügt aber nicht, um die Ausgaben zu decken, Herr Finanz- und Wirtschaftsminister. Das sollte Ihnen zu denken
geben. Die Ausgaben des Landes Baden-Württemberg sollten so gestaltet werden, dass wir zumindest in diesen goldenen Zeiten einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Die grün-ro te Landesregierung jedoch macht weiterhin Schulden, wäh rend andere Länder – das haben wir gehört – zu einer Null neuverschuldung kommen oder sogar Altschulden tilgen.
Ich möchte jetzt nicht die Kreditaufnahmen der Jahre 2013, 2014 und 2015 nennen. Sorgen bereiten mir jedoch, Herr Fi nanzminister, die Vorhaben in der mittelfristigen Finanzpla nung. In der mittelfristigen Finanzplanung sehen Sie noch haushaltswirtschaftlichen Finanzbedarf, der zu einer Kredit aufnahme in einer Größenordnung von über 2 Milliarden € führt. An dieser Stelle meine ich sagen zu dürfen, dass Sie mit Ihrer Haushaltskonsolidierung wohl nicht sehr weit gekom men sind. Die Konsolidierung verschieben Sie auch in die mit telfristige Finanzplanung in der Hoffnung, dass die goldenen Zeiten nach wie vor anhalten – oder dass eventuell eine ande re Landesregierung diese Verantwortung zu übernehmen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren – jetzt wende ich mich an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfrakti onen –: So konsolidiert man in der Tat keinen Haushalt. Man sollte zumindest in einem gewissen Umfang das Land auf wirtschaftlich nicht so gute Zeiten, auf wegbrechende Steuer einnahmen vorbereiten.
Herr Finanz- und Wirtschaftsminister, ein weiteres Problem besteht darin, dass derzeit überall dort Geld ausgegeben wird, wo jemand den Finger hebt. Überall dort, wo Probleme ent stehen, wird versucht, diese mit entsprechenden Finanzmit teln zuzuschütten. Die beiden Fraktionsvorsitzenden, Herr Schmiedel und Frau Sitzmann, machen in Freiburg so neben bei einmal Finanzzusagen von mindestens 10 Millionen €, was durch den Haushalt nicht abgedeckt ist.
Deshalb muss es darum gehen, dass Sie insbesondere die be stehenden Ausgabenwünsche begrenzen und vor allem dafür sorgen, dass das Land Baden-Württemberg nicht weiter ab rutscht, sondern dass wir uns mit den Ländern vergleichen können, die zu einer Nullneuverschuldung kommen oder so gar noch Altschulden abbauen.
Jetzt noch ein Wort zum Länderfinanzausgleich. Das ist auch ein Lieblingsthema des amtierenden Landtagsvizepräsiden ten. Uns werden seit drei Jahren Lösungsansätze versprochen. Spitzentreffen werden jedoch abgesagt; gestern hat ein Spit zentreffen stattgefunden, allerdings ohne Erfolg.
Herr Finanz- und Wirtschaftsminister, ich möchte Ihnen eine Bitte mit auf den Weg geben: Es wäre ein großer Fehler, die Probleme des Länderfinanzausgleichs mit zusätzlichen SoliEinnahmen zuzuschütten. Die Probleme des Länderfinanzaus gleichs liegen in der Struktur. Das Problem besteht darin, dass dieser Länderfinanzausgleich nicht ausgabenorientiert, son dern nur einnahmeorientiert ist. Deshalb leisten sich Nehmer länder viele Ausgaben, die sich noch nicht einmal eine grünrote Landesregierung in Baden-Württemberg leistet, wie z. B. gebührenfreie Kindergartenjahre, wie es sich die rot-rot-grü ne Regierung in Thüringen leisten will.
Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach konsolidiert man so keinen Haushalt. Insofern sollten Sie die Begriffe
„Sparen“ und „Konsolidieren“ aus Ihrem Vokabular streichen. Dies würde dem Doppelhaushalt 2015/2016 gerecht werden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem vom Statistischen Landesamt zu dem auf gerufenen Thema noch keine Zahlen zu erhalten sind, frage ich die Landesregierung:
a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die
Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen bei den Kommu nalwahlen 2014 in Baden-Württemberg im Vergleich zur übrigen Wahlbeteiligung derzeit bereits vor?
b) Mit welchen Informations- und Bildungsmaßnahmen wur
de im Vorfeld der Kommunalwahlen seitens des Landes zu dieser erreichten Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen beigetragen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mittelstand und das Handwerk sind seit Jahr zehnten das Rückgrat der Wirtschaft in Baden-Württemberg. Mittelstand und Handwerk stellen 80 % der Ausbildungsplät ze, beschäftigen ca. 70 % aller Arbeitnehmerinnen und Ar beitnehmer und erwirtschaften ca. 50 % der Wertschöpfung in Baden-Württemberg. Noch zu keiner Zeit waren so viele Betriebe bei den Kammern gemeldet und so viele Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende bei Mittel stand und Handwerk beschäftigt, und zu keiner Zeit zahlten Mittelstand und Handwerksbetriebe so viele Steuern an den Bund, das Land und die Kommunen,
sodass heute das Land Baden-Württemberg über satte Haus haltsüberschüsse verfügt und wir beim nächsten Tagesord nungspunkt darüber diskutieren, die Nullneuverschuldung im Landeshaushalt früher zu erreichen als erst im Wahljahr 2016.
Außerdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren der Mittelstand und das Handwerk auch das stabile Funda ment in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Viele Länder in Eu ropa beneiden uns um den Mittelstand und das Handwerk. Da für möchte ich heute an dieser Stelle nochmals dem Hand werk und dem Mittelstand ein herzliches Dankeschön sagen.
Anstatt nun den Fokus darauf zu richten, dass sich die Rah menbedingungen für Mittelstand und Handwerk in BadenWürttemberg weiter verbessern und z. B. die Infrastruktur bei Straßen, Schienen, Wasserwegen sowie der Breitbandversor gung sehr zügig ausgebaut und verbessert wird, dass die be rufliche Bildung und die Weiterqualifizierung gestärkt werden und wir für den Zuwachs an Fachkräften gute Rahmenbedin gungen haben, anstatt mehr Energieeffizienz auf diesem Sek tor zu fördern und vor allem Versorgungssicherheit auch für den Mittelstand und die Handwerksbetriebe in unserem Land herzustellen, wirft die grün-rote Landesregierung dem Mittel stand und dem Handwerk immer mehr Steine in den Weg.
Zu nennen sind z. B. die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu Beginn Ihrer Regierungszeit, die Bürokratie um das Tarif treuegesetz sowie die Bürokratie um die Flächenbedarfsnach weise und das geplante Bildungsfreistellungsgesetz. All das geht auf Kosten der Betriebe.
Hinzu kommt ein weiteres Schwergewicht, meine sehr geehr ten Damen und Herren: die geplante Änderung des Kommu nalverfassungsrechts, der Gemeindeordnung. Mit Ihrem ge planten Gesetzentwurf wollen Sie die wirtschaftliche Betäti
gung der Kommunen im Bereich der Privatwirtschaft in ei nem Maß erweitern, das weit über den Bereich der Daseins vorsorge für die Kommunen und vor allem auch weit über das Örtlichkeitsprinzip für kommunale Tätigkeiten, das bisher be friedigend war, hinausgeht.
Wenn Sie das so erweitern, liebe Kolleginnen und Kollegen, schaffen Sie eine Konkurrenzsituation zum regionalen Mit telstand und Handwerk, und Sie untergraben das Fundament vieler Handwerksbetriebe.
Wir haben die Regelungen bisher in gutem Konsens mitein ander verändert und in gutem Konsens mit dem Handwerk und dem Mittelstand fortgeführt. Es ist kein Wunder, dass Sie mit Ihrem Entwurf, den Sie in die Anhörung gebracht haben
zumindest haben Sie Eckpunkte in die entsprechenden An hörungen gegeben –, sehr starke Proteste seitens der Hand werker auslösen.
Anstatt auf der regionalen und der kommunalen Ebene ein Miteinander vor Ort zu sichern, wie es bisher war, schaffen Sie damit ein Gegeneinander und eine Konkurrenzsituation mit ungleichen Voraussetzungen.
Denn man muss ehrlich sagen, dass kommunale Unternehmen doch zahlreiche Vorteile hinsichtlich der Besteuerung der Ka pitalzinsen und der Haftung haben, die private Unternehmen in dieser Art nicht haben.
Das Irrwitzige ist: Wenn es zutrifft, dass Sie den Kammern und den Handwerksbetrieben die Möglichkeit der Klage ge gen die Subsidiaritätsklausel, die bisher bestand, nehmen wol len, die meiner Ansicht nach erhalten bleiben muss,
so steht dies gerade im Gegensatz zu dem, was Sie in ande ren Bereichen, z. B. im Baurecht, im Verkehrsrecht und ins besondere im Tier- und Naturschutzrecht im Wege des Ver bandsklagerechts einführen. Da geht irgendwo etwas nicht zu sammen.
Ich bin nicht sicher, ob diese Gesetzesänderung mit dieser Er weiterung der richtige Weg ist, die Stadtwerke und die Re kommunalisierung der Energieversorgung zu stärken.
Hier müssen Sie gut überlegen, ob Ihnen und insbesondere den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württem berg diese Öffnung nicht irgendwann einmal auf die Füße fällt.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnt die CDU-Fraktion eine Ausweitung der privatwirtschaftlichen kommunalen Tätigkeit grundlegend ab. Denn die gesetzlichen Regelungen, die wir bisher haben, sind eigentlich von einem guten Geist, von einem guten Konsens und von einem guten Miteinander getragen. Diesen Weg verlassen Sie mit dem ge planten Gesetzentwurf.
Noch eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich anführen: Wenn wir schon über Wochen und Monate zu sammensitzen, über kommunalverfassungsrechtliche Fragen miteinander reden und versuchen, hier einen Konsens zu fin den, hätte ich es begrüßt, wenn zumindest auch die Eckpunk te zu weiteren Änderungen in der Gemeindeordnung, die jetzt bekannt wurden, angesprochen worden wären. Das wäre si cherlich guter politischer Stil gewesen und hätte auch das Ver trauen in eine gute parlamentarische Zusammenarbeit gestärkt.
Herzlichen Dank.
Herr Minister Gall, liebe Frau Kolle gin Lindlohr, wenn nicht irgendwo Beschwerden von Hand werk und Mittelstand angekommen wären, hätte die FDP/ DVP-Fraktion die heutige Aktuelle Debatte wohl kaum bean tragt. Da muss schon Substanz vorhanden sein; da muss es schon Gründe geben.
Dann hätte ich noch die Bitte: Wenn Sie schon aus Protokol len zitieren oder daraus vorlesen, dann sollten Sie auch zu En de lesen. Denn ich habe klipp und klar gesagt, dass wir, die CDU-Landtagsfraktion, schon offen sind, was eine Moderni sierung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit be trifft, dass dies aber nichts mit einer Ausweitung der privat wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen zu tun hat.
Wir wollen weiterhin – das habe ich bei dieser Gelegenheit auch gesagt – am Prinzip der Daseinsvorsorge und vor allem am Örtlichkeitsprinzip festhalten.
Herr Minister, Ihnen möchte ich noch eines auf den Weg ge ben: Es gibt ein Urteil des EuGH zu der Frage, was privat wirtschaftliche Tätigkeiten betrifft, und es gibt dabei die Ver pflichtung zu entsprechenden öffentlichen Ausschreibungen. Wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn es um eine Änderung des § 102 geht, und müssen aufpassen, dass nicht bestimmte Bereiche in einen privaten Kontext gelangen, in dem wir sie nicht haben wollen. Ich möchte hier als Beispiel nur die öf fentliche Wasserversorgung nennen. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus alle einig, dass so etwas nicht passieren darf. Aber mit jedem Drehen am § 102 wächst die Gefahr, dass auch solche Bereiche einbezogen werden.
Sie haben auch das Thema Breitband angesprochen. Dazu möchte ich sagen: Der flächendeckende Ausbau der Breit bandversorgung war auch bislang schon möglich. Ich habe die Breitbandversorgung in meiner Gemeinde bereits 2001 her gestellt, und zwar ohne jegliche vorherige Änderung der Ge meindeordnung. Hierzu waren keinerlei Veränderungen am Rechtsrahmen nötig. Wenn der Rhein-Neckar-Kreis diese Auf gabe heute für seine gesamte Fläche vorantreibt, dann zeigt auch dies, dass in dieser Frage nicht unbedingt Veränderun gen erfolgen müssen.
Deshalb möchte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, sagen: Seien Sie sehr vorsichtig mit solchen Änderungen oder Erweiterungen. Das Handwerk und den Mittelstand dürfen wir durch solche Vorgehensweisen nicht schwächen. Es muss bei einem Konsens der Kommunen mit dem örtlichen Hand werk bleiben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am kommenden Sonntag finden in den meis ten europäischen Staaten Wahlen für ein neues EU-Parlament statt. Gut, dass wir heute hier im Landtag in ganz unterschied lichen Zusammenhängen über Europa diskutieren und dass wir vor allem parteiübergreifend ein eindeutiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, insbesondere auch in Baden-Württemberg geben.
Europa ist weit mehr – darauf hat Kollege Stratthaus schon hingewiesen –, als sich in Euro und Cent bemessen lässt. Eu ropa ist in der Tat eine gewachsene Wertegemeinschaft, ein Stabilitätsfaktor für Frieden und Freiheit. Europa steht aber auch für Wohlstand und soziale Sicherung in den europäischen Staaten. Gerade die Krise in der Ukraine und vor allem die Annexion der Krim führen uns wieder einmal sehr deutlich vor Augen, was Frieden und Freiheit in Europa bedeuten.
Auch wenn, ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskri se, einige europäische Länder unsere finanzielle Unterstüt zung brauchten und wir vielleicht so manches bürokratische Monster aus Brüssel beklagen – Europa ist ein Erfolgsmodell für die Menschen in unserem Land und muss dies auch in Zu kunft bleiben. Dazu sollen nicht nur die Zahlungen an die EU, sondern vor allem auch die Zahlungen der EU an das Land und an die Städte und Gemeinden in unserem Land in Form von zahlreichen Förderprogrammen beitragen.
Die Bilanz der Förderperiode 2007 bis 2013 hat gezeigt, dass insgesamt ca. 5,7 Milliarden € EU-Mittel in das Land BadenWürttemberg geflossen sind, hauptsächlich im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere für die Direktzah lungen an die Landwirte, aber auch für die Entwicklung des ländlichen Raums, zur Stärkung des regionalen Wettbewerbs und der Beschäftigung sowie für überregionale Fördermaß nahmen in den Bereichen Forschung, Arbeit, Soziales und Wirtschaft und für vieles mehr.
In der Förderperiode 2014 bis 2020 sprechen wir von insge samt 14 Förderprogrammen und zusätzlich fünf direkten Pro grammen, die über die Europäische Kommission auch Mittel nach Land Baden-Württemberg fließen lassen. Die EU ge winnt deshalb zunehmend an Bedeutung für das Land BadenWürttemberg. Deshalb hat auch die alte, CDU-FDP/DVP-ge führte Landesregierung frühzeitig eine Landesvertretung in Brüssel aufgebaut und eingerichtet, hat diese bedarfsgerecht ausgebaut und hat dafür gesorgt, dass über die Regierungs präsidien die Städte, die Landkreise und die Gemeinden im Land informiert und bei Antragstellungen beraten und ent sprechend begleitet werden, sodass sie alle Programme opti mal nutzen und die zur Verfügung gestellten Gelder abrufen können.
Zwischenzeitlich ist für die Kommunen im Land Baden-Würt temberg diese Aufgabe so wichtig geworden, dass sie in Brüs sel sogar eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet haben, um von dort aus informiert zu werden und so auf politische Ein flüsse rechtzeitig reagieren zu können.
Diese erfolgreiche Politik für unser Land fortzusetzen ist der Anspruch an die neue, grün-rote Landesregierung, auch in der Förderperiode 2014 bis 2020, die jetzt vor uns liegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte in die sem Zusammenhang darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dass das Land Baden-Württemberg für die einzelnen Förderpro gramme rechtzeitig die entsprechenden Kofinanzierungsan teile zur Verfügung stellt und dass insbesondere die finanziel le Grundausstattung der Universitäten und der anderen Hoch schulen zeitnah so ausgestaltet wird, dass auch dort die För derprogramme der EU in Anspruch genommen werden kön nen.
Zum Schluss: Lieber Walter, wir sind uns vollkommen einig, dass wir sehr darauf achten müssen, dass die Selbstverwal tung der Kommunen im Land Baden-Württemberg gestärkt und nicht durch Europa geschwächt wird. Hier sind wir uns in diesem Hohen Haus einig. Ich hoffe, dass wir nach wie vor in die gleiche Richtung zielen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank, Herr Kollege Schwarz, dass wir so kurz vor der Kommunalwahl in einer Aktuellen Debatte über das Thema „Starke Kommunen und starke Städte in Baden-Württemberg“ reden können, und ins besondere herzlichen Dank an die Landesregierung, dass sie auf 39 Seiten insbesondere für die Fraktion GRÜNE einmal zusammengestellt hat, was die Bürgerinnen und Bürger im Land Baden-Württemberg schon seit sechs Jahrzehnten, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, wissen.
Starke Städte und Gemeinden ergeben ein starkes Land, und ein starkes Land führt auch zu starken Städten und Gemein den. Dieses Wechsel- und Zusammenspiel, die Ausgeglichen heit zwischen den städtischen und ländlichen Räumen ist das Erfolgsgeheimnis des Landes Baden-Württemberg.
Baden-Württemberg ist wirtschaftlich stark, innovativ und zu kunftsfähig, hat eine hohe Beschäftigungsquote, eine sehr ge ringe Jugendarbeitslosigkeit, hohe ökonomische und ökolo gische Werte und die mit Abstand geringste Verschuldung der Kommunen verglichen mit den anderen Bundesländern.
Das war, meine sehr geehrten Damen und Herren, sechs Jahr zehnte unter einer CDU-geführten Landesregierung und jetzt gerade einmal drei Jahre unter einer grün-rot geführten Lan desregierung der Fall. Damit will ich zum Ausdruck bringen, dass wir den Blick auf die zeitlichen Verhältnisse in unserem Land wieder zurechtrücken sollten.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass in den Bundeslän dern, in denen jahrzehntelang eine rote oder grün mitregierte Landesregierung die Verantwortung getragen hat, die Ver schuldungssituation von Land und Kommunen eine ganz an dere ist.
Beispiele sind Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bre men und Berlin. Allein in Rheinland-Pfalz hat sich, um dies nur einmal kurz zu erwähnen, unter der SPD-geführten Lan desregierung die Verschuldung innerhalb kürzester Zeit ver doppelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dorthin geht auch ein Großteil des Finanzausgleichs, in den Baden-Württemberg einzahlt. Vielleicht ist dies auch ein Grund dafür, warum die Landesregierung bei uns seit drei Jahren relativ wenig zur Än derung des Länderfinanzausgleichs unternimmt.
Wir freuen uns sehr, dass durch ein anhaltendes Wirtschafts wachstum ab dem Jahr 2010 bis heute die Einnahmen der Kommunen in Baden-Württemberg sehr stark gestiegen sind. Im Gegensatz zu dem Abschluss des Landes Baden-Württem berg – hören Sie gut zu – weisen die Jahresabschlüsse der Kommunen aber einen positiven Finanzierungssaldo auf. Ge rade an diesem positiven Beispiel der Kommunen in BadenWürttemberg könnte sich das Land Baden-Württemberg ori entieren bzw. sich die Kommunen zum Vorbild nehmen.
Als besondere Leistung haben Sie, Herr Schwarz, herausge stellt, dass die Landesregierung die Förderung der Kleinkind betreuung und den Wiedereinstieg in die Förderung der Schul sozialarbeit mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt.
Dies ist sicherlich unbestritten eine Leistung, die die Kommu nen gern entgegennehmen, um mit eigenen Mitteln, aber vor allem auch mit der Unterstützung des Bundes eine sehr qua lifizierte Kleinkindbetreuung auszubauen.
In diesem Zusammenhang sollte Ihnen aber zu denken geben, dass die CDU-geführte Bundesregierung allein die Kommu nen in Baden-Württemberg im Bereich der Grundsicherung um eine halbe Milliarde Euro entlastete, ohne dass es dazu ei ne Steuererhöhung brauchte. Sie hingegen haben die Grund erwerbsteuer erhöht. Sie haben damit die Betriebe in BadenWürttemberg belastet. Sie haben die Kommunen belastet. Vor allem haben Sie auch die jungen Familien belastet.
Deshalb stellt sich schon die Frage, worin eigentlich Ihre be sondere Leistung liegt, außer darin, dass Sie Steuern erhöhen und dann im Land Baden-Württemberg die Umverteilungs maschinerie anwerfen.
Zur Stellungnahme zu Ziffer 4 des Antrags, in der gefragt wur de, welche Gesetzesinitiativen und Verordnungen eine Ver schlechterung der kommunalen Finanzsituation bewirkt hät ten,
muss ich feststellen, dass das Erinnerungsvermögen der Lan desregierung leider sehr schnell ausgesetzt hat.
Deshalb kann ich es Ihnen nicht ersparen, dass ich hier eini ge Beispiele anführe. Ich fange einmal mit Ihrem Lieblings kind, der Gemeinschaftsschule, an. Diese haben Sie nicht nur ohne Bildungsplan, ohne Ausbildung der Lehrkräfte und oh ne regionale Schulentwicklungsplanung eingeführt, sondern auch ohne jegliche finanzielle Unterstützung der Kommunen, ohne jegliche Schulbauförderung.
Mit dem räumlichen Ausbau der Ganztagsschulen, die Sie in itiiert haben, drücken Sie den Kommunen erhebliche finanzi elle Lasten auf. Vor allem in der Hoffnung, damit ihren Stand ort zu sichern, beugen sich die Kommunen dem Diktat der Landesregierung, indem sie einen Blankoscheck ausstellen und sich bereit erklären, die Ganztagsschulen auf eigene Kos ten auszubauen.
Was ist mit den Ganztagsschulen insgesamt? Für einen teil weisen Ausbau im Bereich der Grundschulen haben Sie eine Kooperation mit den Kommunen geschlossen. Ich möchte fra gen: Was ist mit den Gymnasien? Was ist mit den Realschu len? Was ist mit den restlichen öffentlichen Schulen?
Wenn in diesem Bereich eine Ganztagsschule gewünscht wird, liegt die finanzielle Verantwortung bei der jeweiligen Kom mune.
Ich möchte die Konversion in Baden-Württemberg anspre chen. Herr Ministerpräsident, Sie haben den Maimarkt in Mannheim eröffnet. Ich war auch zugegen. Der Oberbürger meister von Mannheim hat dringend eine finanzielle Unter stützung seitens des Landes bei der Konversion angemahnt. Wir wollen die Städte Mannheim, Heidelberg, Schwetzingen, aber auch die anderen Konversionskommunen beim Erwerb der entsprechenden Grundstücksflächen unterstützen und vor allem dafür Sorge tragen, dass die Unterstützung im Rahmen einer Entwicklung mittelfristig nach dem entsprechenden Be darf geleistet werden kann.
Sie greifen für Konversionsaufgaben in die Töpfe der Städte bausanierung, des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum. Darin stecken Gelder des Bundes und der Kommunen, und Sie verwenden sie für die Konversion. Damit benachteiligen Sie die anderen Städte und Gemeinden, die nicht Konversi onskommunen sind, in ihrer Stadt- oder Dorfentwicklung.
Ich komme auf das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs gesetz, die Absenkung der Förderquoten – im Straßenbau von 70 auf 50 % und beim ÖPNV von 75 auf 50 % – und die Um stellung auf eine Festbetragsfinanzierung zurück. Wissen Sie, was Sie mit dieser Entscheidung tun? Mit der erhöhten Eigen beteiligung der Gemeinden wälzen Sie eine enorme Kosten last auf die Kommunen ab,
die ihresgleichen sucht und Ihre Förderung bei der Kleinkind betreuung bei Weitem übersteigt.
Ein Letztes zum Landesplanungsge setz: Hier haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Konjunkturprogramm für Gutachter und Städteplaner auf Kosten der Kommunen beschlossen. Stichworte sind Ände rungen der Flächennutzungspläne, Änderungen der Bebau ungspläne, unnötige Windgutachten, unnötige Gelder, die die Kommunen verauslagt haben, ohne dass überhaupt ein Fort schritt im Land Baden-Württemberg erkennbar ist.
Meine sehr geehrten Damen und Her ren, ich könnte noch einiges hinzufügen, möchte es aber da bei belassen. Ihre dreijährige Regierungszeit ist in der Zusam menarbeit mit den Kommunen in der Tat nicht makellos.
Herr Minister Gall, trifft es zu, dass mit dem Start der Polizeireform zum 1. Januar 2014 auch ei ne Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf die Polizeireviere stattgefunden hat, die personell nicht ausgeglichen wird, und dass – vor allem – die Polizeibeamten in den Revieren für die se Aufgaben nicht ausgebildet sind?
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Mit einer Erweiterung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von kommunalen Unterneh men beschäftigte sich der Landtag – dies geht aus Drucksa chen, die mir vorliegen, hervor – auch schon in der 12., 13. und 14. Legislaturperiode. Schon damals hat die CDU-geführ te Landesregierung sehr kluge und sehr qualifizierte Antwor ten darauf gegeben.
Stets waren, meine sehr geehrten Damen und Herren, Neue rungen, insbesondere im gesetzlichen Bereich, Grundlage da für, solche Anträge zu stellen. Nunmehr sind Grundlagen für den Antrag der Grünen das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die daraus erwachsende vermehrt dezentrale Energieerzeu gung und -versorgung, wie sie Herr Raufelder beschrieben hat.
Ich möchte daran erinnern: Bereits im Jahr 2010 hatte die CDU-Landesregierung
einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, um Kommunen neue For men der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Aufgrund abwei chender Vorstellungen unseres damaligen Koalitionspartners wurde dieser Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt.
Die CDU-Landtagsfraktion ist grundsätzlich bereit, bestehen de Regelungen in der Gemeindeordnung und in dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit an geänderte Aufgabenstel lungen, insbesondere in der öffentlichen Daseinsvorsorge, an zupassen –
allerdings nur innerhalb des Rahmens der gesetzlichen Auf gabenzuweisung an die Kommunen nach dem Grundgesetz, auf der Grundlage des bewährten Örtlichkeitsprinzips und auf der Grundlage, dass der Aufgabe und dem kommunalen Un ternehmen ein öffentlicher Zweck zugrunde liegen muss.
Am Ende meiner Rede gestatte ich sie. – Wir wollen nicht, dass den Kommunen bzw. den kom munalen Unternehmen die Befugnis zur beliebigen Wirt schaftsführung zukommt, und wir wollen auch nicht, dass öf fentliche bzw. kommunale Unternehmen die Marktwirtschaft, den Wettbewerb untergraben oder aushöhlen.
Zur Ehrlichkeit gehört in diesem Zusammenhang auch, dass kommunale Unternehmer nicht generell die besseren Unter nehmer sind, was viele Beispiele aus der Praxis beweisen.
Es fällt auf, dass zum vorliegenden Antrag ausschließlich das Umweltministerium und nicht das für kommunale Belange zuständige Innenministerium Stellung bezogen hat.
Der Grund liegt sicherlich darin, dass eine zu weitreichende gesetzliche Regelung dazu führen kann, dass die Europäische Kommission ihre Bewertung der kommunalen Zusammenar beit in Deutschland überdenken könnte – mit eventuell weit reichenden Folgen für Bereiche, in denen sich bisherige kom munale Strukturen bewährt haben, und für Bereiche, in denen wir keine weiter gehenden privatwirtschaftlichen Öffnungen wünschen.
Gerade für die angesprochenen Bereiche der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung ist grundsätzlich der Bezug von Lieferun gen und Leistungen öffentlich auszuschreiben, auch dann, wenn es sich um Leistungen zwischen öffentlichen Auftrag gebern und öffentlichen Auftragnehmern handelt.
Das deutsche System der kommunalen Zusammenarbeit ist auf EU-Ebene leider nicht die Regel. Der Europäische Ge richtshof hat auch in Fällen, in denen Kommunen über Eigen gesellschaften, aber auch im Wege kommunaler Zusammen arbeit Aufgaben erledigt haben, anerkannt, dass im Einklang mit der internen Verwaltungsautonomie der Mitgliedsstaaten das EU-Vergaberecht keine Anwendung findet. Dabei war aber mit von ausschlaggebender Bedeutung, dass die kooperieren den Einrichtungen nicht marktorientiert sind und diesen Un ternehmen das Prinzip der Daseinsvorsorge zugrunde liegt.
Genau dieses Argument wird aber dann geschwächt, wenn die Kommunen durch eine etwaige Neuregelung in die gleiche Position wie freie Unternehmer am Markt gesetzt würden. Das ist bei allen Überlegungen und Prüfungen, gesetzliche Rege lungen für kommunale Unternehmen in diesem Bereich zu verändern, in unseren Augen strikt zu beachten.
Wie eingangs erwähnt, ist die CDU-Landtagsfraktion offen für eine Modernisierung der interkommunalen Zusammenar beit und wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen – aller dings in dem von mir genannten Rahmen und innerhalb der gebotenen rechtlichen Grenzen. Dennoch bieten sich sowohl für den hoheitlichen als auch für den wirtschaftlichen Bereich Handlungsoptionen, die die kommunale Selbstverwaltung in den angesprochenen Bereichen stärken können. Auf den be reits im Jahr 2010 ausgearbeiteten Gesetzentwurf darf ich nochmals verweisen.
Diese Möglichkeiten sollten und könnten wir nutzen, um den Kommunen Planungssicherheit in rechtlicher Hinsicht für not wendige Investitionen zu geben. Dies bedarf jedoch nach un serer Auffassung eines sorgfältig ausgearbeiteten Gesetzent wurfs auf der Grundlage eines Abstimmungs- und Abwä gungsprozesses mit allen Beteiligten und nicht nur, Herr Rau felder, der Stellungnahme zu einem Antrag durch das Umwelt ministerium.
Herzlichen Dank.
Jetzt kann der Kollege Schwarz seine Frage stellen.
Ich bin mit Ihnen einer Meinung. Aber es muss abgesichert sein, dass dies eine kommunale Zusam menarbeit ist, in die die betreffenden Kommunen alle einbe zogen sind. Sie müssen ihr Einvernehmen erklärt und die ent sprechenden Beschlussfassungen im Gemeinderat herbeige führt haben. Dies sind wichtige und grundlegende Vorausset zungen, damit wir bereit sind, den Weg mitzugehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion unterstützt die von der Bundeswehrreform, aber auch die vom Abzug von amerikanischen Streitkräften betroffenen Kommunen mit Nachhaltigkeit. Es ist uns ein gro ßes Anliegen, dass die Kommunen auch entsprechend geför dert werden.
Wie wichtig das für uns ist, zeigt auch, dass wir von Anfang an ein eigenes Konzept dazu vorgelegt haben, das klare Aus sagen trifft und insbesondere auch den betroffenen Kommu nen aufzeigt, wie wir, wenn wir in der Verantwortung wären, die Konversion in Baden-Württemberg umgesetzt und vor al lem bewältigt hätten. Die von der Konversion betroffenen Kommunen wüssten dann, woran sie sind und mit welchen Leistungen und finanziellen Förderungen sie rechnen könn ten.
Die Stellungnahme der grün-roten Landesregierung zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE zeigt auf, dass insbesondere die von der Konversion betroffenen Kommunen bei Ihnen nicht umfänglich wissen, woran sie sind.
Bisher, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die grünrote Landesregierung ein Prognos-Gutachten für ca. 90 000 € in Auftrag gegeben, ein Gutachten, das von vielen betroffe nen Kommunen als – das sind nicht meine Worte, Herr Mi nister – nicht unbedingt notwendig bezeichnet wird und bei dem sogar bezweifelt wird, dass es überhaupt notwendig war.
Jetzt müssen die Kommunen nach Ihren strengen Vorgaben, wie ich höre, kommunale Entwicklungskonzepte vorlegen, die – wenn man hinhört, merkt man das; auch das sind nicht meine Worte, Herr Minister – von vielen Kommunen als zu theoretisch und vor allem als praxisuntauglich bezeichnet wer den. Eigene Konzepte – das hat mich überrascht; viele Kom munen wollten auch eigene Konzepte vorlegen – sind über haupt nicht erwünscht, sie werden als nicht förderungsfähig eingestuft. Es ist schon überraschend, dass Sie der kommuna len Basis, den Bürgermeistern, den Gemeinderäten, so wenig Vertrauen in dieser sehr wichtigen Frage entgegenbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt bei Ihnen nur die allgemeine Aussage, dass Sie die Konversion über das ELR-Programm und über das Städtebauförderungsprogramm entsprechend fördern. Auf die Frage, in welchem Umfang und zu welchen Fördersätzen dies erfolgt, und vor allem auf die wichtige Frage, ob dies zulasten der Förderung der übrigen Kommunen im Land Baden-Württemberg über das ELR und das Landessanierungsprogramm geschieht, geben Sie keine Antwort.
Es bleiben nach wie vor weitere Fragen offen, auf die die Kommunen dringend Antworten von der Landesregierung er warten, z. B.: Wird für die finanzschwachen Konversionskom munen – und das sind die vom Abzug der Bundeswehr betrof fenen Kommunen – ein eigener Konversionsausgleichstock aufgelegt, oder geht auch dies zulasten der finanzschwachen Kommunen im ganzen Land Baden-Württemberg? Vor allem: Wird dieser Ausgleichstock für diese Kommunen, die darauf angewiesen sind, damit sie überhaupt Konversionsaufgaben bewältigen können, zu einer echten Finanzierungshilfe, oder kassieren Sie diese Ausgleichstockmittel wieder über die ent sprechende Fachförderung ein?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch viel wichtiger wäre eine Antwort auf die Frage, ob die abziehenden Bundes wehrsoldaten und deren Angehörige bei der Ermittlung des Einkommensteueranteils der betreffenden Kommune sofort nicht mehr berücksichtigt werden oder ob Sie es fertigbrin gen, die Anpassung des Anteils über Jahre hinweg entspre chend zu strecken. Wir reden hier von einem Betrag von 17 Millionen €, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die ses Geld ist insbesondere für die betroffenen Kommunen wichtig, um überhaupt Konversionsaufgaben angehen zu kön nen.
Eine weitere offene Frage, die jetzt auch zur Entscheidung an steht, ist in der Diskussion: Wie werden die Konversionsflä chen in der Regionalplanung angerechnet, wenn ein Dorfge biet ausgewiesen wird, wenn ein Wohngebiet ausgewiesen wird, wenn ein Gewerbegebiet ausgewiesen wird? Werden diese auf bisher im Flächennutzungsplan genehmigte Flächen angerechnet, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wie soll dies eine Kommune bewerkstelligen? Dies muss in zeit licher Hinsicht gestreckt werden. Es würde auch noch genü gen, wenn die Bedarfsprüfung im Rahmen der Flächennut zungsplanung oder der Bebauungsplanung erfolgen würde. Damit würden sinnvolle Prozesse bei den Konversionskom munen nicht behindert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren – jetzt wende ich mich einmal an die Fraktion GRÜNE –, Sie haben immer von einer Nachhaltigkeitsstrategie auch im Sinne des Natur- und Umweltschutzes geträumt. Was machen Sie aus diesen Kon versionsflächen? Brauchen Sie hier Flächen für Ausgleichs bedarfe, die sich zukünftig auch beim Land ergeben? Haben Sie Bedarf an Natur- und Landschaftsschutzgebieten? Haben Sie Bedarf an zusätzlichen Waldflächen? Dazu hört man nichts. Wenn man Sie an Ihrem eigenen Anspruch misst, mei ne Damen und Herren, dann sollten Sie diese Chance auch wahrnehmen und müssten in diesem Punkt auch auf die ent sprechenden Kommunen zugehen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Minister Bonde und liebe Landesregierung, erwarten die Kommunen eigentlich dringend Antworten auf diese von mir jetzt hier gestellten Fragen. Es gibt wirklich noch nichts Vor zeigbares, das Anlass wäre, sich jetzt schon auf die Schulter zu klopfen. Machen Sie – so möchte ich es sagen – Ihre Haus aufgaben. Ansonsten fällt Ihnen der Konversionsprozess, den Sie angesteuert haben, hinsichtlich der von mir gestellten Fra gen alsbald auf die Füße.
Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ge spräche, Gutachten – das ist alles schön und gut. Aber wir kommen irgendwann einmal zur Frage der konkreten Umset zung. Konversion ist nun einmal ureigenste Aufgabe der Län der. Das ist auch so vereinbart gewesen. Vor allem sind auch gewisse Mehrwertsteueranteile für Konversionsaufgaben an die Länder gegangen. Deshalb ist schon die Frage zu stellen: Wie steht das Land Baden-Württemberg zu dieser Verantwor tung?
Herr Minister, was zu dem Prognos-Gutachten gesagt wurde, waren nicht meine Worte. Natürlich braucht man Daten und gesicherte Grundlagen. Aber viele Kommunen sagen: „Die Daten und die Grundlagen, die das Prognos-Gutachten gelie fert hat, waren uns bekannt. Die hätten wir in dieses kommu nale Entwicklungskonzept sowieso einbringen können.“ Ich bitte Sie, dass Sie etwas mehr Flexibilität in diesem Bereich zeigen. Kommunale Entwicklungskonzepte brauchen wir; sie werden aber als zu bürokratisch verstanden. Vor allem sind wir auch dafür, dass eigene Konzepte, sofern sie den Zielvor stellungen des Landes entsprechen, ebenfalls förderfähig wer den. Ich glaube, daran sollte es nicht scheitern.
Kollege Kopp, es bringt nichts, wenn man auf den Bund schaut und die Verantwortung auf ihn schiebt. Der Bund hat seine Mittel im Rahmen der Städtebauförderung insbesonde re auch für Konversionsaufgaben aufgestockt. Es wird sich die Frage stellen, ob die Verwendung ureigenster Mittel für Konversion in Baden-Württemberg zulasten der anderen Kommunen im Land Baden-Württemberg gehen darf. Ich glaube, hier sind wir uns einig.
Aber wenn man in Regierungsverantwortung steht, muss man natürlich diese Aufgabe auch umsetzen und dazu Antworten finden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die grünrote Landesregierung bereitet mit dem vorliegenden Gesetz entwurf in der Tat den rechtlichen Rahmen für die Kommu nalwahl im kommenden Jahr in Baden-Württemberg vor. In dem Gesetzentwurf werden vor allem rechtliche Regelungen getroffen und auch Klarstellungen vorgenommen hinsichtlich der statistischen Auswertung zur Kommunalwahl, der Festle gung der maßgebenden Einwohnerzahl, der Berechnung der Mindestwohndauer von Bürgern und des Verzichts auf Wahl kreisausschüsse für die Kreistagswahlen, und es wird recht lich klargestellt, dass Bürgermeisterwahlen, Bürgerentschei de und Volksabstimmungen gleichzeitig durchgeführt werden können. All dies, Herr Minister, trifft auch auf die Zustim mung der CDU-Landtagsfraktion.
Ebenso halten wir es auch für richtig, dass die Möglichkeit für Bewerber, bei Kreistagswahlen in zwei Wahlkreisen zu kandidieren, wieder abgeschafft wird.
Dazu haben wir, wie Sie wissen, auch einen eigenen Gesetz entwurf eingebracht, der derzeit im parlamentarischen Ver fahren ruht.
Die Erfahrung hat einfach gezeigt, dass der Wählerwille da durch etwas verzerrt wird, dass dadurch dem Wählerwillen auch nicht zu 100 % Rechnung getragen wird und vor allem die Kreistage durch Überhang- bzw. Ausgleichsmandate über strapaziert werden.
Wir freuen uns deshalb auch, dass die Landesregierung sich unseren Gesetzentwurf zu eigen gemacht und in ihren Gesetz entwurf eingearbeitet hat.
Mit der Änderung des Berechnungsverfahrens für die Sitzver teilung, meine sehr geehrten Damen und Herren, von d’Hondt auf Sainte-Laguë/Schepers möchte Grün-Rot den großen Par teien, wie man so sieht, bei der Sitzverteilung einen angebli chen Vorteil nehmen und eröffnet in meinen Augen eine ma thematische Gerechtigkeitsdebatte.
Beide Verfahren sind nach der Rechtsprechung des Bundes verfassungsgerichts eigentlich nach wie vor zulässig. Die Fra ge der Gerechtigkeit kann es also deshalb in meinen Augen nicht allein sein, warum Grün-Rot hier eine Änderung vor nimmt. Ein politischer Streit darüber lohnt sich nicht. Ich möchte hier ankündigen, dass die CDU-Landtagsfraktion auch dies mittragen kann,
zumal wir bei der Landtagswahl bereits eine entsprechende Regelung haben.
Zugleich sehen wir mit großer Freude, dass an einer einheit lichen doppischen Haushaltsführung der Kommunen festge halten wird. Damit wird unsere Entscheidung jetzt nochmals bestätigt. Vor allem ist auch erfreulich, dass die grün-rote Lan desregierung hier von ihrem Koalitionsvertrag abrückt. Dies sorgt in meinen Augen für Klarheit, dies sorgt auch für Ver gleichbarkeit auf der Ebene der Kommunen, und dies spart den Kommunen auch Kosten.
Was wir allerdings in dieser Form nicht mittragen können, ist die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre. Sie zäumen hier – wie meines Erachtens auch bei der Einführung der Gemeinschaftsschule – das Pferd von hin ten auf.
Die Gemeinschaftsschule wird ohne Vorbereitung, ohne päd agogisches Konzept, ohne Aus- und Weiterbildung der Leh rer eingeführt. Die Absenkung des Mindestalters für das ak tive Wahlrecht auf 16 Jahre erfolgte ebenso ohne Vorberei tung, ohne echte Anhörung und Beteiligung der Jugendlichen selbst, ohne breiten politischen Konsens in dieser wichtigen Frage. Außerdem führen Sie diese Regelungen nur in halbher ziger Form ein.
Sie müssen sich deshalb schon fragen lassen: Warum heben Sie eigentlich den verfassungsgemäßen, bewährten und über alle Wahlen getragenen Grundsatz der Gleichstellung von Wahlrecht und Volljährigkeit auf?