Arnulf Freiherr von Eyb

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Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sowohl der Minister als auch der Kollege Filius sind schon darauf eingegangen, welch vielfältige Fragen in dem Gesetzentwurf angesprochen wer
den. So geht es u. a. um die Entschädigung von Personen, die Zeugen eines Nottestaments werden. Aber das ist, glaube ich, nicht so relevant. Deswegen möchte ich nicht näher darauf eingehen, sondern mich auf zwei Punkte konzentrieren, und zwar zum einen auf die Normierung einer Fortbildungsver pflichtung für Richterinnen und Richter und zum anderen auf die vorgesehene Möglichkeit für jede Gemeinde in BadenWürttemberg, einen oder mehrere Ratschreiber zu benennen.
Die Aufdeckung des verabscheuungswürdigen und schreck lichen Missbrauchsfalls in Staufen hat zur Einrichtung einer Kinderschutzkommission geführt. Im Abschlussbericht die ser Kommission wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Richterinnen und Richter für die besonderen Belange des Kin derschutzes zu sensibilisieren und fortzubilden. Der Minister ist darauf eingegangen: Das ist nicht so ganz einfach. Die For derung nimmt das Justizministerium auf, wofür wir sehr dank bar sind, und sieht nunmehr die Verpflichtung der Richterin nen und Richter vor, sich für ihren konkret ausgeübten Dienst posten fortzubilden.
Diese Neuregelung birgt – dies möchte ich ganz ausdrücklich betonen – kein Misstrauen gegenüber unseren Richterinnen und Richtern.
Diese bilden sich bereits heute stetig und nachhaltig fort. Dies belegen die Zahlen, die uns das Justizministerium regelmäßig zur Verfügung stellt.
Fortbildung ist aber nicht gleich Fortbildung. Deshalb ist es wichtig, deutlich zu machen, dass sich auch die eine oder an dere besuchte Fortbildung der Richterinnen und Richter auf die konkret ausgeübte Tätigkeit beziehen muss.
Als zweiten wichtigen Punkt dieses Gesetzentwurfs erachte ich die neu geschaffene Möglichkeit für jede Gemeinde in BadenWürttemberg, für ihren Bereich einen oder mehrere Ratschrei ber zu benennen. Im Vorfeld haben vor allem Notare und Rechtspfleger gegen diese Öffnung Bedenken angemeldet. Trotz dieser angemeldeten Bedenken halte ich das Vorhaben für richtig und für wichtig.
Der Normenkontrollrat, den es in Baden-Württemberg ja noch gar nicht so lange gibt, hat uns ausdrücklich dazu aufgefor dert, die Tätigkeit der Ratschreiber in Baden-Württemberg auszubauen, um dadurch niederschwellig den Vereinen und ehrenamtlich Engagierten in ihrer jeweiligen Gemeinde einen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Gemeinden in Baden-Württemberg die sem Anliegen, dem wir nunmehr die gesetzliche Grundlage bereiten, auch tatsächlich nachkommen.
Wichtig ist die Feststellung, dass die Beurkundungszuständig keit der Ratschreiber nicht erweitert wird. Dieser Punkt scheint in der bisherigen Diskussion unterzugehen. Wir schaffen le diglich die Voraussetzung dafür, dass – losgelöst von einer Grundbucheinsichtsstelle – jede Gemeinde für ihren Bereich eine Person oder mehrere Personen benennen darf, um ein fachste Beurkundungen von Unterschriften und Abschriften durchzuführen.
Es trifft zu, dass Ratschreiber nicht verpflichtet sind, am elek tronischen Rechtsverkehr mit den Registergerichten teilzu
nehmen. Aber auch dieser Umstand ist unserer Rechtsordnung nicht unbekannt. Auch wenn Rechtsanwältinnen und Rechts anwälte verpflichtet sind, gegenüber den Gerichten virtuell in Erscheinung zu treten, bleibt es Naturparteien unbenommen, auch weiterhin in Papierform ihre Begehren gegenüber dem Amtsgericht geltend zu machen. Unsere Rechtsordnung trägt damit auch der Wirklichkeit Rechnung: Nicht alle Teile unse rer Bevölkerung sind gleich weit in Sachen Digitalisierung. Das dürfen wir nicht vergessen.
Sowohl bei der Neuregelung einer Fortbildungsverpflichtung der Richterinnen und Richter als auch bei der Öffnung der Ratschreibertätigkeit für alle Gemeinden schaffen wir wich tige Impulse, und wir sind zuversichtlich, dass dies wohlwol lend angenommen und fruchtbringend eingesetzt wird. Soll te es anders kommen, können wir noch immer eine Korrektur vornehmen. Aber in dieser Sekunde sind wir davon überzeugt, dass diese Maßnahmen richtig sind.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Die Coronapan demie hat alle Bereiche unseres Sozial-, Gesellschafts- und
Arbeitslebens verändert. Mit dem uns vorliegenden Gesetz entwurf wird den sich aus der Pandemie ergebenden Beson derheiten für die Gremienarbeit der Staatsanwälte und Rich ter in unserem Land Rechnung getragen. Denn es gilt, Kon takte zu minimieren, Dienstreisen auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und weitgehend von zu Hause aus der Diensttätigkeit nachzugehen. Das bedeutet, dass wir als Gesetzgeber die Vo raussetzungen schaffen müssen, die Gremienarbeit auch in räumlicher Distanz zu ermöglichen. Das gilt natürlich auch für die Personalvertretungen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere Justiz vollumfänglich gerüstet und gewappnet ist. Unsere Justiz muss auch weiterhin arbeits- und handlungsfä hig bleiben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dafür Sorge getra gen, dass Gremienarbeit nicht nur in Präsenzsitzungen erfol gen kann, sondern auch in Form von Telefon- und Videokon ferenzen. Das ist gut, das ist richtig, und das ist wichtig. Mei ne Fraktion wird deshalb den Gesetzentwurf mittragen.
An dieser Stelle möchte ich aber die Chance nutzen, um Dan ke zu sagen. Danke möchte ich allen Bediensteten der Justiz in Baden-Württemberg für ihre wichtige Aufgabe sagen, ge rade auch in der Coronazeit. Ein Stillstand der Rechtspflege konnte auch in der Hochphase der Coronapandemie vermie den werden. Die Justiz in Baden-Württemberg hat trotz der widrigen Umstände ihre Aufgaben erfüllt. Mitte März 2020 wurde zunächst innerhalb weniger Tage auf einen Notbetrieb umgestellt, der einerseits die Anwesenheit der Beschäftigten in den Justizgebäuden auf ein Minimum reduzierte, aber gleich zeitig die Handlungsfähigkeit der Justiz sicherstellte. Der Eil- und Bereitschaftsdienst war jederzeit erreichbar, unaufschieb bare Dienstgeschäfte wurden weiterhin bearbeitet.
Durch umfangreiche Schutzmaßnahmen in den Dienstgebäu den der Justiz konnte ab Ende April 2020 schrittweise ein er weiterter Dienstbetrieb aufgenommen werden, und die Ge richtsgebäude konnten wieder für den allgemeinen Dienstver kehr geöffnet werden. Seitdem finden wieder in großem Um fang mündliche Verhandlungen auch in nicht eilbedürftigen Verfahren statt. Die Justiz hat sich nicht weggeduckt, sondern sie hat die an sie gestellten Aufgaben erfüllt, trotz aller Wid rigkeiten durch die Pandemie.
In besonderer Weise waren die Bediensteten im Justizvollzug gefordert. Einerseits musste alles unternommen werden, um die Verbreitung des Coronavirus in den Vollzugsanstalten zu verhindern, andererseits konnte die tägliche Arbeit der Be diensteten aufgrund der besonderen Anforderungen des Jus tizvollzugs nicht völlig kontaktarm erfolgen.
Wenn wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf die Gre mienarbeit gerade auch angesichts der Coronapandemie er leichtern und vereinfachen können, dann können und wollen wir uns diesem Anliegen selbstverständlich nicht versagen.
Herzlichen Dank an das Justizministerium und an unseren Mi nister.
Danke schön.
Durch den Hinweis auf die notwendigen Genehmigungsverfahren hat sich meine Fra ge eigentlich erübrigt. Aber ich möchte dennoch wissen: Sind der Landesregierung irgendwelche gesundheitlichen Gefah ren bekannt, die mit solchen Netzboostern in Verbindung ge bracht werden können?
Herr Minister, nach dem Sie den ersten Schritt schon gelobt haben – Sie erinnern sich, ich hatte Ihnen die Studie übergeben, als Sie kürzlich in Crailsheim waren –: Gibt es denn Chancen, dass sich das Land an der Finanzierung der weiteren Planungskosten beteiligt? Wie müsste man das dann initiieren?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur Einführung einer Ka renzzeit für Minister und Staatssekretäre soll angeblich zu ei nem transparenteren Übergang von einem Staatsamt in einen Beruf in der freien Wirtschaft führen. Aber führt dieser Ge setzentwurf tatsächlich zu mehr Transparenz? Daran hege ich Zweifel.
Es fällt auf, dass der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf ein sehr großer Bewertungsspielraum in Bezug auf die zu künftige Beschäftigung eines ehemaligen oder noch amtieren den hauptamtlichen Regierungsmitglieds gewährt wird. Hier in sehe ich gleich mehrere Probleme.
Die SPD muss sich die Frage gefallen lassen, worin der sach liche Grund dafür besteht, eine Karenzzeit auf zwölf bzw. 18 Monate festzulegen. Diese Frist erscheint willkürlich. Da aber sehr stark in die Berufsfreiheit eingegriffen werden soll, be darf es einer besonderen Rechtfertigung für diese Zeitspanne. Diese Rechtfertigung sehe ich derzeit nicht.
Zum anderen bahnt sich hier aufseiten der Regierung ein In teressenkonflikt an. Bei jedem Wechsel hat der neue Amtsin haber ein gestiegenes Interesse daran, dass sein Vorgänger ihm nicht in die Quere kommt. Dies ist verständlich. Parteifreun den wird man eine zu laxe Handhabung vorwerfen. Politische Gegner trifft der Vorwurf, zu scharf ins Gericht zu gehen.
Helfen soll hier – so verstehe ich den Gesetzentwurf – ein Be ratergremium. Der Vorwurf der Voreingenommenheit in die eine oder andere Richtung soll zwar durch die Schaffung ei nes unabhängigen beratenden Gremiums vermieden werden, doch letztlich bleibt es bei der Entscheidung der Regierung.
Auch beim Gremium selbst gibt es Anhaltspunkte zur Kritik. So sind weder Regelungen über die Befangenheit eines Mit glieds vorgesehen, noch müssen notwendige Kenntnisse im jeweiligen Tätigkeitsbereich, in welchen das Regierungsmit glied wechseln möchte, vorhanden sein. Es stellt sich daher schon die Frage, ob das Beratergremium überhaupt abschät zen und rechtlich zweifelsfrei bewerten kann, welches aus dem Amt erlangte Wissen eines ehemaligen Regierungsmit glieds in der angestrebten Anschlussverwendung tatsächlich nutzbar gemacht werden könnte. Dieses Wissen kann ein Be ratergremium nur durch Informationen der amtierenden Lan desregierung und speziell des Amtsnachfolgers erhalten. Und hier schließt sich der Kreis: Das Beratergremium soll ein Fei genblatt für eine politische Entscheidung der Landesregierung darstellen.
Neben inhaltlichen und politischen Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben gibt es auch rechtliche Einwände. So stellt das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit ge mäß Artikel 12 des Grundgesetzes dar. Sowohl die Berufs wahl als auch die Berufsausübung der Regierungsmitglieder werden durch das Gesetz eingeschränkt. Artikel 12 des Grund gesetzes ist das bedeutendste Grundrecht im Bereich unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung. Solch ein gravierender Ein griff ist nur gerechtfertigt, wenn hierdurch wichtige, der Frei heit des Einzelnen vorgehende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Nun will ich nicht bestreiten, dass es sich bei der In tegrität der Regierung um ein überragend wichtiges Gut han delt und man nach juristischer Prüfung im Einzelfall zum Er
gebnis kommen kann, dass der Eingriff gerechtfertigt ist. Aber ob dies generalisierend der Fall ist, wage ich zu bezweifeln.
Doch was sagt dies aus, wenn das Vertrauen in die Arbeit der Regierung durch ein Gesetz erhalten werden soll, welches die Freiheit ihrer ehemaligen Mitglieder einschränkt? Kann und muss Integrität durch ein Gesetz erzwungen werden?
Hinweisen möchte ich auch auf die Auswirkungen eines sol chen Gesetzentwurfs über den reinen Wortlaut hinaus, die ebenfalls in den Blick zu nehmen sind und auf die bislang noch keine überzeugende Antwort gegeben wurde. Wer soll sich denn noch für das Gemeinwohl an herausragender Stel le engagieren, wenn er möglicherweise mit einer 18-monati gen Tätigkeitsquarantäne bestraft werden kann? Man wird kaum noch jemanden zum Wechsel aus der Erwerbstätigkeit in eine politische Funktion bewegen können. Konsequenter weise gefährdet man damit die Offenheit des Politikbetriebs und riskiert langfristig, dass nur noch Partei- und Staatsdie ner in eine Regierungsverantwortung kommen können und wollen. Dies muss man wollen.
Integrität wird sich allein mit einem Gesetz nicht erzwingen lassen. Es kommt auf die innere Haltung an. Wenn diese vor handen ist, benötigt man ein solches Gesetz nicht.
Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen! Die SPD
danke schön; danke schön nicht für den Gesetzentwurf, son dern für das Wasser –
hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre eingebracht. Auf den ersten Blick scheint die ser Regelungsinhalt gar nicht schlecht zu sein.
Kernelement des Entwurfs ist, dass Minister und Staatssekre täre nicht ohne Weiteres frei darin sein sollen, durch welche Tätigkeit sie nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt in Erschei nung treten wollen. Salopp könnte man formulieren, dass ehe malige Minister und Staatssekretäre gemäß diesem Gesetz entwurf für bis zu 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt einer „Tätigkeitsquarantäne“ unterliegen sollen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige hauptamtliche Mitglieder der Landesregierung sowie politi sche Staatssekretäre, die beabsichtigen, innerhalb eines Zeit raums von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nach zugehen, dies der Landesregierung anzuzeigen haben. Her auszustellen ist, dass bereits Vorbereitungshandlungen in Be zug auf eine spätere Tätigkeit von der Anzeigepflicht erfasst sein sollen. Das ist, wie ich meine, schon eine ziemlich weit gehende Regelung.
Eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung soll unter sagt werden können, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Von einer Beein trächtigung soll insbesondere dann auszugehen sein,
... wenn die angestrebte Beschäftigung
... in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige hauptamtliche Mitglied der Landesregierung während seiner Amtszeit tätig war, oder
... das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigen kann.
Das sind die tragenden Regelungen, mit denen die SPD den Versuch unternimmt, politische Integrität zu sichern. Zwar soll ein Beratungsgremium der Landesregierung ein Votum zur beabsichtigten Tätigkeit des ehemaligen Ministers oder Staats sekretärs übermitteln, es bleibt aber dabei, dass es die neue Landesregierung sein soll, die über das weitere Fortkommen eines ausgeschiedenen Ministers oder Staatssekretärs zu be finden hat – dies auf der Grundlage von sehr weiten, unbe stimmten Rechtsbegriffen, die sehr viel Raum für Interpreta tion und Spielraum für politische Interessen bieten.
Verständlich ist das aus Sicht der SPD angesichts der Beispie le, die mir so eingefallen sind: Bundeskanzler Gerhard Schrö der, Bundesminister Sigmar Gabriel, Bundesministerin Bri gitte Zypries, Ministerpräsident Kurt Beck und andere. Ich kann mir nicht vorstellen – z. B. auf Baden-Württemberg be zogen –,
dass das ein Thema für den Herrn Ministerpräsidenten wäre – schon gar nicht ein Thema für Frau Merkel.
Man könnte, wenn man bösartig denken würde, den Eindruck gewinnen, dass es der SPD vor allem darum geht, den Aus verkauf ihres eigenen Spitzenpersonals zu verhindern.
Aber die SPD muss sich die Frage gefallen lassen, ob mittels eines Gesetzes etwas unterbunden werden soll, dessen Prob
lematik sich mit etwas politischem Fingerspitzengefühl ei gentlich ohne Weiteres erschließt.
Durch das Gesetzesvorhaben – der Kollege Hentschel hat da rauf hingewiesen – wird in beträchtlicher Weise in die Berufs freiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes eingegriffen. Ich will es offen sagen: Ich hege erhebliche Zweifel, ob dieses Gesetzesvorhaben in verfassungsrechtlicher wie auch in po litischer Hinsicht bereits endgültig durchdacht ist.
Wir nominieren derzeit die Kandidaten für die Landtagswahl 2021. Immer wieder heißt es mantraartig: Wir wollen Men schen aus der Wirtschaft, aus der Forschung oder aus der Wis senschaft für die Übernahme von politischer Verantwortung gewinnen. Das ist nicht so ganz einfach, wenn man solchen Personen dann die Rückkehr möglicherweise erheblich er schweren würde. Es sollen ja nicht nur diejenigen zum Zuge kommen, die sich nach oben gearbeitet haben und denen man quasi von außen die Möglichkeit verbaut.
Wer den Wechsel aus politischen Funktionen in eine andere Erwerbstätigkeit ablehnt – das schwingt in diesem Gesetzent wurf mit –, erhält möglicherweise ein Parlament aus Berufs politikern. Das würde nicht befreien, sondern erhebliche un erwünschte Abhängigkeiten schaffen.
Die SPD kann für ihr Vorhaben nur ein irgendwie geartetes Misstrauen vor allem gegen ihre eigenen Mitglieder ins Feld führen. Ein solches Misstrauen teile ich grundsätzlich nicht. Es gibt im Übrigen keine wissenschaftlichen Belege, dass Menschen aufgrund der Aussicht auf eine lukrative Anschluss beschäftigung ihre amtliche Tätigkeit ausnutzen.
Aber wir können dem Gesetzentwurf durchaus etwas Positi ves abgewinnen, denn er eröffnet die Möglichkeit, einmal über dieses Thema zu reden und eventuell nach besseren Lösungs ansätzen zu suchen.
Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsi dentin, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Frau Kol legin Erikli, Sie haben mich jetzt tatsächlich gerade etwas ir ritiert, aber so charmant – alles gut.
Schon dem Württemberger-Lied ist zu entnehmen, dass die reiche Quelle des Landes seine Bürger sind. Dieser Schatz soll mit dem Beteiligungsportal gehoben werden, so die Idee. Die Erfahrungen und das Wissen der Menschen sollen genutzt werden, um in erster Linie vor Verabschiedung eines Geset zes die Möglichkeit der Mitarbeit zu geben.
Der Gedanke ist einfach: im Vorfeld mitmachen, dem interes sierten Bürger ermöglichen, eigene Gedanken einzubringen. Wir sind uns wohl alle darin einig, dass unsere Demokratie vom Wettstreit der verschiedenen Ideen lebt und einer Ent scheidung ein Abwägungsprozess vorausgeht. Insoweit ist das Beteiligungsportal grundsätzlich eine gute Idee. Allerdings bleiben Zweifel, ob wir damit diejenigen Kräfte erreichen, die von dem Vorhaben tatsächlich betroffen sind, sich jedoch, aus welchen Gründen auch immer, nicht einmischen.
Soweit wir übersehen, wird das Portal sehr unterschiedlich genutzt. Sind die Nutzer repräsentativ? Wo stecken die Ju gendlichen, die Unternehmer, die Rentner, Menschen, die nicht in Verbänden und Organisationen engagiert sind und vielleicht das Tagesgeschehen nicht aktuell verfolgen? Wer den wir Abgeordneten möglicherweise in ein schiefes Bild ge setzt? Ja, sogar dann, wenn es so sein sollte, darf man die po sitive Wirkung nicht einfach ignorieren. Es bleibt dabei wich tig, die Beiträge kritisch zu würdigen.
Mir scheint der Gedankenaustausch durch den persönlichen Kontakt, quasi von Gesicht zu Gesicht, am geeignetsten zu sein, um zu einer Meinungsbildung zu gelangen. Insofern hat das Portal ein Defizit auszugleichen.
Dennoch: Auch wenn die Ergebnisse kritisch zu betrachten sind, kann das Portal eine wichtige Aufgabe übernehmen, nämlich kostenfrei an Fachwissen zu gelangen und Menschen in eine Aufgabe einzubinden, die in erster Linie die Aufgabe der Abgeordneten ist.
Der persönliche Gedankenaustausch ist vorzugswürdig, ohne Zweifel. Der Kontakt über das Portal kann aber eine sinnvol le Ergänzung sein.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landeshauptstadt Stuttgart hat am vergangenen Wochenende Ausschreitungen unvorstellbaren Ausmaßes erlebt. Dieser Gewaltexzess hat uns erschreckt und kann natürlich nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Wir müssen den Rechtsstaat stärken; da sind wir uns einig. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung, ver treten durch Minister Wolf: Wie wollen Sie mit dem beschleu nigten Verfahren diesem Ziel näherkommen? Mehr als die Hälfte der am vergangenen Wochenende festgenommenen Personen sind jünger als 21 Jahre. Wie wollen Sie gegebenen falls gegen diese Jugendkriminalität vorgehen? Können mög licherweise Häuser des Jugendrechts in dieser Richtung einen positiven Beitrag leisten? Und wie fördert die Landesregie rung das Verständnis für unseren Rechtsstaat bei den Schu len?
Herzlichen Dank schon mal vorab für den Versuch einer ent sprechenden Beantwortung.
Danke schön.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Wenn man sich den Gesetzentwurf der FDP/DVP anschaut, könnte man meinen, dass sich Baden-Württemberg in einer bedenklichen Schief lage befinde,
dass nun rasches Handeln erforderlich sei, um Baden-Würt temberg wieder ins Lot zu bringen.
Diese Schieflage kann ich in dieser Dramatik nicht erkennen.
Da haben Sie recht. – Lassen Sie uns festhalten, dass wir in Baden-Württemberg diese Krise bisher erstaunlich gut ge meistert haben.
Hierbei hat das Land auf das Instrumentarium zurückgegrif fen, welches für solche Fälle vorgesehen ist. Das Land hat die se epidemische Lage mit Rechtsverordnungen bewältigt. Viel leicht noch einmal zur Klarstellung: Das Grundgesetz gibt dem Bund nach den Regeln der konkurrierenden Gesetzge bung das Recht zur Abwehr von Gefahren, die durch gemein gefährliche oder übertragbare Krankheiten erforderlich ist.
Daher hat der Bund bereits im Jahr 2000 das Infektionsschutz gesetz erlassen. Den Ländern bleibt hier nur ein geringer Spielraum, wenn davon auszugehen ist, dass der Bund diese Materie tatsächlich abschließend regeln wollte. Die Landes regierungen werden in dem Gesetz ermächtigt, die entspre chenden Rechtsverordnungen zu erlassen, die notwendig sind, um der Lage durch entsprechende Gebote und Verbote Herr zu werden. Das entspricht dem Grundsatz – der ergibt sich ebenfalls aus dem Grundgesetz –, dass Bundesgesetze durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
Weil wir bisher sehr gut durch diese Krise gekommen sind: Vielen Dank an die zahlreichen Akteure, gerade auch in den Ministerien, an die Beschäftigten auch in den Städten und Landkreisen, an die Mitarbeiter der Gesundheitsämter und an die Polizei, für die es sicherlich nicht einfach war und ist in dieser Zeit.
Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass wir jetzt, da wir nicht mehr im Dauerkrisenmodus sind, darüber nachden ken können, wie wir Parlamentarier mehr als bisher in das Ge schehen eingebunden werden können. Wegen der Eilbedürf tigkeit der Regelungen wäre es töricht gewesen, so etwas zu früh zu verlangen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was ge schehen wäre, wenn wir dringende Handlungen nur deshalb unterlassen hätten, weil wir uns hier nicht einig geworden wä ren.
Meine Fraktion und unser Koalitionspartner – Kollege Sckerl hat gerade schon darauf hingewiesen – werden in Kürze ei nen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen. Dieser wird ab gewogen und durchdacht sein, aber auch das Ende solcher Überlegungen berücksichtigen. Wir laden Sie herzlich ein, uns hier zu unterstützen.
Den Gesetzentwurf der FDP/DVP lehnen wir ab. Er ist nicht eindeutig bei der Frage, wer welche Verantwortung trägt. Er ist kompliziert und strapaziert unsere Verfassung. Die FDP/ DVP versucht der Regierung dadurch Handschellen anzule gen, dass sie von der Befugnis nach Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes Gebrauch machen möchte, statt des Erlasses einer Rechtsverordnung eine Regelung auch durch ein Gesetz zu treffen. Das, was die FDP/DVP vorsieht, ist jedoch nicht konsequent, denn nach ihrem Willen sollte die Landesregie rung in diesem Bereich dann doch durch Rechtsverordnung handeln dürfen, die jedoch unter einem Zustimmungsvorbe halt des Parlaments steht. Wir halten dies für rechtlich gewagt.
Und zu dem Gutachten des AnwaltsVerbands: Professor Ko the ist ein guter Mann, keine Frage, aber auch Ronaldo hat schon einen Elfmeter verschossen.
Frau Präsidentin! Im Zusammenhang mit den Diskussionen rund um das Agrarpa ket der Bundesregierung sowie dem Volksbegehren Arten schutz in Baden-Württemberg wurde deutlich, dass die Land wirtschaft mit Blick auf die Themen Tier-, Natur- und Um weltschutz teilweise in ein schlechtes Licht gerückt wurde und dass Landwirtinnen und Landwirte sich und ihre Arbeit nicht mehr wertgeschätzt fühlten. Diesem negativen Eindruck gilt es entgegenzuwirken.
Die am 30. April 2020 gestartete Kampagne „Wir versorgen unser Land“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Ver braucherschutz wurde ins Leben gerufen, um gezielt jene Menschen hervorzuheben, die täglich für unsere vielfältigen Lebensmittel sorgen und damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
Gerade vor dem Hintergrund der Coronapandemie gewinnt dies noch zusätzlich an Bedeutung, da Fragen der Versor gungssicherheit mit Lebensmitteln in den Vordergrund rücken.
Fragen: Durch welche Maßnahmen soll die Kampagne dazu beitragen, die Wertschätzung für die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land zu erhöhen?
Welche Akteure sind an der Umsetzung der Kampagne betei ligt? Wie können sich diese im Einzelnen einbringen?
Werden alle Bereiche der Landwirtschaft, insbesondere auch konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie die Ernährungswirtschaft insgesamt einbezogen?
Wie soll eine mögliche breite Streuung der Initiative erreicht werden? Für diesen Fall habe ich nachher noch eine Zusatz frage.
Danke schön.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen! Manchmal ist es viel leicht ganz gut, wenn man in Bildern spricht. So will ich mei ne heutigen Ausführungen zur Plenardebatte über den Haus halt mit der Frage beginnen, warum der von 1954 bis 1955 er baute Fernsehturm von Stuttgart noch nicht umgefallen ist.
Damals hat es in der Nachbarschaft Menschen gegeben, die dies befürchteten; manche sollen sogar ihre Grundstücke ver kauft haben. Es wird das Bonmot erzählt, die Frau des Archi tekten Fritz Leonhardt solle ihrem Mann morgens immer nach einem Blick aus dem Fenster zugerufen haben: Der Turm steht noch!
Der Stuttgarter Fernsehturm ist nicht umgefallen, und er wird auch nicht umfallen. Warum ist das so? Weil er auf einem ganz besonders konstruierten Fundament ruht. Dieses Fundament ist nicht sichtbar, und doch ist es tragend notwendig für das Wahrzeichen der Stadt Stuttgart.
So ähnlich verhält es sich mit unserem Rechtssystem. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn die Menschen sich auf die Funktionsfähigkeit des Justizwesens verlassen können und Vertrauen in dieses haben. Dies setzt voraus, dass die Akteu re das Rechtssystem aus innerer Überzeugung mittragen. Grund lage hierfür wiederum ist das Grundgesetz, dessen 70. Ge burtstag wir in diesem Jahr gefeiert haben. Wir Deutschen sind mehrheitlich stolz auf dieses Grundgesetz und werden von vielen Menschen auf der ganzen Welt um dieses Gesetz be neidet.
Über Justiz zu reden ist mühsamer als beispielsweise über die Polizei, über Schulen oder Sozialsysteme. Wir setzen nämlich die Funktionsfähigkeit der Justiz schlichtweg voraus und machen uns viel zu wenig Gedanken, worum es eigentlich geht und wie das System innerlich zusammenhängt. In den Fokus der Öffentlichkeit gelangen meist nur die hauptberuflichen Damen und Herren Richter und Staatsanwälte und natürlich, besonders prominent, der oder die Täter oder der oder die Kläger bzw. die Beklagten.
Ich möchte deshalb gleich zu Beginn meiner Ausführungen all jenen im Justizbereich besonders danken – allen anderen danke ich natürlich auch, aber diesen danke ich besonders –, die für dieses Funktionieren eminent wichtig sind, jedoch nicht so sehr im Rampenlicht stehen. Dabei denke ich z. B. an
Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen, Notare, Bewährungs helferinnen, Schöffen und die Beschäftigten im Justizvollzug und im Justizsozialdienst. Sie alle gemeinsam bilden das Fun dament dieses Rechtsstaats.
Das Ziel, diesen Bereich zu stärken, stand für die CDU von vornherein fest, als wir 2016 wieder Regierungsverantwor tung mit übernommen haben. Die Bilanz kann sich sehen las sen: Zusammen mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 werden wir seit Beginn der Wahlperiode über 1 000 neue Stellen für die Justiz geschaffen haben.
Ideal ist das in der Justiz eingerichtete Personalbedarfsberech nungssystem PEBB§Y, wenn es die 100 % erfüllt. Ein Schwer punkt dieser Anstrengungen lag deshalb in der Schaffung neu er Richterstellen, die dringend notwendig waren, um einen Verfahrensstau zu bewältigen.
Weiter haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Zahl der Stel len in den Justizvollzugs- und Fachdiensten angemessen er höht wird. Hier werden 175 Neustellen geschaffen und zusätz liche Sachmittel für Sicherheitstechnik und Resozialisierungs projekte bereitgestellt.
Seit 2016 wurden somit über 400 neue Stellen im Justizbe reich geschaffen; hinzu kommen 1 000 Stellenhebungen im mittleren Dienst und über 600 Entfristungen im Unterstüt zungsbereich. – Diese Liste könnte ich nahezu beliebig fort setzen.
All diese Maßnahmen dienen zum einen der Personalsiche rung und Personalgewinnung, sollen zum anderen jedoch auch deutlich machen, wie wichtig es den Regierungsfraktionen ist, den Justizbereich verstärkt in den Blick zu nehmen – insbe sondere auch, um den dort tätigen Menschen die ihnen gebüh rende Wertschätzung entgegenzubringen.
Einige weitere Maßnahmen möchte ich explizit ansprechen. Zu nennen wäre etwa der Ausbau der Häuser des Jugend rechts, die Förderung von Maßnahmen zur Wiedereingliede rung von Strafgefangenen, die Einrichtung eines Opferbeauf tragten nebst zentraler Anlaufstelle oder die Förderung eines Projekts zur webbasierten Vermittlung in der professionellen Grundlagenforschung zur Entwicklung einer gemeinsamen Sprache im Kinderschutz, zudem die Erarbeitung einer Kon zeption und Entwicklung des elektronischen Aktenaustauschs zwischen Justiz und Polizei oder auch die Förderung des Fo to- und Informationsprojekts „Absitzen in Freiburg“.
Zu diesen Maßnahmen verweise ich auf die Anträge der Re gierungsfraktionen im Finanzausschuss, denen in der Sitzung des Finanzausschusses vollumfänglich zugestimmt wurde.
Bei den vielen Besuchen in Vollzugsanstalten in den letzten Jahren haben wir uns davon überzeugen können, welche enor men Anstrengungen notwendig sind, um mit den Herausfor derungen im Justizvollzug fertig zu werden. Diese reichen von dem Anstieg der Zahlen psychisch auffälliger Inhaftierter bis
zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Sprachen und Men talitäten sowie körperlichen und geistigen Voraussetzungen.
Dafür, diese Aufgaben noch besser zu bewältigen, können die geschilderten Maßnahmen zumindest einen nennenswerten Beitrag leisten. Hierfür danke ich den Mitgliedern meiner Fraktion, meinem Arbeitskreis, dem Strafvollzugsbeauftrag ten unserer Fraktion Jimmy Zimmermann
ja, Jimmy, man darf das auch mal sagen –, aber auch unse rem Koalitionspartner, den wir in diesem Ziel an unserer Sei te wissen, im Besonderen dem Arbeitskreisvorsitzenden Jür gen Filius, der im Detail beschrieben hat, was alles gemacht wurde. Herzlichen Dank dafür!
Ein besonderer Dank gilt abschließend natürlich unserem Mi nister Guido Wolf, der sich diesem tragfähigen Fundament, von dem ich eingangs sprach, in besonderem Maß verpflich tet fühlt und auch entsprechend handelt. Lassen Sie mich da zu einen ganz kleinen Bericht geben:
Ich war am vergangenen Sonntag bei einem Frühstück in Schwäbisch Hall. In Schwäbisch Hall gibt es eine Justizvoll zugsanstalt. Ein Beirat, ein pensionierter Apotheker, ist auf mich zugekommen und hat gesagt: Stellen Sie sich vor, bei einer Feier in der JVA hat der Anstaltsleiter kürzlich als Ers tes darauf hingewiesen, dass sie froh sind, dass die Justiz in der Politik wieder eine größere Rolle spielt.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen! Die Ereig nisse von Halle haben uns wieder bewusst gemacht, wie ver letzlich unsere Gesellschaft letztendlich ist und wie wenig es tatsächlich gelingt, einzelne Personen vor einem solchen Ver brechen zu bewahren. Dieser Anschlag ist ein widerwärtiger Angriff auf unser aller Zusammenleben, in dessen Mitte die jüdische Gemeinschaft seit vielen Jahrhunderten einen gro ßen Beitrag leistet. Nur eine Tür verhinderte, dass wir heute nicht über ein noch schlimmeres Verbrechen reden müssen.
Gegen eine solche Attacke auf die Minderheiten in unserem Land und damit auch auf unsere Gesellschaft müssen diejeni gen, die Wert auf ein offenes und freies Leben legen, zusam menstehen. Klar muss jedoch auch sein: Wenn wir alle Plät ze mit den höchstmöglichen Sicherheitsvorkehrungen ausstat ten, an die man in diesem Zusammenhang denken kann, mag das beruhigend wirken; dennoch werden dadurch nicht alle Taten verhindert werden können. Trotz der Notwendigkeit ent sprechender Sicherheitsvorkehrungen müssen wir uns doch auch die Frage stellen: Wie weit soll das eigentlich gehen? Moscheen, Kirchen, Kindergärten, Schulen, Gerichte, Parla mente, Rathäuser, Notariate, Bahnhöfe – fast an allen solchen Orten hat es bereits schwere Verbrechen gegeben. Synagogen sind besonders gefährdet.
In Halle war es wohl so, dass ein zu einem Verbrechen berei ter Mensch, als er merkte, dass ihm das geplante Blutbad nicht gelingen würde, andere ihm zufällig begegnende Personen kaltblütig ermordete. Es wird auch zukünftig nicht möglich sein, Menschen herauszufiltern, die als Einzeltäter, ohne ent sprechende vorbereitende Kommunikation mit anderen, zu dem Schluss kommen, andere Menschen – aus welchen Mo tiven auch immer – umzubringen. Auch hier kann eine Ge sellschaft nur das leisten, was leistbar ist.
Aber als Staat können wir leisten. Wir können nämlich über all da, wo Menschen sich auffällig verhalten, etwas genauer hinschauen. Wo werden Konstruktionspläne heruntergeladen? In welchen Foren radikalisieren sich Menschen? In welch auf fälliger Weise kleidet sich möglicherweise ein Mensch? Trägt er gegebenenfalls Tattoos mit Symbolen, die auf eine entspre chende Geisteshaltung schließen lassen? Welche Musikver anstaltungen, wie sie besonders im Ausland stattfinden, be sucht jemand, um dort auszuleben, was in Deutschland ver boten ist? Auf welche szenetypischen Sprachmuster müssen wir achten?
Um alle Möglichkeiten zu nutzen, die der Staat hat, um Men schen mit einer solchen Gesinnung unter die Lupe zu nehmen, bedarf es einer erheblichen Ausweitung der personellen Res sourcen, und es bedarf auch einer Ausweitung entsprechen der Möglichkeiten. Diese Ressourcen muss ein Staat zur Ver fügung stellen, wenn er spürt, dass dies notwendig ist, weil sich Verbrechen dieser Art häufen.
Aber es gibt einen weiteren Zusammenhang, auf den ich hin weisen möchte: Wir werden den Eindruck nicht los, dass es einen Zusammenhang geben könnte zwischen Tätern, die sich zu schweren, politisch motivierten Straftaten hinreißen las sen, und dem ihnen innewohnenden Gefühl, dass es Teile der Bevölkerung, vielleicht auch eine gewisse Partei, gibt, die die se Ansichten mittragen und ein solches Verhalten möglicher weise im Stillen gutheißen.
Die Grenzen dessen, was sagbar ist, haben sich verschoben. Ich schließe nicht aus, dass Äußerungen wie die von Herrn Brandner – der Kollege Sckerl hat sie gerade schon beschrie ben – schlichtweg mithelfen, Täter tatgeneigt zu machen. Wir erinnern uns auch an die Aussage oder den Hinweis von Herrn Gauland, der sagte: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogel schiss in über tausendjähriger erfolgreicher deutscher Ge schichte.“ Wenn das nicht zu einem Klima der Gewaltbereit schaft beiträgt,
dann weiß ich nicht, was man noch sagen muss.
Das heißt – Herr Kollege – mit anderen Worten: Sechs Milli onen industriell vernichtete Juden sind nach Ansicht dieses Herrn keiner Rede mehr wert.
Anders habe ich es nicht verstanden.
Ein einsamer Wolf könnte sich durch das Bekenntnis Björn Höckes auf dem Kyffhäuser-Treffen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018, als er sich bei der Wahl zwischen Schaf und Wolf für den Wolf entschied, ebenso ermutigt fühlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, derartige Äußerungen ver giften
das politische Klima auf unerträgliche Art und Weise.
Wir alle haben die Pflicht, dagegenzuhalten, wo uns dies mög lich ist. Das gilt auch für uns hier im Landtag.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen! Herr Kollege Lede Abal, wahrscheinlich meinten Sie eingangs nicht „Grüne und SPD“, sondern „Grüne und CDU“.
Dies nur noch einmal zur Klarstellung.
Wir unterhalten uns heute über das Landtagswahlgesetz von Baden-Württemberg. Es geht nicht um eine Änderung des Wahlsystems. Worum geht es dann? Die Landesverfassung verlangt, dass die Wahl zum Landtag dem Grundsatz folgt: „allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim“. Heute geht es lediglich um das „gleich“. „Gleich“ meint, dass jede Stim me das gleiche Gewicht hat, egal, ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position innehat oder gerade ar beitslos ist, ob jemand dick oder dünn, Rentner oder Auszu bildender ist.
Dieser Grundsatz der Gleichheit des Zählwerts gilt auch im Hinblick auf die Größe der Wahlkreise. Die annähernd glei che Wahlkreisgröße hat für das verfassungsrechtliche Gebot der Wahlrechtsgleichheit besondere Bedeutung. Nur dann ha ben Parteien bzw. ihre Wahlkreisbewerber in den Wahlkrei
sen annähernd gleiche Erfolgschancen – und um dieses The ma geht es heute.
Wann sieht die Verfassungsgerichtsbarkeit die ungefähr glei chen Erfolgschancen als verletzt und demnach als nicht mehr hinnehmbar an? Kleiner Exkurs: Baden-Württemberg hat ca. 7,75 Millionen Wahlberechtigte. Die Anzahl der Wahlkreise ist festgelegt und beträgt 70.
Das bedeutet, der durchschnittliche Wahlkreis hat ca. 110 000 Wahlberechtigte. Die gerade noch zulässige Grenze liegt bei einer Abweichung von plus/minus 25 %. Bezogen auf das Wahljahr 2016 – also das Jahr der letzten Landtagswahl – lag kein Wahlkreis unmittelbar an dieser Grenze. Allerdings gab es im Wahlkreis Freudenstadt eine Abweichung nach unten von 21,24 %, im Wahlkreis Tübingen hingegen eine Abwei chung nach oben von bereits 22,46 %.
Die Prognose für Freudenstadt lässt die Annahme zu, dass der Abweichungswert 2021 nicht minus 25 % erreichen wird. So mit besteht dort kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Anders liegt es allerdings beim Wahlkreis Tübingen. Dort steigt die Einwohnerzahl, und es droht eine Überschreitung des gerade noch tolerierbaren Wertes von plus 25 %. Deshalb ist eine Ver kleinerung des Wahlkreises Tübingen unumgänglich. Eine Un tätigkeit birgt nicht zu verantwortende Risiken. Aber: Wie ma chen?
Nach einem Abwägungsprozess, der viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigte – wirtschaftliche, kulturelle, histori sche –, haben sich die Regierungsfraktionen für die Variante entschlossen, die beiden zum Wahlkreis Tübingen gehören den Gemeinden Hirrlingen und Starzach dem Wahlkreis Ba lingen zuzuordnen. Diese Maßnahme verdeckt jedoch nicht die Tatsache, dass bei der Landtagswahl 2016 weitere 15 Wahlkreise – immerhin mehr als 20 % – um plus/minus 15 % bis plus/minus 21,24 % von der durchschnittlichen Größe ab wichen. Es wird deshalb zu überlegen sein, ob es nicht in Zu kunft angeraten ist, sich mit diesem Thema etwas breiter zu beschäftigen.
Nicht unerwähnt bleiben soll – das hat der Kollege Lede Abal bereits ausgeführt –, dass wir jetzt festschreiben, was eigent lich selbstverständlich ist, aber in anderen Wahlgesetzen – Bund und Europa – ausdrücklich geschrieben steht, nämlich dass man natürlich nur ein Mal pro Wahl und auch nur höchst persönlich wählen darf. Prophylaktisch wird eingebaut, was in anderen Gesetzen auch schon aufgeführt ist: dass Mitglie der der Wahlorgane bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ihr Ge sicht nicht verhüllen dürfen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, verehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen! Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, die heutige Aktuelle Debatte „Pa ralleljustiz – eine Herausforderung für den Rechtsstaat in Ba den-Württemberg?“ hat keinen aktuellen strafrechtlichen An lass. Daran ändert auch eine Überschrift in der „Bild“-Zeitung von gestern nichts, die lautet „Scharia-Schande in unserem Land!“, wobei der Ausgangspunkt gewesen sein soll, dass ein 18-jähriger Afghane seine Schwester an einer S-Bahn-Stati on in Stuttgart mit einem Baseballschläger attackierte, weil die Familie mit deren Partnerwahl nicht einverstanden sein soll.
Aktuell ist die Veröffentlichung der Studie von Professor Dr. Rohe, Universität Erlangen-Nürnberg, die sich mit dem straf rechtlichen Komplex einer Paralleljustiz in Baden-Württem berg beschäftigt. So sieht kluges Vorbauen aus. Justizminis ter Wolf hat diese Studie aktuell vorgestellt.
Was versteht man unter Paralleljustiz? Paralleljustiz ist eine Form der Konfliktlösung und der Beilegung von Streitigkei ten oder Straftaten, die nach deutschem Recht rechtlich rele vante Tatbestände darstellen. Die Schlichtung jedoch bewegt sich außerhalb der deutschen Rechtsordnung und außerhalb von demokratischen Statuten.
Lassen Sie mich einige Beispiele nennen: die organisierte Kri minalität, Rockerbanden, Menschen, die sich aggressiv des öffentlichen Raums bemächtigen, Hooligans, Ultras, aber ge gebenenfalls auch türkische Hochzeitsgesellschaften oder an dere Gruppen, die ganze Innenstädte mit ihren Fahrzeugen lahmlegen, oder möglicherweise Hochzeitsgesellschaften, die sich auf der Autobahn danebenbenehmen.
Dies ist eher ein Problem von Großstädten, jedoch nicht aus schließlich. Auffällig sei, so die Studie, dass nicht nur das ein zelne Opfer unter Druck geraten kann, sondern auch die Fa milien der Opfer, etwa aufgrund der Forderung, nicht bei der Polizei auszusagen.
Die Studie hat festgestellt, dass das Phänomen Paralleljustiz nicht im Zusammenhang mit Religion oder Ethnie steht, son dern milieuspezifisch ist. Solche Milieus entstehen oft in Großfamilien, die isoliert leben, selbst unter einem enormen sozialen Druck stehen, einen starren Wertekomplex haben und sich einem alternativen Normengeflecht verpflichtet fühlen. Es gibt wohl auch einen Zusammenhang zwischen Parallel justiz und Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Wer sich dem zu entziehen versucht, läuft Gefahr, im Internet regelrecht ver folgt zu werden.
Was kann man dagegen tun? Hilfreich wäre eine schnelle und effiziente Repression, also der unmittelbare Hinweis vonsei ten der liberalen, offenen Gesellschaft: Wir reagieren darauf; wir sind möglicherweise auch niederschwellig bereit, sofort zu reagieren; wir haben zwar ein freundliches Gesicht, aber auf der Nase lassen wir uns nicht herumtanzen.
Als hilfreich könnte sich auch eine entsprechende Vermögens abschöpfung darstellen. Seit wenigen Wochen gibt es eine Zentralstelle für Vermögensabschöpfung in Karlsruhe.
Ich nehme an, dass der Justizminister nachher dazu sprechen wird.
Aber es geht auch darum, den Opfern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen.
Mit Repression allein kommen wir aber nicht weiter. Präven tion ist notwendig. In welche Richtung müssen wir denken? Wir müssen Familienarbeit leisten, Schutzräume schaffen – auch für Männer –; wir müssen den Rechtsstaat erklären und transparent machen. Denn durch vermehrte Migration entste hen, so die Studie, neue Normenkonflikte. Die Botschaft muss lauten: Empathie ja, Klarheit ebenso; hier gilt unsere Werte ordnung und keine andere.
Paralleljustiz gibt es ansatzweise auch bei uns in Baden-Würt temberg – allerdings nicht in einem beunruhigenden Maß; das möchte ich ganz ausdrücklich feststellen. Ich selbst bin über zeugt, dass nicht nur die gute wirtschaftliche Situation dafür verantwortlich ist, dass hier eine Paralleljustiz nicht in dem Maß gedeihen kann wie möglicherweise anderswo, sondern
dass auch das konsequente Eintreten der CDU in Fragen der Sicherheitsstruktur in den letzten Jahrzehnten hierfür mitver antwortlich ist.
Für Alarmismus besteht kein Anlass, für Wegschauen jedoch ebenfalls nicht. Deshalb an dieser Stelle ein Dank an alle, die sich hier in besonderem Maß engagieren. Wir wollen eine of fene und liberale Gesellschaft. Schon deshalb müssen wir je ne, die damit nichts anfangen können, unmissverständlich da rauf hinweisen: Mit uns geht das nicht!
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Minister Wolf hat es deutlich gemacht: Das wird Ressourcen kosten. Helfen Sie mit, dass diese Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Kollege Klos, zu Ihnen möchte ich doch noch eine Be merkung zum Thema Parallelgesellschaft machen. Ich habe manchmal den Eindruck, Sie würden in einer solchen leben.
Sehr verehrte Frau Prä sidentin, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Die Tö tung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke hat uns alle betroffen gemacht. Seinen Angehörigen gilt un ser Mitgefühl. Diese abscheuliche, durch nichts zu rechtferti gende Tat verurteilen wir aufs Schärfste.
Wir sollten jedoch zunächst die Generalbundesanwaltschaft und das BKA ihre Arbeit machen lassen und uns mit Speku lationen und Äußerungen über die Motive des Täters zurück halten. Wir haben zwar ein Geständnis, aber jeder Jurist weiß: Die Unschuldsvermutung ist erst dann aufgehoben, wenn ei ne Tat rechtskräftig verurteilt ist. Ich möchte also deshalb le diglich darum bitten, nicht bereits jetzt sämtliche Schlüsse zu ziehen. Diese können wir erst dann ziehen, wenn alle Ermitt lungen abgeschlossen wurden.
Aber so, wie es aussieht, haben wir es tatsächlich mit einem Schläfer zu tun. Es ist ein Mensch, der über viele Jahre, so weit wir wissen, nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und plötzlich zuschlägt.
Diese abscheuliche Tat darf uns nicht den Blick dafür verstel len, dass wir unsere Zukunft nur mit Besonnenheit, Überblick und großer Sachkenntnis werden gestalten können.
Aus Sicht des Generalbundesanwalts spricht vieles dafür, dass der Ausgangspunkt für diesen Mord gewesen ist, dass ein ge waltgeneigter Mensch die Hemmschwelle zur Tatbegehung überschritten hat und Motive zugrunde lagen – der Kollege hat es schon beschrieben –, weil ein in Regierungsverantwor tung stehender Mensch gezeigt hat, wie unsere Gesellschaft mehrheitlich eingestellt ist, nämlich Menschen in Not zu hel fen.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere baden-württembergische Polizei und der baden-württembergische Verfassungsschutz
alles in ihrer Macht Stehende tun, um Vergleichbares hier zu verhindern. Im NSU-Untersuchungsausschuss haben wir ge sehen, dass auf unsere Behörden hier in Baden-Württemberg Verlass ist.
Aber solche Taten sind natürlich geeignet, um die Frage zu stellen: Haben wir tatsächlich genügend getan? Müssen wir unsere Polizei und unseren Verfassungsschutz nicht personell und sachlich stärken? Soweit ich das sehe, wird das hier auch getan.
Umgekehrt dürfte aber auch klar sein, dass es nicht in unse rer Macht stehen kann, zu verhindern, dass hasserfüllte Men schen irgendwann zur Waffe greifen.
Lediglich im orwellschen Überwachungsstaat wäre es mög lich, dass der Staat zu jeder Zeit an jedem Ort vertreten ist und genau weiß, was passiert. Wir sind uns doch alle darüber ei nig, dass wir das nicht wollen.
Hier haben wir es in ganz besonderer Weise mit einer soge nannten „Leaderless Resistance“ zu tun, das heißt, mit einem Widerstand gegen den Staat ohne eine starke Führungsstruk tur. Hier werden keine Bekennerbriefe ausgegeben. Das macht es unseren Behörden besonders schwer, der Vernetzung die ser politischen Gewalttaten auf die Spur zu kommen.
Das bedeutet aber auch, dass es nicht möglich sein wird, alle gefährdeten Personen tatsächlich zu schützen. Der Aufwand wäre von keinem Staat der Welt zu leisten. Darüber hinaus würde es das Leben vieler Amts- und Mandatsträger unerträg lich machen. Selbst wenn wir alle schützen würden, die ge fährdet sein könnten – das sind viele Tausende –, würden wir nicht verhindern können, dass sich Täter stellvertretende Op fer suchen.
Das heißt, wir müssen unsere Anstrengungen dort verstärken, wo der Nährboden entsteht. Wir müssen den Nährboden ent ziehen im Internet und in den sozialen Medien, wo Hetze be trieben wird, wo man sich feige hinter der Anonymität ver steckt und somit Internet und soziale Medien missbraucht.
Wir müssen schon bei den Kindern und Jugendlichen in un serem Land ansetzen und diese zu digitaler Zivilcourage be fähigen. Es muss klar sein: In den sozialen Medien und im In ternet muss aktiv moderiert werden, und das wird in BadenWürttemberg auch getan.
Noch unter der Landesregierung von Günther Oettinger wur de die Initiative „Kindermedienland“ initiiert. Es geht darum, dass wir mit engagierten Trägern – es wurde im vorherigen Debattenbeitrag zum Jugendlandtag beim Thema „Medien kompetenz von Kindern und Jugendlichen“ schon angespro chen; diesen Bereich müssen wir ausbauen – dafür sorgen müssen, dass Mediensicherheit und Medienkompetenz von den jungen Menschen in unserem Land erlernt wird.
Das von unserer Fraktion inszenierte Programm „Dem Rechts staat ein Gesicht geben“ soll Schülern im Gespräch mit Jus
tizpraktikern die Grundlagen von Rechtsstaat und Demokra tie näherbringen.
Die Landeszentrale für politische Bildung ist aktiv. Es gibt Beratungsstellen und Aussteigerprogramme. Die Programme und Angebote müssen stärker als bisher in einem Aufbruch für Demokratie gebündelt werden. Die Landeszentrale für po litische Bildung bereitet gerade die neue Auflage ihrer Grund rechtefibel für Schüler der vierten Klasse vor. Ich empfehle Ihnen: Besorgen Sie sich diese; sie ist bemerkenswert aufge macht.
Vor wenigen Tagen haben wir – wenige Schritte von hier, im Neuen Schloss – einen Vortrag des früheren Bundesverfas sungsrichters Professor Kirchhof über das 70-jährige Beste hen unseres Grundgesetzes gehört. Wir feiern den Umstand, dass sich die Menschen in unserem Land gegen ihren eigenen Staat wenden dürfen, wenn sie meinen, in einem ihrer Grund rechte verletzt zu sein.
Es kann doch aber nicht sein, dass wir gegen eine Person, die Hass, Wut und Zerstörung das Wort redet, das gesellschaftli che Klima vergiftet und unsere Gesellschaft unter dem Deck mantel der Meinungsfreiheit spaltet, indem sie sich sozialer Medien bedient, nicht wirksam eingreifen können. Hasskom mentare dürfen nicht ungestraft verbreitet werden.
Wir alle wissen: Das ist leichter gesagt als getan. Medienun ternehmen und die Strafverfolgungsbehörden sind gefordert. Großkonzerne aus Übersee müssen mithelfen, geltendes Recht durchzusetzen. Ich habe gerade eben gelesen, dass Frankreich ein Abkommen mit Facebook getroffen hat, damit die über bordenden Hasstiraden in Frankreich gestoppt werden. Wir erleben gerade, was in Frankreich los ist.
Das Internet hilft sicherlich mit, dass sich Menschen gegen seitig aufwiegeln und dann möglicherweise auch zur Tat schrei ten.
Ich könnte jetzt noch viel zu diesem Thema sagen, will mich aber – auch der Zeit wegen – beschränken. Eines ist klar: Wir müssen wachsam bleiben, wir müssen unsere wehrhafte De mokratie verteidigen, wir müssen dort einschreiten – und zwar auch jeder persönlich –, wo wir merken, dass etwas aus dem Ruder läuft.
Dann wird nämlich denjenigen, die gern dazu neigen, auch im Privaten mal über das Ziel hinauszuschießen, klargemacht: Die Gesellschaft duldet das nicht. Wenn wir das nicht tun, werden wir eines Tages der ganzen Hetze nicht mehr Herr werden.
Danke schön.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Der Kanzler der deutschen Einheit wie auch der europäischen Integration, über deren Zukunft die Menschen in elf Tagen entscheiden, hat ein mal gesagt: Ein Land mit Kindern ist ein Land mit Zukunft. Helmut Kohl hatte recht. Kinder bedürfen der Erziehung, der Bildung, und sie brauchen Möglichkeiten der individuellen Entfaltung. Hierüber dürfte in diesem Haus Konsens beste hen.
Über den Weg dorthin lässt sich aber trefflich streiten. Die Kollegin hat bereits angedeutet, dass der Antrag der SPD mög licherweise mit dem Wahldatum 26. Mai in Zusammenhang gebracht werden könnte. Lässt sich hören!
Man muss ja irgendetwas tun, um aus dem Stimmungstief he rauszukommen.
So wichtig direkte Demokratie, in der Volkes Stimme spricht, auch sein mag: Auch Volksbegehren dürfen dem Grundgesetz und unserer Landesverfassung nicht widersprechen.
Wer sollte das besser wissen als die beiden Vertrauensleute, die beiden Kollegen Stoch und Binder, beides Juristen?
Das Innenministerium hat, wie meine Fraktion findet – wobei man sich in bester Gesellschaft mit dem Ministerpräsidenten befindet –, den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens mit plausiblen, nachvollziehbaren und überzeugenden Gründen abgelehnt. Ausführungen über die Frage der Vereinbarkeit des Volksbegehrens mit dem Grundgesetz wie auch der Landes verfassung stehen dem Landtag nicht zu. Der Verfassungsge richtshof wird sich mit dieser Frage eingehend beschäftigen. Warten wir’s ab.
Eingehen möchte ich allerdings auch auf die politisch bedeut same Frage, ob der Haushaltsvorbehalt in Artikel 59 Absatz 3 Satz 3 der Landesverfassung greift. Dieser Satz lautet wie folgt:
Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staats haushaltsgesetz findet kein Volksbegehren statt.
Meines Erachtens ist das bereits bei erheblich finanzwirksa men Gesetzen wie dem von der SPD vorgeschlagenen zur Än derung des KiTa-Gesetzes der Fall.
Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber hat die alleinige Etat hoheit. Dies zu sichern ist Sinn und Zweck des Haushaltsvor behalts. Etwas anderes ergibt sich meines Erachtens übrigens auch nicht aus der Änderung der Landesverfassung im Jahr 2015.
Außerdem: Wer sagt uns eigentlich, dass die prognostizierten Kosten von 529 Millionen € tatsächlich zutreffend sind? Längst gibt es Berechnungen, die von einem viel größeren Betrag ausgehen. Beispielsweise ist auch von 780 Millionen € die Rede.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass weitere Kinder in die Betreuung kommen, was zusätzliche Kosten verursachen wird.
Stellen Sie sich einmal vor, wir haben nicht ein, sondern viel leicht zwei oder drei Volksbegehren mit diesen finanziellen Auswirkungen! Das käme einer Selbsterwürgung des Land tags gleich.
Darüber hinaus muss man auch fragen – wenn wir einmal die 529 Millionen € in den Raum stellen –: Wodurch werden die Kosten eigentlich ausgeglichen? Wem nehmen wir etwas weg,
um zu sagen: „Tut uns leid, wir brauchen – –“?
Ich habe meine Zweifel, ob wir da auf sehr viel Gegenliebe stoßen werden.
Im Übrigen sollte auch nichts in die Entscheidung des Innen ministeriums hineingeheimnisst werden. Dieses hat eine ver
fassungsrechtliche Prüfung auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen. Ich schlage vor: Ziehen wir den Dritten im Bunde zurate – das ist das Ge richt –, und warten wir die Entscheidung einfach ab.
Danke schön.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Der Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten werden in unserer zunehmend digitalisierten Welt immer wichtiger.
Noch nie war es leichter, Ton- und Bildaufnahmen zu fertigen und so menschliches Verhalten festzuhalten und nachvollzieh bar zu machen. Gerade wenn sich eine Person der Video- und Tonüberwachung nicht entziehen kann, ist ein besonders sen sibler Punkt erreicht.
Dies ist gerade in den Gefängnissen und in den Vorführberei chen der Gerichte der Fall. Dort geht es seit Jahren jedoch auch immer rauer zu. Verstärkte Neigung zu Gewalt und psy chischen Auffälligkeiten von Gefangenen und Schuldnern fal len auf.
Der Rechtsstaat hat nicht zuletzt auch als Arbeitgeber gegen über seinem Personal eine besondere Fürsorgepflicht. Ganz zu Recht fordern deshalb die Gerichtsvollzieher bereits seit Jahren eine Mithörfunktion für die mobilen Alarmgeräte. Ei ne übertriebene Hysterie ist hier fehl am Platz, den Rechten der Einzelnen geradezu abträglich. Dies zeigt die Diskussion über den vorliegenden Gesetzentwurf exemplarisch.
Die Opposition hält sich hier an jedem Strohhalm fest, um den klug austarierten Gesetzentwurf des Justizministeriums in ein schiefes Licht zu rücken. Vollkommen an den Haaren herbei gezogen ist der Vorwurf, Justizbedienstete liefen Gefahr, kri minalisiert zu werden. Selbst wenn die Anklageerhebung un ter Verstoß gegen Datenschutzpflichten erfolgen sollte, Schä digungsabsichten haben Staatsanwälte dabei sicherlich nicht.