Protokoll der Sitzung vom 28.11.2013

Das gilt auch für die Landesregierung.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Die Reden werden zu Protokoll gegeben!)

Die Reden werden zu Protokoll gegeben, sowohl von der Landesregierung als auch von den Fraktionen. (Siehe Erklä rungen zu Protokoll am Schluss des Tagesordnungspunkts.)

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/4277 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirt schaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Punkt 8 noch, dann ist gut!)

Erklärungen zu Protokoll

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns doch im Kern alle ei nig: Wir wollen, dass unsere Städte und Gemeinden sozial und kulturell lebendig bleiben. Wir wollen, dass Junge wie Älte re guten und bezahlbaren Wohnraum finden. Doch Wollen al lein reicht nicht. Vom Wollen allein lösen sich die Probleme am Wohnungsmarkt insbesondere in den Groß- und Hoch schulstädten nicht auf.

Genau deshalb handelt diese Landesregierung. Sie handelt, um der zu beobachtenden Verteuerung und Verknappung von preisgünstigem Wohnraum entgegenzutreten.

Ein wichtiger Punkt war, dass wir bei den Landeswohnraum förderungsprogrammen einen Paradigmenwechsel vorgenom men haben; denn wir haben den Förderschwerpunkt deutlich zugunsten der sozialen Mietwohnraumförderung verschoben.

Daneben setzen wir zugleich auf die Erhaltung des vorhande nen Wohnungsbestands. Dazu hat die Landesregierung ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket geschnürt.

Der erste Baustein ist die jüngst vom Ministerrat beschlosse ne Umwandlungsverordnung nach § 172 des Baugesetzbuchs. Damit haben wir einen Genehmigungsvorbehalt für die Um wandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeführt. In Gebieten von Milieuschutzsatzungen soll mithilfe dieser Rechtsverordnung erreicht werden, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in einem sehr engen, kontrol lierten Rahmen erfolgt. Ganz technisch formuliert ist das Ziel des Ganzen vor allem, „eine spekulativ orientierte Begrün dung von Sondereigentum zu verhindern“. Untechnisch ge sprochen geht es darum, die damit einhergehende Verdrän gung der angestammten Mieterschaft zu verhindern; besser bekannt ist dieses Phänomen unter dem Stichwort der Gentri fizierung.

Den zweiten Baustein legen wir heute mit der Einbringung des Regierungsentwurfs für ein Zweckentfremdungsverbots gesetz vor: Damit geben wir den Gemeinden mit Wohnraum mangel ein wirksames Instrument an die Hand, um dieses Pro blem konsequent anzugehen. Denn der Entwurf gibt ihnen die Möglichkeit, durch Satzung für ihr Gebiet – ganz oder in Tei len – ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum fest zulegen.

Manche mögen sich fragen, wann genau eine Zweckentfrem dung vorliegt. Der Gesetzentwurf nennt die Kriterien dafür sehr präzise:

Wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer steht, abgeris sen wird, überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwe cke verwendet oder überlassen oder baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, dann liegt eine Zweckentfremdung vor. Auch eine nicht nur vorübergehend gewerbliche oder ge werblich veranlasste Nutzung für Zwecke der Fremdenbeher bergung soll als Zweckentfremdung gelten, etwa die Vermie tung als Ferienwohnung.

Natürlich bleibt auch bei einem solchen Vorhaben Kritik nicht aus. Bei der Ankündigung des Zweckentfremdungsverbots gesetzes sprachen manche von einem „Verbot, das keiner braucht“. Die Antwort ist klar: Wer ein Zweckentfremdungs verbot nicht braucht, erlässt es eben nicht. Denn die Gemein den können ja selbst entscheiden. Sie können die Anwendung zugleich auf jene Fälle beschränken, die für sie relevant sind, beispielsweise auf leerstehende Wohnungen. Damit können sie passgenau die Regelung einführen, die sie benötigen; denn sie kennen ihren Wohnungsmarkt, ihre Situation vor Ort am besten, meine Damen und Herren.

Zugleich sorgen wir dafür, dass ein längerer Leerstand bei spielsweise aufgrund einer nachweisbar bevorstehenden ener getischen Gebäudesanierung ohne bürokratischen Aufwand ermöglicht wird und deshalb nicht unter Genehmigungsvor behalt steht. Auch dem Klimaschutz steht dieses Gesetz also nicht im Weg.

Kurz gesagt: Die Landesregierung gibt den Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein wichtiges Instrument zum Kampf gegen die grassierende Knappheit von Wohnraum an die Hand. Es ist ein wichtiger Beitrag, um zu verhindern, dass angemessene und bezahlbare Mietwohnungen in Gebie ten mit Wohnraummangel weiter dem Wohnungsmarkt entzo gen werden.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen, und bitte Sie um Überweisung an den Finanz- und Wirt schaftsausschuss zur weiteren Beratung.

Herzlichen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die derzeitige Landesre gierung hat ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket vor gelegt, welches den Wohnungsmangel in Baden-Württemberg bekämpfen soll. Die Betonung liegt auf „soll“; erfüllen kann der Vorschlag der Landesregierung diesen Anspruch leider nicht.

Mit dem Maßnahmenpaket sollte das große Ziel, den Men schen in Baden-Württemberg ausreichend bezahlbaren Wohn raum zur Verfügung zu stellen, verfolgt werden. Der vorge legte Gesetzentwurf ermöglicht aus unserer Sicht keine pra xisnahe Wohnungspolitik. Mit einem Zweckentfremdungsver bot kuriert die Landesregierung nur die Symptome. Statt vie ler Einzelmaßnahmen wäre ein gut abgestimmtes Gesamtkon zept erforderlich.

Von den 13 Verbänden und Organisationen, die Stellungnah men zu Ihrem Gesetzentwurf abgegeben haben, sprechen sich zehn eindeutig gegen Ihre wohnungspolitischen Maßnahmen aus.

Beide Teile des grün-roten Maßnahmenpakets werden nicht dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum in den Bal lungsräumen zur Verfügung steht. Diese grün-rote gesetzliche Zwangsmaßnahme ist kein geeignetes Mittel, um den Woh nungsmangel zu beheben, denn damit wird keine einzige Woh nung neu geschaffen, die denjenigen zur Verfügung gestellt werden kann, die nach bezahlbaren Wohnungen suchen.

Um das große Ziel, eine ausreichende Zahl bezahlbarer Woh nungen in Baden-Württemberg, zu erreichen, muss die Poli tik positive Rahmenbedingungen schaffen, um den Neubau zu forcieren und zu stimulieren. Des Weiteren muss sie An reize schaffen, damit sanierungsbedürftige Wohngebäude um fassend modernisiert werden.

Baden-Württemberg – bisher das stolze Land der Häuslebau er und Wohneigentümer – entwickelt sich unter der grün-ro ten Landesregierung zum Entwicklungsland für Wohnungs bau. So haben Sie in den zweieinhalb Jahren Ihrer Regierungs zeit nur Maßnahmen ergriffen, welche Bauwillige, Häuslebe sitzer und Wohnbauinvestoren verschrecken:

Die Landeswohnraumförderprogramme 2012 und 2013:

nach Ansicht der Experten und Investoren wohnungsbau politische Flops.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1,5 %.

Verknappung bebaubaren Raumes durch Maßnahmen des

Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

Die geplante Novelle der Landesbauordnung.

Und heute: das neue Zweckentfremdungsverbotsgesetz und die Umwandlungsverordnung.

Dieses wohnungspolitische Maßnahmenpaket ist kontrapro duktiv und sendet negative Signale an potenzielle Bauherren und Wohnbauinvestoren. Aber vor allem schafft es Verunsi cherung, Demotivation und Verärgerung von Bauwilligen und Häuslebauern in Baden-Württemberg. Statt zu mehr Wohnun gen wird es zu weniger Investitionen im dringend notwendi gen Neubau und bei der Bestandsmodernisierung kommen.

Im Jahr 2006 ist das Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Ba den-Württemberg nach fünfjähriger Laufzeit ausgelaufen und nicht verlängert worden, weil es nicht die gewünschten Effek te erzielt hatte. Nun holen Sie dieses Gesetz aus der Motten kiste und preisen es als wohnungspolitisches Wunderwerk an.

Letztendlich, sehr geehrte Damen und Herren, wird es nur we nige konkrete Fälle geben, bei welchen Wohnraum gesichert wird. Demgegenüber stehen jedoch ein hoher Verwaltungs aufwand, unnötige Bürokratie und Kosten aufgrund der Ge nehmigungsverfahren für die Gebäudeeigentümer.

Diese grün-rote Gesetzesvorlage stellt nach Ansicht der CDULandtagsfraktion einen massiven Eingriff in das Eigentums recht dar, da auch der Abriss von Immobilien unter dieses Ge setz fällt. Ein Immobilieneigentümer entscheidet sich in un serer sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich nur dann für den Abriss einer Immobilie, wenn die Modernisierung und Sanie rung eines Objekts wirtschaftlich nicht tragfähig ist und die Vermietbarkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Mit diesem Gesetz verhindern Sie sinnvolle Ersatzbauten, die energetisch effektiver sind als vorher und häufig auch mehr Wohnraum schaffen.

Die CDU-Landtagsfraktion wird in der anstehenden Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss sämtliche Mängel und Fehler, die dieses Gesetz beinhaltet, darlegen. Glauben Sie mir: Davon gibt es in diesem Gesetz so viele, dass wir es ab lehnen werden.

Herzlichen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zentrum der jetzi gen Debatte steht ein Problem, das viele von uns vermutlich schon länger nicht mehr gehabt haben. Aber Sie kennen das sicher von ihren Kindern oder aus dem Bekanntenkreis: Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung. Gerade in Ballungs gebieten und Zuzugsgebieten kann man problemlos Monate mit der erfolglosen Suche nach einem neuen Zuhause zubrin gen. Leidgeprüfte Mieter können ein Lied davon singen: Es ist keine Seltenheit, wenn sich 50 Menschen bei der Besich tigung einer Dreizimmerwohnung durch die Flure drücken.

Warum schlagen wir ein Rahmengesetz für kommunale Zweckentfremdungsverbote vor?

Klar ist: Wir haben auf dem Wohnungsmarkt ein Problem. Die gute Nachricht ist: Es ist ein regionales Problem, ein Problem der Ballungs- und Zuzugsgebiete. Denn auch bei uns in Ba den-Württemberg werden die regionalen Unterschiede auf dem Wohnungsmarkt immer größer.

So fehlen in Stuttgart laut einer Studie des Pestel-Instituts

rund 8 000 Mietwohnungen.

Die Mieten in den „Knappheitsstädten“ wie Freiburg,

Karlsruhe oder Heidelberg sind im Schnitt seit 2008 um 20 % gestiegen.

Der Trend in den Ballungsgebieten heißt: Teurere Grund

stückspreise, steigende Baukosten und eine wachsende Nachfrage nach Wohnungen in zentraler Lage.

Unser Entwurf für ein Landesrahmengesetz für kommunale Zweckentfremdungsverbote von Wohnraum leistet einen Bei trag, das Problem Wohnraummangel anzugehen. Bayern, NRW und Hamburg haben gute Erfahrungen gemacht mit ei nem solchen Gesetz, Berlin bringt gerade eines auf den Weg.

Wie wird das Gesetz aussehen?