Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung abzustimmen. Der Finanzausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 30. Oktober 2019, Drucksache 16/7174, soweit diese den Einzelplan 03 berührt, Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu. Es gibt kei nen Widerspruch.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Bera tung des Einzelplans 03 angelangt und schließen diesen Ta gesordnungspunkt ab.
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 05 – Ministerium der Justiz und für Europa – eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion festgelegt.
Dann kommen wir jetzt gleich zur Allgemeinen Aussprache. Zuerst hat das Wort für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Fili us.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Jus tizetat für den Doppelhaushalt 2020/2021. Mit unseren Maß nahmen für die kommenden zwei Jahre knüpfen wir an die vergangenen Haushalte mit wichtigen Weichenstellungen an. Mehr noch: Unter dem ersten grün geführten Finanzministe rium Baden-Württembergs haben wir die Justiz innerhalb ei
Allein in diesem Haushalt sind es über 300 Stellen. Damit zei gen wir: Bei den Grünen sind die Justiz und ein funktionie render Rechtsstaat in guten Händen.
Für die Unterstützung danke ich der Finanzministerin sehr. Ebenfalls danke ich dem Justizministerium und dessen Haus spitze für die sehr gute Ausarbeitung der Bedarfe in der Jus tiz, die das Finanzministerium daher sehr gut nachvollziehen konnte.
In diesem Haushalt kommen wir auch einem zentralen Ver sprechen unseres Koalitionsvertrags nach. Erstmalig ist die hundertprozentige Abdeckung von PEBB§Y erreicht, dem System zur Personalbedarfsplanung für die deutschen Justiz behörden. Wir statten die Justiz so aus, wie es das Berech nungssystem erhoben hat. Gerichte und Staatsanwaltschaften werden mit 101 neuen Stellen verstärkt.
Ganz besonders liegt mir als Strafvollzugsbeauftragtem mei ner Fraktion der Justizvollzug am Herzen. In der Haft sollen Gefangene befähigt werden, ein Leben in sozialer Verantwor tung und ohne Straftaten zu führen. Sie sollen also resoziali siert werden. Das ist viel mehr als die Verwahrung von Men schen. In der grünen Rechtspolitik steht das Ziel der Resozi alisierung im Vordergrund. Denn der beste Schutz vor weite ren Straftaten ist, wenn Straftäterinnen und Straftäter künftig straffrei leben. Das erfordert große Anstrengungen. Ich möch te allen Menschen danken, die im Vollzug unter oft schwieri gen Bedingungen arbeiten. Ihr unermüdlicher Einsatz für die gute Sache ermöglicht es erst, einen humanen und an der Re sozialisierung ausgerichteten Strafvollzug zu betreiben.
Wir wollen, dass die Leistung honoriert wird; wir wollen auch, dass der Beruf des Vollzugsbediensteten attraktiv bleibt, und sichern die Personalgewinnung für die Zukunft. Ich freue mich daher besonders, dass wir bei den Haushaltsverhandlun gen beim Thema „Höhere Besoldungsstufen von Bedienste ten in Justizvollzugsanstalten“ erfolgreich waren. 375 Stellen im mittleren Dienst werden höher besoldet. Insgesamt profi tieren 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Stellen hebungen.
Die Rahmenbedingungen für die Justizberufe müssen verbes sert werden. Um das zu erreichen, sind wir einem lang geheg ten Wunsch des Bundes der Strafvollzugsbediensteten nach gekommen. Wir wollen die Wahloptionen zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe einführen. Damit erhalten die Voll zugsbediensteten, die oftmals körperlich und psychisch stark beansprucht werden, hier die gleichen Rahmenbedingungen wie die Polizeibeamten.
Wir setzen uns für konstruktive Haftkonzepte ein, die präven tiv wirken und die Rückfallwahrscheinlichkeit effektiv redu zieren. Dazu gehören der Ausbau des offenen Vollzugs sowie
Konzepte zur Haftvermeidung wie „Schwitzen statt Sitzen“. Es ist aber auch klar: Wir müssen es endlich schaffen, die Er satzfreiheitsstrafen zu reduzieren und unnötige Haftstrafen wie beim Schwarzfahren abzuschaffen.
Im Interesse eines humanen Strafvollzugs sorgen wir auch quantitativ dafür, dass ausreichend Personal in den Anstalten vorhanden ist. Denn effektive Betreuung ist personalintensiv. Mit 175 zusätzlichen Stellen für den Justizvollzug setzen wir hierfür die richtigen Zeichen.
Zu einem humanen Strafvollzug gehören für uns auch vielfäl tige Resozialisierungsstrukturen. Perspektivisch möchten wir eine gesetzliche Festschreibung von Resozialisierungsange boten und -ansprüchen. Wir verstetigen mit diesem Haushalt wichtige Resozialisierungsprojekte. Dazu gehören die beiden Projekte ReSo in der Jugendvollzugsanstalt Adelsheim
und ZAP in Ravensburg. Ziel beider Projekte ist es, junge Strafgefangene bei der Wiedereingliederung nach der Haft zu unterstützen. Wir brauchen dringend mehr solcher Projekte. Sie entlasten auf Sicht den Justizvollzug und sind wichtig für unsere Gesellschaft, da sie Jugendlichen helfen, eine wirkli che Alternative zur Straffälligkeit zu entwickeln.
Mit der Verstetigung des Projekts „Wiedereingliederung von älteren Gefangenen“ setzen wir ein weiteres wichtiges Zei chen für einen humanen Strafvollzug. Insbesondere bei älte ren Gefangenen gestaltet sich der Übergang von der Haft in die Freiheit schwierig,
da die Situation häufig von körperlichen Einschränkungen so wie gesundheitlichen und psychischen Problemen gekenn zeichnet ist. Eine rechtzeitig einsetzende und standardisierte Entlassungsvorbereitung ist für diesen Personenkreis für ein würdevolles Leben in Freiheit unerlässlich.
Erfolgreich gekämpft haben wir für die Verstetigung der Schuld nerberatung im Justizvollzug. Viele Gefangene sind über Jah re hinweg hoch verschuldet und haben den Überblick über ih re Schulden verloren. In der Schuldnerberatung müssen sich die Gefangenen mit den begangenen Taten und den Interes sen der Opfer auseinandersetzen. Neben der angestrebten Ent schuldung dient die Schuldnerberatung auch der Resozialisie rung der Tätergruppe.
Besonders freue ich mich auch über die Haushaltsmittel für die sogenannten Häuser des Jugendrechts. Polizei, Staatsan waltschaft und Jugendhilfe arbeiten hier bei der Bearbeitung von Straftaten, die von Minderjährigen verübt werden, unter einem Dach zusammen. Dies ermöglicht es, die Verfahrens dauer in Jugendstrafverfahren zu verkürzen und zeitnah ab gestimmte Lösungen sowie Hilfsangebote für junge Straffäl lige vor Ort zu entwickeln.
Derzeit bestehen Häuser des Jugendrechts in vier Städten: Stuttgart, Pforzheim, Mannheim und Heilbronn. An weiteren Standorten wie in meinem Wahlkreis Ulm sowie in Offenburg,
Ludwigsburg und Karlsruhe werden weitere solcher Einrich tungen entstehen. In Ulm steht dies unmittelbar bevor.
Ein wichtiger Baustein für einen Justizvollzug, der seine Re sozialisierungsziele erreicht, sind bauliche Maßnahmen. Auch wenn es den Einzelplan 12 betrifft, will ich nicht unerwähnt lassen, dass wir auch in diesem Bereich erheblich investieren. Zuallererst möchte ich den Neubau eines Justizvollzugskran kenhauses in Stuttgart-Stammheim nennen. Ein zeitgemäßes und leistungsfähiges Krankenhaus sind wir hier den Bediens teten und Inhaftierten schuldig. Es freut mich sehr, dass wir nun Planungsraten einstellen können.
Seit den Sechzigerjahren ist man bemüht, dieses Justizvoll zugskrankenhaus neu aufs Gleis zu setzen, und nun ist dies tatsächlich gelungen. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg.
Das Bauprogramm betrifft aber auch den Aufwuchs an Haft plätzen, etwa durch Neubauten in Modulbauweise an den Standorten Heimsheim, Ravensburg, Schwäbisch Hall und den großen Neubau in Rottweil. Notwendig sind aber auch Sanierungsmaßnahmen wie in Bruchsal, Schwäbisch Gmünd und Heilbronn.
Eine weitere wichtige Errungenschaft dieses Haushalts ist die Einrichtung eines Opferschutzbeauftragten in unserem Land. Der Opferschutzbeauftragte soll eine zentrale Stelle sein, an die sich von Gewalttaten Betroffene wenden können; er soll ihnen helfen, passende Unterstützungsangebote für ihre Situ ation zu finden. Für uns Grüne ist es ein wichtiges Anliegen, dass diese Stelle für alle Opfer zur Verfügung steht, unabhän gig davon, ob sie Betroffene eines gewalttätigen Großereig nisses oder einer individuellen Gewalterfahrung sind.
Mit dem vorliegenden Landeshaushalt stärken wir die Bür gerrechte. Mit diesem Haushalt wird Baden-Württemberg das zweite Land bundesweit sein, das Bürgerinnen und Bürger da rüber informiert, ob sie Betroffene einer Mobilfunkzellenüber wachung wurden. Das stärkt den gerichtlichen Rechtsschutz und die Transparenz im Staat. Die Senatsverwaltung für Jus tiz in Berlin ist hier vorangeschritten. Ich bin Ihnen, Herr Mi nister Wolf, sehr dankbar, dass Sie sich bereit erklärt haben, dies in Baden-Württemberg – als zweitem Bundesland – mit auf den Weg zu bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der Ereignis se, die sich derzeit in vielen Ländern, aber auch bei uns voll ziehen, ist es besonders wichtig, dass wir unsere dritte Gewalt nach bestem Wissen und Gewissen schützen und ausstatten. Wir brauchen sie als verlässlichen Garant für unsere demo kratischen Grundwerte. Eine zuverlässige Justiz kann es nur mit genügend und gut ausgebildetem Personal geben. Dafür setzen wir das richtige Zeichen in diesem Haushalt. Auch ei nem modernen, humanen Strafvollzug kommen wir in diesem Haushalt einige Schritte näher.
Doch es gibt noch viel zu tun. Dafür werden wir uns auch in den kommenden Jahren weiterhin starkmachen.
Nochmals möchte ich allen Bediensteten in der Justiz, im Voll zug oder auch bei der Gerichtsbarkeit für ihren großen Ein satz danken. Denn dies ist, wie gesagt, eine unserer wesentli
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen! Manchmal ist es viel leicht ganz gut, wenn man in Bildern spricht. So will ich mei ne heutigen Ausführungen zur Plenardebatte über den Haus halt mit der Frage beginnen, warum der von 1954 bis 1955 er baute Fernsehturm von Stuttgart noch nicht umgefallen ist.