ckelte Nachfolgekonzept der Leseklassen unter pädagogi schen, didaktischen und organisatorischen Gesichtspunk ten konkret ausgestaltet?
Förderung pro Tag garantieren, dass durch das Alternativ konzept des Staatlichen Schulamts Ludwigsburg weiterhin eine gleichwertige und passgenaue Förderung lese- und rechtschreibschwacher Schülerinnen und Schüler gegeben ist?
Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich wiederum Herrn Ministerialdirek tor Dr. Schmidt ans Rednerpult bitten.
Zunächst zur Frage der konkreten Ausgestaltung: Das soge nannte Ludwigsburger Konzept sieht drei Säulen vor: die Prä ventivförderung, die Intensivförderung und die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer. Das ist der Beratungsaspekt.
Im Zusammenhang mit der ersten Säule werden alle Kinder ab Klasse 1 im Regelunterricht bei der Vorläuferfähigkeit für den Schriftsprachenerwerb gestärkt. Grundlage ist eine ent sprechende Eingangsdiagnose, auf der dann die individuelle Förderung aufbaut. Für die tägliche Übung ist etwa eine hal be Stunde vorgesehen. Das haben Sie erwähnt. Das eingesetz te didaktische Material orientiert sich an gängigen wissen schaftlich fundierten Modellen. Mit dieser Präventivförderung sollen Lernhinweise frühzeitig erkannt und ferner das Selbst wertgefühl und damit auch die Motivation der Kinder gestärkt werden.
Für die zweite Säule, die Intensivförderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten, sind tägliche Lern- und Übungs zeiten im Umfang von 30 bis 45 Minuten vorgesehen. Die In tensivförderung in Kleingruppen findet nicht in separaten Le seklassen, sondern parallel zum Deutschunterricht in der Klas se, also im Rahmen äußerer Differenzierung, statt.
Zunächst werden diejenigen Kinder gefördert, bei denen be reits eine gravierende Lese- und Rechtschreibschwäche diag nostiziert wurde und die auf einer Warteliste für die Aufnah me in eine Leseklasse standen. Später soll das Angebot auch für weitere Kinder geöffnet werden, die einen diagnostizier ten Förderbedarf haben.
Wichtig ist auch die Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer, die Säule 3. Das Schulamt stellt hier Materialien zur Verfügung. Ferner gibt es Fortbildungen auch mit ausgewie
senen Experten aus diesem Bereich. Ergänzende Informatio nen und Infomaterialien für Eltern und Lehrer werden auf ei ner Homepage zur Verfügung gestellt. Ein regional organisier tes Beratungsteam wird die Lehrerinnen und Lehrer in der In tensivförderung unterstützen; in schwierigen Fällen können sie auch zu Einzelfallberatungen hinzugezogen werden. Mit glieder des Beratungsteams werden die Lehrerinnen und Leh rer vor Ort bedarfsgerecht unterstützen.
Ihre zweite Frage, Herr Abgeordneter, zielte in Richtung Gleichwertigkeit und Passgenauigkeit. Hierzu kann ich sagen: Dieses fortentwickelte Konzept in Ludwigsburg orientiert sich an erfolgreichen Förderkonzepten im Bereich Lese- und Rechtschreibschwächen. Diese sehen Fördermaßnahmen in vergleichbarem Umfang vor. Entscheidend für den Erfolg von Fördermaßnahmen ist grundsätzlich, dass ein gegebener Be darf rechtzeitig erkannt wird und dann Fördermaßnahmen auf der Basis einer gezielten Diagnostik eingeleitet werden. Es wird also bei dieser Weiterentwicklung darum gehen, das The ma Prävention weiter zu stärken und es damit insgesamt brei ter aufzustellen. Es geht also nicht nur um Leseklassen als sol che, sondern es geht vor allem um das Thema „Prävention und Beratung“.
Die Leseklassen in Ludwigsburg – das ist das sogenannte Lud wigsburger Modell – sind allerdings nur einer von unter schiedlichen Ansätzen. Es gibt über das Land verteilt sehr vie le Ansätze, in Mannheim z. B. LIMA, Lese-Intensiv-Maßnah me, und vieles andere mehr. Ich denke, hier sind wir insge samt sehr gut aufgestellt.
Herr Ministerialdirektor, vielen Dank für Ihren Bericht. Sie sprachen von Fördermaßnahmen, auch von individueller Förderung. Konkret geht es um die Fra ge, inwieweit jetzt die Kinder, die diese besondere LRS-För derung brauchen, auch tatsächlich die zusätzliche Förderung erhalten, die sie vorher durch die alten Leseklassen auch er halten haben. Deswegen bitte ich Sie, noch einmal zu konkre tisieren – Sie sprachen zum einen bei diesen Präventionsmaß nahmen von einer 30-minütigen Förderung –: Erfolgt diese 30-minütige Förderung in Form einer zusätzlichen Unterstüt zung, die speziell diese Kinder in einem zusätzlichen Unter richt durch zusätzliche Fördermaßnahmen erhalten?
Darüber hinaus die Frage: Wie viele Ressourcen oder zusätz liche Stundendeputate stellen Sie dem Landkreis Ludwigs burg speziell dafür zur Verfügung, damit die Kinder diese zu sätzliche Förderung auch tatsächlich erhalten können?
Hier funktioniert es ressourcenneutral. Wir werden zunehmend versuchen, den Förderbereich in den Pflichtbereich der Schulen zu integrie ren. Wir sind auch dabei, den Organisationserlass entspre chend vorzubereiten, dass also mehr im Pflichtbereich pas siert und nicht nur im Förderbereich. Die Schülerinnen und Schüler, die einen entsprechenden Bedarf haben, werden zu sätzlich unterrichtet.
Herr Ministerialdirektor, für die ehemaligen Leseklassen standen für diese Blockphase zusätz liche Unterrichtsstunden zur Verfügung. Diese Unterrichts stunden sind jetzt gestrichen worden, und zwar mit der Be gründung – so hat es der Herr Minister in der letzten Frage stunde erklärt –, dass ein neues Konzept entwickelt werden soll. Die Frage ist, ob Stunden für diese neue Form des Un terstützens zumindest in gleichem Umfang zur Verfügung ge stellt werden.
Herr Ministerialdirektor, Sie haben eben angesprochen, dass diese Art der Förderung, wie sie in Ludwigsburg bis zum vergangenen Schuljahr möglich war, nicht einmalig sei, sondern es ähnliche Förderungen gab. Sie haben z. B. die Maßnahme LIMA angesprochen. Ich ha be eine Zuschrift bekommen, in der stand, es gebe im RheinNeckar-Kreis sogenannte Leseinseln.
Der Herr Minister hat in der letzten Fragestunde, als wir die ses Thema diskutiert haben, dargestellt, die Unterstützung im Kreis Ludwigsburg sei einmalig. Offenbar gibt es jedoch auch in anderen Teilen des Landes mit zusätzlichen Ressourcen ent sprechende Unterstützung für schwächere Schülerinnen und Schüler. Wird auch dort etwas gekürzt, oder bleibt dort die bisherige Förderung aufrechterhalten?
Die Unterstützung von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche ist Aufgabe der staatlichen Schulen. Es gibt eine Vielzahl von Ansätzen, wie man hier im Land mit diesem Thema umgeht. Im Moment reden wir von Ludwigsburg. Ich kann Ihnen jetzt keine kon krete Auskunft zum Rhein-Neckar-Kreis geben. Das müsste ich nacharbeiten.
Herr Ministerialdirektor, die Kollegin Heberer hat heute früh in einem anderen Zusammen hang gesagt, dass das Kultusministerium heute mitgeteilt ha be, die Ergänzungsstunden blieben erhalten. Wenn dem so ist, bleiben in anderen Bereichen die ursprünglich gestrichenen Ergänzungsstunden erhalten und bei den Leseklassen im Kreis Ludwigsburg hingegen nicht? Wie verhält es sich also mit den Ergänzungsstunden? Hat es da heute oder in den letzten Ta gen eine neue Entwicklung gegeben?
Sie sprechen die ent sprechende Pressemitteilung des Hauses an. Da geht es um Folgendes: Wir haben die Regierungspräsidien gebeten, noch einmal verstärkt auf alle Schulen mit dem Ziel zuzugehen, dass sie jetzt nicht versuchen, eventuell anstehende Krank heitsfälle über den Ergänzungsbereich in den Griff zu bekom
men, sondern dass sie für die Krankheitsvertretung wirklich die Mittel, die vorhanden sind, verwenden, sodass der Ergän zungsbereich geschont bleibt. Das ist eine andere Konstella tion als das, was gerade angesprochen wurde.
Herr Ministerialdirektor, kön nen Sie mir kurz sagen, welche Kürzungen im vergangenen Jahr vorgenommen wurden, ob beim Entlastungskontingent oder im Ergänzungsbereich, aus welchen Bereichen sich die Lese-Rechtschreib-Klassen finanzieren und ob der Ergän zungsbereich nur dadurch zustande kommt, dass über den Pflichtbereich hinaus Stunden zur Verfügung stehen und die se dann an die Schulen verteilt werden.
Herr Ministerialdirektor, was ist der Anlass für diese Pressemitteilung des Kultusministeri ums gewesen? Wir haben immer wieder gehört, es sei alles gar nicht so schlimm mit dem Ergänzungsbereich. Treffen jetzt doch Befürchtungen der CDU-Landtagsfraktion zu, dass es im Ergänzungsbereich in diesem Jahr durchaus Probleme gibt und man die Schulen jetzt darauf hinweisen muss, nicht auf den Ergänzungsbereich zuzugreifen, wenn es um Krank heitsvertretungen geht?
Das System ist si cher und steht auch. Wir wollten nur im Hinblick auf eventu ell drohende Grippewellen die Schulleiterinnen und Schullei ter noch einmal darauf hinweisen, dass sie nicht versuchen sollten, vor Ort unter Inanspruchnahme des Ergänzungsbe reichs Notlösungen zu stricken, sondern die Krankheitsver tretungsmittel für die Zwecke einsetzen sollten, für die sie ge dacht sind.
Danke schön. – Jetzt se he ich keine weitere Zusatzfrage mehr. Damit ist die Behand lung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. F r i e d l i n d e G u r r - H i r s c h C D U – S i c h e r u n g e i n e r n a c h h a l t i g e n u n d a u s r e i c h e n d e n K a r t o f f e l p r o d u k t i o n i n B a d e n W ü r t t e m b e r g d u r c h d e n w e i t e r e n E i n s a t z v o n „ G o l d o r B a i t “
gierung der Einsatz des Pflanzenschutzmittels „Goldor Bait“ für die Erzeugung von Speisekartoffeln aus regiona ler Produktion in Baden-Württemberg?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Gurr-Hirsch, gern beantworte ich Ihre Fragen.
Die Drahtwurmschäden im Kartoffelanbau nehmen in den letzten Jahren zu. In den vergangenen Jahren 2011 bis 2013 war das Granulat Goldor Bait mit dem Wirkstoff Fipronil im Rahmen einer Notfallzulassung nach Artikel 53 der europäi schen Verordnung Nummer 1107/2009 zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln jeweils befristet zugelassen. Eine reguläre Zulassung besteht für das Mittel in Deutschland nicht; sie bestand auch bisher nicht.
Aufgrund neuer, von Italien vorgelegter Informationen über die Risiken für Honigbienen, die von mit Fipronil behandel tem Maissaatgut ausgehen, erließ die EU aus Vorsorgegrün den die Durchführungsverordnung Nummer 781/2013 vom 14. August 2013. Danach darf der Wirkstoff Fipronil nur als Insektizid zur Behandlung von Saatgut zugelassen werden, das zur Aussaat im Gewächshaus bestimmt ist, sowie einiger im Freien kultivierter Gemüsearten, die vor der Blüte geern tet werden.