(Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Das war wenigstens ehrlich!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Sckerl hat vor hin gesagt, es handle sich beim heutigen Antrag der AfD um einen Schaufensterantrag. Herr Kollege Sckerl, in der Vergan genheit waren wir nicht immer einer Meinung. Aber das, was Sie vorhin gesagt haben, stimmt.
Herr Meuthen, Sie haben in der Vergangenheit die Feststel lung getroffen, dass es Ihren politischen Projekten durchaus nützlich ist, wenn Sie sich in einer Opferrolle inszenieren.
Genau das ist der Grund für Ihren heutigen Antrag. Sie stel len heute einen Antrag, um sich wieder einmal als Opfer zu inszenieren. Nur: Glaubwürdig ist das nicht. Am gestrigen Vormittag saßen die fünf bis dahin amtierenden Vorsitzenden der Landtagsfraktionen zusammen; Sie waren dabei. Da ha ben Sie erklärt, es sei doch guter Brauch, dass die größte Op positionsfraktion den Vorsitz im Finanzausschuss bekomme. Siehe da: Sie haben ihn bekommen, weil wir respektieren, was in diesem Landtag guter Brauch ist. Sie haben gestern stolz verkündet: „Die AfD wird künftig den Vorsitz im Finanzaus schuss führen“, und am heutigen Tag inszenieren Sie sich schon wieder als Opfer, Herr Meuthen. Das zeigt doch, wie wenig glaubwürdig es ist, wie Sie hier agieren.
Dann, Herr Meuthen, haben Sie behauptet, es gebe so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz, es sei traditionell üblich in diesem Haus, dass es zwei Landtagsvizepräsidenten gebe, und
Das trifft eben nicht zu. Ihnen wurde vorhin ja gesagt: Es gab ganz unterschiedliche Regelungen, die in der Vergangenheit immer wieder zu Beginn einer Legislaturperiode aus unter schiedlichen politischen Gründen – manchmal einvernehm lich, möglicherweise auch mit Mehrheit; so ist es nun einmal in einer Demokratie – beschlossen worden sind. Beispielswei se gab es in der Legislaturperiode von 1992 bis 1996 eine an dere Große Koalition. Es gab auch damals keinen Stellvertre terposten für eine Oppositionsfraktion. Auch damals hat die drittstärkste Fraktion keinen Stellvertreterposten beanspru chen können. Insofern trifft Ihre Behauptung, es sei traditio nell so geregelt, einfach nicht zu.
Im Übrigen – darauf haben meine Vorredner schon hingewie sen – haben Sie selbst, Herr Meuthen, in einem Interview die ses Angebot gemacht. Wir haben uns anschließend darauf ver ständigt, dieses Angebot anzunehmen. Erklären Sie uns doch einmal, warum Sie es gemacht haben, wenn es Ihnen nicht mehr passt.
Oder war es vielleicht so, dass Sie unabgesprochen vorge prescht sind und Ihre Fraktion Sie dann kleingeklopft hat? War es so, Herr Meuthen? Wahrscheinlich war es so. Aber dann müssen Sie sich eben in Zukunft mit Ihrer Fraktion vorher ab stimmen, bevor Sie in der Öffentlichkeit etwas erklären. Sie können sich jedenfalls nicht darüber beschweren, wenn wir das machen, was Sie vorschlagen. Das machen wir auch. Des halb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Moment! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um ei nen Geschäftsordnungsantrag, und hierzu darf theoretisch je der Abgeordnete das Wort ergreifen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht schon am ersten Tag eine unnötige Schärfe in die Diskussion bringen. Aber die Schärfe, die Sie hier ausüben, fordert eine gewisse Reaktion von uns.
Das ist eine Frage der politischen Kultur. Ein ungeschriebe nes Gesetz ist ja dadurch charakterisiert, dass es nicht ge schrieben ist. Natürlich können wir jetzt stundenlang über die
Frage diskutieren, ob es das gibt. Dann nennen Sie es anders. Dann nennen Sie es ein Zeichen der politischen Kultur,
dass die größte Oppositionsfraktion einen Stellvertreterpos ten erhält. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz oder das ist po litische Kultur, die Sie durch Ihre Haltung hier verletzen, mei ne Damen und Herren.
Das Zweite ist: Herr Sckerl hat gesagt, die Sache sei einver nehmlich zustande gekommen. „Einvernehmlich“ heißt, dass hier alle mitmachen. Uns hat niemand gefragt. Also war das auch nicht einvernehmlich, Herr Sckerl.
Das Dritte: Es werden einzelne Stimmen aus dem Prozess, den wir hatten, einem Meinungsbildungsprozess – – Natür lich mussten wir darüber nachdenken. Jeder hat das Recht, seine – –
Ja überlegen Sie nicht? Offensichtlich überlegen Sie nicht, meine Damen und Herren. Das ist ja interessant zu hören.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Wir überlegen erst und re den dann!)
Wir hatten also einen Meinungsbildungsprozess und haben die verschiedenen Aspekte durchdiskutiert. Schließlich sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir uns so verhalten, wie wir es hier vorgetragen haben. Deswegen war die Sache erstens nicht einvernehmlich, zweitens haben Sie ein unge schriebenes Gesetz gebrochen,
Meine Damen und Herren, da mit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag der AfD, einen zweiten stellvertretenden Landtagspräsidenten bzw. eine zweite stell vertretende Landtagspräsidentin zu wählen. Ich bitte diejeni gen, die für diesen Antrag der AfD sind, nun um ein Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Nun fahren wir in der Tagesordnung fort. Wir kommen zurück zur Wahl der stellvertretenden Präsidentin bzw. des stellver tretenden Präsidenten. Meine Damen und Herren, nach § 4 Absatz 6 der Geschäftsordnung wird die stellvertretende Prä sidentin oder der stellvertretende Präsident nach demselben Verfahren wie die Präsidentin/der Präsident gewählt. Die Frak tionen haben sich mehrheitlich darauf verständigt, in der
16. Wahlperiode nur eine stellvertretende Präsidentin oder ei nen stellvertretenden Präsidenten zu wählen.
Ich bitte nun um einen Vorschlag für die Wahl des Vizepräsi denten und erteile Herrn Abg. Dr. Reinhart das Wort.
Frau Präsidentin! Die CDU-Fraktion schlägt den bisherigen Landtagspräsidenten, Herrn Kollegen Wilfried Klenk MdL, für dieses Amt vor.
Wir kommen also zur Wahl. Das Verfahren ist ähnlich wie bei Tagesordnungspunkt 2. Meine Damen und Herren, für die Wahlhandlung gilt dasselbe wie bei der Wahl unter Punkt 2.
Begeben Sie sich bitte wie bei der vorangegangenen Wahl nach Aufruf Ihres Namens, je nach Fraktionszugehörigkeit, auf die rechte oder auf die linke Seite des Plenarsaals. Das ha ben wir schon einmal geübt. Das muss ich nicht wiederholen.
Sie erhalten dort den Stimmzettel und den Wahlumschlag. Fül len Sie den Stimmzettel bitte in der Wahlkabine aus, und wer fen Sie ihn im Umschlag in die hier beim Rednerpult bereit stehende Wahlurne. Auch bei dieser Wahl sind Sie an den Vor schlag nicht gebunden. Der Stimmzettel darf aber nur einen gekennzeichneten Namen enthalten. Wenn Sie einen freien, eigenen Vorschlag machen, müssen Sie diesen Namen auf den freien Platz eintragen. Dann dürfen Sie natürlich nicht zusätz lich einen Namen ankreuzen. Andernfalls wäre dieser Stimm zettel ungültig.
Nun darf ich Frau Abg. Lindlohr wiederum bitten, den Na mensaufruf vorzunehmen. Ich bitte Sie, den Namensaufruf mit dem Buchstaben A zu beginnen.