Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in BadenWürttemberg – Drucksache 15/3465
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 15/3607
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln zu einer schwierigen Uhrzeit ein wichtiges Thema. Ich will mich deswegen auf einige zentra le Aussagen beschränken.
Erstens: Wir reden heute in der zweiten Lesung über den Ge setzentwurf dieser Landesregierung für ein Gesetz zur Förde rung des Klimaschutzes.
Dieser Gesetzentwurf ist die Erfindung dieser Landesregie rung, aber der Klimaschutz ist nicht die Erfindung dieser Lan desregierung. Diese Landesregierung konnte vielmehr im Be reich des Klimaschutzes auf hervorragende, qualitativ gute Vorarbeiten der Vorgängerregierung zurückgreifen, was sie ja auch offen einräumt.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Abg. Jörg Fritz GRÜNE: Das müssen Sie erst einmal belegen!)
Dies sei vorab zur Vermeidung falscher Eindrücke gesagt. – Ein Blick in die Gesetzesbegründung hilft.
Der Klimaschutz war und ist für die CDU eine wichtige, eine zentrale Frage. Deswegen sind wir dort wie auch auf allen an deren Feldern bereit, wo es inhaltlich vertretbar ist, konstruk tiv mit Ihnen zusammenzuarbeiten, was wir, denke ich, auch in der heutigen Beratung wieder unter Beweis stellen.
Aber gerade weil uns der Klimaschutz wichtig ist, kann ich nur sagen: Es ist nicht nur gut, dass es die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg gibt, sondern auch gut, dass es die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg in diesem Verfahren gab und gibt.
Warum? Wir haben heute zur Beschlussempfehlung des Aus schusses auch über zwei Änderungsanträge zu beraten, die in entscheidendem Maß auf unseren Beitrag im Gesetzgebungs verfahren zurückzuführen sind. Zum einen geht es darum, dass es nicht ausreicht, hier mit großem Pathos hehre Gesetze zu verabschieden. Vielmehr finden wir, die CDU, es ganz ent
scheidend, dass diese Gesetze handhabbar sind, um von den Betroffenen vor Ort ordentlich umgesetzt werden zu können. Da gab es im Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form erhebliche Defizite. Insofern haben wir uns darum bemüht, den Wünschen der Betroffenen Rechnung zu tragen, indem der Zeitraum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes etwas ge streckt wird, damit die ganze Veranstaltung nicht zu einer Ver schlimmbesserung führt.
Sie haben unsere entsprechenden Anträge im Ausschuss nicht mitgetragen. Aber ich will deutlich sagen: Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD für eine zumindest teilweise zeitliche Streckung ist unser Ver dienst in diesem Verfahren. Wir können das mittragen, wenn gleich wir uns da noch mehr gewünscht hätten.
Wir kennen das ja schon. Stichwort Landesplanungsgesetz: Erst werden hier Gesetze verabschiedet, die komplexe Fragen aufwerfen, und am Ende beschimpft dann der Fraktionsvor sitzende der SPD die unteren Verwaltungsbehörden, dass sie das angeblich nicht richtig umsetzen, wobei diese sich nur mit dem auseinandersetzen müssen, was hier beschlossen worden ist.
Das zweite Thema – das ist für uns ein ganz zentrales Thema in diesem Haus –: Wir waren schon etwas verwundert, dass Sie, liebe Kollegen, vor dem Hintergrund, dass das Gesetz ein ganz zentrales Element enthält, nämlich das integrierte Ener gie- und Klimaschutzkonzept, bei dem mehr oder weniger nur eine Statistenrolle für den Landtag vorgesehen war,
unserem Vorschlag, dieses Haus an dem Verfahren ordentlich zu beteiligen, indem das Klimaschutzkonzept mit Zustim mung des Landtags verabschiedet werden muss, nicht folgen konnten. Wir glauben, dass das ein Fehler ist. Deshalb bieten wir Ihnen mit dem Änderungsantrag, den wir gemeinsam mit den Kollegen von der FDP/DVP eingebracht haben, heute noch einmal an, das Verfahren durch ein Erfordernis der Zu stimmung dieses Hauses aufzuwerten, wenn schon der Kli maschutz durch das Gesetz aufgewertet werden soll. Ich for dere Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr richtig!)
Ich will aber gleich sagen: Sollte dies leider nicht der Fall sein, so sind wir bereit, uns der Ausschussempfehlung, die aufgrund unseres Antrags zustande gekommen ist, nämlich dass der Landtag zumindest vor der Kabinettsbefassung förmlich ein zubeziehen ist, anzuschließen. Auch das ist wiederum ein Er folg der konstruktiven Mitarbeit der CDU-Fraktion im Ge setzgebungsverfahren.
Herr Minister, ich habe es schon gesagt: Sie sind nicht der Ers te, der sich mit dem Klimaschutz beschäftigt. Mit der Verab
Vorhin habe ich gesagt: „Gut, dass es die CDU-Landtagsfrak tion in diesem Verfahren gab und gibt“, und ich will damit schließen: Gut, dass es die CDU-Landtagsfraktion auch im weiteren Verfahren geben wird. Wir werden uns sehr genau anschauen, ob Sie das, was Sie formuliert haben, nämlich ei nen angemessenen Beitrag des Landes zum Klimaschutz zu leisten, in einer vernünftigen, mit den Beteiligten ordentlich koordinierten, Überbelastungen vermeidenden und gut kom munizierten Art und Weise umsetzen und ob Sie sich auch zeitlich etwas sputen. Denn die Tatsache, dass wir jetzt die sen Zeitdruck hatten, liegt ja einfach daran, dass dieses Ge setz relativ spät auf den Weg gekommen ist. Ich will die deut liche Erwartung formulieren, dass dies, wenn wir jetzt noch etwas zugeben, beim Klimaschutzkonzept anders sein wird.
Also: Wir machen keine Blockade, wir machen mit. Aber wir schauen sehr genau hin, was gemacht wird und wo wir dann gegebenenfalls korrigierend eingreifen müssen. Das ist kon struktive Oppositionsarbeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hat sich gerade selbst sehr gelobt.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Jetzt loben Sie sie halt auch noch! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das sollten Sie auch tun!)
Jetzt muss man sich die Frage stellen, Herr Kollege Lusche: Warum gibt es noch kein Klimaschutzgesetz in Baden-Würt temberg? Das hätten Sie doch auf den Weg bringen können. Fehlanzeige!
Trotzdem müssen wir Ihnen Respekt zollen. Das sagen wir auch ganz offen. Denn Klimaschutz eignet sich nicht für par teipolitische Spielchen. Klimaschutz ist eine nationale Aufga be. Hierfür brauchen wir eine Allianz aller Parteien. Deswe gen bedauern wir es auch sehr, dass die FDP/DVP hier heute blockieren wird.
Aber jetzt zu Ihren Argumenten. Sie behaupten, dass der Landtag beim integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept nicht hinreichend eingebunden wird. Das ist nachweislich falsch. Im Übrigen haben Sie Ihr eigenes Konzept „Klima schutz-Plus“ aus dem Jahr 2010 am Landtag vorbei beschlos sen, nämlich auf Ministeriumsebene.
Niemand von uns will Maßnahmen am Parlament vorbei ent scheiden. Das versteht sich von selbst. Unserer Meinung nach reicht es aber völlig aus, wenn der Landtag spätestens im Jahr 2014 eine Stellungnahme zum Konzept abgibt. Es ist unmög lich, im Zweifelsfall über 110 Einzelmaßnahmen in diesem Hohen Haus zu debattieren.
(Abg. Peter Hauk CDU: Aber das machen Sie breit angelegt in der Öffentlichkeit, und den Landtag hal ten Sie nicht für fähig!)