Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

Warum und wofür benötigen wir solche Bestandsdaten? Für die Polizeiarbeit brauchen wir die Telekommunikationsbe standsdaten, um beispielsweise bei Suizidankündigungen oder Amokdrohungen die Betroffenen und ihre möglichen Aufent haltsstandorte rasch ermitteln zu können. Beim Verfassungs schutz ist die Abfrage von Bestandsdaten erforderlich, um Be teiligte von Kommunikationsvorgängen zu identifizieren und damit das Erkennungsbild beispielsweise von extremistischen Personen zu vervollständigen.

Für den gleichen Schutzzweck soll diese Erhebungsbefugnis auch die Daten nach dem Telemediengesetz umfassen. Dies betrifft die der Telekommunikation vergleichbare Nutzung von Internetdiensten wie beispielsweise Chats oder Videopor talen.

Ich will ausdrücklich sagen: Neue Befugnisse für den Verfas sungsschutz oder die Polizei werden nicht begründet. Abge

sehen von der zeitlichen Unterbrechung vom 1. Juli dieses Jahres bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes erhalten die Polizei und der Verfassungsschutz nicht mehr, aber auch nicht weniger Befugnisse, als dies bis zum 30. Juni dieses Jahres der Fall war. Die einschlägigen Befugnisnormen werden le diglich normenklarer gefasst, so, wie es vom Bundesverfas sungsgericht gefordert wurde, und noch um zusätzliche Re gelungen des Datenschutzes ergänzt. Darauf hatte ich hinge wiesen.

So wollen wir die polizeiliche Befugnis für die Ermittlung von Bestandsdaten beispielsweise anhand einer bekannten Inter netprotokolladresse auf die Gefahrenabwehr für hochrangige Rechtsgüter, also auf die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben, für die Freiheit einer Person oder für den Bestand der Sicherheit eines Landes, beschränken. Dasselbe gilt auch für die Abfrage eines sogenannten Zugangssicherungscodes – Stichwort PIN – eines Mobiltelefons, wenn nur damit bei spielsweise das aufgefundene Handy eines Vermissten reak tiviert werden kann, um Hinweise zu dessen letzten Kontak ten zu erhalten.

Im Sinne einer besseren Transparenz der Datenverarbeitung und zur Ermöglichung nachträglichen Rechtsschutzes sieht der Entwurf zusätzliche Dokumentations- und Benachrichti gungspflichten gegenüber den Betroffenen vor. Die im Gesetz vorgeschlagene Evaluierung nach spätestens fünf Jahren er möglicht zudem, zu prüfen, wie diese Regelung verbessert bzw. weiterentwickelt werden kann.

In diesem Sinn bitte ich um Ihre Unterstützung für diesen Ge setzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Thomas Blenke CDU)

Für die Aussprache in der Ersten Beratung hat das Präsidium eine Redezeit von knapp fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

(Heiterkeit – Zurufe: Knapp!)

Das Wort für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Pauli.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Der neue innen politische Sprecher!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Gall hat in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde in dieser Zeit des Jahres den Gesetzentwurf erschöpfend dargestellt. Wir wer den den Gesetzentwurf selbstverständlich in den Ausschüssen wohlwollend prüfen und ihn wahrscheinlich auch mittragen.

Wir haben auch mit großem Interesse die Anregung des Lan desdatenschutzbeauftragten gelesen. Meine Damen und Her ren, ich denke, in diesem Landtag ist es fraktionsübergreifend Konsens, dass wir uns darüber bewusst sind, dass uns die Si cherheit und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wichtig sind. Diese sind sehr wert voll. Uns ist aber auch bewusst – das ist das Signal, das von diesem Gesetzentwurf ausgehen muss –, dass das geplante Gesetz nicht nur der Erfüllung der Vorgaben des Bundesver

fassungsgerichts dient und diesen entspricht, sondern dass da mit auch die Arbeit des Landesverfassungsschutzes gestärkt wird.

An dieser Stelle möchte ich vor allem gegenüber den Regie rungsfraktionen betonen, dass es fatal ist, die wertvolle Arbeit der Sicherheitsorgane – in diesem Fall der Polizei des Landes, aber auch des Landesverfassungsschutzes – durch Einspar vorschläge, unausgegorene Ideen zu torpedieren, indem – aus welchen Motiven auch immer – Aufgaben, die bei uns im Land sehr gut dezentral aufgehoben sind, einfach nach Berlin oder sonst wohin verschoben werden sollen, obwohl die dor tigen Erfahrungswerte bezüglich der Sicherheitslage bei Wei tem nicht so positiv sind, wie wir es aus Baden-Württemberg gewohnt sind.

(Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU)

Meine Damen und Herren, das Sicherheitsempfinden der Menschen darf man nicht unterschätzen. Die Anforderungen an die Schlagkraft und die Stärke der Polizeiarbeit, aber auch an die Arbeit des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg werden nicht geringer. Sie werden auch nicht geringer, wenn wir zu dem vorliegenden Gesetzentwurf feststellen, dass ent lang von neuen digitalen Möglichkeiten – die wir auch gern nutzen, die unsere Gesellschaft zukunftsfähig machen, und die eine Stärke Baden-Württembergs ausmachen – auch im Bereich von verfassungsgefährdenden Faktoren neue Poten ziale geschöpft werden. Deshalb ist es auch richtig, dass sich ein Rechtsstaat entsprechend aufstellt, dass er das Handwerks zeug in der Hand hat, um verfassungswidrigen und verfas sungsgefährdenden Kräften Einhalt zu gebieten.

In diesem Sinn, meine Damen und Herren, bitte ich die Re gierungsfraktionen, künftig etwas verantwortungsbewusster mit diesen Organen umzugehen. Unser Dank sollte all denen gelten, die tagtäglich hoch motiviert ihre Arbeit verantwor tungsbewusst wahrnehmen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Salomon das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Herr Pauli, zum Gesetzentwurf hätten Sie auch noch ein paar Worte sa gen können. Denn in der Sache, in Bezug auf die Neuaufstel lung der Sicherheitsstruktur in Deutschland, kann man dem Herrn Innenminister ein Lob dafür aussprechen, dass er sich neuen Ideen öffnet und an der Sache orientiert ist. Das sollten Sie auch unterstützen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Günther-Martin Pauli CDU)

Ich möchte noch ein paar Worte konkret zum Gesetzentwurf sagen. Der Herr Innenminister hat die Bundesverfassungsge richtsentscheidung bereits erwähnt. Das war der Ausgangs punkt. Wir haben uns ein paar Monate Zeit gelassen. Das war meines Erachtens genau richtig. Wir sind nämlich nicht in die hitzige Debatte, die auf Bundesebene geführt wurde, geraten, sondern können jetzt ein gutes Beispiel für grün-rote Bürger

rechts- und Sicherheitspolitik vorlegen, das auch die grüne Handschrift trägt. Ich bin dankbar dafür, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine Lösung gefunden haben, die im Vergleich zu denen anderer Bundesländer sehr weit geht, die liberal ist und die sich auch von den Grünen gut vertreten lässt.

Worum geht es genau? Es geht um die hilflosen Vermissten und die suizidgefährdeten Menschen. Im Polizeigesetz steht in § 23 a Absatz 10, dass der Landtag jährlich einen Bericht darüber erhält, welche Maßnahmen nach § 23 a Absatz 1 durchgeführt wurden. Es ist sehr lohnend, sich diesen Bericht einmal anzusehen, weil man dann sieht, wie vielen Menschen geholfen wurde und wozu dieses Mittel eingesetzt wurde. Das können wir nur unterstützen.

Ich möchte noch zwei weitere Punkte herausheben. Im Ent wurf geht es um die öffentliche Sicherheit – ursprünglich war von der öffentlichen Ordnung die Rede, dies wurde aber her ausgenommen –, die auch ein wichtiger Punkt ist. Denn auf Bundesebene wurde häufig der oft zitierte Dorfpolizist ange führt, der dann irgendwann bei einer kleinen Ordnungswid rigkeit Bestandsdaten abrufen könnte. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben. Das gibt es bei uns nicht. Ich denke, das ist auch ein ganz klarer Erfolg dieser Regierung und der sie tragenden Fraktionen.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Günther-Martin Pau li CDU: Es gibt keine Dorfpolizisten!)

So wurde er auf Bundesebene immer tituliert, Herr Pauli. Wir wissen beide, dass es ihn in dieser Form nicht gibt.

Außerdem möchte ich auf die Unterrichtungspflicht hinwei sen. Aus unserer Sicht ist sie enorm wichtig, um die Möglich keit zu eröffnen, den Vorgang durch eine Gerichtsbarkeit zu überprüfen. Ich glaube, damit wurde dem Gesetzentwurf ge nügend Weite und Tiefe mitgegeben. Ich denke, wir machen hier einen guten Vorstoß. Ich freue mich darauf, in der Aus schussberatung dann über weitere Details sprechen zu kön nen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sakellariou.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Es ist wahr, dass der Gesetzentwurf erschöpfend begründet worden ist. Es handelt sich um ein Ge fahrenabwehrinstrumentarium, also um etwas, gegen das man gar nichts haben kann. Es kommen gar keine zusätzlichen Er mächtigungen hinzu. Lediglich wird die Rechtsgrundlage an die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Voraussetzun gen angepasst.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich wundere mich deshalb schon, dass Sie, Herr Kollege Pau li, angekündigt haben, Sie würden diesen Gesetzentwurf „im Wesentlichen“ mittragen. Da muss ich mich schon sehr wun dern. Ich kann erklären: Die SPD-Fraktion wird diesen Ge setzentwurf mittragen, weil die Befugnisse, die darin erteilt werden, geradezu im Interesse der Anschlussinhaber gegeben werden, um diese – beispielsweise Kinder, die einen Amok

lauf angekündigt haben oder die angekündigt haben, Suizid zu begehen – aufzufinden. Insofern haben Sie vielleicht nur für sich gesprochen. Ich gehe davon aus, dass die restliche Fraktion den überzeugenden Begründungen folgen wird und wir am Ende dieses vernünftige Gesetz gemeinsam verab schiedet haben werden.

(Zuruf des Abg. Günther-Martin Pauli CDU)

Frohe Weihnachten!

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Professor Dr. Goll das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich denke, es besteht hier Einigkeit da rüber, dass die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden bei ent sprechend schweren Delikten bzw. bei erheblichen Gefahren die Möglichkeit haben müssen, auf Daten der Telekommuni kation und auf Telemediendaten zuzugreifen.

Diese Zugriffsmöglichkeit bestand einmal. Sie ist dann im Laufe der Diskussion über die sogenannte Vorratsdatenspei cherung, mit der dieses Thema streng genommen formal nichts zu tun hat, und über die diesbezügliche bundesverfas sungsrechtliche Rechtsprechung kaputtgegangen, sodass die Behörden heute keine zuverlässige Grundlage mehr haben, um an die Daten heranzukommen. Diese Grundlage wird wie derhergestellt.

Vertiefend können wir das im Ausschuss und in der zweiten Lesung behandeln. Aber man muss, so denke ich, darauf hin weisen, dass dies eine Sache ist, die vernünftig ist. Sie wird ja auch absehbar im Interesse der Sicherheit aller von allen Seiten getragen werden.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Richtig!)

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aus sprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/4421 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss und federfüh rend an den Innenausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.