Protokoll der Sitzung vom 12.03.2020

Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, zur zweiten Frage, die der Kollege auch gleich gestellt hat: Wie können Verbrau cher und Verbraucherinnen, vor allem auch die schutzbedürf tigen – darunter verstehen wir Kinder, Jugendliche, aber auch ältere Marktteilnehmer –, hier in der digitalen Welt geschult werden?

Die Themen des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt ha ben bei den Aktivitäten zur Verbraucherinformation und Ver braucherbildung, die unser Haus leistet, natürlich eine große Bedeutung. Die bereits angesprochene Algorithmenkampag ne „#seiunberechenbar“ ist dafür ein gutes Beispiel. Wir wer den auch eine Veranstaltung zu diesem Thema im Juni in Brüssel durchführen. Diese Kampagne wurde 2019 gestartet. Sie sensibilisiert den Verbraucher zu diesem Thema. Auch der Verbrauchertag 2019 hat sich damit beschäftigt.

Es wurde von Herrn Epple auch noch konkret nach den Kin dern und Senioren gefragt. Es gibt eine Initiative Verbrauch erbildung, die wir auch im Koalitionsvertrag verabredet ha ben. Wir haben hier natürlich in der Schule selbst über die Leitziele des Lehrplans, aber auch in der außerschulischen Verbraucherbildung Angebote.

Seit der Einführung der Leitperspektive Verbraucherbildung in der Bildungsreform 2016 fördern wir Projekte, die wir aber jetzt auch vernetzt haben. Wir haben einfach festgestellt, dass es möglicherweise nicht überall bei den Lehrern bekannt ist. Deswegen haben wir uns mit dem Landesmedienzentrum ver netzt, welches unsere Hilfestellungen in sein Angebot aufge nommen hat. Das Landesmedienzentrum führt jetzt mit uns zusammen in den nächsten beiden Jahren Schülerworkshops

durch, um die Kompetenzen bei den Jugendlichen diesbezüg lich zu verbessern.

Bei den Senioren sind wir eigentlich schon seit 2009 unter wegs, und zwar haben wir die Institution Landesseniorenrat und die Kreisseniorenräte dazu genutzt. Es ist immer wieder frappierend, wie interessiert Menschen mit 60 plus – zu die ser Kohorte gehöre ich auch –

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Nicole Razavi CDU: Das kann nicht sein! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Sehr guter Jahrgang! – Weitere Zurufe)

an dieses Thema herangehen. – Ach, ihr funktioniert immer noch.

In diesem Jahr haben wir fünf Veranstaltungen im Blick, Kol lege Epple, die hier Verbraucherbildung anbieten. Natürlich haben wir auch die Familien im Blick. Da arbeiten wir gern mit dem Volkshochschulverband, mit der Kirche, auch mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft der Familien-Bildungs stätten und mit der Verbraucherzentrale zusammen. Ich den ke, es ist ganz wichtig, dass nicht jeder vor sich hin arbeitet, sondern dass man da Synergien nutzt.

Ich wollte jetzt die Gelegenheit nutzen, um das Verbraucher bildungsangebot hier ein bisschen breiter darzustellen. Ich hoffe, dass die Menschen das dann auch nutzen.

Vielen Dank, Frau Staats sekretärin. – Gibt es zu diesem Themenkomplex Rückfragen? – Herr Abg. Dürr, bitte.

Danke schön. – Nachdem der Kolle ge Epple direkt nach Finanzierungen und Reisebuchungen ge fragt hat: Sehen Sie irgendeinen qualitativen Unterschied da rin, mit Algorithmen daran heranzugehen, im Vergleich zu ei ner Schufa, zu einer Creditreform?

Das gibt es seit 50, 60 Jahren, dass Kreditwürdigkeit und ähn liche Dinge geprüft werden. Mich persönlich interessiert das. Was ist der Unterschied, wenn es heute vielleicht mehr von Maschinen berechnet wird als früher? Wie schätzen Sie das ein? Ist es an dieser Stelle schlimmer, besser, schlechter oder sonst wie geworden? Wie gesagt, für mich ist es das Gleiche; das gibt es seit mindestens 60 Jahren.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Nein, das gibt es nicht seit 60 Jahren! Seit 30!)

Ich muss ehrlich sagen, ich traue mich jetzt nicht, das qualitativ abzugrenzen. Im Prinzip hat man das früher auch schon gemacht. Ich war Berufsschullehrerin. Ich habe die jungen Leute darauf hinge wiesen, dass ihr Verbraucherverhalten, wenn sie beispielswei se nicht bezahlen, dann möglicherweise in der Schufa festge halten wird.

Ich vermute, dass breiter überwacht wird als früher. Denn frü her musste man schon – so möchte ich sagen – einen Rechts titel haben, um dann von der Schufa auch wahrgenommen zu werden. Ich glaube, dass es jetzt unterhalb von Rechtstiteln läuft. Aber, wie gesagt, ich bin auf diese Antwort nicht vorbe reitet. Ich kann es nur mutmaßen.

(Abg. Klaus Dürr AfD: Ja gut, ist okay!)

Danke schön. – Weitere Rückfragen? – Herr Abg. Dr. Schweickert, bitte.

Frau Staatssekretä rin, da der Kollege Epple explizit nach dem Thema Reisebu chungen gefragt hat: Inwieweit liegen Ihrem Haus Informati onen darüber vor und was tun Sie dagegen, dass teilweise er fasst wird, mit welchem Endgerät man eine Reisebuchung, beispielweise eine Flugbuchung, vornehmen will, und bei spielsweise jemand, der das mit einem Apple-Gerät macht, ei nen anderen Preis angezeigt bekommt als jemand, der das von einem Desktopgerät aus macht? Das ist ja eine Vorselektie rung mit unterschiedlichen Preisen. Welche Informationen ha ben Sie darüber, und was gedenkt Ihr Haus da im Bereich des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt zu unternehmen?

Ganz herzlichen Dank. – Ich finde, das ist ein interessanter Aspekt. Mir ist nicht bekannt, dass wir explizit vom Endgerät her gedacht haben. Die Aktivitäten gehen in erster Linie in Richtung Sensibilisie rung, dass die Leute ganz einfach wissen, dass, wenn sie im mer wieder dieselben Fragen stellen und mit derselben Ziel richtung unterwegs sind, von ihnen ein Profil erstellt wird. Aber ich nehme diese Frage mit, um näher zu ergründen, in wiefern das auch schutzwürdig ist. Vielen herzlichen Dank für die Anregung.

Gibt es weitere Fragen an die Frau Staatssekretärin? – Das ist nicht der Fall.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch.

(Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch: Danke schön!)

Wir können die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beenden.

Ich komme zurück auf die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2:

(Abg. Anton Baron AfD: Nein, das ist nicht zulässig!)

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D a n i e l B o r n S P D – A b r u f u n g d e r B u n d e s m i t t e l a u s d e m I n v e s t i t i o n s p r o

g r a m m K i n d e r b e t r e u u n g s f i n a n z i e r u n g 2 0 1 7 b i s 2 0 2 0

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Abg. Anton Baron AfD: Das ist nicht zulässig, Frau Präsidentin, wenn jemand nicht da ist!)

Er ist ja da.

(Abg. Anton Baron AfD: Aber da wird weitergegan gen!)

Ich bin ja da. – Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Landtag ist ein großes Haus mit langen Flu ren. Danke für Ihr Verständnis.

Mit dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung leistet das SPD-geführte Bundesfamilienministerium den Kommunen ganz konkret Hilfe beim Ausbau der Kitaplätze.

Daraus ergeben sich folgende Fragen an das zuständige Mi nisterium hier im Land:

a) Welchen Grund hat es, dass Baden-Württemberg laut Bun

desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand 22. November 2019) zwar 99,8 % der für das Bun desland im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbe treuungsfinanzierung 2017 bis 2020 zur Verfügung stehen den Mittel bereits bewilligt bekommen, aber nur 31,2 % davon tatsächlich abgerufen hat?

b) Welche Alternativen zum bereits ausgeschöpften Bundes

programm hält die grün-schwarze Landesregierung zur Un terstützung der Kommunen beim Ausbau von Kitaplätzen vor?

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Schebesta, Sie können die Frage beantworten. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Born wie folgt:

Zu a: Durch das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfi nanzierung 2017 bis 2020 des Bundes wird der bedarfsgerech te Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder von der Ge burt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unterstützt. Aus diesem Programm ste hen Baden-Württemberg rund 152,2 Millionen € zu.

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senio ren, Frauen und Jugend vom 19. Februar 2020 hat BadenWürttemberg den Verfügungsrahmen Ende Januar 2020 aus geschöpft. Nahezu 100 % der Mittel waren zu diesem Zeit punkt bewilligt. Rund 37 % der bewilligten Mittel waren ab gerufen.

Mit Ausnahme von Bremen, das 73,4 % der verfügbaren Mit tel bewilligt hat, haben nach Auskunft des Bundesministeri ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis Ende Janu ar 2020 alle Länder die jeweils zur Verfügung stehenden Mit tel nahezu vollständig bewilligt.

Beim Mittelabruf liegt Baden-Württemberg mit einem Anteil in Höhe von rund 37 % der bewilligten Mittel im Vergleich der Länder auf Rang 4 nach Bremen mit 73,4 %, NordrheinWestfalen mit 56,3 % und Berlin mit 54,4 %. Sechs Länder liegen mit bislang weniger als 20 % der bewilligten Mittel deutlich darunter.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt gestaffelt nach dem tatsäch lichen Baufortschritt der bezuschussten Investitionsmaßnah men. Hieraus ergibt sich zwingend ein zeitlich verzögerter Aufwuchs beim Mittelabruf gegenüber dem Bewilligungs stand. Das bedeutet, dass die Mittel erst im Laufe der fort schreitenden Baumaßnahmen und nicht im Voraus ausgezahlt werden.

Zu Frage b: Für die Durchführung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sind nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes die Gemeinden zu ständig. Hierbei handelt es sich um eine kommunale Pflicht

aufgabe. Dazu zählt auch die Bereitstellung eines ausreichen den Betreuungsangebots.

Das Land unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sehr umfangreich und setzt dafür beträchtliche fi nanzielle Mittel ein. Zum Ausgleich der Kindergartenlasten erhielten bzw. erhalten die Gemeinden pauschale Zuweisun gen nach § 29 b FAG in Höhe von 665,1 Millionen € im Jahr 2019 bzw. 795,6 Millionen € im Jahr 2020 und 895,6 Millio nen € ab dem Jahr 2021.

Weiter beteiligt sich das Land an der Finanzierung der Be triebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in erheblichem Umfang. Es trägt nach § 29 c FAG unter Einbeziehung der Bundesmittel für Be triebskostenförderung 68 % der Betriebsausgaben. Die Zu weisungen nach diesem § 29 c FAG werden nach derzeit noch vorläufigen Zahlen für das Jahr 2019 mehr als 1 Milliarde € betragen.

Neben dem Ziel, die Qualität der Betreuungsangebote weiter zuentwickeln, ist dem Land auch der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund würde das Land Baden-Württemberg auch ein Nachfolgeprogramm befürworten. Bereits am 16. und 17. Mai 2019 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Bun desregierung ausdrücklich aufgefordert, frühzeitig zu erklä ren und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich der Bund auch im Anschluss an das laufende Investiti onsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 weiterhin an der investiven Förderung des Ausbaus eines be darfsgerechten Betreuungsangebots beteiligt. Die Beschluss fassung erfolgte unter Zustimmung aller Bundesländer. Infor mationen, ob der Bund zu einem Nachfolgeprogramm bereit ist, liegen dem Kultusministerium derzeit nicht vor.