Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sonstige A bis Z! Liebe AfD, ich verstehe es natürlich, dass man Menschen, die die Grundwerte unserer Demokratie ge fährden und bekämpfen, am liebsten wegsperren würde. Ich denke, das geht jedem aufrechten Demokraten so. Dieser Drang jedoch, Feinde der Demokratie wegzusperren und den Schlüssel wegzuwerfen, steigt ja auch mit jeder Tat.
Erst gestern konnten wir in Thüringen erleben, wie Antide mokraten versuchten, unser System mit faschistischen Mit teln zu bekämpfen, dem neu gewählten Ministerpräsidenten das Haus zu verwüsten, seine Familie und seine Kinder zu be drohen. Das sind die echten Feinde der Demokratie, und de ren Repräsentanten sitzen hier.
(Der Redner zeigt auf die von ihm aus linke Seite des Plenarsaals. – Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Aber dennoch muss ich diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es kann nicht sein, dass Menschen, deren Schuld nicht zweifels frei bewiesen ist, einfach inhaftiert werden. Wir leben in ei nem Rechtsstaat, und hier sollte gelten: ohne Verurteilung kei ne Inhaftierung – außer natürlich in den Fällen, in denen eine erhöhte Fluchtgefahr besteht. Aber über diese Fälle reden wir hier ja gar nicht.
Wir müssen andere Lösungen finden. Es gibt, wie wir gestern gesehen haben, bereits genug Extremisten. Also schlage ich vor, dass wir die Grenzen endlich schließen und nicht noch mehr von diesen Menschen in unser Land lassen
und die, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, und noch vie le mehr endlich außer Landes schaffen.
Unsere Polizei und der Verfassungsschutz sind schon ausge lastet genug, zumal der Verfassungsschutz mittlerweile ein In strument der linken und der politischen Szene geworden ist, um missliebige politische Parteien, Gruppierungen und Per sonen ins Visier zu nehmen. Da müssen wir aufpassen, dass nicht der Gedanke der Gulag-Inhaftierung, der in der linken und überhaupt in der sozialistischen Szene, ob braun, ob grün, ob rot, sehr stark vertreten ist, hier Widerhall findet.
Die Pläne, die Gedanken sind ja da; sie werden in diesem Par lament auch ausgelebt. Zuerst erfolgt der Ausschluss, dann er folgt die Psycho-Pathologisierung. Man wird für verrückt er klärt. Dann erfolgt die Kasernierung in entsprechenden Insti tutionen. Den Rest kennen wir. Herzlichen Glückwunsch, Herr Sckerl.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Wichtigste hat jetzt Herr Fiecht ner schon gesagt. Was mir auch an dem Entwurf der AfDFraktion nicht gefällt, ist, dass er zu kurz gesprungen ist. Das Entscheidende ist wirklich nicht die Haft. Was können wir da für eine Sicherheit erreichen? Man kann nicht ewig einsper ren. Da ist rechtsstaatlich die Barriere zu hoch. Wir müssen die Leute aus dem Verkehr ziehen, und das geschieht am si chersten durch die Ausreise bzw. dadurch, dass man sie erst gar nicht hereinlässt.
Ich habe jetzt erst wieder gelesen: 45 % der Leute, die hier ankommen – – Das ist eine BAMF-Information, nicht irgend wie aus der „Bild“-Zeitung oder so.
Was denn? Nein, gerade Ihnen muss ich das sagen, Herr Sckerl. Denn Sie haben am meisten Bedarf an solchen Infor mationen.
Erstens mal dürfen wir sie gar nicht hereinlassen. 45 % kom men ohne Ausweis an, haben aber alle ein Smartphone – nicht ein normales Handy, ein Smartphone.
Also: Wer ein Smartphone hat und keinen Ausweis, der darf von vornherein nicht hereinkommen. Das ist doch eine klare Sache. Da braucht man nicht noch rumzureden, er könnte ihn verloren haben. Die Leute verarschen uns doch, und wir schau en zu.
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Frau Prä sident, Ihnen stehen solche Bewertungen nicht zu! Halten Sie sich zurück!)
Das Zweite ist natürlich, dass wir sie ausweisen, wenn sie nur den geringsten Straftatbestand erfüllen. Wir müssen doch je de Menge Leute ausweisen, die gar nicht kriminell sind. Wenn wir schon ausweisen müssen, dann fangen wir doch bei de nen an, die kriminell sind. Wenn dann einer nur was geklaut hat, dann wird der auch früher ausgewiesen als jemand, der nichts geklaut hat, aber aus sonstigen Gründen ausgewiesen wird. Die Kriterien, nach denen man hier die Auswahl trifft, sind ja nebulös; nebulöser geht es gar nicht.
Also: Wenn einer hier ins Land gekommen ist und sich klei ner Kriminalität schuldig macht, dann muss er raus.
Gut. – „Haltet den Dieb!“, schreien hier die Linken. Die Einstellung, die Geis teshaltung – genau das, was ihr uns vorwerft, das macht ihr schon die ganze Zeit.
Wenn wir das machen, dann ist es eine reine Defensivmaß nahme. Leider haben wir noch nicht die staatliche Möglich keit dazu.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf soll die Be fugnis für den Präventivgewahrsam erweitert werden. Perso nen, die als gefährlich eingeschätzt werden, sollen bei Vorlie gen einer richterlichen Entscheidung bis zu drei Monate in Gewahrsam genommen werden können. In Extremfällen soll diese Entscheidung mehrfach wiederholbar sein.
Nun ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Geheimnis, dass Herr Minister Strobl und auch ich selbst grundsätzlich Befürworter einer maßvollen Erweiterung der bestehenden Regelungen zum Präventivgewahrsam sind.
In besonderen Einzelfällen, nämlich zur Abwehr einer kon kreten und erheblichen Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie etwa bei möglichen Terroranschlägen, könnte die Befug nis für einen verlängerten Präventivgewahrsam durchaus ei nen wertvollen Beitrag zu noch mehr Sicherheit in BadenWürttemberg leisten.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir ein solches Mittel nicht beliebig einsetzen, sondern nur innerhalb sehr – ich betone: sehr, sehr – enger Grenzen und auch nur als Ultima Ratio. Solche engen Grenzen kann ich im vorgelegten Gesetzentwurf beileibe nicht erkennen. Denn zum einen soll die Regelung nach der Gesetzesbegründung für Gefährder jed weder Art gelten, und für die Beurteilung, wann eine Person gefährlich ist, soll eine nicht abschließende Aufzählung von Regelbeispielen herangezogen werden. Das ist jedoch ange sichts des weitreichenden Eingriffs – wir sprechen hier schließ lich von Freiheitsentzug – viel zu weit gefasst. Denn konkret könnte es nach der vorliegenden Regelung so weit kommen, dass bereits eine Person – der Kollege hat es angesprochen – in Gewahrsam genommen wird, die Flugblätter mit sich führt, auf denen lediglich zu einer Straftat aufgefordert wird.
Eine Person in Gewahrsam zu nehmen ist keine Verkehrskon trolle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Eine Person ihrer Freiheit zu berauben, ihrer freien Entschei dung, wohin sie geht und wann sie dies tun möchte, bedeutet einen ganz massiven Eingriff in die Grundrechte dieser Per son. Das darf nur unter engsten Voraussetzungen gerechtfer tigt sein. Dafür haben wir ganz klare verfassungsrechtliche Vorgaben.
Zum anderen sieht der Gesetzentwurf eine pauschale Höchst dauer des Gewahrsams von drei Monaten vor. Weitere Verlän gerungen mit einer Höchstdauer von je drei Monaten sollen möglich sein. Jetzt sage ich mal: 90 Tage, das ist schon eine ziemlich lange Zeit, wenn man bedenkt, dass Jules Verne in nur 80 Tagen um die ganze Welt gereist ist.
Doch ich bin überzeugt, dass auch in solchen Fallkonstellati onen, in denen etwa Anhaltspunkte für einen Anschlag vor liegen, eine Ingewahrsamnahme der betroffenen Person für die Dauer von maximal vier Wochen ausreichend sein dürfte.