Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Naturschutzbehörde: Die Naturschutzbehörde greift ein – beim Schalenwildmanagement ja. Sie greift jetzt aber auch bei der Zuordnung des Nutzungsmanagements massiv ein. Wir hatten hier noch nie ein solch massives Eingriffs- und Durch griffsrecht der Naturschutzbehörde.

Wir sind sehr wohl dafür, dass der Arten- und der Tierschutz ihren Niederschlag finden. Aber bitte machen Sie das nicht nur über die Verbotskultur in diesem Gesetz entsprechend ma nifest, sondern machen Sie es – ich bleibe dabei – über An reize bei den Jägern, über Einsicht. Das hat noch immer funk tioniert.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Tagesordnungs punkt 2 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vor schriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 3. HRÄG) – Drucksache 15/4684

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 15/4898

Berichterstatterin: Abg. Sabine Kurtz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Kurtz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Anhörung des Wissenschaftsausschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf am 21. Februar 2014 sagte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz – ich zitiere –:

Ich denke, das Gesetz ist gegenüber der ursprünglichen Fassung deutlich besser geworden.

Meine Damen und Herren, dieser Äußerung fehlt jeglicher Enthusiasmus. In ihrer höflichen Zurückhaltung ist sie fast nicht zu überbieten.

Das war nicht die einzige Einschätzung dieser Art. Ganz häu fig hörten wir ähnliche Kommentare. Es war eine große Er leichterung darüber zu hören, dass das Schlimmste verhindert werden konnte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜNE)

Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt uns, wozu GrünRot fähig ist. Dort ist von Gängelung der Hochschulen und von Universitätsplanwirtschaft die Rede. Wir können uns in Baden-Württemberg also glücklich schätzen, dass es hier nicht so weit gekommen ist

(Abg. Martin Rivoir SPD: Gute Regierung!)

und die Gesprächspartner der Regierung offensichtlich stark genug gewesen sind, sich in etlichen Punkten durchzusetzen – was aber leider nicht heißt, dass uns heute eine gute Geset zesänderung vorläge. Für die CDU sage ich ganz deutlich: Wir halten diese Neuerungen für nachteilig für unsere Hochschul landschaft, für wirtschaftsfeindlich, unsinnig und teuer, unnö tig und ideologisch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Wolfgang Raufelder GRÜNE)

Auch im Hochschulbereich zeigt sich, was diese Regierung besonders gut kann, nämlich Gräben aufreißen, ideologische Debatten anheizen und die einen gegen die anderen aufbrin gen.

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Oje, oje!)

Das ist eine Gefahr für den Konsens in diesem Land, meine Damen und Herren. Das tut Baden-Württemberg nicht gut,

(Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜNE: Dann hö ren Sie doch damit auf!)

und das hat unsere vorbildliche Hochschullandschaft nicht verdient.

Sie zeigen auch bei dieser Gesetzesänderung wieder Ihre Wirt schaftsfeindlichkeit.

(Zuruf von der SPD: Quatsch!)

Das Leitbild der unternehmerischen Hochschule war Ihnen ja schon immer ein Dorn im Auge. Sie nutzen jetzt die Gelegen heit, den Dialog zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu stö ren. Sie beschneiden die externen Hochschulräte in ihrem Wir kungsfeld. Stattdessen erhält das Ministerium wieder mehr Zugriff.

Der Vertreter der Arbeitgeber hat bei der Anhörung ausdrück lich kritisiert – ich zitiere –,

dass Hochschulen mehr ministeriumsgesteuert werden sollen

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Richtig!)

und sich somit von den... erreichten Schritten hin zur Au tonomie wieder verabschieden müssen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig! – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Ihre Wirtschaftsfeindlichkeit zeigt sich z. B. bei den neuen Vorschriften zur Transparenz von Drittmittelforschungspro

jekten. Wir haben ja schon im Wissenschaftsausschuss einen Antrag vorgelegt und versuchen es hier noch einmal, diese Vorschriften wieder rückgängig zu machen.

Wir sehen in der Transparenzvorschrift den durchsichtigen Versuch, Ihre eigene Basis zu beruhigen und ihr einen Ersatz für die sogenannte Zivilklausel anzubieten. Mit dieser Zivil klausel wollten Sie eigentlich jegliche Forschung unterbin den, die sich möglicherweise als für militärische Zwecke ge eignet herausstellen könnte. Aber Sie sehen auch: Das steht der Wissenschaftsfreiheit diametral entgegen.

Aber jetzt wollen Sie, dass sämtliche Forschungsprojekte, für die Drittmittel fließen – das sind zu einem erheblichen Teil Gelder aus der Wirtschaft –, offengelegt werden müssen. Ich sage ganz deutlich: Die CDU hält die bisherigen Veröffentli chungspflichten für völlig ausreichend.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig!)

Ihre Wirtschaftsfeindlichkeit wird auch bei dem Thema Zweit veröffentlichungspflicht deutlich. Anscheinend haben Sie es in diesem Fall auf die Verlagswirtschaft abgesehen. Sie wol len, dass die Hochschulen die Wissenschaftler verpflichten, ihre Ergebnisse durch eine Zweitverwertung auf hochschul eigenen Plattformen der Öffentlichkeit in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Im Prinzip wollen Sie damit in die Hochschulen etwas hin einholen, was derzeit privatwirtschaftlich von den Verlagen geleistet wird, und dies verpflichtend. Anders als im Urheber rechtsgesetz erhalten die Menschen, die eine geistige Leistung zu verkaufen haben, hier nämlich nicht das Recht, ihr Produkt unabhängig vom Verlag selbstständig digital zu veröffentli chen. Nein, in Baden-Württemberg soll man dazu gezwungen werden.

Sie wissen, dass Sie damit dem Verlagswesen einen herben Schlag verpassen und ihm ein Geschäftsmodell entreißen, ein Geschäft, das nach unserem Eindruck die Hochschulen selbst überhaupt nicht in vergleichbarer Form leisten können und das kostenneutral, wie es im Gesetz heißt, auch überhaupt nicht leistbar ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Man muss auch sagen, Sie berücksichtigen dabei überhaupt nicht die Bedeutung, die Verlage über die reine Veröffentli chung hinaus für die Wissenschaftler auch noch haben und auch wahrnehmen. Dies spielt insbesondere im geisteswissen schaftlichen Bereich eine ernst zu nehmende Rolle.

Sie setzen sich einfach über das Urheberrecht hinweg. Ange feuert dazu werden Sie von dem Sprecher des Aktionsbünd nisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, der eben falls im Ausschuss angehört wurde.

(Zuruf des Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜNE)

Eigentlich ist das Urheberrecht ein Produzentenrecht. Es si chert die Rechte am geistigen Eigentum und schützt die Au toren. Bei Ihnen wird es aber zu einem Konsumentenrecht. Ihr Experte freut sich auf den Streit, den Baden-Württemberg mit seiner Regelung im Hochschulgesetz nun gegenüber dem

Bund anzettelt. Er ermuntert Sie regelrecht, diesen Konflikt zu suchen. Er sagte:

Dadurch könnte eine spannende und klärende Diskussi on über die Regulierungszuständigkeiten von Bund und Ländern in Sachen Bildung und Wissenschaft entstehen.

Weiter sagte er:

Es wird juristisch zu klären sein, inwieweit eine Landes regierung eine Norm in einem Bundesgesetz verändern kann.

Meine Damen und Herren, das ist wieder einmal Ideologie pur. Grün-Rot in Baden-Württemberg ist sich sicher, dass man sozusagen die Weisheit mit Löffeln gefressen hat und den Rest der Republik belehren muss.