Protokoll der Sitzung vom 18.07.2013

Zum Dritten gilt es für Bohrungen mit mehr als 10 m Tiefe. Zustimmung. Sie haben es begründet; ich brauche dazu nichts weiter auszuführen.

Zum Vierten – Ausweisung der Überschwemmungsgebiete –: Zustimmung. Keine Frage.

Auch die Verzahnung von Gewässerschutz- und Klimaschutz politik findet unsere Zustimmung.

Bei einigen Punkten hingegen sind wir skeptisch bis ableh nend. Wir haben das bezüglich eines konkreten Punktes be reits in der Vergangenheit so vorgebracht, und das hat bereits dazu geführt, dass Sie die Revision hinsichtlich des Wasser entnahmeentgelts vorgenommen haben, das ursprünglich auch von den Beregnungsverbänden verlangt werden sollte. Der Fall ist erledigt. Ich wollte damit nur sagen: Hinter dieser Kor rektur standen wir.

Wir sind auch skeptisch, was den Gewässerrandstreifen und die Veränderungen dort anbelangt, weil wir den Eindruck ha ben, dass das, was da gewässerökologisch gewonnen wird, zu dem, was an Landwirtschaftsbelastung herauskommt, in ei nem problematischen Verhältnis steht.

Das gilt erst recht für eine schon sehr delikate Pflicht, die mit dem Gesetz formuliert werden soll, nämlich die Pflicht zur an lasslosen Dichtigkeitsüberprüfung bei Hausanschlüssen und den Wasserleitungen auf einem privaten Grundstück. Wenn das anlasslos geschehen soll und eine relativ kurze Realisie rungsfrist festgelegt wird, halten wir das gemessen an dem, was ökologisch gewonnen wird, schon ein Stück weit für pro blematisch. Ich erinnere daran, dass die Regierung neulich im Umweltausschuss mitgeteilt hat, man wisse im Moment nichts über die Situation in der öffentlichen Kanalisation, Stichwort Eigenkontrollverordnung. Deshalb muss ich sagen: Wir reden hier, verglichen mit dem Zustand unserer öffentlichen Kana lisation, über die zweite Stelle hinter dem Komma. Ob es da gerechtfertigt ist, den Hauseigentümern diese Pflicht abzuver langen, sei dahingestellt.

Schließlich setzen wir auch hinsichtlich der Frage, ob die Re gelungen für die Kleine Wasserkraft tatsächlich auf dem Ver ordnungsweg geschaffen werden sollen, ein Fragezeichen.

Insgesamt – im Schnelldurchgang – ergibt sich ein differen ziertes Bild mit vielen Betroffenen. Deswegen werden wir das Gesetz differenziert prüfen und regen an, auch hier eine öf fentliche Anhörung durchzuführen, wie wir es beim Klima schutzgesetz mit Sinn und Nutzen gemacht haben. Wir haben

kein Interesse daran, etwas zu verzögern. Ich meine auch, dass es ohne Weiteres zu bewältigen ist, dass das Gesetz am 1. Ja nuar 2014 in Kraft tritt. Dagegen haben wir überhaupt nichts.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Müller, kommen Sie bitte zum Ende.

Jawohl. – Vielmehr ermöglicht es die Anhörung, ein Gesetz gut, qualifiziert und rechtzeitig zu verabschieden.

Im Übrigen, Herr Präsident, darf ich noch einen Satz sagen. In einer Stunde schließt dieses Haus. Ich bin seit Anfang 1977 immer wieder in den unterschiedlichsten Funktionen hier tä tig gewesen. Ich verabschiede mich nicht nur von Ihnen per sönlich, sondern auch von diesem Gebäude.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Kollegen Marwein das Wort.

Herr Präsident, meine Da men und Herren! Zunächst, lieber Herr Müller: Sie haben in Ihrer Rede viel von früher erzählt, was alles gut war, was die Wassergesetzgebung, begleitende Verordnungen und andere Gesetze ergeben haben. Sie waren einmal mein Chef, und ich kann Ihnen das bestätigen. Da war viel Gutes dran. Aus poli tischer Sicht hätte ich es damals vielleicht etwas anders ge macht. Aber man kann das so stehen lassen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ich möchte aber noch einmal auf das eingehen, was Sie zum Schluss gesagt haben: Es ist das letzte Gesetz, das in diesem altehrwürdigen Plenarsaal, vor seinem Umbau, eingebracht wird. Ich bin gespannt, wenn wir die erste Sitzung hier im neu renovierten Plenarsaal haben werden, welches Gesetz wir dann einbringen oder verabschieden werden. Es wäre ganz schön, wenn es aus dem Umweltbereich kommen würde. Viel leicht kann man sich darauf verständigen.

Heute haben wir

(Abg. Walter Heiler SPD: Donnerstag!)

ja, Donnerstag – die erste Lesung der Novelle des Wasser gesetzes. Ich stelle fest, dass wir uns fraktionsübergreifend bei dieser Thematik wohl weitgehend einig sind. Wenn wir im Ausschuss im Detail darüber sprechen und vernünftig, rein sachlich diskutieren, wird es, glaube ich, eine gute Sache.

Das Thema Anhörung müssen wir koalitionsintern bespre chen. Ich kann heute noch nicht sagen: Wir machen eine An hörung, oder wir machen keine. Das werden wir auf Koaliti onsebene beraten. Dem kann ich nicht vorgreifen.

(Abg. Peter Hauk CDU: Es ist immer sinnvoll, mit den Leuten zu reden!)

Das Ziel, das dieses Gesetz verfolgt, ist die Neuordnung auf grund dessen, dass die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes auf Bundesebene im Jahr 2010 in Kraft getreten ist. Im Koa

litionsvertrag haben wir uns zum Ziel gesetzt, einige Inhalte des Wasserrechts ökologischer auszugestalten. Mit dem vor liegenden Gesetzentwurf ist die grün-rote Landesregierung auf dem richtigen Weg.

Die Regelungen setzen in weiten Teilen das bewährte Wasser recht des Landes fort, was besonders die Landwirtschaftsver bände freuen wird. Ihre Befürchtungen, es würden einschnei dende Veränderungen auftreten, kann ich zerstreuen. Auch hat die Regierung die Ergebnisse der Verbändeanhörung, die statt gefunden hat, ernst genommen. So wurde z. B. die bisher an gedachte Entgeltpflicht für die landwirtschaftliche Beregnung wieder gestrichen – ein gutes Beispiel für die Politik des Ge hörtwerdens.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ja, und des Zuhörens. – Unterstreichen möchte ich vor al lem den ökologischen Mehrwert der Gesetzesvorlage. Mehr Regelungen verbessern den Schutz unserer Gewässer, z. B. die Regelung zu den Gewässerrandstreifen, zur Abwasserbe seitigung und zur Zweckbindung des Wasserentnahmeent gelts. Bisher ist das Wasserentnahmeentgelt in den allgemei nen Landeshaushalt geflossen. Mit der Zweckbindung ist si chergestellt, dass es für ökologische Zwecke und für den Hochwasserschutz eingesetzt wird.

Für die Gewässerrandstreifen – innerorts 5 m, außerorts 10 m – werden die Nutzungsmöglichkeiten erweitert. Die Befürch tungen der Landwirtschaft bezüglich der betroffenen Flächen treten bei Weitem so nicht ein.

Die Ordnung der Nutzung von Wasserkraft und Geothermie stellt zudem einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klima- und Umweltschutz dar. Dieser Ansatz der grünroten Landesregierung ist wichtig und richtig und setzt unse re Politik der Bewahrung der natürlichen Ressourcen konse quent um.

Der Landwirtschaft möchte ich an dieser Stelle nochmals ver sichern, dass der befürchtete große Rundumschlag ausbleibt.

Insgesamt gibt es viele konkretisierende Änderungen, klare re Regelungen und eine Systematisierung und Vereinfachung des bestehenden Rechts.

Die Kommunen werden durch diese Regelungen insgesamt entlastet. Mit der Regelung zur Überprüfung von privaten Ab wasserleitungen wurde eine allen Seiten gerecht werdende Lö sung gefunden.

Zum Schluss möchte ich noch sagen: Ich freue mich auch ganz besonders, dass mit der Aufhebung z. B. der Acher-RenchKorrektion auch ein Gesetz aus der NS-Zeit endlich außer Kraft gesetzt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte für Ihre Unter stützung des Gesetzentwurfs werben und hoffe auf konstruk tive Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Rolland das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist Leben, Wasser hat Kraft, Wasser braucht Schutz, und Wasser braucht Platz.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Mit diesen vier Wahrheiten kann man den vorliegenden Ent wurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechts in Ba den-Württemberg eigentlich zusammenfassen.

Ich möchte mich für die SPD-Fraktion auf drei Themen, die sehr wichtig sind, beschränken: den Hochwasserschutz, die Gewässerreinhaltung und die öffentliche Wasserversorgung.

Zum Hochwasserschutz haben wir vor wenigen Wochen in ei ner Aktuellen Debatte schon sehr deutlich gesagt, welchen Stellenwert das Thema für die SPD-Fraktion hat. Wir haben deutlich gemacht, wie wichtig die technischen Maßnahmen sind, wie wichtig es ist, das Geld bereitzustellen, die Damm sanierungen durchzuführen, und wie wichtig es ist, Retenti onsflächen zu erhalten und neu zu schaffen.

Genau da setzt die Neufassung des Wassergesetzes jetzt auch an. Mit den Ge- und Verboten, die das Bundesrecht, das Was serhaushaltsgesetz, umfassend formuliert hat, werden näm lich nicht nur die Überschwemmungsgebiete im Außenbereich geschützt, sondern wird auch der Innenbereich geschützt, und das ist gut so. Die Gemeinden werden dennoch eine Möglich keit für Entwicklungen erhalten, indem es ein Retentionskon to gibt und im Einzelfall auch Ausgleichsmaßnahmen mög lich sind.

Ganz wichtig ist für uns auch, dass mit der Neufassung des Wassergesetzes ein Dammschutzstreifen eingeführt wird – 3 m breit –, den man befahren kann, damit eben nicht das pas siert, was jetzt zwischen Schleswig-Holstein und Bayern ge schehen ist,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So ein lan ger Damm? Von Schleswig-Holstein bis Bayern?)

dass die Sandsäcke nicht dorthin gebracht werden konnten, wo die Lecks waren, wenn die Zeit ohnehin knapp ist. Ich den ke, es ist eine wichtige Maßnahme, dass man jetzt genau die sen Schutz vorsieht.

Zu dem zweiten Thema, der Gewässerreinhaltung, sind uns zwei Aspekte wichtig. Der eine Aspekt sind die Gewässer randstreifen. Es ist wichtig, dass zukünftig auch im 10-mStreifen etwas passiert, dass die Hälfte davon tatsächlich aus der ackerbaulichen Nutzung herausgenommen wird, dass mit einer Übergangszeit bis 2019 eine Änderung vorgenommen wird. Das ist eine aktive Umwandlung. Das ist gut für das Ge wässer. Das schützt das Gewässer vor Nährstoffeintrag und vor Pestizideintrag.

Die Abgrenzung dieses 5-m- bzw. 10-m-Streifens ist kein Pro blem, und es wird auch nur eine ganz, ganz geringe Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung im Land betroffen sein. Sie umfasst wesentlich weniger als 1 %. Außerdem wird auch in nerorts per Gesetz ein 5-m-Streifen unter Schutz gestellt. Man hat ja gesehen, dass die Vorgaben zuvor nichts genutzt haben. Wenn die Gemeinden zuständig sind, sind sie mit den Aus weisungen doch sehr zurückhaltend gewesen. Auch das ist ei

ne selbstverständliche, eine überfällige Regelung, und es wird einen effektiven Gewässerschutz geben.

Zum zweiten Aspekt der Gewässerreinhaltung gehört das Ab wasser. Es ist richtig und vielfach, auch und besonders von den Kommunen, eingefordert worden, dass wir die privaten Abwasseranlagen überwachen müssen. Dazu besteht jetzt ei ne gesetzliche Pflicht. Eine Rechtsverordnung wird dann al les Weitere, nämlich das Wie und das Wann, regeln.