Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 ein stimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 ein stimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und des Lan desverfassungsschutzgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde dem Gesetz einstimmig zugestimmt.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge ordneten der Grünen und der SPD – Heiterkeit bei der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Sckerl hat gar nicht gewusst, wie er reagieren soll! – Gegenruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das war okay!)
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vor schriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 3. HRÄG) – Drucksache 15/4684
Abgeordneten! Mit dem Dritten Hochschulrechtsänderungs gesetz legt die Landesregierung heute den Entwurf eines neu en Landeshochschulgesetzes für Baden-Württemberg vor. Wir legen damit den Entwurf für eine neue Verfassung für unsere Hochschulen vor.
Mit diesem Gesetz gewähren wir unseren Hochschulen die Freiheiten, die sie brauchen, um kreativ und innovativ zu sein. Brauchen wir eine solche Novelle? Ja, wir brauchen sie drin gend, weil wir unsere Hochschulen leistungsfähig halten wol len und ihre Leistungsfähigkeit steigern wollen. Denn wir müssen uns klarmachen: Unser Wohlstand in Baden-Würt temberg gründet auf Innovation, auf Technologie. Deshalb sind Forschung und Wissenschaft die beste Zukunftsvorsor ge, die wir betreiben können und betreiben müssen.
Der Wettbewerb um Innovationen, um die besten Ideen, um die klügsten Köpfe wird schärfer – zwischen den Bundeslän dern, aber auch international. Deswegen ist es wichtig, wenn wir über Wissenschaft und über Hochschulen reden, uns im mer klarzumachen: Wir müssen den Blick über den Tellerrand hinaus richten, denn neue Weltregionen werden zu Wissen schaftsstandorten, und wir müssen deswegen die Zentren un seres Innovationssystems in diesem Wettbewerb weiter stär ken. Die Zentren sind unsere Universitäten und unsere Hoch schulen selbst. Sie entwickeln zusammen mit Wirtschaft und Gesellschaft die Ideen für morgen, sie bilden die akademi schen Fachkräfte der Zukunft aus.
Mit dem neuen Landeshochschulgesetz trägt die Landesregie rung dazu bei, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft ler gut arbeiten können und dass die Studierenden beste Stu dienbedingungen vorfinden. Das Gesetz sieht dafür neue Struk turen vor, die die Handlungsspielräume erweitern.
Wir haben im intensiven Dialog mit den Beteiligten für pass genaue Lösungen für unsere Hochschulen gesorgt. Im Ver gleich dazu hatte es sich die Vorgängerregierung in gewisser Weise einfacher gemacht. Denn sie hat dem Gesetz ein rela tiv einfaches Rezept zugrunde gelegt und so getan, als wären Hochschulen Unternehmen. Sie hat versucht, auf die Hoch schulen Konzernstrukturen zu übertragen. Dieses Korsett hat bekanntermaßen nie gepasst, und das Leitbild der unterneh merischen Hochschule wurde nie angenommen. Die Hoch schulen haben es nicht gelebt, und auch die Wirtschaft selbst weiß, dass die Hochschulen gerade deshalb wertvoll sind, weil sie anders als Unternehmen agieren können.
Hochschulen sind keine Unternehmen, aber ich möchte beto nen: Wir wollen durchaus unternehmungslustige Hochschu len.
Wir unterstützen sie dabei, entscheidungsstark und handlungs fähig zu sein und an den Lösungen für morgen zu arbeiten. Dafür sorgt das neue Landeshochschulgesetz.
Wir haben dieses Gesetz mit den Beteiligten gemeinsam er arbeitet und im Vorfeld zahlreiche Gespräche geführt. Meh rere Runden zum Thema „Weiterentwicklung der Leitungs
strukturen“ mündeten bereits frühzeitig, im Februar 2013 in ein gemeinsames Eckpunktepapier des Ministerrats. Wir ha ben zum Bereich der Qualitätssicherung im Promotionsver fahren viele Gespräche mit Universitätsrektoren und mit Pro movierenden geführt, ergänzt durch ein Onlinebeteiligungs verfahren. Weiter haben wir mit Beteiligten und mit unseren Hochschulen Gespräche zum Thema „Wissenschaftlicher Nachwuchs und Mittelbau“ geführt, und wir haben aus dem öffentlichen Anhörungsverfahren in den letzten Wochen vie le Anregungen erhalten, von denen wir in diesem Prozess ei nige aufgegriffen und in den Entwurf, wie er heute vorliegt, eingearbeitet haben. 50 substanzielle Änderungen sind in die ser Phase aufgegriffen worden.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auch den Regierungs fraktionen zu danken, die ebenfalls zwei sehr wertvolle und gut besuchte Fachgespräche durchgeführt haben und die sich sehr konstruktiv in die weitere Entwicklung dieses Gesetzent wurfs, wie er heute vorliegt, eingebracht haben.
Nicht vergessen möchte ich auch ein Lob vom Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, Herrn Hippler, der das Beteili gungsverfahren bei diesem Gesetzeswerk als vorbildlich be zeichnet hat. Auch das nehmen wir gern zur Kenntnis, dass wahrgenommen wurde, dass wir dieses Gesetz eben nicht hin ter verschlossenen Türen, sondern im Prozess mit allen Betei ligten vorangebracht haben.
Der Aufwand hat sich meines Erachtens gelohnt; denn wir ha ben mit diesem Gesetzentwurf ein Vorhaben, das auf breite Akzeptanz stößt.
Das neue Landeshochschulgesetz gewährt den Hochschulen Freiheit; der Sinn dieser Freiheit ist die Qualität. Lassen Sie mich deswegen an ein paar Punkten verdeutlichen, in wel chem Sinn die Neuregelungen die Qualität im Hochschulbe reich befördern sollen.
Erstens zum Thema Promotionen: Wir sichern die Qualität der Promotionen. Dabei geht es nicht nur um die Verhinderung von Plagiaten. Denn es ist klar: Plagiate sind Ausnahmen. Sie haben aber den Ruf der Wissenschaft beschädigt. Deswegen ist die Qualitätssicherung eine wichtige Forderung.
Wir gehen hier in Baden-Württemberg mit dem neuen Lan deshochschulgesetz voran, indem wir erstens verpflichtende, individuelle Promotionsvereinbarungen über das jeweilige Promotionsprojekt und die Betreuung vorsehen, zweitens Om budspersonen als Ansprechpartner für Doktorandinnen und Doktoranden einführen und drittens Konvente für Doktoran dinnen und Doktoranden schaffen wollen, um ihnen eine ge meinsame Stimme an den Hochschulen zu geben.
Auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben hervorragende Absolventen. Wir wollen diesen den Zugang zur Promotion erleichtern. Das werden wir mit verschiedenen Maßnahmen erreichen. So werden wir die Kooperationen zwi schen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wis senschaften stärken durch gemeinsame Promotionskollegs, durch die Möglichkeit der Kooptation und zusätzlich durch eine Experimentierklausel, die die Möglichkeit einräumt, dass Zusammenschlüsse von HAWs zeitlich und thematisch be grenzt das Promotionsrecht erhalten.
Zum Stichwort „Qualität in der Forschung“: Wir wollen die Qualität in der Forschung weiter stärken; denn Forschung hängt vor allem von den klugen Köpfen in unseren Hochschu len ab. Deswegen setzen wir in erster Linie an der Verbesse rung der Perspektiven für den akademischen Nachwuchs an. Wir werden die Karrierewege zur Professur attraktiver ma chen, indem wir die Juniorprofessur weiterentwickeln und Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftle rinnen, die sich bewähren, eine klare Perspektive auf eine Dauerprofessur durch ein Tenure-Track einräumen.
Die Qualität der Forschung entsteht – das wissen wir sehr gut – heute oft an Schnittstellen zwischen den Disziplinen. Des wegen werden wir künftig die Einrichtung von fakultätsüber greifenden Zentren für Forschung und Lehre erleichtern. So entsteht eine zeitgemäßere Organisationsform für Einrichtun gen wie z. B. Graduate Schools oder Exzellenzcluster, die fa kultätsübergreifend in Forschung und Lehre tätig sind.