Wer den Teilen 8 und 9 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Teilen 8 und 9 des Gesetzentwurfs wurde einstimmig zugestimmt.
Zu Artikel 2 – Änderung der Landesbauordnung für BadenWürttemberg – bis Artikel 29 – Aufhebung von Verordnun gen im Bereich des Wasserrechts – enthält die Beschlussemp fehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirt schaft keine Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf. Sind Sie damit einverstanden, über diese 28 Artikel insgesamt ab zustimmen? – Das ist der Fall.
Wer diesen Artikeln zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 2 bis 29 wurde einstimmig zugestimmt.
Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 30 wurde mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in BadenWürttemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de mehrheitlich zugestimmt.
rung – Gesetz über die Anerkennung ausländischer Be rufsqualifikationen in Baden-Württemberg (Landesan erkennungsgesetz Baden-Württemberg – LAnGBW) – Drucksache 15/4325
des Ministeriums für Integration – Landesanerken nungsgesetz – Drucksache 15/3329 (geänderte Fassung)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Jahr 2012 hatten wir eine sehr hohe Zuwanderung nach Baden-Württemberg zu verzeichnen, die höchste seit fast 20 Jahren. Es kamen vor allem viele Men schen aus den neuen EU-Staaten, aber auch aus den EU-Län dern, die von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind. Darunter waren viele hoch qualifizierte und qualifizierte Men schen, die wir hier aufgrund des Fachkräftemangels brauchen.
Auch diesen Personenkreis haben wir mit dem Landesaner kennungsgesetz im Blick, ebenso Menschen, die sich überle gen, ob sie künftig bei uns arbeiten und leben wollen. Sie kön nen nämlich vom Ausland aus die Anerkennung ihrer auslän dischen Abschlüsse beantragen. Das bedeutet Rechtssicher heit schon vor der Einreise.
In der Vergangenheit war das anders. Oft setzte die Anerken nung voraus, dass man bereits einen bestimmten Aufenthalts titel in den Händen hatte.
Natürlich geht es auch um die Menschen, die schon länger bei uns leben und unterhalb ihrer Qualifikationen arbeiten. Auch diese Beispiele kennen Sie zur Genüge. Das neue Anerken nungsgesetz wird hoffentlich auch für sie Motivation und An sporn sein, doch noch im erlernten Beruf zu arbeiten.
Unabhängig davon, ob es um sogenannte Neuzuwanderer oder um alteingesessene Migranten geht, können künftig alle, un abhängig davon, aus welchem Land sie kommen und woher der Abschluss stammt, ihre ausländischen Abschlüsse hier an erkennen lassen. Früher hatten nur EU-Bürger und Spätaus siedler einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertig keit; das soll sich ändern.
Das Gesetz bringt auch wesentliche Verbesserungen der Ver waltungspraxis mit sich. Die Verfahren werden insgesamt kür zer und transparenter werden. Erstmals gibt es auch Verfah
rensregeln für die sogenannten nicht reglementierten Berufe, z. B. für Techniker, Dolmetscher und Übersetzer. Hier ist die Anerkennung im Gegensatz zu den reglementierten Berufen zwar keine zwingende Voraussetzung, um in dem Beruf ar beiten zu können, aber der Arbeitgeber kann schwarz auf weiß nachlesen, welche Qualifikationen der Bewerber mitbringt. Ich denke, auch die Bewerbungschancen für die Betroffenen werden dadurch steigen.
Abschreckend war teilweise auch die Verfahrensdauer. In Zu kunft wird das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung schnel ler feststehen und feststehen müssen. Der Bescheid muss näm lich in der Regel innerhalb von drei Monaten ergehen, nach dem alle Unterlagen eingegangen sind.
Schließlich wollen wir auch die komplizierte Suche nach der zuständigen Stelle erleichtern. Deshalb bündeln wir die Zu ständigkeit. Zukünftig soll für jeden Beruf möglichst nur noch eine Stelle zuständig sein, beispielsweise für alle landwirt schaftlichen Berufe das Regierungspräsidium Stuttgart.
Wenn wir schon beim Thema Zuständigkeiten sind, will ich kurz noch etwas zur Zuständigkeit für die Ingenieurberufe sa gen. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf soll die Zuständigkeit für die Anerkennung von ausländischen Ingenieurqualifikati onen bei den Regierungspräsidien bleiben. Diese nehmen die se Aufgabe seit Jahren mit großer Kompetenz wahr. Dagegen ist die Ingenieurkammer der Auffassung, bei ihr sei die Zu ständigkeit besser aufgehoben. Wir haben auch schon mit der Ingenieurkammer gesprochen und mit ihr darüber beraten. Diese Frage wird sicherlich auch in den Ausschussberatungen noch eine Rolle spielen. Letztlich haben Sie, hat der Souve rän, der Landtag, es in der Hand.
Meine Damen und Herren, nach der Anhörung im Sommer se hen wir nun auch die Verankerung eines Beratungsanspruchs im Gesetz vor. Der Bund und die meisten anderen Länder ha ben das nicht. Ein zusätzliches Beratungsangebot ist aber un verzichtbar. Denn machen wir uns nichts vor: Bei allen Be mühungen um Vereinfachungen bleibt die Anerkennung aus ländischer Qualifikationen eine komplexe und schwierige Sa che. Beratung ist deshalb ein ganz wesentlicher Eckpfeiler im Zusammenhang mit Anerkennung, egal, ob es um landesrecht lich oder bundesrechtlich geregelte Berufe geht.
Unser Ziel ist es, eine landesweit flächendeckende und wohn ortnahe Beratung anzubieten. Bereits vorhandene Beratungs angebote nutzen und ergänzen wir. Das sind z. B. die Migra tionsberatungsdienste oder das IQ Netzwerk. Gleichzeitig ent lasten wir mit diesem zusätzlichen Beratungsangebot auch die für die Anerkennung zuständigen Stellen. Das sind eben oft die Regierungspräsidien.
Meine Damen und Herren, manche haben zu Recht gefragt: Warum kommt das Gesetz so spät? Ich habe immer erwähnt, dass auch ich es mir deutlich früher gewünscht hätte. Ich darf aber auch erwähnen, dass wir es uns beispielsweise nicht so leicht gemacht haben wie der Bund bei der Anerkennungsbe ratung. Wir haben es uns auch nicht so leicht gemacht wie an dere Länder, in denen Drittstaatler weiterhin keinen Rechts anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit bei den landes
rechtlich geregelten Berufen haben. Es ist auch nicht wahr, dass alle Länder bereits ihre entsprechenden Gesetze hätten. Tatsache ist: Jetzt haben Sie es in der Hand, einen ausgewo genen Gesetzentwurf zu verabschieden. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Endlich liegt uns der Entwurf eines Ge setzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifika tionen in Baden-Württemberg zur ersten Lesung vor. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt hin zu einer modernen Zuwande rungspolitik, und es könnte sich perspektivisch auch in eine Regelung über gezielte Zuwanderung einfügen, wie sie ande re Länder schon lange haben.
Seit dem 1. April 2012, also schon seit über anderthalb Jah ren, gibt es das Anerkennungsgesetz auf Bundesebene. In acht anderen Ländern sind bereits entsprechende Länderanerken nungsgesetze in Kraft getreten. Warum nur, Frau Ministerin, dauerte es bei uns so lange?
Sie selbst haben gerade eben und in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Anhörungsentwurfs Erstaunen über die lange Dauer der Abstimmung mit den anderen Häusern gezeigt. Ha ben Sie die Komplexität gesetzgeberischer Prozesse unter schätzt, oder waren Sie mit zu wenig Herzblut dabei?