Protokoll der Sitzung vom 06.11.2019

(Zurufe)

Nein, Moment! Warten Sie bit te.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Bis jetzt hat immer noch die Präsidentin die Sitzungsleitung!)

Wir haben über den Einspruch abzustimmen. Über den Ein spruch wird ohne Aussprache abgestimmt. Sie versuchen, ei ne Aussprache herbeizuführen, und das geht nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Bernd Gögel AfD: Wir haben einen Geschäftsordnungsantrag gestellt! – Lebhafte Unruhe)

Nein, Frau Präsidentin. Ich begrün de meinen Antrag auf Unterbrechung der Sitzung.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Genau! – Weitere Zu rufe)

Ordnungsmaßnahmen sind nicht das Mittel zum Ausschlie ßen bestimmter inhaltlicher Positionen, auch und gerade nicht solcher, die von der Mehrheit der Abgeordneten des Landtags, möglicherweise sogar über die Angehörigen der die Landes regierung tragenden Fraktionen hinausgehend, nicht geteilt werden. Der Landtag ist gerade der Ort, an dem Meinungs verschiedenheiten ausgetragen werden sollen. Dabei sind auch Stilmittel wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung oder Polemik zulässig.

Redefreiheit und Meinungsfreiheit gewährleisten auch das Recht zum Gegenschlag. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat...

Herr Abg. Baron, reden Sie bitte zu Ihrem Antrag.

... – Frau Präsidentin, ich habe fünf Minuten –, muss auch eine scharfe Reaktion hinnehmen. Wer austeilt, der muss auch einstecken. Das ist verfassungsrecht licher Standard

(Beifall bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos])

und muss auch für den Meinungskampf im Landtag gelten.

Herr Abg. Baron, ich verwei se Sie noch einmal zur Sache. Beim dritten Verweis muss ich Ihnen das Wort entziehen.

(Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos] – Zurufe von den Grünen, u. a.: Komplett verrückt!)

Frau Präsidentin, ich begründe im mer noch meinen Antrag zur Geschäftsordnung. Ich kann das nicht nachvollziehen.

(Unruhe)

Gerade der Landtag ist der Ort, an dem Meinungsverschie denheiten ausgetragen werden sollten. Es ist nicht Aufgabe des Präsidiums, in die inhaltliche Auseinandersetzung im Ple num einzugreifen. Eine Zensur durch Ordnungsruf ist daher nicht hinnehmbar.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Hein rich Fiechtner [fraktionslos]: Genau!)

Die Grenze zur Verletzung – –

Herr Abg. Baron, ich habe Sie zweimal zur Sache verwiesen,

(Abg. Udo Stein AfD: Ach, das entscheiden Sie?)

und deshalb entziehe ich Ihnen jetzt das Wort. Damit ist die Debatte durch Wortentzug beendet.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der FDP/ DVP – Abg. Anton Baron AfD: Frau Präsidentin, Sie handeln gegen die Geschäftsordnung! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Sie haben nicht mehr das Wort!)

Nein. Sie haben jetzt nicht das Wort. Setzen Sie sich bitte.

Wir stimmen über den Antrag ab.

(Abg. Anton Baron AfD: Der Wortbeitrag des AfD- Abgeordneten Rottmann hatte einen klaren sachli chen Bezug!)

Herr Abg. Baron, Sie haben nicht das Wort.

(Unruhe)

Herr Abg. Baron hat den Antrag auf Unterbrechung der Sit zung um 15 Minuten gestellt. Über diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist der Antrag abgelehnt, und wir fahren fort.

Der nächste Geschäftsordnungsantrag kommt von Herrn Abg. Rottmann. – Bitte beantragen und keine Debatte herbeifüh ren. Danke.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich brauche keine fünf Minuten.

Ich beantrage namentliche Abstimmung und begründe dies wie folgt: Alles, was mit dem Thema Antisemitismus zu tun hat, ist so wichtig, dass es wichtig ist, dass sich jeder Einzel ne klar positioniert und dies auch namentlich nachvollziehbar ist.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Herr Abg. Rottmann, eine na mentliche Abstimmung ist nach § 99 Absatz 3 der Geschäfts ordnung in diesem Fall nicht zulässig. Damit ist Ihr Antrag nicht zulässig.

Wir fahren jetzt fort. Das Schreiben von Herrn Abg. Rottmann – also der Einspruch gegen diesen Ordnungsruf – ist gestern eingegangen, und es ist Ihnen auch elektronisch übermittelt worden. Außerdem liegt das Schreiben heute als Tischvorla ge vor.

Nach § 93 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über diesen Einspruch ohne Beratung – auch

wenn manche versucht haben, eine Beratung herbeizuführen; das muss ich an dieser Stelle anfügen.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Das steht Ihnen nicht zu, Frau Präsident! Ich erwarte neutrale Verhandlungsführung!)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über diesen Einspruch.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Wer den Einspruch des Herrn Abg. Rottmann, der die Aufhe bung des Ordnungsrufs fordert, für begründet hält, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Die Mehrheit des Landtags hält den Einspruch des Herrn Abg. Rottmann für nicht begründet und lehnt ihn daher ab. Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Wilhelm Halder GRÜNE)

Wir treten in die Tagesordnung ein. – Herr Abg. Dr. Gedeon, zur Geschäftsordnung, aber zu einem anderen Punkt. Über den Antrag von Herrn Abg. Rottmann ist jetzt abgestimmt. Dieser Antrag ist erledigt.

Ja. – Ich beantra ge nach dieser Abstimmung eine Abstimmung darüber, allen, die mich hier als Antisemit bezeichnet haben, auch einen Ord nungsruf zu erteilen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An dreas Lede Abal GRÜNE: Richtig festgestellt!)

Es geht nicht, dass die einen einen Ordnungsruf bekommen, die anderen nicht. Das betrifft Herrn Sckerl, das betrifft Herrn Stoch und viele andere. – Das ist ein Antrag.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Herr Abg. Dr. Gedeon, da der Antrag nicht zulässig ist, lasse ich nicht darüber abstimmen.

(Abg. Stefan Räpple AfD: Hört, hört! – Zuruf: Be gründung!)