Ich denke, die Antwort fällt positiv aus; das wurde angespro chen. Die hohe Anerkennungsquote bei den Asylanträgen und den bundesweiten Resettlement-Programmen, die es seit Jah ren gibt und die wir jährlich fortschreiben und neu definieren, insbesondere was die Größenordnung betrifft, und jetzt ganz speziell auch die Syrien-Aufnahmeprogramme seitens des Bundes, aber auch das, was wir vonseiten des Landes BadenWürttemberg, der Landesregierung darüber hinaus auf den Weg gebracht haben, machen deutlich, dass wir unseren hu manitären Verpflichtungen durchaus Genüge tun.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung – das will ich in Erinnerung rufen – hat bei der Ausgestaltung der beiden Bundesprogramme entsprechend nachgesteuert. Ich nehme für uns, die grün-rote Landesregierung, in Anspruch, dass wir in den Entscheidungsgremien, insbesondere auf Ebene der In nenminister der Länder, deutlich unsere Stimme erhoben ha ben, dass es nicht bei den ersten Ausgestaltungen der Pro gramme bleiben konnte, sondern nachgesteuert werden muss te. Dasselbe gilt auch in Bezug auf das, was wir mit den Lan desprogrammen gemacht haben. In der Summe ergeben sich aus den Bundes- und den Landesprogrammen für BadenWürttemberg zusammengenommen 2 300 Aufnahmezusagen allein für syrische Flüchtlinge. Das bedeutet im Klartext, dass allein Baden-Württemberg so viele syrische Bürgerkriegs flüchtlinge aufnimmt wie alle anderen europäischen Nationen zusammen. Ich spreche dabei nur von Syrien.
Aber unsere Verpflichtung gilt zweifelsohne nicht nur gegen über den syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen; vielmehr hat sich die aktuelle Flüchtlingssituation insgesamt zugespitzt, und auch daraus erwächst Verantwortung, die wir annehmen wollen. Die Zahl der Asylanträge in Baden-Württemberg hat sich zwischen 2010 und 2013 von 4 800 auf rund 14 000 ver dreifacht. Die bundesweiten Zahlen kennen Sie.
Aber, meine Damen und Herren, es muss im Rahmen einer solchen Diskussion und auf Basis der Beantwortung einer Großen Anfrage auch erlaubt sein, zu sagen: Humanitäre Hil fe braucht auch den Schulterschluss der Staatengemeinschaft insgesamt. Hierbei ist ein verstärkter Einsatz der übrigen Mit gliedsstaaten dringend erforderlich. Die Landesregierung sagt deshalb: Wir bitten die Bundesregierung und insbesondere auch die Verantwortungsträger in der Europäischen Union, auf andere EU-Staaten einzuwirken und sie an ihre humani tären Verpflichtungen zu erinnern.
Ich denke, die Europäische Union muss darauf achten, dass alle Mitgliedsstaaten die im Sommer 2013 verabschiedeten neuen Rechtsakte einer gemeinsamen europäischen Asylpo litik umsetzen und anwenden. Wir jedenfalls tun dies.
Am Ende ist jedoch entscheidend, was sich in der Lebens wirklichkeit vor Ort abspielt. Dort entsteht Handlungsdruck; dort gibt es Handlungsnotwendigkeiten. Das heißt, es gibt schon erhebliche Unterbringungsprobleme, und das wirkt sich zulasten der Flüchtlinge aus den humanitären Krisenregionen aus. Deshalb kommt es auf den Schulterschluss an, damit wir uns dieser Aufgabe gemeinsam stellen können.
Dabei schließe ich mich dem Dank, der erfreulicherweise von den Vorrednern geäußert wurde, an. Gerade unsere Kommu nen, die Städte, Gemeinden und Kreise, unternehmen erheb liche Anstrengungen, wenn es darum geht, Unterbringungs kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Wir wissen alle: Das stößt in der Lebenswirklichkeit häufig auf Widerstand, und es ist schon Standfestigkeit von denen gefordert, die vor Ort Ver antwortung tragen – aber wohlgemerkt auch von uns.
Allen, die sich hierfür einsetzen – dies möchte ich seitens der Landesregierung zum Ausdruck bringen –, den politisch und kommunal Verantwortlichen, aber auch jenen, die sich ehren amtlich und im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements, von den Kirchen über die Verbände, diesbezüglich einsetzen, vor Ort mithelfen, Akzeptanz schaffen und tatsächlich unter stützen, sei unser herzlicher Dank gesagt.
Es wurde auch angesprochen: Wie sieht es denn aus? Wie wirkt es sich aus, welche finanziellen Belastungen – das ist nun einmal so – gehen damit einher, und wie gehen wir damit um? Seit Beginn dieses Jahres ist in Baden-Württemberg ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz in Kraft, das Verbesserun gen für die Betroffenen mit sich bringt – das ist, denke ich, wirklich unstrittig. Das war auch erforderlich; es war längst überfällig. Es macht vieles besser, aber wohlgemerkt nicht al les anders.
Die häufig und zum Teil auch kontrovers diskutierte Anhe bung der Wohn- und Schlaffläche pro Person in den vorläufi gen Unterbringungen auf nun 7 m2 war erforderlich; dazu ste hen wir ausdrücklich.
Wir haben klare Regelungen geschaffen. Wir sind mit den kommunalen Landesverbänden im Gespräch. Die Änderung hat sich logischerweise finanziell auf die Kommunen und auch auf das Land ausgewirkt. Sie wissen ganz genau, dass wir die Pauschalsätze gemäß diesen Rahmenbedingungen angehoben haben, die wir zum Teil – insbesondere was die Anhebung der Quadratmeterzahl anbelangt – selbst zu verantworten haben. Wir haben aber auch berücksichtigt, dass es allgemeine Kos tensteigerungen gegeben hat und gibt. Deswegen haben wir beispielsweise die lineare Steigerung der Pauschalen, die seit 2004 auf 1 % festgelegt war, auf 1,5 % angehoben. In nack ten Zahlen – wenn Sie so wollen – wirkte sich dies dergestalt aus, dass der Pauschbetrag von gegenwärtig – seit Beginn die ses Jahres – rund 12 566 € im kommenden Jahr auf 13 260 € steigen wird. Wenn Sie es nachrechnen, wird Ihnen deutlich, dass dies eine Steigerung von deutlich mehr als 1,5 % ist. Das heißt im Klartext: Auch andere Faktoren fließen hier mit ein.
Meine Damen und Herren, Sie dürfen sicher sein: Wir stellen uns dieser Verantwortung. Sie entsteht sowohl aufgrund bun desgesetzlicher Regelungen als auch durch unsere anteilige Verantwortung, was die Flüchtlingszahlen insgesamt anlangt. Wir stellen uns der Verantwortung insbesondere auch beim Thema „Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge“.
Deshalb will ich zum Schluss sagen, meine Damen und Her ren: Das Recht auf Asyl, das heißt, die Gewährung von Schutz für Verfolgte, ist natürlich gerade für Deutschland, aber ins besondere auch für Baden-Württemberg und im Besonderen für die grün-rote Landesregierung eine Verantwortung, der wir uns stellen.
Ich habe, wie gesagt, festgestellt: Wir sehen uns hier in ge meinsamer Verantwortung. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür. Wir stehen für eine zukünftige Zusammenarbeit und für gemeinsame gute Lösungen gern zur Verfügung; ich hoffe, Sie auch.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! In der Tat können wir hier heute gro ße Einigkeit feststellen, insbesondere auch zwischen den Aus sagen des Herrn Innenministers und der Frau Integrationsmi nisterin.
Ein paar Unstimmigkeiten habe ich eher beim Beitrag von Herrn Lede Abal wahrgenommen. Aber ich fange mit Ihnen, Frau Grünstein, an: Es gibt sozioökonomische Gründe, es gibt humanitäre Gründe. Aber ich glaube, was die Ministerin heu te gesagt hat, ist ganz wichtig, nämlich dass mit dem Instru mentarium des Asylrechts diese sozioökonomischen Proble me nicht gelöst und die Herausforderungen in den Herkunfts ländern nicht bewältigt werden können. Das ist das falsche In strument. Da müssen wir uns etwas anderes und etwas Bes seres als das, was wir heute haben, einfallen lassen.
Herr Kollege Lede Abal, Sie machen es sich etwas einfach, wenn Sie immer auf den Dublin-I-, Dublin-II- und Dublin-IIIVerordnungen herumhacken. Wir können auch über andere Modelle sprechen. Es muss nicht so laufen, wie man es sich mit der Dublin-II-Verordnung vorgenommen hat. Man kann sich auch vorstellen, dass sich jeder Flüchtling das Land in nerhalb der Europäischen Union, in dem er seinen Antrag auf Asyl stellt, selbst aussucht. Aber dann besteht – wie der Sach verständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Mi gration, in dem alle Flüchtlingsverbände vertreten sind, sagt – die Gefahr, dass es zu einem Moral Hazard kommt, dass die Staaten einen Anreiz hätten, ihre Standards so weit abzusen ken – –
Ich rede mit Ihnen jetzt über mögliche Alternativen, wenn Sie sagen, das bestehende System funktioniere nicht.
Die zweite Variante ist ein Quotenmodell. Auch darüber wur de diskutiert. Nach diesem Modell müsste Deutschland etwa genauso viele Flüchtlinge aufnehmen, wie es bereits heute der Fall ist. Auch das hat der Sachverständigenrat deutscher Stif tungen für Integration und Migration ausgerechnet. Einige Länder würden bei diesem Modell entlastet, und andere Län der würden belastet; dazu zählen beispielsweise Großbritan nien und – man höre und staune – Italien.
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass jedes dieser Systeme – egal, wie es organisiert ist – seine Schwierigkeiten mit sich bringt. Wir sollten daran arbeiten, dass das System, auf das man sich in Europa geeinigt hat, funktioniert. Dann werden wir auch in diesem Bereich zum Erfolg kommen.
Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Antwort der Landes regierung, für die Arbeit der Flüchtlingsverbände und der Kir chen sowie für diese Debatte, die gezeigt hat, dass in dieser Frage im Haus große Einigkeit besteht.
Für die Faktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Lede Abal, der sein Wasser glas von vorhin wieder mit zum Rednerpult nimmt.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE stellt ein Wasserglas am Rednerpult ab. – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Das Glas ist doch schon leer!)
Herr Pröfrock, Sie haben gerade zum einen speziell die Dub lin-II- und die Dublin-III-Verordnung angesprochen. Das Pro blem dabei insbesondere im Fall von Italien ist, dass dort, wie Sie richtig sagen, nur sehr wenige Asylanträge gestellt wer den, aber sehr viele Flüchtlinge ankommen, die aus verschie denen Gründen im Land selbst keinen Asylantrag stellen. Das liegt z. B. daran, dass dies unter der Regierung Berlusconi sys tematisch hintertrieben wurde und teilweise sogar Fahrkarten in andere EU-Mitgliedsstaaten ausgestellt worden sind. Des wegen ist gerade Italien ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die Flüchtlingszahlen nach dem bisherigen Berechnungssystem völlig verzerrt werden. Es ist auch eigentlich ein sehr schönes Beispiel dafür, dass die Dublin-II-Verordnung nie richtig funk tioniert hat.
Zum anderen haben Sie die Beschleunigung von Verfahren angesprochen. Dazu gab es auch kürzlich in einer Debatte Äu ßerungen von Herrn Kollegen Blenke. Sie, Herr Blenke, ha ben damals angekündigt, bald werde es die BAMF-Fallent scheider geben. Bislang werden diese jedoch in keinem Land bundesweit gesehen. Sie werden immer wieder angekündigt; sie wurden von der alten Bundesregierung angekündigt, und sie wurden auch jetzt wieder angekündigt. Bislang bleiben diese aber aus. Sie wären aber sehr wichtig, um die Verfahren tatsächlich zu beschleunigen.
Sehr dringend brauchen wir ein Bleiberecht. Da gibt es tat sächlich gute Signale aus Berlin. Es gibt eine Einigung im Ko alitionsvertrag auf Bundesebene. Diese beruht auf einer Bun desratsdrucksache aus der letzten Legislaturperiode des Deut schen Bundestags. Diesem Antrag ist übrigens auch die ba den-württembergische Landesregierung beigetreten. Wir be grüßen ausdrücklich, wenn es in dieser Frage endlich zu ei ner Einigung kommt.
Ich möchte dann auch noch darauf verweisen, dass die Pau schalen deutlich erhöht worden sind und wir damit eigentlich Ihr altes System fortgeschrieben haben. Deshalb würde mich schon interessieren, wo Sie ganz konkret Vorschläge zur Ver besserung der Systematik haben, die Sie selbst angeblich an visiert hatten. Die haben Sie nämlich nicht genannt.
Im Übrigen haben wir, um der Kostenentwicklung gerecht zu werden, die Dynamisierung der Pauschale erhöht. Ich glaube, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Ich unterschreibe aus drücklich, dass wir mit dieser Novelle des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen nicht alle Probleme gelöst haben. Aber ich glaube, dass wir hier im Haus insgesamt eine posi tive Grundstimmung haben, diesen Weg weiter zu beschrei ten.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Große Anfrage besprochen und Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüs se zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 15/4949
Meine Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, wurde im Präsidium vereinbart, zur laufenden Nummer 4 der Drucksa che 15/4949, zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag der Abg. Ulrich Lusche u. a. CDU und der Stellungnah me des Staatsministeriums – Fusion der SWR-Rundfunkorches ter –, Drucksache 15/3130, eine Aussprache zu führen. Als Redezeit hat das Präsidium fünf Minuten je Fraktion festge legt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SWR und seine Gremien haben aus finan ziellen Gründen die Fusion des Radio-Sinfonieorchesters Stutt