Protokoll der Sitzung vom 12.03.2020

(Widerspruch bei der AfD – Abg. Dr. Heiner Merz AfD: Hallo! – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktions los]: Ich habe einen Geschäftsordnungsantrag!)

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt jetzt abschließen.

(Abg. Dr. Heiner Merz AfD: Ich habe noch eine Mi nute, Frau Präsidentin!)

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7779

(Abg. Udo Stein AfD: Das war eine Wortmeldung!)

zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu über weisen.

(Abg. Anton Baron AfD: Frau Präsidentin, unser Ab geordneter hat das Recht, seine Redezeit zu nutzen!)

Herr Abg. Dr. Fiechtner, Sie möchten noch reden.

(Widerspruch, u. a. Abg. Bernd Gögel AfD: Nicht Herr Dr. Fiechtner! – Abg. Reinhold Gall SPD: Herr Fiechtner setzt sich jetzt mal hin!)

Moment. Ich meinte Herrn Abg. Dr. Merz. Entschuldigung, das habe ich übersehen. Die AfD hat noch 56 Sekunden. Sie haben das Wort, Herr Abg. Dr. Fiechtner.

(Widerspruch – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos] steht weiterhin vor der Regierungsbank.)

Wenn sich Herr Abg. Dr. Fiechtner jetzt einmal hinsetzen würde und nicht so viel Unruhe hereinbringen würde, dann verspreche ich mich auch nicht.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos])

Herr Abg. Dr. Merz, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, Ihre Aussage, es handle sich um einen Aufruf zum Rechtsbruch, möchte ich von Ihnen bitte erklärt haben. In meinen Augen ist es keiner. Wir haben tatsächlich sogar das Recht, das höchstrichterliche Recht – – Das höchste Gericht in dieser Sache hat entschie den, dass eine Barzahlung statthaft ist.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Ha ser CDU: Aber nicht die Aufforderung!)

Ich möchte die Beitragsschuldner auffordern, bar bezahlen zu wollen.

Eigentlich wollte ich hier für die konstruktive und sehr freund liche Debatte bislang danken. Das Niveau war – bis auf gera de eben – endlich einmal so, wie es in diesem Parlament sein sollte, da die Grünen Corona haben.

(Abg. Gabi Rolland SPD: Bis Herr Dr. Fiechtner ge sprochen hat! – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Bis Herr Fiechtner gesprochen hat!)

Genau. – Da die Grünen Corona haben, fehlen die polemi schen und oft grenzwertigen Zwischenrufe.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Wir wollen keine Bewer tungen unserer Beiträge von Ihnen haben!)

Herr Abg. Dr. Merz, es ist völlig falsch, was Sie erzählen. Es ist völlig falsch, was Sie sagen. Ich muss mich dagegen verwahren, dass Sie den Zu stand einer Fraktion falsch beschreiben.

Das ist nicht der Fall.

Ihre Redezeit ist jetzt auch abgelaufen.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Ist jetzt beendet! Genau! So ist es!)

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schla ge nochmals vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7779 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Damit haben wir Tagesordnungspunkt 1 neu, der Tagesord nungspunkt 3 der ursprünglichen Tagesordnung entspricht, er ledigt.

Erklärung zu Protokoll

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gern hätte ich Ihnen meine Rede persönlich vorgetragen. Leider verwehrte mir das der von der Landtagsopposition in unserer Abwesen heit initiierte Beschluss, die Sitzung ohne meine Fraktion durchzuführen.

Nun, um was geht es bei dem Gesetz zum Dreiundzwanzigs ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag? Zum einen geht es um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 hinsichtlich der Freistellung für Zweit- bzw. Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag. Konkret bedeutet das: Menschen mit Zweitwohnungen müssen künftig nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag entrichten. Dagegen lässt sich sicher nichts einwenden, geht es hierbei doch auch darum, eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit für alle Bür gerinnen und Bürger herzustellen.

Um genau diese Beitragsgerechtigkeit gewährleisten zu kön nen, soll der Datenbestand aller beitragspflichtigen Bürgerin nen und Bürger durch die Einführung eines regelmäßigen Meldedatenabgleichs erfolgen. Dies ist nicht nur eine sinn volle Maßnahme, um den Bürokratieabbau voranzutreiben, sondern auch notwendig, um eine grundlegende Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortlaufend zu sichern. Ich möchte dabei betonen, dass wir dies auch aus datenschutz rechtlicher Sicht für ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel halten.

Darüber hinaus – diesen Punkt möchte ich besonders betonen – hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt. Diese Entscheidung war ein wichtiges und richtiges Signal für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Diese höchstrichterliche Entschei dung bestärkt auch unser Bekenntnis zum öffentlich-rechtli chen Rundfunk und unterstreicht nicht zuletzt die unbestritte ne Bedeutung einer unabhängigen und freien Berichterstat tung für die Demokratie.

Die Karlsruher Richter haben zudem klargestellt, dass ange sichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote die Bedeu tung der Öffentlich-Rechtlichen auch in Zeiten der Digitali sierung nicht abnimmt; ganz im Gegenteil: Ihr Angebot im In ternet wächst, und es muss sich mit den Ansprüchen der Bei tragszahlerinnen und -zahler weiterentwickeln. Die Verfüg barkeit von Nachrichten, Dokumentationen, Filmen oder Se rien in Onlinemediatheken, um diese, ob zu Hause oder un terwegs, jederzeit auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop abrufen zu können, wird gerade von der jüngeren Generation – zu Recht – erwartet und dementsprechend auch gern genutzt.

Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss noch einmal die Notwendigkeit und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unterstreichen. Eine unabhängige Bericht erstattung mit hohen Qualitätsansprüchen und journalistischer Sorgfalt, die die Meinungsvielfalt in unserem Land widerspie gelt, brauchen wir mehr denn je.

Vielen Dank.

Ich komme jetzt zu Tages ordnungspunkt 2.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Ge schäftsordnungsantrag!)

Ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön.

(Abg. Raimund Haser CDU zu Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Wie kann man sich selbst so demontieren? Unglaublich!)

Ich frage mich, ob überhaupt noch ein rechtsprechendes Präsidium hier an wesend ist.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Wann kommt eigentlich Ihr Friseur wieder?)

Frau Präsident, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Nach § 57 der Geschäftsordnung stelle ich den Antrag, dass der Landtag über einen Dringlichen Antrag eine dringliche Debatte beschließen möge.

Ich möchte aufgreifen, was Kollege Gedeon vorgetragen hat. Es kann nicht sein, dass sich eine Fraktion zurückzieht – aus verständlichen medizinischen Gründen, um eine etwaige In fektionsgefährdung der anderen parlamentarischen Kollegen zu vermeiden – und wir gleichzeitig weiterhin die Instrumen te der Schulpflicht und der Kitaversorgung aufrechterhalten.

Wenn das Parlament hier schon in dieser Weise agiert, muss dies ein klares Signal an die ganze Bevölkerung, an alle Be troffenen sein, müssen Schulen geschlossen werden

(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Ga bi Rolland SPD)

und dürfen Kitas nicht mehr beschickt werden können, müs sen sich Eltern zu Hause um ihre Kinder kümmern. Denn wenn Schüler und kleine Kinder in die Institutionen kommen, sind sie meist mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

(Zuruf des Abg. Karl Klein CDU)

Dort sind sie vielen Gefährdungen ausgesetzt. Eine Infektion kann sich dort in Windeseile verbreiten, in den Schulen eben falls.

(Zuruf: Zur Geschäftsordnung!)

Dieser Landtag täte mehr als gut daran, hier einen entspre chenden Dringlichen Antrag zu beschließen, darüber zu de battieren und dann eine entsprechende Empfehlung – wenn der Landtag es kann – oder einen Beschluss zu fassen, damit ab sofort der Schulbetrieb und der Kitabetrieb eingestellt wer den.