Protokoll der Sitzung vom 04.03.2020

Das ist ein Punkt, an dem wir uns unterhalten müssen, inwie weit tatsächlich Debatten mit so einem Verhalten einfach nur noch ins Lächerliche gezogen werden. Wenn ein Vorschlag vorliegt – zu dem kann man stehen, wie man will –, dann muss man sich auch mit dem Thema auseinandersetzen und darf nicht nur alles ins Lächerliche ziehen.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

Wir haben hier einen Gesetzentwurf vom 15. Oktober 2019 vorliegen, dessen Behandlung durch die Haushaltsberatungen etwas nach hinten geschoben worden ist.

(Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktions los])

Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat im Ergebnis ei gentlich schon diesen pathologischen Zustand des Gesetzent wurfs abgebildet. Lediglich die kommunalen Landesverbän de haben sich überhaupt zurückgemeldet. In der Stellungnah me haben sie darauf verwiesen, dass sie bereits alles zu die sem Gesetzentwurf bzw. zum Inhalt, nämlich der Abschaffung des Bildungszeitgesetzes, umfassend zu dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion im Herbst 2019 zurückgemeldet ha ben.

Also kann man davon ausgehen, dass das Thema durch ist. Der Gesetzentwurf der AfD enthält im Unterschied zu dem anderen Gesetzentwurf noch eine Übergangsfrist, allerdings eine Übergangsfrist mit dem Datum 1. Januar 2020. Daher hat er sich selbst überholt, und es wird auch klar, dass das Thema in der Plenardebatte zu diesem Gesetzentwurf durch ist.

Jetzt stellt sich die Frage, wie es denn mit dem Bildungszeit gesetz weitergeht. Das ist die Frage. Wir haben klare Positio nierungen: Kollege Fulst-Blei und die SPD waren zum The ma Bildungszeit schon immer klar positioniert,

(Abg. Gabi Rolland SPD: Klar!)

genau wie wir, die FDP/DVP, auch.

Die Einzigen, die zu diesem Gesetzentwurf nicht positioniert waren bzw. die sich immer mal um 180 Grad gedreht haben, das waren die Kolleginnen und Kollegen der CDU bzw. die Frau Wirtschaftsministerin.

Deswegen interessiert natürlich die Bürgerinnen und Bürger draußen schon, wie es jetzt mit dem Bildungszeitgesetz wei tergeht. Wir haben selbst einen Antrag dazu eingebracht, den Antrag Drucksache 16/7648, der Ende Februar beantwortet wurde. In der Stellungnahme hat die Landesregierung Folgen des deutlich gemacht, Frau Ministerin:

Die Landesregierung strebt an, das Bildungszeitgesetz nicht grundlegend zu ändern. Vielmehr sollen durch An passungen die positiven Auswirkungen des Gesetzes wei ter verstärkt werden. Dabei geht es vor allem um Verein fachungen und weniger bürokratischen Aufwand.

Wir machen uns auf die Suche, suchen einmal die positiven Auswirkungen. Denn wenn Sie sich das Management Sum mary konkret auf Seite 9 der Evaluation anschauen, heißt es – ich zitiere –:

Die Evaluation gibt... Hinweise, dass Geringqualifizier te mit dem Angebot eher nicht erreicht werden.

Das BZG BW kann aus Sicht der Wirtschaft bei der Be wältigung von Digitalisierungsanforderungen

die Debatte hatten wir gerade –

und des Fachkräftemangels nur einen geringen Beitrag leisten.

Wenn man sich diese Evaluierungsergebnisse anschaut, Frau Ministerin, muss man sich schon die Frage stellen: Warum geht man den Weg, den Sie, die CDU, jetzt gegangen sind? Frau Ministerin, Sie waren mal ganz anders positioniert, auch beim Thema „Anrechnung von betrieblicher Fortbildung“. Jetzt plötzlich kommt die 180-Grad-Wende. Da frage ich mich schon, wie es zu diesem Wechsel der Position kam. Wurde man von den Grünen überzeugt oder vielleicht von den Mit gliedern aus der eigenen Fraktion? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Denn für uns, Frau Ministerin, ist klar, dass nicht nur dieser Gesetzentwurf der AfD-Fraktion jetzt zur Unzeit kommt, son dern dass wir schon Ewigkeiten auf die Novelle und auf die Maßnahmen warten. In Ihren Nebenabreden ist von zwei Jah ren die Rede. Jetzt sind deutlich mehr als zwei Jahre – fast vier Jahre – vergangen, Frau Ministerin, und wir wissen noch immer nicht, wohin es gehen soll. Wir haben aus den Koali tionsfraktionen gehört, im ersten Halbjahr – das steht auch in der Stellungnahme zu unserem Antrag – möchte man die Re form, die Novellierung, die Weiterentwicklung – nennen Sie es, wie Sie wollen – vorlegen.

Aber, Frau Ministerin, so ganz kann ich Ihnen das noch nicht glauben. Denn bisher haben Sie bei allen Ankündigungen zu diesem Thema jedes Zeitdatum gerissen. Man hat sich jedes Mal etwas Neues überlegt, warum man doch nicht zu Potte gekommen ist. Wenn man zu Potte kommt, dann würde uns interessieren, wie es jetzt mit der betriebsbezogenen Fortbil dung ist, wie es mit der Anrechnung ist. Ich glaube, die Ar beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitge berinnen und Arbeitgeber haben ein Recht darauf, zu erfah ren, wohin der weitere Weg gehen soll.

Wir werden das Ganze kritisch begleiten, wie wir es bisher auch gemacht haben, aber wir werden es sachlich tun in einer Debatte, die auch eines Gesetzes – egal, ob man es gut oder schlecht findet – würdig ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Nun darf ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut geben.

(Abg. Anton Baron AfD: Bei der Landesbauordnung hat es auch ewig lang gedauert!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist nicht lange her, da hatten wir einen Gesetzentwurf der FDP/DVP-Frakti on behandelt, der ebenfalls die Abschaffung des Bildungszeit gesetzes vorgesehen hat. Wir haben damals breit und ausgie big darüber diskutiert. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kol legen von der AfD, möchte ich jetzt auch nur auf die wich tigsten Punkte dieser Debatte eingehen.

Lieber Herr Schweickert, Sie haben von Zeitplanungen ge sprochen. Es war lediglich festgelegt, dass nach zwei Jahren die Evaluation durchgeführt wird. Die Evaluation haben wir durchgeführt. Im März letzten Jahres haben wir den Evalua tionsbericht öffentlich gemacht, und wir haben jetzt in diesen Monaten intern und natürlich auch im Gespräch mit den un terschiedlichen Interessenvertretern und den Akteuren, die von dem Bildungszeitgesetz betroffen sind, diskutiert. Wir haben die Evaluation auch aufgearbeitet. Diese aufgewendete Zeit war notwendig, um eben auch sorgfältig zu agieren. Das ist mir wichtig; denn Qualität ist ein hohes Gut und für die Lan desregierung ganz wichtig.

Der Abbau überflüssiger Bürokratie ist ein Punkt, der der Lan desregierung, aber auch mir persönlich ein wichtiges Anlie gen ist. Ich leiste in vielen Bereichen als Wirtschaftsministe rin auch einen Beitrag; so wollen wir das auch beim Bildungs zeitgesetz tun.

Die Empfehlungen des Normenkontrollrats zum Bildungszeit gesetz haben Sie ebenfalls zur Kenntnis genommen. Dabei wird Ihnen nicht entgangen sein, dass auch der Normenkont rollrat keineswegs eine Abschaffung des Gesetzes vorschlägt. Nicht umsonst spricht auch das evaluierende Institut in seinen Empfehlungen von einzelnen Anpassungen des Gesetzes, aber an keiner Stelle von einer Abschaffung.

Wir haben uns eingehend mit den Ergebnissen der Evaluati on und den Argumenten von allen beteiligten Seiten ausein andergesetzt. Auf dieser Basis sind wir zu dem Entschluss ge kommen, dass alle drei vom Gesetz umfassten Bereiche – die berufliche Weiterbildung, die politische Weiterbildung und die Qualifikation zum Ehrenamt – ihre Berechtigung haben und erhalten bleiben sollten.

Frau Wolle, Sie hatten von Maßnahmen gesprochen. Wir ha ben in Baden-Württemberg bisher lediglich eine Trägeraner kennung.

(Abg. Carola Wolle AfD: Das ist das Problem!)

Ich weiß nicht: Diese Maßnahmen müssen aus einem ande ren Bundesland gewesen sein. Bei uns entscheiden dann die Betriebe, ob es eine betriebliche, eine politische oder eine eh renamtliche Weiterbildung ist, und sie entscheiden auch dar über, ob sie diese Maßnahmen akzeptieren. Das muss offen sichtlich aus einem anderen Bundesland gewesen sein.

(Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD: Nein! – Abg. Caro la Wolle AfD: Nein, nein, nein! Das können wir dann im Ausschuss besprechen!)

Das können wir dann im Ausschuss ausführlich besprechen. Aber Fakt ist, dass es bei uns keine Maßnahmenanerkennung gibt,

(Abg. Carola Wolle AfD: Das ist das Problem!)

dass es da Abwägungsmöglichkeiten bei den Einzelnen, die hier einbezogen sind, gibt.

Mit einer Novellierung des Bildungszeitgesetzes wollen wir Vereinfachungen umsetzen und vor allem auch bürokratische Entlastungen erreichen.

Zum Zeitraster, Herr Schweickert: Ein erster Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Abstimmung mit den berührten Ressorts. Es geht um die bestmögliche Lösung unter Berück sichtigung aller Interessen, die Verringerung von vermeidba ren Belastungen für die Unternehmen in unserem Land wie auch für die Bildungszeitnehmenden. In diesem Sinn arbeiten wir daran. Ich freue mich dann über die ausführliche Debat te, auch hier im Plenum und im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Stoch SPD: Das war es schon?)

Meine Damen und Her ren, gibt es weitere Wortmeldungen?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Natürlich nicht!)

Dann schlage ich vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksa che 16/7045 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirt schaft, Arbeit und Wohnungsbau überweisen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist das so beschlossen.

Wir können Punkt 3 der Tagesordnung abschließen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung (Gesetz zur Änderung des Schul gesetzes für Baden-Württemberg) – Drucksache 16/7463

Hierzu hat das Präsidium ebenfalls für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion vor gesehen.

Zuerst spricht Herr Abg. Dr. Kern für die FDP/DVP.