Nein, es kann keine Vorwegnahme eines Ergebnisses sein, weil der von Ihnen zitierte Norbert Zeller nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu diesem Punkt zu treffen.
Deshalb ist es aus der Sicht derer, die diese Erklärung emp fangen – das ist der berühmte Empfängerhorizont –, selbst verständlich, dass das nicht als eine Zusage verstanden wor den sein konnte. Wenn ein Antrag unterstützt wird, dann heißt das nichts anderes, als dass man derzeit perspektivisch die Vo raussetzungen möglicherweise als gegeben ansieht. Genau aus diesem Grund hat die „Schwäbische Zeitung“ wahrscheinlich von einer Unterstützung des Landes gesprochen.
Herr Minister, da man die Mög lichkeit hat, zwei Fragen zu stellen, möchte ich aus zeitlichen Gründen gleich beide Fragen en bloc stellen.
Welche Entscheidungskompetenzen hat denn der Stabsstel lenleiter Norbert Zeller konkret bezogen auf dieses Beispiel, wenn es um derartige Beratungsgespräche geht? Welche Be fugnisse hat er denn generell, wenn er gegenüber Schulträ gern auftritt? Was kann er zusagen, und was kann er nicht zu sagen?
Sie sprachen vorhin davon, dass in Kürze die Einbringung des Gesetzentwurfs zur regionalen Schulentwicklung anstehe. Wann konkret werden Sie dem Landtag diesen Gesetzentwurf vorlegen?
Herr Kollege Wacker, zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Wir werden voraussichtlich in den nächsten beiden Wochen die Zustimmung des Kabinetts für die durch die Anhörung gegan gene Kabinettsvorlage zur regionalen Schulentwicklung er halten. Ich gehe davon aus, dass wir sehr bald nach den Os terferien die entsprechende Gesetzesvorlage in das Parlament einbringen werden. Wir rechnen damit, dass dies spätestens Mitte Mai passieren wird.
Hinsichtlich Ihrer ersten Frage muss ich Ihnen sicherlich nicht die innere Funktionsweise eines Ministeriums erklären und Sie darüber informieren, wer welche Entscheidungen zu tref fen hat. In diesem Fall ist es genauso wie in allen anderen Fäl len. Die Entscheidungen trifft die Amtsleitung. Die Amtslei tung bin ich.
Die Entscheidungen treffen wir im Ministerium nach einer umfassenden Beteiligung der Beamtinnen und Beamten un seres Ministeriums, die mit ihrer Fachexpertise daran mitwir ken. Genau aus diesem Grund werden die Schulen von unse ren Referentinnen und Referenten sowie vom Leiter der Stabs stelle regelmäßig aufgesucht, um die dortigen konkreten Pro blemlagen in Erfahrung zu bringen und um die Grundlagen für eine sich dann anschließende Entscheidung zu schaffen. Zur Entscheidungskompetenz habe ich Ihnen gerade schon et was gesagt.
Vielen Dank, Herr Mi nister. – Damit sind alle Fragen beantwortet. Ich schließe Ta gesordnungspunkt 4.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes – Drucksache 15/4852
(Die Rednerin fährt das Rednerpult nach unten. – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Nicht so weit run terlassen! Ich komme gleich danach!)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kolle gen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zum Wohn-, Teil habe- und Pflegegesetz, abgekürzt WTPG. Im Laufe der Be ratungen wird dieser Begriff allen etwas flüssiger über die Lip pen gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, geänderte gesell schaftliche Bedürfnisse machen es notwendig, das geltende Landesheimgesetz, das im Jahr 2006 geschaffen wurde, als im Rahmen der Föderalismusreform die Zuständigkeit vom Bund auf das Land übergegangen ist, umfassend zu novellie ren und völlig neu zu gestalten. Denn das alte Heimrecht kannte nur zwei Alternativen: entweder die eigene Häuslich keit oder die stationäre Einrichtung, sprich das Pflegeheim, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder auch Einrichtungen für chronisch psychisch kranke Menschen.
Wir brauchen aufgrund der veränderten Bedingungen, aber auch aufgrund der veränderten Bedarfe nicht nur jetzt, son dern vor allem auch in der Zukunft im Heimrecht Möglich keiten für neue Wege und neue Antworten. Denn die Men schen wollen heute selbstbestimmt in Würde ihr Lebensum feld gestalten, auch wenn sie Unterstützung brauchen, wenn sie auf Pflege und andere Hilfen angewiesen sind.
Sie wollen – da können wir uns auch alle selbst fragen – auch im Alter oder bei Behinderungen mitten im Leben bleiben, mitten in der Gesellschaft. Sie wünschen sich Pflege- und Un terstützungsangebote, die zu ihren eigenen Lebenssituationen passen und die sich in das vertraute Lebensumfeld einfügen.
Gleichzeitig gibt es einen hohen Bedarf an Häuslichkeit, an Normalität und an Privatheit, auch wenn man hilfe- oder pfle gebedürftig ist.
Mit diesen gewandelten Erwartungen und Bedürfnissen ist sehr klar umschrieben, worin unsere gesellschaftlichen Her ausforderungen bei der Weiterentwicklung der Pflegeinfra struktur im Land liegen, worin aber auch die ordnungsrecht lichen Herausforderungen für uns als zuständige Stelle, als
Ich kann Ihnen auch nach den Diskussionen, nach den Betei ligungsprozessen, die wir im Vorfeld zu diesem Gesetzent wurf hatten, eines versichern: Die Ziele, die wir uns gesteckt haben, sind nicht bescheiden. Denn wir wollen erstens mehr Vielfalt für ein selbstbestimmtes Leben und für gleichberech tigte Teilhabe im Alter bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behin derung.
Zweitens – das war uns auch ein wichtiges Anliegen –: Wir wollen im Land wohnortnahe gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Versorgungsstrukturen etablieren. Das ist vor allem auch im ländlichen Bereich wichtig, dort, wo die Men schen auch dann, wenn sie pflegebedürftig sind, wohnortnah bleiben wollen.
Drittens: Wir wollen die Grundlage für flexible Angebote schaffen. Ich bin davon überzeugt, dass uns mit dem WTPG eine gute, eine innovative Antwort auf diese Aufgabenstellung gelungen ist.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Jubelstürme bei der SPD!)
Das WTPG bietet eine Vielfalt von unterschiedlichsten eigen ständigen Wohn- und Versorgungsformen. Insbesondere im Bereich der wohnortnahen gemeinschaftlichen Wohnformen schaffen wir mit dem WTPG neue Möglichkeiten. Zur Wahl stehen die vollständig selbstverantworteten Wohngemein schaften und solche Wohngemeinschaften, die von einem An bieter verantwortet werden. Denn es soll der Grundsatz gel ten: Die Menschen wollen auch im Alter und bei Unterstüt zungsbedarf ihre gewohnte Selbstbestimmtheit und ihre Au tonomie nicht aufgeben. Denn oft gibt es Ängste, existenziel le Bereiche des eigenen Lebens auf Fremde oder Dritte über tragen zu müssen und dabei Unabhängigkeit einzubüßen.
Um diesen Wünschen Rechnung zu tragen, haben wir die selbstverantwortete und bürgerschaftlich getragene Wohnge meinschaft im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz konzipiert. In einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Angelegenheiten vollstän dig und eigenverantwortlich regeln. Das bedeutet, dass sie vor allem Art und Umfang ihrer Pflege- und sonstigen Unterstüt zungsleistungen frei wählen können. Selbstverantwortete Wohn gemeinschaften ähneln in dieser Konstellation sehr dem Le ben in den eigenen vier Wänden. Deshalb ist dort keine regel mäßige staatliche Aufsicht nötig. Sie müssen aber – das ist ei ne Voraussetzung – bei der Aufsichtsbehörde angezeigt wer den, damit diese weiß, dass dort eine solche WG existiert.
Wenn Menschen, die unter einer umfassenden rechtlichen Be treuung stehen, in dieser Wohngemeinschaft wohnen, dann erwarten wir, dass die Bürgergemeinschaft, also Angehörige, Betreuer oder Ehrenamtliche, intensiv in die Alltagsgestaltung mit eingebunden wird. Denn Vertrauens- oder Bezugsperso nen übernehmen dann stellvertretend für Bewohnerinnen und Bewohner die Verantwortung.
Genau hier liegen auch die Besonderheiten und die ganz ei genen Vorzüge einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft.
Denn die Bereitschaft zur gegenseitigen Hilfe sorgt für die Einhaltung von notwendigen Standards und sorgt auch für die Sicherung der Lebensqualität und den Bewohnerschutz. Oder anders ausgedrückt: Das bürgerschaftliche Engagement durch Angehörige, durch Engagierte in einem Ort übernimmt bei der selbstverantworteten Wohngemeinschaft einen Teil der so zialen Kontrolle und stellt damit auch einen Großteil der Qua lität sicher.
Denn uns war wichtig, mit diesem Ansatz die Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene einzubeziehen und bürgerschaftliches En gagement zu fördern, um bedarfsgerechte Wohnangebote auch in einem zahlenmäßig kleinen Umfang bei trotzdem garan tierter Qualität sicherzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können nicht überall und nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass bürger schaftliche Strukturen im notwendigen Umfang vorhanden sind. Wir haben deshalb erstmals und auch in dieser Weise in der Bundesrepublik einzigartig ambulant betreute Wohnge meinschaften konzipiert, die unter der Verantwortung eines Anbieters stehen. Wenn ich „einzigartig“ und „erstmals“ sa ge, dann liegt das daran, dass alle Wohngemeinschaftsmodel le, die wir aus anderen Bundesländern kennen, immer von der stationären Einrichtung, von dem Pflegeheim im landläufigen Sinn ausgehen, wir aber in der Konzeption der anbieterorien tierten Wohngemeinschaft von der Häuslichkeit ausgehen. Das bedeutet nicht, Abstriche von einer stationären Einrichtung zu machen, sondern es bedeutet, in einer anbieterorientierten Wohngemeinschaft Angebote zu machen, die eine „Häuslich keit plus“ darstellen und nicht eine „Stationäre Einrichtung minus“.
Denn wir wollen für Menschen, die sich gerade für eine sol che Wohngemeinschaft entscheiden und die gerade nicht in eine Institution wollen, ein familiäres Wohnumfeld bereitstel len, das trotzdem über das erforderliche Maß an Qualität ver fügt und den notwendigen Festschreibungen im Wohn-, Teil habe- und Pflegegesetz entspricht.
Wir halten drei Aspekte fest, nämlich: Bis zu acht Bewohne rinnen und Bewohner können ihr Leben und die täglichen Ab läufe bestimmen. Gleichzeitig sichert ein Anbieter ihre Ver sorgung und übernimmt die Organisation der Wohngemein schaft. Wir legen hierzu im Gesetz lediglich Mindeststandards wie die Quadratmeterzahl und die Anwesenheit einer Präsenz kraft fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Verlauf der Ent stehung des Gesetzentwurfs gab es eine Diskussion darüber, ob sich eine WG mit acht Bewohnerinnen und Bewohnern rechne oder nicht, ob sie also wirtschaftlich zu führen sei. Wenn man natürlich eine Börsennotierung oder Renditeerwar tungen im Blick hat, dann sicherlich nicht. Aber das kann und darf nicht unser Maßstab sein, denn es muss in erster Linie um die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner gehen.
Wichtig ist für uns, dass wir die Bewohnerinnen und Bewoh ner auch in einer anbieterorientierten Wohngemeinschaft gut versorgen können. Diesem Aspekt gilt bei allem, was wir im Blick haben, unser Hauptaugenmerk. Wir gehen dabei von Standards aus, die – das will ich nicht verhehlen – aus meiner
fachlichen Sicht gern höher sein könnten, denn ich finde, wenn es eine Präsenzkraft für acht Bewohnerinnen und Bewohner – wenn man davon ausgeht, dass diese an demenziellen Er krankungen leiden – gibt, stellt das eine ganz ordentliche He rausforderung für diese Präsenzkraft dar. Ich denke, wir wer den im Anhörungsverfahren bis zur zweiten Lesung diesen Punkt noch ausgiebig erörtern.
Ich möchte aber bei allen unterschiedlichen Herangehenswei sen Sie alle, auch in der politischen Diskussion, um eines bit ten: Das oberste Ziel, das wir im Auge haben sollten, ist die Qualität, die erbracht wird, die Lebensqualität für spätere Be wohnerinnen und Bewohner, und nicht in erster Linie die Wirtschaftlichkeit.
Natürlich müssen Angebote so konzipiert werden, dass es auch möglich ist, dass sie sich bei den entsprechenden Rah menbedingungen entfalten können. Was nützt uns das beste Angebot, wenn es sozusagen nachher keiner auf den Markt bringt?
Allerdings muss ich auch eines sagen: Die Wirtschaftlichkeits rechnungen, die bisher bei uns eingegangen sind, gehen je weils von anderen Voraussetzungen als denjenigen aus, die wir im Gesetz als sogenannte Mindeststandards vorgeben. Aber, wie gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dies wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ein mal ausgiebig zu beleuchten sein.
Eines gilt es dabei vor allem zu bedenken: Wir sprechen hier nicht vergangenheitszugewandt oder nur bezogen auf die Ge genwart, sondern wir sprechen hier über die zukünftige Inf rastruktur für die steigende Zahl von Menschen, die pflegebe dürftig werden und die in sehr hohem Alter oft auch eine de menzielle Erkrankung haben. Denn Demenz ist die Schlüs selerkrankung der Hochaltrigkeit und wird für unsere Gesell schaft sozial und emotional noch eine große Herausforderung werden, bis wir so weit kommen, zu akzeptieren und auch zu integrieren, dass Demenz der natürliche Teil einer älter wer denden Gesellschaft ist.