Ernst Kopp

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Frau Präsidentin, meine sehr verehr ten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie gestaltet sich nach dem posi tiven Bürgerentscheid in Rottweil vom 20. September 2015 das weitere Verfahren zum Bau einer neuen Justizvollzugsan stalt, und wie wird die Landesregierung versuchen, beim Bau dieser neuen JVA in Rottweil die sensible Umgebung des Standorts Esch in die Planungen einzubeziehen bzw. zu schüt zen?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Justizminister unseres Lan des hat mit dem vorliegenden Entwurf eines Jugendarrestge setzes ein modernes Gesetz zur künftigen Ausgestaltung des Jugendarrests in Baden-Württemberg vorgelegt.
Wie wir bereits gehört haben, sind seit der Föderalismusre form die Länder für den Vollzug des Jugendarrests zuständig. Beim Jugendarrest bewegen wir uns in einem Zeitraum, in dem man bei einem auffällig gewordenen Jugendlichen mit Er ziehungsmaßnahmen offensichtlich nicht mehr weiterkommt, bei dem die Schwelle zur Verhängung einer Jugendstrafe – Gott sei Dank – aber noch nicht überschritten ist. Es ist also der letzte Zeitpunkt, zu dem man noch eine Chance sieht, dass der Jugendliche sich besinnt und keine weitere strafrechtliche „Karriere“ einschlägt.
Wesentliches Element dieses Gesetzes sind die pädagogische Ausrichtung und die Förderung durch soziales Training. Die ses Konzept, mit dem die Jugendarrestanstalten in Rastatt und Göppingen bislang schon gute Erfahrungen gemacht haben, wird jetzt in eine gesetzliche Grundlage gegossen. Der Ju gendarrest bietet maximal vier Wochen Zeit, noch einmal po sitiv auf den Jugendlichen einzuwirken. In dieser Zeit sollen ihm seine Tat bzw. seine Taten sowie die Frage, was dies für das Opfer bedeutet, nochmals vor Augen geführt werden.
Gleichzeitig ist es wichtig, dem jungen Menschen Perspekti ven für seine Zukunft aufzuzeigen. Deshalb sieht dieses Ge setz u. a. vor, Unterstützungsangebote durch andere staatliche Stellen sowie sonstige Organisationen zu vermitteln, die den jungen Menschen nach der Entlassung betreuen und förderli che soziale Hilfe leisten können.
Ich bedanke mich beim Justizminister für den fortschrittlichen Gesetzentwurf und freue mich auf die weiteren konstruktiven Beratungen im Ständigen Ausschuss.
Eine Anmerkung, Herr Kollege Zimmermann: Für den Voll zug ist der Bund zuständig.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Beim Thema Breit bandausbau möchte ich heute Morgen den Blick auch auf den ländlichen Raum richten.
Der ländliche Raum ist für die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg kein weißer Fleck auf der Landkarte.
Weil das so ist, haben wir den ländlichen Raum in vieler Hin sicht bereits gestärkt und zukunftsfähig gemacht. Die Zukunft des ländlichen Raums hängt aber entscheidend davon ab, in wieweit es gelingt, die notwendige Infrastruktur zu erhalten und vor allem auch auszubauen.
Mit der Breitbandinitiative II sorgen wir dafür, dass das Netz der Datenautobahnen auch in den ländlichen Räumen in Ba den-Württemberg dichtmaschiger gespannt werden kann.
Eine schnelle Breitbandverbindung ist heute ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung und die Wettbewerbsfähig keit von Firmen, für bestimmte Berufsgruppen, aber nicht zu letzt auch für den privaten Bereich. Ohne eine zeitgemäße Breitbandversorgung läuft der ländliche Raum tatsächlich Ge fahr, technisch abgehängt und in seiner Entwicklungsfähig keit ausgebremst zu werden. Ohne schnelles Breitband kein wirtschaftliches Wachstum, kein Zuzug junger Familien. Ei ne flächendeckende Breitbandversorgung stärkt die Attrakti vität Baden-Württembergs als Lebensmittelpunkt und Be schäftigungsort.
Die Zwischenbilanz der Breitbandinitiative II kann sich se hen lassen und ist durchweg positiv. Bereits zwei Drittel der Landkreise sind in die Planung des Breitbandausbaus einge stiegen. Das Land – das haben Sie gerade gehört – unterstützt die Landkreise und Gemeinden hierbei tatkräftig. Insbeson dere dort, wo der Markt versagt, greift Baden-Württemberg ein. Rund 11 Millionen € gibt das Land hier, und es wird die Förderung bzw. Unterstützung in den nächsten Jahren inten sivieren. Für 2015 wird die Zukunft des ländlichen Raums konkret mit 30 Millionen € gefördert. Die eigens dafür einge richtete Clearingstelle „Neue Medien im Ländlichen Raum“ bildet eine zentrale Anlaufstelle für Städte und Gemeinden und steht den Kommunen in allen wichtigen Fragen als Part ner zur Seite.
Mit Blick auf meinen Heimatlandkreis Rastatt kommt mir der Ort Muckenschopf, der zur Stadt Lichtenau gehört, in den
Sinn – ein schöner Landstrich und im echten Sinn ländlicher Raum, wie er im Buche steht. Der technische Stand des dor tigen Datennetzes gleicht aber derzeit eher einem Feldweg als einer modernen Autobahn. Dank der Breitbandinitiative wird sich auch hier im kommenden Jahr sicherlich etwas ändern.
Der ländliche Raum als Lebensraum und Wirtschaftsstandort wird gestärkt, damit er sich gegenüber den Ballungszentren und Verdichtungsräumen weiterhin behaupten und seine At traktivität noch steigern kann. Da das Datenvolumen jedoch immer weiter zunimmt, muss auch der Ausbau der Höchstge schwindigkeitsnetze vorangehen. Für uns gilt: Freie Fahrt für freie Bürger.
Der Ausbau des Höchstgeschwindigkeitsnetzes ist eine logi sche Fortentwicklung der digitalen Infrastruktur. Dabei ist es wichtig, in zwei Schritten voranzugehen: Auf der einen Seite müssen die Kommunen in ein modernes und leistungsfähiges Netz eingebunden werden, und auf der anderen Seite muss landkreisübergreifend eine Strategie für das Höchstgeschwin digkeitsnetz entwickelt werden.
Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch das mobile Internet. Hier steht Baden-Württemberg noch am Anfang; hier sind aber gerade auch die Mobilfunkbetreiber gefordert, den Ausbau voranzutreiben. Moderne Kommuni kation mit dem Smartphone wird geschäftlich wie privat im mer wichtiger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, festzuhalten gilt: Wir kümmern uns um dieses Thema, und zwar, wie man sieht, erfolgreich. Im Ranking der Bundesländer, im Vergleich der Flächenländer liegen wir bei der Breitbandversorgung auf ei nem Spitzenplatz. Was die grün-rote Landesregierung in den vergangenen Jahren bereits auf den Weg gebracht hat, kann sich sehen lassen, und das Engagement der Landesregierung bleibt in jeder Hinsicht ungebrochen.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie haben beim Aufruf das Thema schon genannt. Wir fragen zum Sachstand der Rückabwicklung bzw. der Rückgängigma chung der Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offen burg.
Der Rückführungsprozess ist in vollem Gang. Stehen Sie nach wie vor zur Entscheidung der Rückverstaatlichung? Ab wann ist Offenburg wieder in staatlicher Hand?
Gut, gell?
Gibt es Probleme, Herr Minister, bei der Rückabwicklung? Verfügt die Justizvollzugsanstalt Offenburg über die erforder lichen Stellen? Noch eine weitere Frage: Gibt es genügend gut qualifizierte Beamte, und wie steht es mit dem Personal bei den Fachdiensten?
Das wäre der erste Fragenkatalog zu diesem wichtigen The ma.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es noch kürzer machen.
Muss das sein?
Ich möchte die Überschrift des Gesetzentwurfs nicht wieder holen. Diese Überschrift des Gesetzentwurfs, der vor Ihnen liegt, sagt sicher in vollem Umfang aus, für wen, in welchem Fall und in welchem Umfang das Gesetz greifen soll.
Die im Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Frakti on der SPD vorgesehenen Regelungen sollen die in diesem Zusammenhang entstehenden Härtefälle bei Bediensteten ab federn und orientieren sich, wie der Kollege Zimmermann be reits gesagt hat, an den Regelungen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen des Polizeistrukturreformge setzes.
Bei dem Personal, das von den Regelungen betroffen ist, han delt es sich überwiegend um Mitarbeiter des einfachen oder des mittleren Dienstes, also nicht um Großverdiener.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen – wenn auch klei nen – Beitrag zur Wertschätzung der Beschäftigten im Straf vollzug dar.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Heu te bringen wir, die Regierungsfraktionen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf über das Absehen von der Zusage der Umzugs kostenvergütung in besonderen Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufgabenbereichs von Einrichtungen des Justizvollzugs ein. Auch wenn der Titel dieses Gesetzentwurfs ein wenig „verwaltungsumständlich“ klingt, ist die von uns mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigte Regelung sinnvoll und notwendig.
Das Haftplatzentwicklungsprogramm sieht u. a. vor, ältere und kleinere Justizvollzugsanstalten und entsprechende Au ßenstellen zu schließen. Als Beispiele seien die Einrichtungen in Heidenheim, Heidelberg und Ellwangen genannt.
Dieser Weg ist sowohl aus Sicherheits- als auch aus Wirt schaftlichkeitsgründen notwendig. Ein moderner und zeitge mäßer Vollzug ist nur in Einheiten ab einer gewissen Größe machbar. So wird die Umsetzung des Haftplatzentwicklungs programms neben zusätzlichen Haftplätzen zu einer deutli chen Verbesserung der Infrastruktur bei den vorhandenen Jus tizvollzugseinrichtungen führen.
Als ein wichtiges Thema ist hier das Arbeits- und Ausbil dungsprogramm bzw. das Angebot an die Gefangenen zu nen nen. Hier liegt nach wie vor einer der wichtigsten Schwer punkte einer zielgerichteten Resozialisierung, die jedoch in kleinen Anstalten und Außenstellen nicht in dem erforderli chen und erwünschten Maß bereitgestellt werden kann.
Die bereits in Angriff genommenen und noch geplanten Schließungen von Einrichtungen haben aber natürlich Folgen für die betroffenen Justizvollzugsbediensteten. Auch wenn das Justizministerium sehr bemüht ist, den Wünschen der einzel nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung zu tragen und die notwendigen Veränderungen sozial verträglich auszuge stalten, ist es nicht immer möglich, innerhalb eines halben Jah res alle Betroffenen möglichst ortsnah unterzubringen.
Unser Gesetzentwurf soll die in diesem Zusammenhang ent stehenden Härtefälle für die Bediensteten abfedern und orien tiert sich dabei 1 : 1 an den Regelungen für die Polizeibeam tinnen und Polizeibeamten im Rahmen des Polizeistrukturre formgesetzes.
Wir sind dem Justizminister sehr dankbar für seine Bereit schaft, die Mehrkosten aus dem Haushalt des Justizvollzugs zu bestreiten.
Ich setze bei den Beratungen natürlich auch auf die Kollegin nen und Kollegen der Oppositionsfraktionen und würde mich über eine konstruktive Begleitung im Ständigen Ausschuss und über Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf freu en.
Zum Abschluss möchte ich – ich gehe davon aus, dass ich da bei im Namen aller Abgeordneten sprechen kann – den Be diensteten im Strafvollzug unseren Dank und unsere Anerken nung aussprechen.
Sie leisten mit ihrem Dienst in den Justizvollzugsanstalten ei nen elementaren Beitrag für die Sicherheit unseres Landes. Der in dem Gesetzentwurf vorgesehene – wenn auch kleine – Beitrag des Landes soll ein Zeichen unserer Wertschätzung für die Beschäftigten im Strafvollzug sein.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was bleibt, wenn die Bundeswehr geht? Diese Frage beschäftigt den Landtag nicht zum ersten Mal. Denn sie ist, wie wir ge hört haben, für die betroffenen Städte und Gemeinden von existenzieller Bedeutung. Diese Frage beschäftigt in erster Li nie die Kommunalpolitik, viele Betriebe und Dienstleister, die jahrzehntelang mit und von den Bundeswehreinrichtungen, deren Dienststellen und Soldaten lebten.
31 Standorte in Baden-Württemberg sind von der Bundes wehrreform betroffen. Baden-Württemberg gehört damit zu den am stärksten betroffenen Bundesländern.
Hinter dem Begriff „Konversion“ verbirgt sich aber mehr als nur die Räumung von Dienststellen, Kasernen und techni schen Anlagen. Konversion hat immer und vor allem – ich sa ge das gerade aus sozialdemokratischer Sicht – einen sozia len Aspekt. Was passiert mit den Menschen und Zivilbeschäf tigten vor Ort, ihren Arbeitsplätzen, ihrer Zukunft? Konver sion bedeutet vor allem einen tiefen Einschnitt in regionale und kommunale Strukturen mit dramatischen Auswirkungen für die betroffenen Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. Kommunen verlieren nicht nur Einwohner, sondern auch Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze. Ganze Raumschaften sind vom Ausbluten bedroht, denn sie liegen häufig auch ver kehrstechnisch im Schatten der Metropolregionen. Diese Städ te und Gemeinden fürchten zu Recht um ihre Zukunft.
Die grün-rote Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat entsprechend reagiert. Für Kommunen mit einem zukunftsfähigen Konzept wurden bereits im Jahr 2012 rund 3 Millionen € aus dem Entwicklungsprogramm Ländli cher Raum zur Verfügung gestellt. Gern hätten wir bereits auf Konzepte der Vorgängerregierung zurückgegriffen.
Zur Beseitigung städtebaulicher Mängel wurden 2011 und 2012 weitere 6,4 Millionen € aus dem Förderprogramm von Bund und Land an die Kommunen ausgezahlt. Darüber hin aus hat die Landesregierung in ihrem Haushalt 2012 und 2013 Mittel in Höhe von 600 000 € für kommunale Entwicklungs konzepte bereitgestellt.
Drei Konversionskonferenzen haben inzwischen stattgefun den. Das Ministerium für ländlichen Raum hat eine sogenann te räumliche Wirkungsanalyse in Auftrag gegeben und einen Handlungsleitfaden für kommunale Entwicklungskonzepte erstellt. Damit können Konzepte und vertiefende Untersu chungen mit bis zu 80 % der Nettokosten pro Raumschaft ge fördert werden.
Maximal 150 000 € stehen so für überregionale Planungen und bis zu 50 000 € je Kommune zur Verfügung. Dies ist doch ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum ländlichen Raum.
Doch wie steht es mit der Verantwortung des Verursachers, des Bundes?
Nach der Grundsatzentscheidung zur Bundeswehrreform im Herbst 2011 herrschte zunächst Funkstille. Zeitpläne für den Abzug an einzelnen Standorten hat das Bundesverteidigungs ministerium erst im Frühjahr 2012 veröffentlicht. Es bleiben die spannenden Fragen: Was passiert mit den Liegenschaften? Wie sieht die Anschlussnutzung aus? Kann es überhaupt eine geben? Gibt es Investoren aus der Wirtschaft oder andere städ tebauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Standortge meinden, oder beginnt nach dem Ausbluten der Ausverkauf ganzer Quartiere und Landstriche?
Die Unterstützung des Bundes ist bescheiden. Der Verweis auf die Länder und deren Förderprogramme ist wenig hilf reich, wenn man weiß, wie schwierig es für die betroffenen Städte und Gemeinden ist, überhaupt in den Besitz der ehe maligen militärischen Liegenschaften und Grundstücke zu kommen. Das haben die SPD-Mitglieder des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vor einigen Mona ten bei einem Besuch in Münsingen erneut gehört und erfah ren.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben arbeitet gesetzlich legitimiert in erster Linie gewinnorientiert. Der Bundesfinanz minister will die Löcher in seinem eigenen Haushalt stopfen
und kann somit kein Interesse daran haben, ehemalige Bun deswehrgrundstücke zu Freundschaftspreisen abzugeben. Doch wenn allein der wirtschaftliche Nutzen im Vordergrund steht, entzieht sich der Bund seiner strukturpolitischen Verantwor tung gegenüber den Kommunen und bremst die Standortge meinden aus.
Aus diesem Grund haben die am stärksten von der Konversi on betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf beschlos sen, der es der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über eine Öffnungsklausel im Gesetz gestattet, von marktwirt schaftlich erzielbaren Preisen abzuweichen und Abschläge zu machen, um eine Nutzung im Sinne der Allgemeinheit – z. B. für Kindergärten oder Seniorenbegegnungsstätten – möglich zu machen.
Darüber hinaus wurden nicht viele Erleichterungen geschaf fen. Zwar wurde per Haushaltsbeschluss zum März 2012 das Erstzugriffsrecht eingeräumt, aber für viele Kommunen ist das keine wahre Option. Schließlich muss nach wie vor der wah re Verkehrswert gezahlt werden. Die betroffenen Gemeinden müssen innerhalb von sechs Monaten ein verbindliches Inte resse erklären – denn sonst verfällt diese Option – und ver traglich versichern, dass innerhalb von zwei Jahren etwas ge schieht. Damit sind viele Gemeinden schlichtweg überfordert.
So sieht die Unterstützung der Bundesregierung aus – eine Unterstützung, die diese Bezeichnung nicht verdient. Der Bund lässt die betroffenen Städte und Gemeinden auch in Ba den-Württemberg im Stich.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP/DVP, noch hätten Sie es in der Hand,
in Berlin Druck zu machen, damit sich etwas ändert.
Eines sei hier auch gesagt: Sie können hier nicht ständig das schöne Lied vom ländlichen Raum singen und die Landesre gierung kritisieren, solange die schwarz-gelbe Bundesregie rung als Verursacherin dieses Problems in Berlin in der Ver antwortung steht. Politische Verantwortung darf nicht mit Stilllegungskonzeptionen und Abzugsplänen enden, sondern es muss den betroffenen Standortkommunen eine verlässliche Zukunftsperspektive aufgezeigt werden.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat ihre Haus aufgaben gemacht, die Bundesregierung in Berlin hingegen nicht.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Kollege Zimmer mann hat eigentlich recht gehabt.
Man hätte nicht zu diesem Thema sprechen müssen, aber er hat darauf bestanden, dass er sprechen darf. Ich wollte auch nicht haben, dass es so aussieht, als wäre die SPD-Fraktion bei diesem Gesetzentwurf sprachlos.
Wie bereits bei der ersten Lesung am 6. März in diesem Haus deutlich geworden ist, können wir dem Entwurf des Gesetzes über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes zustim men. Dadurch wird erstmals eine einheitliche Rechtsgrundla ge für die Befugnisse der Justizwachtmeister zur Erfüllung ih rer Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften geschaf fen.
Die anschließenden Beratungen im Ständigen Ausschuss ver liefen ebenfalls sehr konstruktiv. In diesem Zusammenhang hat das auf den Landtag abgewandelte strucksche Gesetz, das heute Morgen vom Kollegen Fulst-Blei schon genannt wor den ist, gefruchtet, denn kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht wurde. Ich freue mich, dass es gelun gen ist, einen interfraktionellen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf zu verabschieden. Nun ist Rechtsklarheit dar über hergestellt, dass die Justizwachtmeister auch im funkti onal zugeordneten Außenbereich des Amtsgebäudes tätig wer den dürfen.
Ich danke allen Kollegen für die erfolgreiche Zusammenar beit und dem Justizminister und seinem Haus für die Erarbei tung des Gesetzentwurfs, dem wir natürlich zustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich danke dem Justizminister, Herrn Rainer Stickelberger, und seinen Mitarbeitern ausdrücklich für diesen Gesetzentwurf, mit dem erstmals eine einheitliche Ermächtigungsgrundla ge für die Befugnisse der Justizwachtmeister zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Gericht und Staatsanwaltschaft geschaf fen wird.
Dabei möchte ich hervorheben, dass insbesondere die vorge sehenen Vorschriften über eine Bewaffnung in § 9 Absatz 2 keine wirklichen Neuerungen sind, sondern erstmals eine ge setzliche Grundlage der bislang ungeschriebenen Praxis dar stellen.
Das Gesetz schafft somit Rechtsklarheit, enthält darüber hin aus aber auch weitere zu begrüßende Regelungen, wie z. B. die Festlegung, dass der Einsatz der in § 9 Absatz 2 Satz 2 ge nannten Waffen solchen Justizwachtmeistern vorbehalten ist, die dafür besonders ausgebildet wurden.
Der heute zu beratende Gesetzentwurf ist ein weiterer Bau stein eines ganzheitlichen Konzepts zur Sicherheit in Justiz gebäuden. Denn neben der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger darf die Sicherheit in Justizgebäuden nicht ausgeblen det werden. Die erschreckenden Vorfälle der Vergangenheit in Gerichtsgebäuden haben uns deutlich gezeigt, dass die be stehenden Sicherheitsmaßnahmen offensichtlich nicht ausrei chend waren.
Im Unterschied zur Vorgängerregierung hat Justizminister Sti ckelberger das Thema daher bereits Ende 2011 auf die Agen da gesetzt und mit Experten eine entsprechende Sicherheits konzeption entwickelt. Notwendige Maßnahmen wie z. B. zu sätzliche Wachtmeisterstellen und Sachmittel für geeignete bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen in den Jus tizgebäuden wurden, wie schon von meinem Vorredner er wähnt, von den Regierungsfraktionen im Haushalt 2013/2014 verankert. Neben den Strafvollzugsbediensteten in den Ge fängnissen leisten auch die Justizwachtmeister einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherheit dieses Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger.
Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, allen Justizwacht meistern im Namen der SPD-Fraktion meinen Dank und mei ne Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit auszusprechen.
Angesichts der ausgeführten Vorteile, die wir in dem vorge legten Gesetzentwurf sehen, kann ich dem Justizminister vor behaltlich der weiteren Beratung im Ständigen Ausschuss be reits heute Zustimmung signalisieren. Die vorgeschlagenen Ergänzungen des Kollegen Zimmermann werden im Aus schuss wohl erneut diskutiert werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn feststellen: Probleme herbeizureden, obwohl es keine gibt, schadet nur dem Image des ländlichen Raums.
Mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mit dem Ti tel „Ländlichen Raum nicht ausgrenzen“ unterstellen Sie, dass dem ländlichen Raum nicht die ihm gebührende Aufmerksam keit zuteilwird. Genau das Gegenteil ist der Fall. In meiner Rede im Oktober vergangenen Jahres zur Großen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Demografische Entwicklung im ländlichen Raum“ habe ich bereits skizziert, welche Maß nahmen ergriffen wurden und ergriffen werden, um den Her ausforderungen der Zukunft, insbesondere denen des ländli chen Raums, zu begegnen.
Unser Land wird nicht nur durch große Städte geprägt, son dern auch durch viele mittlere und kleine Gemeinden. Wir ha ben eine ausgeglichene Verteilung der wirtschaftlichen Akti vitäten. Das ist eine Stärke in der Fläche unseres Landes und auch ein großer Standortvorteil.
Angesichts dieser positiven Situation dürfen wir uns aber nicht einfach zurücklehnen und sagen: „Es sieht doch gut aus. Al so lassen wir alles beim Alten.“ Nein, wir müssen diese Viel falt, diese Stärke durch Infrastruktur am Leben halten und weiter ausbauen.
Gerade der Entwicklung, dass der ländliche Raum im eigent lichen Sinn beim Wanderungsgeschehen der vergangenen Jah re am schwächsten abgeschnitten hat, muss begegnet werden. Dies ist Aufgabe der Landespolitik. Dies ist Ziel dieser Re gierung. Dies setzen wir um.
Wenn wir gleichwertige und ausgewogene Lebensverhältnis se der Bevölkerung in unserem Land wollen, dann sind ziel gerichtete Strategien und Maßnahmen erforderlich. Eine flä chendeckende und nachhaltige Landwirtschaft ist unabding bar nicht nur für die Lebensmittelproduktion, sondern auch für unsere attraktive Kulturlandschaft.
Sie wissen: Durch Landwirtschaft entsteht Landschaft, und durch Landschaft entsteht Tourismus. Der seit Jahrzehnten an haltende Strukturwandel erfordert entsprechende Antworten. Stichworte hierzu sind u. a. die Verbesserung der Wettbe werbsfähigkeit,
gute Produktionsbedingungen, verantwortliche Verbraucher politik, aber auch eine gute Verkehrsanbindung.
Darüber hinaus sind Themen wie der Breitbandausbau sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf neben den bildungs politischen Weichenstellungen ebenfalls Schlüsselthemen für unsere Zukunft.
Es ist gar nicht schlimm, wenn das so ist.
Das sind Schlüsselthemen für uns alle, in städtischen Regio nen ebenso wie im ländlichen Raum.
Während Sie ohne jegliche Grundlage behaupten, Grün-Rot würde den ländlichen Raum vernachlässigen, stiegen die Mit tel für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Jahr 2012 auf 48 Millionen €. Das ist die Wirklichkeit. Auch in den Haushaltsjahren 2013/2014 werden hierfür 90 Millionen € be reitgestellt.
Ähnlich sieht es bei den anderen für den ländlichen Raum wichtigen Programmen aus. So haben wir die Breitbandiniti ative kräftig verstärkt – ich sprach es schon an –: Hier wer den 17,5 Millionen € im laufenden Doppelhaushalt zur Ver fügung gestellt.
Nur dort, wo die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, werden sich junge Familien und Fachkräfte niederlassen. Nur dort, wo wir unsere Bildungslandschaft gut aufstellen, wer den wir Raum zum Leben entwickeln. Der Fachkräftemangel ist ein Wachstumshemmnis; möglicherweise ist er sogar das
stärkste Wachstumshemmnis. Das betrifft den ländlichen Raum und die Landwirtschaft.
Bewegen Sie sich also mit uns in die Zukunft. Veränderte Zei ten erfordern veränderte Antworten.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erfreulich ist es, dass uns nun ein Gesetzentwurf vor liegt, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kon sequent und mit Augenmaß umsetzt und dabei den Sicher heitsinteressen der Gesellschaft angemessen Rechnung trägt.
Ich bin Herrn Minister Stickelberger dankbar – wie bereits am 11. Oktober von mir erwähnt –, dass Baden-Württemberg bei diesem sehr sensiblen Thema keinen Alleingang macht, son dern sich im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe mit den an deren Bundesländern auf konstruktiver und fachlicher Ebene auf Musterregelungen verständigt hat. So ist bundesweit ein weitgehend einheitlicher Vollzugsstandard gewährleistet.
Erstaunlich und zugleich erfreulich ist dabei, dass die von der Länderarbeitsgruppe erarbeiteten Musterregelungen – trotz der politischen Bandbreite in den einzelnen Ländern – weit gehend im Konsens, Herr Kollege Zimmermann, beschlossen wurden. Dies ist sicher ein Beleg dafür, dass man an dieses Thema sehr sachlich und überlegt herangegangen ist. Zu kon statieren ist aber auch, dass die sehr detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber in Bund und Ländern nur wenig Gestaltungsspielraum lassen.
Wir sind der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sehr gut umsetzt. Das liegt sicher auch daran, dass viele Vorschläge und Anre gungen aus der Praxis aufgegriffen wurden.
Der Gesetzentwurf wirkt insgesamt durchdacht und ausgewo gen. Umgesetzt wird insbesondere die konsequente Therapie ausgestaltung mit der Verpflichtung, den Sicherungsverwahr ten entsprechende Behandlungsangebote zu machen und sie zu motivieren.
Wichtig ist dabei, dass stets die Sicherheitsbelange der Ge sellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Denn letztlich soll der Vollzug der Sicherungsverwahrung nach wie vor vor rangig dem Schutz der Bevölkerung dienen. Dieser Schutz darf sich aber nicht in einem bloßen Verwahrvollzug erschöp fen. Vielmehr ist den Sicherungsverwahrten schon aus verfas sungsrechtlichen Gründen durch entsprechende Behandlungs angebote und Resozialisierungsmaßnahmen das nötige Rüst zeug für ein straffreies Leben in Freiheit mitzugeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, bei diesem so komplexen und derart grundrechtssensiblen Thema führt der Gesetzentwurf der Landesregierung die be rechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit auf der ei nen Seite und die verfassungsrechtlichen Vorgaben auf der an deren Seite in überzeugender und ausgleichender Weise zu sammen. Daher bitte ich Sie um breite Unterstützung für den Entwurf des Gesetzes zur Schaffung einer grundgesetzkon formen Rechtsgrundlage für den Vollzug der Sicherungsver wahrung in Baden-Württemberg.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wie wir gehört ha ben, zwingt uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Handeln, zwingt nun Bund und Länder und die Vollzugs praxis zum Umdenken. Mit diesem Urteil war jedoch nicht erst seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 zu rechnen. Bereits im Jahr 2004 hat sich das Bundesverfassungsgericht intensiv mit der Sicherungsverwahrung beschäftigt und eine am Re sozialisierungsgedanken ausgerichtete menschenwürdige Aus gestaltung ihres Vollzugs gefordert.
Wenngleich die konkrete Ausgestaltung der Sicherungsver wahrung im Jahr 2004 noch für verfassungskonform erachtet wurde, hat das Bundesverfassungsgericht schon damals die Einhaltung des Abstandsgebots zur Vorgabe gemacht. Die richtigen Konsequenzen daraus hat man in der Folgezeit lei der nicht gezogen.
Umso erfreulicher ist es, dass uns heute ein Gesetzentwurf vorliegt, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent und mit Augenmaß umsetzt und dabei die Sicher heitsinteressen der Gesellschaft angemessen berücksichtigt.
Ich bin Herrn Minister Stickelberger dankbar, dass BadenWürttemberg bei diesem sehr sensiblen Thema keinen Allein gang gewagt hat, sondern sich im Rahmen einer Länderar beitsgruppe mit den anderen Bundesländern auf konstrukti ver und fachlicher Ebene auf Musterregelungen verständigt hat. So ist ein bundesweit möglichst einheitlicher Vollzugs standard gewährleistet.
Ich bin auch der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzent wurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gut um setzt. Dies zeigt sich auch daran, dass er im Anhörungsver fahren durchweg auf positive Resonanz gestoßen ist. Das liegt sicherlich auch daran, dass viele Vorschläge und Anregungen aus der Praxis aufgegriffen wurden.
Wichtig ist dabei, dass stets die Sicherheitsbelange der Ge sellschaft nicht außer Acht gelassen werden; denn letztlich soll der Vollzug der Sicherungsverwahrung nach wie vor vor rangig dem Schutz der Bevölkerung dienen. Dieser Schutz darf sich aber nicht in einem bloßen „Verwahrvollzug“ er schöpfen. Vielmehr sind den Sicherungsverwahrten schon aus verfassungsrechtlichen Gründen durch entsprechende Ange bote und Maßnahmen die Voraussetzungen für eine gute Zu kunft zu ermöglichen, und zwar so, dass sie nie mehr – hof fentlich nie mehr – mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Natürlich bleibt abzuwarten, ob die gesetzlichen Vorgaben dann auch von der Vollzugspraxis so umgesetzt werden. An gesichts des bereits Veranlassten bin ich aber sehr zuversicht lich, dass dies gelingt.
Hilfreich bei der Umsetzung der künftigen gesetzlichen Re gelungen wird sein, dass sich das Justizministerium schon frühzeitig mit der zuständigen Justizvollzugsanstalt Freiburg Gedanken darüber gemacht hat, um eine gemeinsame Kon zeption für den dortigen Vollzug dann auch umsetzen zu kön nen.
Für personelle Verstärkung in den beiden Anstalten Freiburg und Bruchsal ist ebenfalls gesorgt. Das lässt hoffen, dass die Umsetzung relativ kostengünstig erfolgen kann.
Als Strafvollzugsbeauftragter werde ich den weiteren Prozess jedenfalls beobachten und konstruktiv begleiten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem so komplexen und derart grundrechtssensiblen Thema führt der Gesetzentwurf der Landesregierung die be rechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit auf der ei nen Seite und die verfassungsrechtlichen Vorgaben auf der an deren Seite in überzeugender und ausgleichender Weise zu sammen. Daher bitte ich Sie um breite Unterstützung für die sen Entwurf.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Unser Land wird nicht nur durch große Städte geprägt, sondern auch durch un
sere vielen mittelgroßen und kleineren Gemeinden. Diese Vielfalt muss durch Infrastruktur am Leben gehalten werden. Dies ist Aufgabe der Landespolitik, dies ist Ziel unserer Re gierung.
Insoweit betrifft die demografische Entwicklung auch den ländlichen Raum, und insoweit ist Ihre Große Anfrage auch berechtigt. Aber die Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft sind ganz andere, als sie durch die Fragen in Ihrer Anfrage vorgegeben werden.
Der Breitbandausbau und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind neben den bildungspolitischen Weichenstellungen die Schlüsselthemen für die Zukunft des ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Unser ländlicher Raum ist, anders, als dies z. B. in weiten Teilen Ostdeutschlands der Fall ist, kein öder, wirtschaftlich unterentwickelter Raum, sondern ist ge prägt von einem starken Mittelstand auch in der Fläche.
Nur dort, wohin neben klassischer Infrastruktur auch die Da tenautobahn abzweigt, wird es künftig auch dauerhaft Wirt schaftswachstum und gute Arbeitsplätze geben.
Nur dort, wo die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, werden sich junge Familien und Fachkräfte niederlassen.
Als vorteilhaft für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelten familienfreundliche Arbeitszeiten, ein bedarfsgerech tes Betreuungsangebot für Kinder aller Altersgruppen,
Ganztagsschulen, Regelungen zur Elternzeit mit Rückkehrga rantien und mit einem Anspruch für Väter sowie die individu elle Besteuerung der Erwerbseinkünfte der Eltern.
Nur dort, wo wir bildungspolitisch gut aufgestellt sind, wer den wir Raum zum Leben entwickeln.
In der heute schon vielfach zitierten IREUS-Studie – IREUS ist das Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung der Universität Stuttgart – wird treffend festgehalten: Fach kräftemangel ist ein Wachstumshemmnis, wenn nicht sogar das größte Hemmnis überhaupt.
Gute Wirtschaft braucht gute Bildung. Genau dies hat sich die neue Landesregierung vorgenommen, und genau dies setzt sie auch tatkräftig um.
Diese Punkte, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Libe ralen, vergessen oder vernachlässigen Sie in Ihrer Anfrage.
Die bildungspolitischen Herausforderungen streifen Sie nur. Der Breitbandausbau und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen bei Ihnen keine große Rolle. Sie sind nicht – so möchte ich festhalten – auf der Höhe der Zeit. Eine zeitgemä ße Anfrage – –
Wenn es sein muss.
Herr Bullinger, ich denke, man könn te jetzt weiter darüber diskutieren.
Entschuldigung, Herr Dr. Bullinger.
Nein, nein. Sie haben recht. Der akademische Titel gehört dazu.
Das ist ein Teil des Namens. Das möchte ich richtigstellen. – Sie haben das sicherlich gestreift, aber ich habe das präzisiert.
Ich denke, wir werden uns trotzdem auf die Gemeinsamkei ten verständigen und für alles die beste Lösung finden.
Aber, Herr Kollege Dr. Bullinger, eine zeitgemäße Anfrage zur Situation des ländlichen Raums hätte die eine oder ande re Seite besser präzisieren können.
Auch die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen – das möch te ich auch anschneiden – stärkt den ländlichen Raum, weil an diesen Standorten auch viele Real- und Werkrealschulen weiterbestehen könnten.
Es könnte sein, dass sich nun eine andere Entwicklung ein stellt.
Unsere Landesregierung ist aber auch Partner einer starken Polizei im ländlichen Raum.
Statt Posten zu streichen, sorgen wir für bessere Polizeiprä senz in der Fläche.
Die Bürger wollen keinen Verwaltungsapparat in ihrer Nähe, sondern eine Polizei, die auch kommt, wenn man sie braucht.
Unsere Reform dient deshalb der Sicherheit in allen Regio nen unseres Landes und ganz besonders im ländlichen Raum.
Lassen Sie mich noch einen weiteren wichtigen Aspekt anfü gen: Auch die Einrichtung eines Nationalparks im weltbe rühmten Schwarzwald wird dem ländlichen Raum nutzen und ihn stärken.
Ob Gewerbe, Gemeinden, Tourismusbranche: Alle werden da von profitieren. Die Attraktivität dieses Lebensraums für jun ge Familien wird damit auch wachsen.
Meine Damen und Herren, Probleme zu skizzieren, wo keine sind, schadet nur dem Image des ländlichen Raums.
Sie sehen in allen Bereichen, ob Wirtschafts-, Bildungs-, Ag rar- oder Innenpolitik: Die Menschen im ländlichen Raum können sich auf die grün-rote Landesregierung verlassen und unbesorgt in die Zukunft schauen.
Wir werden deshalb unbeirrt mit all diesen Vorhaben zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger fortfahren – im Übrigen auch mit Zustimmung einer breiten Mehrheit der Menschen in unserem Land.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwa chungsstelle ist, nüchtern betrachtet, ein sinnvoller und rich tiger Schritt für eine effiziente und auch kostengünstige ge meinsame Bewältigung der Aufgabe der Aufenthaltsüberwa chung. Wir alle wissen, wie schwierig die Gratwanderung zwi schen dem Schutz der Bevölkerung und dem Ziel einer voll ständigen Resozialisierung ist, die aber auch eine frühzeitige Erprobung in der Gesellschaft erfordert.
Nun wird mit der Überwachung in der Führungsaufsicht ein weiterer Baustein eingeführt. Das Land Hessen, welches be reits Erfahrungen mit anderen Formen der elektronischen Überwachung hat, wird nun die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder beherbergen. Der Landtag hat deshalb darüber zu entscheiden, ob das Land Baden-Württem berg diesem Staatsvertrag zustimmen kann.
Eine Zustimmung heute ist sachlich richtig und sinnvoll, ent bindet uns aber nicht von unserer Aufgabe, die elektronische Überwachung kritisch und aufmerksam zu begleiten und uns intensiv mit Therapiemöglichkeiten auseinanderzusetzen. Ich bin mir sicher, Herr Justizminister Stickelberger und Frau So zialministerin Altpeter werden diese beiden Punkte genau im Auge behalten.
Vergessen wir in der heutigen Debatte nicht, dass die Länder – das wurde zwar schon gesagt, aber ich möchte es gern wie derholen – bereits seit dem 1. Januar 2011 verpflichtet sind, die Technik anzuschaffen und vorzuhalten, falls ein Richter die elektronische Überwachung anordnet. Deshalb ist es sinn voll, nicht in jedem Land teure eigene Überwachungsstellen einzurichten. Eines jedoch ist ganz wichtig: Funktionsfähig keit und Datensicherheit sind zwingende Voraussetzungen für diese neue Technik.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eine Bemerkung zur Gemeinsamen Überwachungsstelle hinzufügen. Reibungslos funktionieren muss nicht nur die Entgegennahme, sondern auch die schnelle und gute Bewertung einer Systemmeldung. Die Ermittlung der Ursache sowie die Unterrichtung der Po lizei und der Bewährungshelfer müssen sich nahtlos in die Re aktionskette einbinden. Die Überprüfung des Aufenthaltsorts einer verurteilten Person ergibt sich bei einer Systemmeldung von selbst.
Die im Staatsvertrag niedergelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind ein wichtiger Bestandteil der Vereinba rung. Klar ist für uns, dass die Daten auch unbedingt vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden müssen.
Unsere Fraktion kann dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Schilderungen des Abschlussberichts des runden Tisches „Heimerziehung“ sind sehr bedrückend. Allein die Umstände, aufgrund derer früher eine Heimeinweisung vorgenommen wurde, sind aus dem heutigen Blickwinkel kaum nachvollziehbar. Unordnung, Un beherrschtheit, Pflichtvernachlässigung, unsittsame Kleidung oder Gebärden, Aufenthalt an unsittlichen Orten wie Tanzbars konnten bereits zum Aktivwerden des Jugendamts führen. Al leinerziehende Mütter und Mütter unehelicher Kinder standen unter dem Generalverdacht, sittlich und moralisch nicht ge festigt zu sein und damit das Kindeswohl zu gefährden.
Natürlich – das muss auch festgestellt werden – gab es viele gute und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimen, aber es gab leider auch die anderen.
Der Abschlussbericht weist gleich zu Beginn auf zwei Inter pretationsmöglichkeiten hin: auf die einer Rechtsverletzung nach zeitgenössischen Maßstäben und die einer Regelverlet zung nach heutigen Maßstäben.
Zuerst einige Sätze zur ersten Kategorie der Bewertung: Ei nes der größten Probleme war, dass die Jugendlichen mit ih rer Einweisung in die Heime faktisch ihre Rechte verloren ha ben. Sie hatten damit keine Möglichkeit, etwas an der Heim
unterbringung oder den Rahmenbedingungen zu ändern. Das war auch dann nicht möglich, wenn selbst nach damaligen Maßstäben massiv gegen Recht verstoßen wurde. Man muss festhalten, dass dies tausendfach vorkam.
Nun zur zweiten Kategorie der Bewertung, den Regelverlet zungen nach heutigen Maßstäben: Dieser Punkt gibt mir noch mehr zu denken. Ich frage mich, wie hier in Baden-Württem berg in 50 Jahren bewertet wird, wie wir heutzutage mit be stimmten gesellschaftlichen Gruppen umgehen. Niemand von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat damals Verantwor tung getragen. Aber wir tragen heute Verantwortung, Verant wortung dafür, dass wir feststellen, dass damals in Tausenden von Fällen Unrecht geschehen ist, Verantwortung dafür, dass wir die Betroffenen um Verzeihung bitten, und Verantwortung dafür, dass wir Betroffene entschädigen und ihnen helfen, mit den Schäden, die ihnen damals zugefügt worden sind, besser umzugehen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits zu Beginn dieses Jahres einen Beschluss dazu gefasst. Damals geschah dies allerdings ohne eine öffentliche Debatte.
Mir ist wichtig, hier vor Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, vor Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und vor allen An wesenden noch einmal einige Sätze aus dem Beschluss zu zi tieren:
Der Landtag stellt fest, dass in Heimen auf dem Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg vor allem in den Fünfziger- und Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts einer bis heute letztlich nicht bekannten Zahl von Kindern und Jugendlichen großes Leid zugefügt worden ist. Er versteht, dass viele der damals betroffenen Menschen spä ter große Schwierigkeiten hatten, in der Gesellschaft Fuß zu fassen, und oft bis heute traumatisiert sind....
Der Landtag als Vertreter des baden-württembergischen Volkes verurteilt, dass den betroffenen ehemaligen Heim kindern Unrecht zugefügt wurde. Er blickt voll Entsetzen auf die Unmenschlichkeit und emotionale Kälte, mit de nen ihnen in frühen Lebensjahren vielfach begegnet wur de. Er sieht die Not, die Abhängigkeit, die mangelnde Zu wendung, die ihren Start ins Leben so unsagbar schwer gemacht haben. Er versteht die Schwierigkeiten, die vie le Betroffene im privaten, beruflichen und gesellschaftli chen Leben bis heute als Folgen des erlittenen Unrechts haben.
Nun haben Bund, Länder und – wie wir bereits gehört haben – zum Teil auch Kommunen sowie die beiden großen Kirchen auch finanziell Verantwortung übernommen und einen Fonds mit einem Volumen von 120 Millionen € eingerichtet. Mit die sem kann das Unrecht nicht ungeschehen gemacht werden, aber wenigstens können einige Folgen gemildert werden: et wa im Hinblick auf nicht gezahlte Rentenbeiträge, Therapien, die von den Krankenkassen nicht übernommen wurden, oder Kosten von ehemaligen Heimkindern zur Aufarbeitung der ei genen Geschichte.
Heute geht es darum, wie dies durch den Fonds abgewickelt wird. Ich danke der Landesregierung für die Vorlage einer Ver waltungsvereinbarung und den Vorschlag für die Durchfüh rung eines Projekts „Archivrecherchen und historische Auf
arbeitung der Heimerziehung zwischen 1949 und 1975 in Ba den-Württemberg“.
Im Sozialausschuss haben wir die Vorlagen der Landesregie rung intensiv geprüft, und wir empfehlen ihre Annahme. Die Kollegen Klenk und Poreski haben hier bereits die Gründe für die Beschränkung der Mittel für die Anlauf- und Beratungs stellen deutlich angesprochen.
Wichtig ist, dass nun so schnell wie möglich begonnen wer den kann. Wir wissen von Frau Ministerin Katrin Altpeter, dass die nötigen Vorarbeiten getroffen worden sind. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Nach den letzten Ände rungen werden mit dem Landeserziehungsgeld einkommens schwache Familien gefördert, und zwar, wie wir schon gehört haben, mit bis zu 205 € monatlich für die Dauer von zehn Mo naten, also mit maximal 2 050 € pro Kind. Die Förderung setzt nach dem Auslaufen des Bundeselterngelds im zweiten Le bensjahr eines Kindes ein. Der Mindestbetrag des Bundesel terngelds liegt bei 300 €, die in den ersten zwölf bzw. 14 Le bensmonaten gezahlt werden, also bei mindestens 3 600 € pro Kind.
Seit dem 1. Januar 2011 gab es aber entscheidende Änderun gen beim Bundeselterngeld. Durch das unsoziale Sparpaket, mit dem die schwarz-gelbe Bundesregierung die Folgen des Handelns von Spekulanten auf den Finanzmärkten für den Bundeshaushalt ausgleicht, wird das Bundeselterngeld seit dem 1. Januar 2011 auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Faktisch wird damit die Mindestleistung von 3 600 € Bundes elterngeld für die ärmsten Familien gestrichen, ein fast dop pelt so hoher Betrag wie beim Landeserziehungsgeld.
Jetzt frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wo war damals Ihre Kritik, als im Bundesrat darüber abgestimmt wurde?
Die wenigen kritischen Stimmen hat Ihr Parteivorstand igno riert. So sieht das Engagement der CDU in Baden-Württem berg für benachteiligte Familien aus.
Aus unserer Sicht macht es jetzt keinen Sinn, wenn etwa ei ne alleinerziehende Mutter in den ersten Lebensmonaten ih res Kindes ausschließlich von dem kargen Hartz-IV-Satz le ben muss und danach, also in einer Zeit, in der es vergleichs weise einfach ist, eine angemessene Kinderbetreuung zu er halten und eine Beschäftigung aufzunehmen, eine zusätzliche Förderung durch das Land erhält. Wenn eine zusätzliche För derung für diese Familien Sinn macht, dann doch wohl im ers ten Lebensjahr des Kindes und weniger im zweiten.
Allein schon aus diesem Grund könnten wir Ihrem Antrag, „am Landeserziehungsgeld in seiner bewährten Weise festzu halten“, nicht zustimmen. Schwarz-Gelb im Bund und SchwarzGelb im Land haben die Rahmenbedingungen für einkom mensschwache Familien entscheidend verschlechtert. Wir wollen retten, was wir retten können. So ist die Situation.
Jetzt kommt aber noch etwas hinzu. Die SPD hat vor allem in elf Jahren Regierungsverantwortung im Bund entscheidend dazu beigetragen, dass sich die Rahmenbedingungen, um Be ruf und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden, erheblich verbessert haben, und zwar nicht nur für den Vater, sondern für beide Elternteile gleichermaßen. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen vom konservativen Lager, liegt der entscheiden de Unterschied zwischen unseren politischen Grundwerten.
Sprechen Sie doch einmal mit jungen Frauen über ihre Le bensperspektiven, und setzen Sie sich in Ihrer Partei dafür ein, dass auf diese Wünsche mehr eingegangen wird, unabhängig von den wichtigen Schritten zur gesellschaftlichen Gleichstel lung von Männern und Frauen und unabhängig von den Inte ressen der Wirtschaft, die Mütter nicht als Fachkräfte verlie ren zu wollen. Der frühe Wiedereinstieg beider Elternteile in die Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes ist ein we sentlicher, wenn nicht der wesentliche Faktor zur Überwin dung familiärer Armut.
Das geht nicht ohne den Ausbau der Kinderbetreuung. Wir brauchen längere Öffnungszeiten von Kinderbetreuungsein richtungen sowie die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ei nen Kinderkrippenplatz im Jahr 2013, und zwar ohne Wenn und Aber.
Dabei – das weiß ich als Bürgermeister nun wirklich gut, Herr Kunzmann – haben Sie den Kommunen in Baden-Württem berg einiges aufgebürdet oder, besser gesagt, sie in der ver gangenen Legislaturperiode im Stich gelassen. Wir werden das ändern.
Ein zweiter wesentlicher Schritt bei der Überwindung von Ar mut ist, direkt bei den Kindern anzusetzen. Wir wissen, je frü her gezielte Bildungsmaßnahmen greifen, desto größer ist ge rade für Kinder aus benachteiligten Familien die Chance, Ar mut aus eigener Kraft zu überwinden.
Deshalb brauchen wir die verbindliche Umsetzung des Ori entierungsplans in allen Kindertagesstätten.
Weil Sie dafür keine ausreichenden Mittel im Landeshaushalt eingestellt hatten, werden wir auch an dieser Stelle umschich ten müssen.
Ich fasse zusammen: Unsere Koalition wird eine sinnvolle fi nanzielle Förderung für die einkommensschwächsten Fami lien mit kleinen Kindern in Baden-Württemberg konzipieren. Aber wir setzen auch auf andere effektive Instrumente zur Ar mutsüberwindung. Wir glauben, dass es deshalb auch verant wortbar ist, einen Teil der Haushaltsmittel, die bisher für das Landeserziehungsgeld vorgesehen waren, zukünftig für diese effektiveren Instrumente einzusetzen. Das Geld bleibt im Sys tem und wird den Familien nicht entzogen.
Ich danke Ihnen.