Daniel Rottmann
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Last Statements
Guten Morgen, Frau Präsiden tin, guten Morgen, sehr geehrte Kollegen! Aus aktuellem An lass beantrage ich die Einfügung eines zusätzlichen Tagesord nungspunkts zu folgendem Thema: „Genehmigung von Prä senzgottesdiensten mit Gesang an Karfreitag und Ostern und Abschaffung der Meldepflicht für Gottesdienste“.
Ich begründe den Antrag wie folgt:
Erstens: Ostern ist der höchste Feiertag der Christen. Chris ten feiern an diesem Tag den Sieg ihres Erlösers über Krank heit, Sünde und Tod. Und was brauchen wir in diesen Zeiten mehr als einen Sieg über Krankheit und die Hoffnung, die sich daraus ergibt?
Zweitens: Ostern ist das Fest der Auferstehung. An diesem Tag geht es um neues Leben. Es geht um Auferstehung zu neu em Leben. Und selbst Menschen, denen der christliche Glau be fremd ist, feiern diesen Aufbruch – und sei es als Frühlings anfang.
Drittens: Singen gibt Hoffnung. Wer singt, fasst neuen Mut und lässt sich nicht so leicht von Angst herunterziehen. Sin gen ist eines der besten Medikamente gegen Angst, und auch das brauchen wir in diesen Zeiten ganz besonders.
Danke schön. – Viertens: Ge sang ist ein wichtiger Bestandteil des christlichen Glaubens bekenntnisses. Ein Gesangsverbot schränkt das Recht auf freie Ausübung der Religion ein und verstößt gegen Artikel 4 des Grundgesetzes:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Frei heit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Um zu veranschaulichen, wie die Gläubigen das Gesangsver bot empfinden, möchte ich an dieser Stelle einen Pastor zitie ren, der sich im Februar an alle Fraktionen hier im Landtag ge wandt hat und zum Thema Gesangsverbot Folgendes schreibt – ich zitiere –:
Wir haben ein detailliertes Hygienekonzept ausgearbei tet, das wir peinlichst genau befolgen. U. a., dass wir seit Wiedereröffnung der Kirche nach dem ersten Lockdown mit Masken am Platz sangen. Während des gesamten Got tesdienstes öffnen wir immer wieder die Fenster zum Lüf ten.
Und weiter:
Dass die Regierung sich in unsere religiösen Rituale ein mischt und uns diktieren möchte, wie wir unseren Glau ben leben sollen, ist ein zutiefst verletzender Eingriff in unseren Glauben.
Nun zur Begründung der von uns geforderten Abschaffung der Meldepflicht für Gottesdienste: Bereits am 30. Januar 2021 hatte die Landesregierung eine Meldepflicht für Gottes dienste mit mehr als zehn Teilnehmern erlassen und diese Re gelung am 8. März bestätigt. Da könnte man sich schon fra gen, in was für einem Land wir eigentlich leben.
Auf meine Kleine Anfrage – Meldepflicht für die Gottesdiens te in Baden-Württemberg – Drucksache 16/9912 hin musste die Landesregierung aber zugeben, dass es keine Erkenntnis se gibt, wonach sich die Meldepflicht für Gottesdienste bei der zuständigen Polizeibehörde auf irgendeine Art und Weise positiv auf das Infektionsgeschehen auswirken bzw. zu einem Rückgang des Infektionsgeschehens führen würde.
Die Verordnung zur Meldepflicht für Gottesdienste in BadenWürttemberg beruht nicht auf einer wissenschaftlichen Grund lage. Sie erinnert manche Christen sehr wohl an die dunkels ten Zeiten in der ehemaligen DDR und die Unterdrückung in der kommunistischen Sowjetunion.
Ich möchte schließen mit einem Zitat aus der Bibel zum The ma „Seuchen, Epidemien und wirtschaftlicher Niedergang“:
So spricht Gott, der Herr: Siehe, wenn ich den Himmel verschließe, dass es nicht regnet, oder die Heuschrecken das Land fressen oder eine Pest unter mein Volk kommen lasse – und wenn dann mein Volk, über das mein Name genannt ist, sich demütigt, dass sie beten und mein Ange sicht suchen und sich von ihren bösen Wegen bekehren –, dann will ich vom Himmel her hören und ihre Sünde ver geben und ihr Land heilen.
Zum Nachlesen: 2. Chronika 7, 13–14.
Gott schütze unser Land!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Im Innenausschuss wurden bei dieser Vorlage mehr fach Fragen zur praktischen Relevanz für die Bürger gestellt. Substanzielle Antworten hat es nicht wirklich gegeben, was u. a. daran liegt, dass weder Minister noch Ministerium Ein blicke in die Abläufe ganz unten in der Verwaltung haben.
Auch die Drucksache lässt sich kaum darüber aus, in welchen Bereichen diese Reform einen anschaubar greifbaren Vorteil bringen soll. Noch nicht einmal die angehörten Verbände konnten praktische Beispiele nennen. Praktisch überall liest man nur rechtstheoretische Einlassungen zu den Änderungs vorschlägen, so beispielsweise auch in der Stellungnahme des Anwaltvereins.
Das ist unbefriedigend. Ein bisschen mehr Praxisbezug bei so trockener Materie würden bestimmt alle Beteiligten guthei ßen, Herr Minister. Was, bitte, hat der Bürger konkret von die sen Änderungen, auch wenn die Digitalisierung in der Ver waltung ein Stück voranschreitet? Anscheinend bleibt doch kein weiterer Anwendungsbereich, wenn alle behördlichen Entscheidungen mit Ermessensspielräumen und unbestimm ten Rechtsbegriffen herausfallen.
Ich hatte in der Ersten Beratung im Dezember die Hoffnung geäußert, dass die Praktikabilität im Ausschuss in den Vorder grund gestellt wird. Das war dann aber leider nicht so, was jetzt auch keine große Überraschung ist.
Die Zustimmung der AfD-Fraktion zu der Änderung des Lan desverwaltungsverfahrensgesetzes erfolgt also nach dem Prin zip Hoffnung, nach dem Motto: Vielleicht wird es ja für etwas gut sein. Wir bejahen im Grundsatz auch eine vernünftige Di gitalisierung der Verwaltung und wollen uns dem nicht entge genstellen. Wir sind mal gespannt, was dabei herauskommt.
Wir gehen davon aus, dass die parallelen Änderungen im Fi nanzausgleichsgesetz breitere Anwendung finden werden. Denn dort sind die Adressaten in der Regel nicht juristisch un belesene einfache Bürger, sondern Verwaltungsstellen. Diese werden eher weniger von Ermessensvorschriften betroffen sein. Schauen wir, was dabei herauskommt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! „Rien ne va plus“ – so habe ich im Jahr 2016 meine allererste Landtagsrede be gonnen, auch damals bereits zum Thema Glücksspiel.
Nein, das ist nicht die letzte. – Rien ne va plus, nichts geht mehr. Damals wie heute ist es mir ein Anliegen, den Spielern und Spielsüchtigen den Schutz einzuräumen, den sie brau chen, damit sie nicht Haus und Hof verspielen und ihre Fami lien ruinieren. Rien ne va plus, nichts geht mehr – so sah es in den vergangenen Jahren regelmäßig aus, wenn wir mal wie der über Lösungsansätze und einen erneuten Glücksspielän derungsstaatsvertrag beraten haben. Die Beteiligung der Län der war nie vollständig – entsprechend die Halbwertszeiten der Verträge.
Auch die heutige Vorlage ist sicherlich nicht der große Wurf, vielleicht aber eine praktikable Lösung, um zumindest die drängendsten Fragen zu klären und eine gewisse Ausgewo
genheit herzustellen. Ich glaube, den Rednern aller Fraktio nen oder zumindest einiger Fraktionen war die Erleichterung ins Gesicht geschrieben, heute in diesem Hohen Haus letzt mals über die zahllosen Irrungen und Wirrungen des Glücks spielwesens und -unwesens zu reden.
Die unendliche Geschichte nahm bereits im Jahr 2012 ihren Anfang mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Sie begleitete also manche Abgeordneten über zwei komplet te Legislaturperioden. Wie soll man Außenstehenden erklä ren, dass deutsche Parlamente fast zehn Jahre benötigen, um eine wirklich dringend benötigte Regelungsmaterie auch tat sächlich ins Werk zu setzen? Es geht natürlich ums große Geld in einem großen Markt, es geht um große Geldbeträge in ille galen Märkten, und es geht um hohe Steuereinnahmen.
Es ist eines Rechtsstaats unwürdig, dass illegale Zustände jah relang wegen anhängiger Klagen und handwerklicher Fehler geduldet werden mussten. Erst mit diesem Vertragswerk wer den illegale Sportwetten in legale Bahnen gelenkt. Unglaub licherweise soll es in Deutschland derzeit 850 illegale, aber geduldete Wettvermittlungsstellen geben, die den menschli chen Spieltrieb ausnutzen und oft eben auch unbeschreibli ches Leid verursachen. Die Legalisierung von Teilen des ille galen Marktes mag ein hilfloser Versuch sein, der Sache Herr zu werden. Klare Regelungen und Zulassungsverfahren bie ten aber auch die Möglichkeit für staatliche Kontrollen und Regulierungen.
Wichtig ist meines Erachtens in dem Gesetz zum Glücksspiel staatsvertrag der Aspekt, der in der Begründung unter Ab schnitt IV genannt wird. Ich zitiere:
Es wird erwartet, dass sich bei der Legalisierung von On line-Glücksspielen die flankierenden Maßnahmen wie bei spielsweise Spielkonto, Sperrdatei und Limitdatei positiv auf Suchtprävention, Jugend- und Spielerschutz auswir ken werden. Durch die vorgesehenen spielerschützenden Maßnahmen soll das Spiel begrenzt werden, was dazu bei tragen soll, Spielsucht und Überschuldung einzelner Spie ler in der Folge der Teilnahme an Glücksspielen zu ver hindern. Diese Wirkung gilt es zu beobachten und zu ge gebener Zeit auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Mein Vorredner von der SPD hat ja auch schon die Bedenken angesprochen, ob sich das in allen Punkten wirklich so um setzen lassen wird.
Viel mehr als um Geld sollte es um Menschenschutz, um Spie lerschutz, um Gesundheitsschutz gehen. Das ist eine der vor dringlichsten staatlichen Aufgaben gerade in diesem Bereich.
Spielsucht sieht man den Süchtigen nicht an. Dennoch wird ihre Existenz von niemandem bestritten, und dennoch dauer te es unbegreiflich lange, bis nunmehr endlich tatsächlich An sätze eines wirkungsvollen Kampfes gegen Suchtmittel auf dem Papier stehen – auf dem Papier wohlgemerkt.
Der hoffentlich ab dem 1. Juli dieses Jahres geltende Glücks spielstaatsvertrag sieht eine Menge Ansätze der Suchtpräven tion vor. Es wird entscheidend darauf ankommen, wie diese Ansätze von den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden vom Papier in die Realität umgesetzt werden. Umso mehr kommt es in Baden-Württemberg darauf an, dass auch das Land in
Zukunft konsequenten Spielerschutz und Jugendschutz be treibt.
Noch eine Bemerkung zu einem meiner Vorredner, Herrn Zim mermann, der davon sprach, dass diesmal wohl alle 16 Län der zustimmen würden, was in der Vergangenheit nie der Fall gewesen ist. Da möchte ich doch noch mal kurz aus der Be gründung des Gesetzes zitieren:
Der von allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnete Glücksspielstaatsvertrag 2021 soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Voraussetzung ist hierfür, dass bis zum 30. April 2021 mindestens 13 Rati fizierungsurkunden bei der Staatskanzlei... hinterlegt worden sind.
Da hat man sich schon gedacht, dass bestimmt wieder nicht alle unterschreiben werden. Aber sei’s drum: Was lange währt, wird endlich gut. Dies möchte ich den vorliegenden Gesetzen und dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wünschen. Schau’n wir mal, was daraus wird.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Es ist schön, dass der Innenminister nach einer Minute und 44 Sekunden mit seiner Rede fertig ist und wir, die Abgeordneten der Fraktionen, fast doppelt so viel Re dezeit haben. Wir würden uns das tatsächlich öfter wünschen. Vielen Dank.
Die Digitalisierung macht auch vor den Amtsstuben nicht halt. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Landesverwaltungsver fahrensgesetz ist eine Art Katechismus fast der gesamten Lan des- und Kommunalverwaltung. Diese muss sich den Verän derungen eben auch stellen.
Allerdings regelt das Landesverwaltungsverfahrensgesetz kei nesfalls nur einfache Sachverhalte, die ohne Weiteres Maschi nen überlassen werden könnten. Die Landesverwaltung hat überaus oft Einzelfälle zu entscheiden, in denen das Ermes sen auszuüben ist und auch Abwägungen anzustellen sind. Kein Rechenchip kann das ersetzen.
Die Änderung, die uns vorliegt, macht daher zu Recht einen gewissen Bogen von automatisierten Erlassen zu Verarbei tungsakten, in denen Beurteilungsspielräume auszufüllen oder Ermessenserwägungen anzustellen sind. Wir können das Schicksal von Verwaltungsaktadressaten nicht seelenlosen Al gorithmen überlassen; denn oft genug hängen daran existen zielle Fragen, gerade im Bereich der Ordnungsverwaltung.
Nach unserer Meinung gelingt dies gut; die Einzelfallprüfung bleibt gewährleistet. Dort, wo es erforderlich ist, kann wirk lich genau hingeschaut werden.
In diesem Sinn mache ich Schluss mit einer Rede, die ähnlich lang ist wie die des Innenministers.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Wenn wir über die Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 sprechen, dann denke ich persönlich zuallererst daran, dass an diesem Wochenende unser Kollege Klaus Dürr ver storben ist. Vielleicht ist es manchmal gut, sich die Frage der Endlichkeit unseres Lebens zu stellen, auch so kurz vor Weih nachten.
Wenn man in einigen Monaten oder Jahren über den heutigen Tag, den 16. Dezember 2020, sprechen wird, dann wird die ser Tag in die Geschichte eingegangen sein als der Tag, an dem die Landesregierung von Baden-Württemberg der Wirt schaft und dem Einzelhandel in Baden-Württemberg den To desstoß versetzt hat.
Wenn man überlegt, warum die CDU diese heutige Debatte anberaumt, finde ich das mehr als bemerkenswert. Das erklärt sich ganz einfach: Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Frak tion. Der Minister hat nachher eine halbe Stunde oder so Zeit. Dieser Vorgang im Juni am Eckensee war der Tiefpunkt – der absolute Tiefpunkt! – der Sicherheit in Baden-Württemberg während dieser Wahlperiode und während der Amtszeit die ses Innenministers,
der absolute Tiefpunkt!
Wenn einer der Vorredner, Kollege Blenke, davon spricht, dass alte Menschen sich draußen auf der Straße wieder sicher füh len sollen, wenn Demonstranten, die sich Sorgen um unseren Rechtsstaat und den Erhalt von Grundrechten und Freiheit ma chen, das Demokratieverständnis abgesprochen wird und Herr Kollege Blenke Szenarien beschreibt, wie es sie vielleicht vor zehn, 20 Jahren noch gab, als man sich abends noch relativ si cher auf die Straßen trauen konnte, dann frage ich mich: In welcher Märchenwelt leben Sie eigentlich?
Ihre Partei, Ihre Fraktion, Ihre Kanzlerin mit der unbegrenz ten Zuwanderung, das sind doch die, die verantwortlich sind
für die Vorgeschichten von genau diesen Sachen!
Der Vatikan wahrscheinlich. – Wenn Sie von 83 % mit Mi grationshintergrund sprechen – –
Sie haben Ihre Redezeit gehabt. Sie können nachher sicher lich noch weitermachen.
Es ist sehr bemerkenswert: Wenn 83 % der Täter oder der Ver dächtigen Migrationshintergrund haben und die Landtagsprä sidentin es als verstörend empfindet, dass man das anspricht, muss ich sagen: Da gibt es doch integrierte Migranten, die ein deutlicheres Verständnis davon haben, wie die Situation ein zuschätzen ist. So sagt etwa der aus dem Sudan stammende Theologe Yassier Eric:
Ich schäme mich als Migrant für die Chaosnacht in Stutt gart.
Und:
So benimmt man sich nicht als Gast.
Der Innenminister hat ja einen Zehnpunkteplan entwickelt, was man jetzt nach dieser Krawallnacht tun kann. Ich denke, mindestens die Hälfte davon ist nicht das Papier wert, worauf es geschrieben ist.
Der wichtigste Punkt scheint dem Innenminister gewesen zu sein, den Polizisten, die in dieser Nacht im Einsatz waren, ei nen Tag Sonderurlaub zu gewähren. Ich begrüße, dass Poli zisten, die im Einsatz hart angegangen werden oder auch sonst ihren Dienst gut tun, Sonderurlaub gewährt wird. Aber das kann doch nicht der einzige ernsthafte Lösungsansatz sein, um die Sicherheit in unserem Land wiederherzustellen!
Am 11. Juni hat sich der Innenminister noch optimistisch und zuversichtlich geäußert, dass die Zahl der Straftaten in BadenWürttemberg heruntergeht und die Sicherheitslage immer bes ser wird. Schauen Sie sich Ihre Bilanz an: eine einzige Kata strophe, Herr Innenminister.
Die Grünen fordern mehr Licht in der Innenstadt. Ich glaube, Sie haben das inzwischen übernommen.
Als wenn das die Probleme lösen würde!
Wissen Sie, Herr Blenke, es ist schön, dass Sie sich so an gesprochen fühlen. Das zeigt, dass ich in allen Punkten, die ich hier anspreche, recht habe. Vielen Dank!
Ich habe zwei gute Nachrichten für Sie. In ungefähr einer Wo che feiern wir Weihnachten. Da gibt es diese alte Botschaft: Christus, der Retter, ist da. Das ist etwas, was in diesen Zeiten Hoffnung geben kann, auch über Politik und Mandate hinaus.
Die zweite gute Nachricht, liebe Kollegen und liebe Bürger im Land, ist: Der Ministerpräsident Kretschmann und der In nenminister Strobl werden in spätestens einem halben Jahr, vermutlich schon in vier Monaten, Geschichte sein.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Erst einmal danke an Herrn Kollegen Blenke, der Geschenke macht.
Die Vorgänge im Juni haben wütend gemacht; das sagt auch der Innenminister. Mich macht es fassungslos, wie pauschal Menschen, die diese Situation wütend gemacht hat, die auf die Straße gegangen sind, hier verunglimpft und verurteilt werden, weil einige Chaoten oder Extremisten darunter sind.
Der Innenminister sprach davon, dass Zähne gezeigt wurden. Das klingt richtig gut. Aber wissen Sie, Herr Innenminister: Zähne zeigen ist das eine, aber ein künstliches Gebiss und ei ne Prothese sind das andere. Sie kommen mir manchmal vor wie ein zahnloser Tiger. Das Ganze erinnert mich bei Ihnen an „Dinner for One“.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Sehr geehrte Landtagspräsiden tin, sehr geehrte Kollegen! Wir, die AfD-Fraktion, sind den vielen Ehrenamtlichen in unserem Land dankbar für ihren sehr, sehr großen Einsatz. Wir sind dankbar für die Hingabe und Leidenschaft der Ehrenamtlichen, die sich an vielen Stel len mit vollem Engagement und ganzem Herzen für uns und für unser Land einsetzen.
Diese Hingabe und auch die Anwesenheit vermisse ich hier auf der Regierungsbank manchmal. Ich weiß nicht, wer da die größte Weltfremdheit aufzuweisen hat, ob das der Umweltmi nister ist, der sich durch Rasen auszeichnet, der Innenminis ter – wir hatten heute Morgen darüber gesprochen –, der es an der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen hapern lässt, oder die ganze Regierungsriege, von der so gut wie niemand da ist. Vielleicht haben die sich selbst in die Quarantäne geschickt; aber das wage ich bei diesen Politikern zu bezweifeln.
Das vorliegende Gesetz ist eine Mogelpackung, wenn man die Überschrift ernst nimmt. Es heißt, dieses Gesetz sei ein Ge setz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Bereits im November habe ich darauf hingewie sen, dass es heißen müsste: Gesetz zur Stärkung der Pflichten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Die Wahrheit steckt leider auch in Gesetzentwürfen aus dem Hause Strobl gern mal im Kleingedruckten.
Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der da für sorgen soll, dass sich der Titel und der Inhalt entsprechen, sachlich klar und vor allem wahr: „Gesetz zur Einführung der Außergewöhnlichen Einsatzlage“ – denn darum geht es im Wesentlichen – „und weiterer Änderungen in das Landeska tastrophenschutzgesetz“.
Mut zur Wahrheit finden die Ehrenamtlichen zwischenzeitlich leider nur noch bei der AfD,
aber dafür stehen wir auch: Mut zur Wahrheit.
Die Rechte der Ehrenamtlichen werden mit dem vorliegen den Entwurf also gerade nicht gestärkt, sondern auf außeror dentliche Einsatzlagen ausgeweitet. Selbst der spezielle Kos tentragungsparagraf, sagen wir mal, bietet nicht viel Neues außer der gesetzlichen Festschreibung von 50 € für Schutz ausrüstung.
Darf es denn wahr sein? Mussten die Ehrenamtlichen bisher bei den ganzen Sachen selbst in die Tasche greifen? Die jah relangen Forderungen nach einer Beteiligung des Landes für den Unterhalt und die Unterbringung von Fahrzeugen verhal len wieder einmal ungehört – mit der seltsamen Begründung, dies sei nicht Regelungsgegenstand.
Wir, die AfD, machen das mit unserem Änderungsantrag zum Regelungsgegenstand und verlangen darin die Übernahme dieser Kosten durch das Land. Wir bitten die Kollegen in die sem Hohen Haus, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. In diesem Fall könnten wir auch dem gesamten Gesetz zustim men. Aber einer Mogelpackung, wie sie im Moment vorliegt, können wir leider nicht unsere Stimme geben.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Ministerpräsident, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich finde es sehr schön, dass Sie sich an den Positionen der AfD abarbeiten wollen. Aber wäre es nicht sinnvoller, sich wirklich der Coronasitua tion zu widmen? Sie lenken vom Thema ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der mündliche Bericht der Vorsitzen den des Petitionsausschusses mit Aussprache ist mittlerweile zu einer guten Tradition geworden. Ich freue mich, dass heute mehr Abgeordnete hier vor Ort sind und dass auch mehr Mi nisterien vertreten sind, als es meines Wissens bei der letzten Aussprache zu diesem Thema der Fall gewesen ist. Das ist ei ne wichtige Entwicklung, weil dieser Ausschuss wichtig ist.
Der Petitionsausschuss ist der Ausschuss, der für Bürgernähe steht. Tatsächlich gab es in dieser Wahlperiode – ich habe mir sagen lassen, das sei in der vorherigen nicht unbedingt der Fall gewesen – lange Zeit so etwas wie einen fraktionsübergrei fenden Teamgeist, den ich sehr geschätzt habe und auch in den vergangenen beiden Reden zu diesem Thema angespro chen habe.
Mein Dank gilt an dieser Stelle im Besonderen dem Petitions büro, dem Team um Herrn Haas, das gerade auch für den ver gangenen Montag einen Vor-Ort-Termin einer Kommission des Ausschusses vorbereitet hatte – wie immer hervorragend vorbereitet, trotz Coronabedingungen. Ein herzliches Danke schön an Herrn Haas und alle Mitarbeiter im Petitionsbüro.
In der Vergangenheit war das Thema Petitionsausschuss ein Tagesordnungspunkt im Plenum, zu dem ich immer sehr gern gesprochen habe, weil es mir ein Herzensanliegen ist, mich um die Bürger in Baden-Württemberg zu kümmern. In vielen anderen Bereichen sind die Entscheidungen manchmal etwas abstrakt und nicht so bürgernah. Das ist im Petitionsausschuss an vielen Stellen einfach anders. Dort geht es teilweise um konkrete Anliegen bzw. darum, was unsere Gesetze und Vor schriften, die wir hier verabschieden, mit den Bürgern machen und wie es den Menschen damit geht, gerade auch in Corona zeiten und mit den aktuellen Regelungen.
Weil mir diese Anliegen so wichtig sind, kann ich es nicht las sen und muss heute einige kritische Töne anschlagen. Dazu gehört als erstes Beispiel die Bürgersprechstunde, die vor et wa zwei Jahren noch durch die ehemalige Vorsitzende mit ein geführt wurde. Dabei haben die Bürger die Möglichkeit, in den Landtag zu kommen und ihr Anliegen hier vorzutragen. Die Meinungen darüber sind unterschiedlich. Ich persönlich gehöre zu den Befürwortern, einige scheinen diese Bürger sprechstunde eher etwas kritisch zu sehen – was absolut legi tim ist. Aber dann sollten doch bitte die Abgeordneten, die diese Bürgersprechstunde kritisch sehen, entweder auf ihre Teilnahme verzichten oder sich von Kollegen vertreten las sen, aber auf keinen Fall die Petenten verbal attackieren, in die direkte Konfrontation hineingehen, wie ich es im Septem ber erlebt habe.
So mit den Bürgern umzugehen ist ein Grund zum Schämen. Als einer der Menschen, die vorgesprochen haben, rausgegan
gen ist, sah er für mich aus wie ein begossener Pudel. So dür fen wir nicht mit den Bürgern in unserem Land umgehen.
Auf der Internetseite des Landtags heißt es zum Petitionsaus schuss – Zitat –:
Der Ausschuss wird... auch vielfach als Scharnier zwi schen Bürger und Staat oder als Notrufsäule bezeichnet.
Ein anderer Petent, der auch bei dieser Sitzung dabei war, sag te im Nachhinein, dass – ich zitiere – „der Weg von der Not rufsäule zum Pranger sehr kurz sein kann“. Er fragte, ob es nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses sei, den Bürger zu schützen. Mit Verweis auf zwei grüne Abgeordnete sprach er von „Augen öffnen“ und „Kreuzverhör“.
Frau Dr. Leidig, Sie haben vorhin, beim Tagesordnungspunkt 3, vom Thema „Respekt gegenüber den Kommunen“ gespro chen. Wir brauchen aber auch den Respekt gegenüber den Bürgern, gerade im Petitionsausschuss.
Der Petitionsausschuss bezeichnet sich als Notrufsäule und wird als Pranger und Kreuzverhör wahrgenommen. Wenn das so ist, machen wir etwas falsch, meine Kollegen.
Ein weiterer Punkt: Vor etwa einem Jahr wechselte der Vor sitzende im Petitionsausschuss. Vor dem Wechsel war es in der Regel so, dass die Sitzung inhaltlich sehr bewusst neutral geleitet wurde. Dies ging so weit, dass die ehemalige Vorsit zende – Frau Böhlen ist da – die Leitung an ihren Stellvertre ter, Herrn Beck, übergeben hat, wenn sie sich inhaltlich zu ei ner Petition äußern wollte. Wenn ich mich recht erinnere, dann hat es das bei der aktuellen Vorsitzenden sehr selten gegeben – jedenfalls ist das meine Wahrnehmung. Ein klarer Rück schritt im Petitionsausschuss.
Mir scheint es manchmal sogar eher so zu sein, dass die Vor sitzende sehr gern und aktiv in die Beratung eingreift, mögli cherweise, um die von der eigenen Fraktion gewünschten Er gebnisse herbeizuführen.
Ich erinnere nur an einen Vor-Ort-Termin, den ich kürzlich be antragt habe, der knallhart abgelehnt worden ist.
Bedenken des Abgeordneten, der sich am intensivsten mit ei ner Petition befasst hat, werden dann schon mal einfach so vom Tisch gewischt, wie es kürzlich in einer der Sitzungen passiert ist.
Interessant sind auch die Stellungnahmen der Ministerien. Ich habe gerade vorhin eine Petition durchgeblättert, um mich da weiter einzulesen. Da wird Bezug genommen auf Stellung nahmen des Ministeriums. In einer anderen werden Fotos er wähnt, die alle in die Beurteilung des Ministeriums eingeflos sen sind. Warum liegen mir als Berichterstatter diese Unter
lagen nicht vor und muss ich sie einzeln anfordern? Das kann doch wohl nicht sein.
Bei einer Petition neulich musste ich schmunzeln. Da ging es um das Verkehrswesen. Ich hatte gedacht, das ist schon eine Werbezeitschrift des Verkehrsministeriums kurz vor der Land tagswahl, wo alles im goldenen Licht erscheint.
Wir, die AfD-Fraktion, haben einige konkrete Vorschläge. Wir möchten, dass die Petenten besser über den aktuellen Stand informiert werden. Oft ist es so: Sie reichen die Petition ein, bekommen eine Eingangsbestätigung und hören dann nichts mehr, bis endgültig über die Petition entschieden worden ist. Da muss es mehr Zwischeninformationen geben.
Ein Fortschritt wäre auch, zwei Berichterstatter pro Petition zu bestimmen, und zwar einen Abgeordneten aus einer Regie rungsfraktion und einen Abgeordneten aus einer Oppositions fraktion, wie es bei den Terminen vor Ort auch schon der Fall ist. Zwei Abgeordnete sehen einfach mehr als einer.
Aufgrund einiger Erfahrungen wäre es gut, wenn die Peten ten die Möglichkeit einer Stellungnahme während des Petiti onsprozesses bekämen, vor allem dann, wenn die Eingabe und die Stellungnahme des Ministeriums sehr weit voneinander abweichen. Mir ist klar, dass das ein deutlich erhöhter Auf wand für alle Beteiligten wäre. Aber aus meiner Sicht, aus un serer Sicht ist das geboten. Vielleicht sollten wir auch öfter Petenten die Möglichkeit geben, im Ausschuss angehört zu werden. Meines Wissens haben wir das in einem Fall gehabt.
Insgesamt, auch bei der Kritik, die ich jetzt genannt habe, macht der Petitionsausschuss eine gute Arbeit. Wir haben über weite Strecken über alle Fraktionen hinweg sehr gut zusam mengearbeitet. Aber es gibt Punkte, bei denen wir besser wer den müssen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ist es richtig, dass die Maßnahmen, die in Berlin beschlossen worden sind, dem Schutz und der Gesundheit der Bevölke rung dienen sollten? Erste Frage.
Zweite Frage: Dienen Wasserwerfer, die im November auf die Bevölkerung gerichtet werden, auch dem Schutz der Gesund heit?
Frau Präsidentin, geehrte Kol legen! Es geht um den Sicherheitsbericht 2019. Dazu frage ich die Landesregierung:
a) Hat der Innenminister den Sicherheitsbericht 2019 schon
öffentlich bzw. dem Landtag vorgestellt, und wenn nicht, aus welchem Grund?
b) Inwieweit hält die Landesregierung die Aussage im Sicher
heitsbericht „Unsere erfolgreiche Polizeiarbeit zahlt sich aus“ für der Lage angemessen, wenn – nur um die wich tigsten Beispiele herauszugreifen – die Zahlen von links extremistisch motivierten Gewalttaten um 100 %, von Tot schlagsdelikten um 10 %, von Angriffen auf Rettungsdiens te um 72 %, von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe stimmung um 7 % und von Gewalttaten durch Ausländer um 135 % stiegen und die Rauschgiftkriminalität zum neunten Mal in Folge anstieg?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Zumindest an einer Stelle hat der Text der Begrün dung des Gesetzentwurfs recht. Ich zitiere:
In Baden-Württemberg lebt der Bevölkerungsschutz ganz überwiegend von zahlreichen, hoch engagierten und mo tivierten Ehrenamtlichen, die ihre Zeit altruistisch dem Gemeinwohl widmen. Durch dieses Engagement leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Mitgestaltung des staatlichen Gemeinwesens.
Auch im Namen meiner Fraktion möchte ich allen Ehrenamt lichen für ihren tatkräftigen Einsatz tagaus, tagein in ganz Ba den-Württemberg danken.
Nebenbei bemerkt: Für alle von Ihnen, die das Wort „altruis tisch“ vielleicht nicht kennen: Es bedeutet selbstlos und un eigennützig, was in der Politik durchaus noch mehr verbrei tet sein dürfte.
Ehrenamtliche sind eine Stütze – –
Herr Hockenberger, hören Sie zu. Das habe ich vorhin bei Ihnen auch gemacht. Es war wieder sehr unterhaltsam. Vie len Dank.
Ehrenamtliche sind eine Stütze der Gesellschaft, eine Zier für unser Gemeinwesen und unverzichtbar für Gefahrenabwehr und Gefahrenbewältigung.
Dieses ehrenamtliche Engagement wird in unserem Land noch immer viel zu wenig und insgesamt nicht ausreichend gewür digt.
Vorschläge der AfD, das zu ändern oder zu verbessern, wer den regelmäßig abgelehnt – nach dem Motto der bisherigen oder Gebrauchtparteien: Mehr Schein als Sein.
Kommen wir aber zum Inhalt. Der Titel lautet: „Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Hel fer im Bevölkerungsschutz“. Das ist ein wundervoller Titel. Man könnte meinen, das sei auch der Inhalt dieses Gesetzes. So wird es von manchen Ehrenamtlichen sicherlich auch ge lesen werden – ein vermutlich beabsichtigter Kniff, eine Ne belkerze.
Denn schaut man sich einmal genauer an, worum es in die sem Gesetz geht, dann sieht man, dass die Rechte der Ehren amtlichen ein minimaler Nebenschauplatz sind. Tatsächlich geht es um die Schaffung einer neuen Einsatzstelle der außer gewöhnlichen Einsatzlage. Es richtet sich in erster Linie an die Katastrophenschutzbehörde, ist also vielmehr ein Verwal tungsgesetz.
Leider ist die Regierung den Anregungen der beteiligten Hilfs organisationen nur teilweise nachgekommen. Vor allem wenn
es ums Geld geht, schrumpft die Verantwortung der Landes regierung für unsere Ehrenamtlichen auf ein kleines Maß. Be zeichnend dafür ist § 39 Absatz 2 – das gibt es aber auch an anderen Stellen –:
Die Kosten für Auslagen... trägt das Land durch die Ge währung von Pauschalbeträgen im Rahmen der verfüg baren Mittel.
Mit anderen Worten: Es gibt erstens nur Pauschalbeträge und zweitens nur, wenn die Mittel verfügbar sind. Ich verspreche also ganz viel. Ich bin aber nicht bereit, diese Versprechen ge gebenenfalls auch zu erfüllen, oder ich schreibe da einen Er füllungsvorbehalt hinein, um auf der sicheren Seite zu sein. Das ist die Politik der Altparteien und der Regierung hier in Baden-Württemberg.
So sieht seriöse Politik definitiv nicht aus. Aber das sind wir hier ja von den Verhinderungsparteien in der Regierungskoa lition nicht anders gewohnt –
sich nur ja nicht festlegen, nur ja kein Rückgrat beweisen, nur zum Teil hinter den Ehrenamtlichen stehen,
mit genug Rückzugsmöglichkeiten. Aber was soll man ma chen, wenn man da eine Wirbelsäule hat, Herr Sckerl, wo an dere ein Rückgrat haben?
Die Organisationen sollen mehr können, sollen mehr machen.
Das Geld bleibt aber weitgehend gleich.
Die Unterhaltungskosten und Unterbringungskosten für Fahr zeuge bleiben weitgehend an den Rettungsorganisationen hän gen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich weiß nicht, woher gerade der Zwischenruf kam, als jemand von sich selbst auf mich geschlossen hat. Aber das fällt dann wieder auf denjenigen selbst zurück.
Vielen Dank, Herr Hockenberger, für Ihre Rede. Ich habe mich schon gefreut, dass ich jetzt noch einmal nach Ihnen sprechen darf. Was hat die CDU in den letzten Jahrzehnten eigentlich getan, dass das bis jetzt noch nicht im Gesetz stand?
Ich glaube, dass wir in vier Jahren hier an manchen Punkten mehr erreicht haben als die CDU an manchen anderen Stel len.
„Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen... Hel fer“ – –
Ach, das ist schön. Das scheint Sie ja alle sehr zu betreffen, weil Sie darauf so reagieren. Das finde ich jetzt sehr unterhalt sam. – „Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz“ – –
Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass es hier eigentlich um Pflichten geht und dass die Helfer in einer ganz anderen Wei se viel stärker in die Pflicht genommen werden. Ich zitiere noch einmal:
Analog zu den Regelungen im Katastrophenfall wird ei ne Pflicht zur Mitwirkung der Einheiten des Katastro phenschutzdienstes auch im Falle der Bekämpfung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen angeordnet.
Es geht hier mitnichten um mehr Rechte, es geht um mehr Pflichten.
Das ist das eigentliche Thema des Gesetzentwurfs. Das ist wieder einmal eine Mogelpackung, auch wenn ein paar gute Punkte enthalten sind.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagsprä sidentin, sehr geehrte Kollegen, meine Damen und Herren! Es dürfte keine Überraschung darstellen, dass die Idee der Li beralen grundsätzlich auf unsere Gegenliebe stößt. Einwoh neranträge, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide begrüßen wir. Wir, die AfD, waren von Anfang an schon immer für die Im plementierung direktdemokratischer Elemente auf jeder Ebe ne des Gemeinwesens.
Dass die FDP auf diesen Zug aufspringt, könnte man despek tierlich als Themenklau bezeichnen. Das tun wir aber nicht. Vielmehr begrüßen wir zunächst die Vorlage als eine Sache, die dem Anliegen dient.
Es spricht zunächst nichts Überzeugendes dagegen, den Bür gern in eingeschränktem Umfang im Zuständigkeitsbereich der Kreistage diese Mitwirkungsrechte einzuräumen. Warum
soll ein in fast allen Bundesländern schon etabliertes Verfah ren in Baden-Württemberg nicht funktionieren?
Interessant ist, dass Grün-Rot und Grün-Schwarz in dieser Richtung bisher nichts umgesetzt haben. Von der Kollegin Eri kli haben wir vorhin gehört, woran das liegt. Das ist durchaus bemerkenswert, weil dieses Mal ausnahmsweise die Grünen von der CDU ausgebremst werden. Gewöhnlich ist es in die sem Haus umgekehrt.
Vielleicht geht es auch ein bisschen um die Fragen: Wer be kommt den „Schwarzen“ oder den „grünen Peter“? Wer ist schuld daran, dass etwas nicht vorangeht? Man könnte natür lich auch darüber rätseln, inwieweit es der CDU ein Anliegen ist, da nicht zu viel Einfluss auf die Kommunen zu nehmen. Wollte man den Kommunen, deren Bürgermeister fast über all im Kreistag sitzen und sich selbst kontrollieren, keine Scherereien machen? Wollte man den Filz bestehen lassen und nicht weiter aufdecken und den Bürgern keine Möglichkeit geben, da hineinzugrätschen, oder wollte man, dass Lieblings projekte der Grünen mit Schwerpunkt auf der Kreisebene wie die Genehmigung von Windmühlen dem Bürgervotum entzo gen bleiben?
Wenn dem so war, würden mit der Annahme dieses Gesetz entwurfs zu einem kleinen Teil die Verhältnisse geradegerückt. Es gäbe damit kein politisches Refugium mehr, das der Mit bestimmung der Bürger entzogen würde. Zumindest müssten sich die Kreisräte den lästigen Bürgerwünschen vermehrt stel len.
Wir können allerdings bei der Altersabsenkung für die An tragsberechtigung bei den Einwohneranträgen auf 14 Jahre nicht mitgehen. Dies stellt für uns einen nicht nachvollzieh baren Bruch mit den Bürgerbegehren und deren 16-JahreGrenze dar. Eine Absenkung ist aus unserer Sicht auch unnö tig. Wir halten die Absenkung auf 14 Jahre generell für einen Fehler. Schon die Absenkung des Mindestalters für die Teil nahme an Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre im Jahr 2012 durch Grün-Rot haben wir kritisch gesehen. Im Alter von 14 Jahren besteht nach unserer Ansicht in aller Regel noch kein ausdifferenziertes politisches Bewusstsein, das eine Teilnah me an direktdemokratischen Verfahren erfordern würde.
Der nächste Schritt wäre wahrscheinlich eine Herabsetzung des Mindestalters für die Teilnahme an Kommunalwahlen auf 14 Jahre, zwölf Jahre, zehn Jahre und irgendwann auf vorge burtlich, sofern die Kinder nicht abgetrieben werden, was ja auch ein Thema bei den Grünen ist – das Thema Lebensrecht usw.
Wir wissen: Die Grünen würden sich diese Herabsetzung des Mindestalters wünschen. Die Begeisterungsfähigkeit und Gut gläubigkeit der Jugend kann man wunderbar ausnutzen, und das wird von falschen Propheten auch immer wieder gern ge tan.
Wir sollten den 14-Jährigen die Möglichkeit geben, ihr eige nes politisches Bewusstsein zu entwickeln. Da gibt es bereits viele Mitgestaltungsmöglichkeiten wie das Jugendparlament und anderes.
Wir haben deshalb den Änderungsantrag gestellt, die vorge sehene Altersgrenze von 14 Jahren auf 16 Jahre anzuheben.
Mit dieser Änderung würden wir dem Gesetzentwurf zustim men – in der vorliegenden Form aber nicht.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsiden tin, sehr geehrte Kollegen, meine Damen und Herren! Den Verlauf der Diskussion der vergangenen Monate über das Po lizeigesetz kann man wohl ohne Übertreibung als denkwür dig bezeichnen.
Die Vorlage trägt die Handschrift der Unvereinbarkeit von Weltbild und Politik der Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU. Wenn man sich die Entstehung anschaut, stellt man fest, dass etwas zusammenwachsen sollte, was nicht zusammen gehört.
Nicht zum ersten Mal drohte der Koalition der Zusammen bruch oder eher der Auseinanderbruch. Und was den Zeitplan angeht, so war dieser zunächst einmal so gestrickt, als sollte das Parlament davon abgehalten werden, sich mit dem Geset zeswerk näher zu befassen.
Jede Diskussion weniger hätte der schwarz-grünen Zwangs gemeinschaft geholfen.
Da ist zum einen die Möchtegern-Bürgerrechtspartei der so genannten Grünen oder Bunten, da ist zum anderen die Möch tegern-Sicherheitspartei der „Christlich Demokratischen Uni on“; ich setze gern alle drei Worte in Anführungszeichen. Die Kluft zwischen diesen beiden Regierungsparteien hat mittler weile die Ausmaße des Grand Canyons oder – etwas näher – des Oberrheingrabens angenommen.
Die DNA der Grünen sind angeblich Bürgerrechte und Um weltschutz. Damit klappern sie seit eh und je durch die Wäh lerschaft. Dennoch stimmen sie zwei rechtlich nicht optima len Regelungen zu, nämlich der Bodycam in Wohnungen und der anlasslosen Kontrolle bei Versammlungen.
Diese Vorhaben würden der Polizei tatsächlich mehr Sicher heit bringen. Die Anhörung hat erbracht, dass ein Viertel der Übergriffe auf die Polizei und 30 % der Verletzungen in Woh nungen geschehen.
Allerdings enthalten die Regelungen zu viele auslegungsbe dürftige Fachbegriffe. Wo beginnt und endet z. B. ein „Zu sammenhang mit Veranstaltungen“? Was ist ein „besonderes“ Gefährdungsrisiko, also kein „einfaches“? Bezieht sich „er fahrungsgemäß“ auf die Erfahrung eines Polizisten mit drei oder mit 30 Dienstjahren?
In Stresssituationen sind diese Begriffe für den betroffenen Polizisten kaum rechtssicher anwendbar. Dieser muss näm lich schnell reagieren und kann sich nicht erst lange überle gen und juristische Gedankenspiele absolvieren, ob er bei spielsweise beim Einsatz der Bodycam gerade in den – Zitat – „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ eindringt, in dem ein Einsatz der Kamera absolut verboten ist. Er hat auch kei ne Zeit, darüber nachzudenken, ob er mit einem Bein im Dis ziplinarverfahren steht, weil da jemand im Nachthemd durch die Bodycamaufnahme läuft. Oder ist er gar im Begriff, re pressiv tätig zu werden, obwohl er gerade von einem Mittel der Prävention Gebrauch macht? Fragen über Fragen.
Bei der Expertenanhörung wurde die ehemalige Bürgerrechts partei, die sogenannten Grünen, sogar noch von den linken Professoren rechts überholt. Diese Professoren vertraten uni sono die Meinung, dass anlasslose Kontrollen bei Ansamm lungen und Versammlungen heute auf der Grundlage der Straf prozessordnung möglich sind, nämlich dann, wenn ein Ver dacht besteht. Wir ergänzen: Die Polizei traut sich oft nicht, diese Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, aus Angst, im Ernstfall im Regen zu stehen, oder weil sie einen anderen Auf trag hat, der möglicherweise wichtiger ist, Herr Innenminis ter.
Darüber hinaus sind die Experten der Meinung, dass die Bo dycamregelungen – es wurde schon darauf hingewiesen – nicht mit Artikel 13 des Grundgesetzes vereinbar sind. Inter essant ist, dass die Regierung einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, und zwar gleichgültig, in welcher Formulierung. Pro fessor Zöller aus Trier beispielsweise ist der Meinung, der Bundesgesetzgeber müsse zunächst Artikel 13 des Grundge setzes ändern – was natürlich illusorisch ist.
Und ein anderer Professor der Hochschule sagte – ich zitie re –:
Der Polizeibeamte, der diese Vorschriften anwenden muss, verdient unser Mitgefühl.
Wir, die AfD, haben dieses Mitgefühl.
Die CDU, von den Wahlerfolgen der AfD einerseits und der Stuttgarter Gewaltnacht andererseits in die Zange genommen, möchte hingegen verhindern, dass die Wähler in Scharen die AfD wählen. Gleichzeitig will die CDU natürlich am Futter trog der Macht festhalten.
Das angebliche neue Cleverle der Fraktion, Innenminister Strobl, sollte es richten. Vermutlich hat Merkels Kronprinz den Auftrag, die Funktionsfähigkeit von Schwarz-Grün um jeden Preis zu beweisen. Herrn Sckerl kommt dieselbe Auf gabe in der Partei der Grünen zu, um endlich im Bund mitre gieren zu können.
Also fordert und verteidigt Herr Sckerl in seiner Arbeitswo che Eingriffe, gegen die am Wochenende potenzielle Wähler
seiner Partei demonstrieren. Interessant ist, dass Herr Sckerl vorhin vom „grünen Kollektiv“ gesprochen hat.
Ein Trauerspiel bei der ganzen Sache ist: Bei diesem Gesetz entwurf bzw. im ganzen Kontext „Innere Sicherheit“ gibt der Innenminister Positionen auf, die Kriminalität viel wirksamer bekämpfen würden als die Bodycam oder die Personenfest stellung, z. B. die Schleierfahndung an der Grenze oder der Gefährdergewahrsam.
Ganz offensichtlich setzt der Innenminister auf die Vergess lichkeit der Wähler. Wir werden dafür sorgen, Herr Strobl, dass der Wähler das nicht vergisst.
Die AfD stimmt den Bodycamregelungen und den Versamm lungskontrollen in der vorliegenden Form des Regierungsvor schlags nicht zu. Vielmehr plädieren wir für einen Dreiklang: erstens Wegfall der anlasslosen Kontrollen, aber konsequen te Kontrollen bei Verdachtsfällen – die an viel zu vielen Stel len unterlassen werden –, zweitens Wegfall der Bodycam in Wohnungen. Beides ist zwar durchaus sinnvoll; es muss aber im Interesse der Polizei präziser und so klar geregelt werden, dass die Polizisten nicht erst mal zehn Minuten lang überle gen müssen, ob sie für das, was sie tun, in Haftung genom men werden.
Drittens: Arbeits- und Geschäftsräume müssen aus dem en gen Wohnungsbegriff herausgenommen werden, dürfen aber auch nicht öffentlichen Plätzen gleichgestellt werden. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Herr Innenminister.
Demgemäß halten wir die aktuellen Änderungsvorschläge der FDP/DVP für vernünftig und werden ihnen zustimmen.
Wir möchten aber so klar, wie es klarer nicht geht, betonen: Wir vertrauen der Polizei. Unsere Haltung ist keine Absage an diejenigen, die sich täglich der kriminellen Front stellen und mit dem arbeiten müssen, was wir hier beschließen. Die jetzige Fassung hat zu viel von einem Gummiparagrafen an sich und ist zu wenig handfest und praktikabel.
Der Polizist im Einsatz muss sich sicher sein, dass er nicht selbst auf der Anklagebank landet, wenn er nicht vorher den Kommentar zum Polizeigesetz auswendig gelernt hat. Gera de der Begriff „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ ist äu ßerst vielschichtig; darüber wurden schon die größten Ab handlungen geschrieben.
Viel nötiger als dieses Gesetzesvorhaben wäre es, der Polizei mehr Personal zu gewähren. Einer aktuellen Drucksache lässt sich entnehmen, dass die Zahl der Polizisten in Baden-Würt temberg zwischen 2016 und 2019 um 206 Polizeibeamte sank. Herr Strobl, das ist eine sehr interessante Bilanz; denn Sie ha ben am Anfang der Legislaturperiode erklärt und beinahe wö chentlich wiederholt, wie Sie die Polizei aufbauen wollen, und auch ein paar Versuche unternommen.
Deshalb ist es sehr traurig, wenn nach vier Jahren 206 Poli zeibeamte weniger im Dienst sind.
Das, Herr Innenminister, ist Ihr Verdienst, vielleicht noch das der Vorgängerregierung der sogenannten Gebrauchtparteien. Nach wie vor vermisst die Polizei die Rückendeckung des Herrn Innenministers für die Polizei. Sie können noch tau sendmal erzählen, dass Sie hinter der Polizei stehen – aber das haben wir ja auch schon mehrmals benannt.
Ich möchte ein Beispiel dafür nennen. Da gibt es einen Poli zisten der Krawallnacht vom 21. Juni, der in einer Sprachbot schaft seiner Verzweiflung Ausdruck verliehen hat. An einer Stelle hat er sich in der Wortwahl vertan. Das ist in dieser Emotionalität nicht zu rechtfertigen, ist aber verständlich. Was passiert diesem Mann, der an vorderster Front gekämpft hat, der sich für Ordnung eingesetzt hat, der sein Leben riskiert hat? Ein Disziplinarverfahren, obwohl das nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Gnade konnte er nicht erwarten. Herr Innenminister, so stehen Sie hinter Ihrer Polizei!
Die AfD wird ihre Stimme einer Änderung des Polizeigeset zes geben, welches der Polizist auf der Straße braucht und das ihm das Leben leichter macht. Der vorliegende Entwurf er füllt dies nicht.
Richtig, Jimmy. – Sehr geehr te Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! „Ein Land, in dem wir gut und sicher leben.“ Herr Innenminister, Sie sprachen von der Sicherheit in Baden-Württemberg. Da möchte ich Ihnen die Frage stellen: Wo wohnen Sie eigentlich? Wohnen Sie in Baden-Württemberg? Es wird gemunkelt, Sie würden in Heil bronn wohnen. Aber stimmt denn das?
Zum Thema „Sicher leben“: Schwertmörder, Vergewaltigun gen, Krawallnächte. Ich finde, das Thema ist zu ernst, um an diesem Ort Märchen zu erzählen, Herr Innenminister, und ich bedaure, dass Sie das tun.
Doch sprechen wir einmal über die von Ihnen so bezeichnete großartige Einstellungsoffensive, Herr Innenminister. Mir scheint, dass Mathematik nicht Ihre größte Stärke ist.
Es reicht nicht, die nackten Zahlen aneinanderzureihen, man sollte sie auch miteinander in Verbindung bringen können, und manchmal reichen schon die Grundrechenarten, um her auszubekommen, dass es, wenn mehr Polizeibeamte den Dienst verlassen, weil sie in den Ruhestand gehen, und weniger nach kommen, dann kein Zuwachs sein kann, jedenfalls kein posi tiver Zuwachs, kein Zuwachs mit positivem Vorzeichen.