Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

Ich denke, ein wichtiger Punkt ist nach wie vor auch, dass die Bündelung der Zuständigkeiten, die die Ministerpräsidenten konferenz festgelegt hat, in der Form durchgeführt wird, dass die Antragstellenden nur noch e i n e zuständige Stelle an steuern müssen. Das ist eben auch bürgerfreundlich. Ich den ke, auch das werden wir mit diesem Gesetz umsetzen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

In § 8 des Gesetzentwurfs ist die jeweils zuständige Stelle ex plizit genannt. Auch das fehlt in den Gesetzesvorlagen der meisten anderen Bundesländer.

Ich glaube, über die Frage, warum es so lange gedauert hat, brau chen wir nicht mehr groß zu reden. Den Grundsatz „Gründ lichkeit vor Schnelligkeit“ kennen wir auch.

(Zuruf des Abg. Dieter Hillebrand CDU)

Daher bin ich zuversichtlich, dass wir im weiteren Verlauf der Beratungen hier zügig zu einem Ergebnis kommen.

Mir ist ganz wichtig, dass wir auch den Passus des Koaliti onsvertrags, in dem es um sozial verträgliche Verfahrenskos ten geht, berücksichtigen. Ich denke, auch dies ist ein ganz wichtiger Punkt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Mein Fazit: Das Ziel, in Baden-Württemberg eine flächende ckende und wohnortnahe Beratung über die Anerkennung aus ländischer Berufsqualifikationen anzubieten, ist mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zu realisieren. Das ist gut für die Integration und, so denke ich, auch ein wichtiger Baustein für die neue Willkommens- und Anerkennungskultur, wie wir das auch in unserem Koalitionsvertrag hier in Baden-Würt temberg ausgewiesen hatten.

Ein letzter Punkt: Ich denke, dass wir in den weiteren Bera tungen die Grundlage dafür schaffen können, dass unser ba den-württembergisches Anerkennungsgesetz zum Schluss, wie das in Hessen schon geschehen ist, einstimmig von allen Frak tionen beschlossen wird. Das ist mein Wunsch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Schau’n wir mal!)

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Glück das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist ein Einwande rungsland. Sowohl im Interesse von Zuwanderern als auch in unserem eigenen Interesse ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sehr wichtig.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat diesbezüglich ihre Hausaufgaben gemacht. Denn bereits seit dem 1. April 2012 ist das Bundesanerkennungsgesetz in Kraft, und es ist sehr er folgreich. Von April bis Dezember des vergangenen Jahres gingen insgesamt knapp 11 000 Anträge ein. Zu 7 980 Anträ gen wurden im vergangenen Jahr bereits die Bescheide er stellt. Dabei wurde in 82 % der Fälle die volle Gleichwertig keit der Berufsabschlüsse festgestellt. Das bedeutet 7 462 Fachkräfte in Deutschland, die wir sonst nicht hätten. Das zeigt den Erfolg dieses Bundesgesetzes.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: 5 000 Ärzte!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein besonderes In teresse besteht natürlich bei der Anerkennung erworbener Be rufsabschlüsse in reglementierten Berufen. Hier ist die Lan desgesetzgebung gefragt. Ministerin Öney hat es vorhin schon gesagt.

In Baden-Württemberg ist dieses Gesetz besonders wichtig. Erstens: Baden-Württemberg ist ein großer Wirtschaftsstand

ort. Und zweitens: Baden-Württemberg ist das Flächenland mit den meisten Menschen mit Migrationshintergrund. In dop pelter Hinsicht ist daher das Gesetz für uns noch wichtiger als für alle anderen. Fachkräfte in Ingenieurberufen, Architekten oder Erzieherinnen bzw. Erzieher werden besonders gesucht.

Wie groß die Not ist, meine sehr geehrten Damen und Her ren, möchte ich Ihnen anhand von zwei Bildern zeigen.

(Der Redner hält ein Bild hoch.)

Keine 200 m entfernt von diesem Hohen Haus gibt es eine Stele mit diesem Plakat, nämlich an der Ecke Königstraße/ Bolzstraße. Sie können es sich gern anschauen.

(Der Redner hält ein weiteres Bild hoch.)

Wenn man einen genaueren Blick darauf wirft, dann liest man: „Kommt zu uns! Erzieherinnen für städtische Kitas gesucht“. So groß ist die Not.

Da ist es schon beachtlich, wie viel Zeit sich die Landesregie rung und das Ministerium gelassen haben. Da hinkt BadenWürttemberg hinterher, Frau Ministerin Öney. Andere Länder – Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nie dersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland – haben bereits solche Landesgesetze, und wir war ten seit einer halben Ewigkeit darauf.

Herr Kollege Kleinböck, in Anbetracht dieses Bildes ist es ein Hohn für diejenigen, die händeringend nach Fachkräften su chen, wenn Sie sagen: Pünktlichkeit geht halt vor Schnellig keit.

(Abg. Rosa Grünstein SPD: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit!)

Manchmal müssen wir einfach beides bringen: Wir müssen pünkt lich sein, und wir müssen das Ganze auch gut und schnell ma chen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das Ge setz immer und immer wieder angemahnt. Frau Ministerin Öney, ich habe ein paarmal auch frotzelnd Ihnen gegenüber gesagt: Ich werde Sie so lange nerven, bis dieses Gesetz vor liegt. Von Ihnen wurde immer argumentiert, man brauche um fangreiche Ressortabstimmungen, man müsse die Zuständig keiten bündeln, man wolle möglichst einfache Verfahren, und die Regelungen sollten nach Möglichkeit auch bundesweit einheitlich sein. Sie wollten sich mit anderen Bundesländern besprechen. Auch Ministerpräsident Kretschmann hat in sei ner Funktion als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonfe renz gesagt, er wolle einheitliche Regelungen und Standards, die für ganz Deutschland gelten.

Da ist es jetzt natürlich schon geradezu paradox, dass bei die sem Gesetz, obwohl man sich viel Zeit gelassen hat – Frau Ministerin, meiner Meinung nach hat man sich zu viel Zeit gelassen –, keine Einheitlichkeit zu sehen ist. Weder zeigt sich eine bundeseinheitliche Lösung – Beispiel: bei den Ingenieur berufen sind in elf von 16 Ländern die Ingenieurkammern zu ständig, bei uns soll das Regierungspräsidium zuständig wer den –, noch zeigt sich das Gesetz in sich selbst schlüssig. Bei spielsweise ist für die Ingenieure das Regierungspräsidium, aber für die Architekten die Architektenkammer zuständig.

Das Gesetz führt also weder zu einer bundesweiten Einheit lichkeit, noch ist es in sich selbst einheitlich.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Willkürlich! – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Inkonsistent!)

Aber Einheitlichkeit ist genau das Ziel, das Sie formuliert ha ben.

Wenn der Ministerpräsident sagt, man solle bundeseinheitlich alles gleich machen, ist das ja schön. Aber wenn dann gilt: „So geschwätzt und anders gemacht“, dann bringt das leider auch nicht allzu viel.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Die Be hörde hat doch nichts mit Einheitlichkeit zu tun! Es geht um die Gleichwertigkeit!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kammern wer den einfach unterschiedlich mit einbezogen, obwohl die ein heitliche Einbeziehung mit Sicherheit sinnvoll wäre. Denn wenn man z. B. eine Nachqualifikation machen muss, braucht man die Kammer ohnehin. Deswegen spräche überhaupt nichts dagegen, die Kammern von vornherein mit einzubezie hen.

Wir hoffen, dass wir als konstruktive Opposition das Gesetz während und auch nach der Anhörung vielleicht doch noch retten können und auch an einigen Punkten deutlich verbes sern können. Ich habe vorhin herausgehört, dass da mögli cherweise Verhandlungsbereitschaft vorhanden ist. Sie haben in Bezug auf die Ingenieurberufe, glaube ich, vorhin schon Offenheit signalisiert.

Aber bis jetzt gilt: Dieser Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, ist unzureichend. Was können wir daraus lernen? Was ewig währt, wird nicht automatisch von allein gut.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/4325 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Integration zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.

Der Antrag Drucksache 15/3329 (geänderte Fassung) ist ein Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD – Gesetz über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonde ren Härtefällen bei Schließung oder Änderung des Aufga benbereiches von Einrichtungen des Justizvollzuges – Drucksache 15/4117

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/4367

Berichterstatter: Abg. Karl Zimmermann

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Zimmermann das Wort.

(Zurufe von den Grünen und der SPD: Oi! – Abg. Manfred Lucha GRÜNE: Jetzt aber!)