Dieser Landtag täte mehr als gut daran, hier einen entspre chenden Dringlichen Antrag zu beschließen, darüber zu de battieren und dann eine entsprechende Empfehlung – wenn der Landtag es kann – oder einen Beschluss zu fassen, damit ab sofort der Schulbetrieb und der Kitabetrieb eingestellt wer den.
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Nein, nein! Das ist ein Dringlicher Antrag! Da steht in der Geschäftsordnung keine Beschränkung dahin gehend drin, wer ihn stellen kann!)
und nicht Sie. – Ich würde sagen, Sie lesen sich den Paragra fen jetzt einmal von vorn bis hinten durch und besprechen sich dann mit dem Juristischen Dienst der Landtagsverwaltung.
(Abg. Reinhold Gall SPD zu Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Sie lesen gar nichts vor! – Abg. Rainer Hinderer SPD zu Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Kasper! – Gegenruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Wie bit te? Was? Haben Sie das gehört? – Unruhe)
Herr Abg. Dr. Fiechtner, ich höre vieles, auch von Ihnen, und ich würde sagen: Treiben Sie es einmal nicht auf die Spitze.
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Ich wur de hier als „Arschloch“ tituliert! – Gegenruf des Abg. Rainer Hinderer SPD: Unfug! – Abgeordnete der SPD schütteln den Kopf. – Unruhe)
Nein, Herr Dr. Fiechtner, das ist nicht gesagt worden. Ich habe das ausnahmsweise einmal richtig gehört.
Ich rufe Punkt 2 – – Ich bitte gerade die Fraktion der CDU, mir nicht den Rücken zuzudrehen, sondern mir zuzuhören.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für Baden-Würt temberg – Drucksache 16/7696
Hierzu hat das Präsidium folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ihnen liegt unser Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes vor. Aber zunächst einmal möchte ich mit einigen Informationen in das Thema einführen.
Am 7. September 2017 fand hier im Haus, unten im Saal, ei ne denkwürdige Pressekonferenz statt. Der Landesnatur schutzverband, der NABU, der BUND berichteten über ihre Untersuchungen von 24 Genehmigungsverfahren für Wind kraftanlagen. Es gab viele Konflikte vor Ort wegen Mängeln bei Naturschutzgutachten.
Diese Mängel waren politisch und ökonomisch offensichtlich gewollt; denn es gab eine Genehmigungswelle im November und Dezember 2016 aufgrund der Einführung des neuen EEG zum 1. Januar 2017.
Keines der Gutachten erfüllte alle Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt auch nur annähernd, sondern maximal zu 56 %. Das schlechteste umfasste gerade einmal 26 % der Kriterien. Damit sei die wesentliche Grundlage für die Genehmigungen bestenfalls mangelhaft, empörte sich Dr. Brigitte Dahlenben der, Vorsitzende des BUND in Baden-Württemberg.
Ein anderes Datum war dagegen ein Festtag für die Natur, für Mensch, Wald und die Heimat. Am 19. Dezember letzten Jah res verkündete der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Rodungs- und Baustopp für die geplanten zwölf Windkraft großanlagen auf der Länge und dem Ettenberg.
Der Betreiber selbst schreibt von „Schwachwindanlagen“, die dort hätten gebaut werden sollen. – Ein Hinweis auf die Wind verhältnisse in ganz Baden-Württemberg?
In einem der größten unzerschnittenen Waldgebiete im Land, ohne durchkreuzendes Straßennetz, hätten bis zu 13 ha Wald für Windkraft geopfert werden sollen.
Sie haben mit einer unglaublichen Ausdauer und Opferbereit schaft für Natur und Wald, für unsere Heimat, gekämpft.
Liebe Kollegen von der CDU und der FDP/DVP, sitzen Sie noch ruhig, oder wird es Ihnen langsam mulmig?
Denn was wir Ihnen heute präsentieren, ist nichts anderes als die 1:1-Kopie eines Gesetzentwurfs, den Ihre Landtagskolle gen in Thüringen am 31. Januar dieses Jahres in den Thürin ger Landtag eingebracht haben.
Denn was CDU und FDP in Thüringen für sachlich richtig halten, kann im Wald in Baden-Württemberg nicht falsch sein.