Schwarzwild. Im Gegensatz zur Population dort ist Ihre Po pulation kleiner geworden. Das ist richtig.
Worum geht es in Artikel 1? Der Gesetzentwurf regelt den Forstverwaltungskostenbeitrag neu. Das ist erforderlich – wir haben es gehört –, da die Betreuung des Kommunalwalds durch die Landratsämter nach Einschätzung der Finanzver waltung seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr als umsatzsteu erfreie hoheitliche Beistandsleistung zu bewerten ist. Es ist also höchste Zeit, wenn man das zum 1. Januar 2017 umset zen möchte. Deshalb die Eile, und deshalb erfolgt bereits heu te Nachmittag die detaillierte Beratung im Ausschuss. Man wird nicht dagegen sein können; denn das ist einfach die ver waltungsmäßige Umsetzung.
Meine Damen und Herren, Ziel der Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist es, punktuelle Änderungen vorzunehmen. Die Änderungen sind aber reine Kosmetik.
Das dritte Kompliment geht an die Grünen. Ihnen ist es ge lungen, kein Jota von dem Unsinnigen wegzunehmen, was da rin steht. Sie haben Akzeptanz bekommen. Herr Gall, Sie ha ben vollkommen recht. Das immer noch unpraktikable Gesetz ist jetzt auch ein Gesetz der CDU. Das muss man einmal klar sagen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP, der ABW und der AfD – Zuruf: Das hat Herr Gall schon ge sagt!)
Es gibt viele hier, die Falsches wiederholen und glauben, dass es dadurch besser wird. Das ist der Umkehrschluss.
Meine Damen und Herren, im Landtagswahlprogramm der CDU steht ganz klar unter Abschnitt 140 – Jäger statt „Wild tiermanager“ –:
Die CDU will zur Befriedung bei Streitigkeiten und zur Erleichterung gütlicher Einigungen eine Wiedereinfüh rung des behördlichen Vorverfahrens bei der Wildscha densregulierung, eine Aufhebung der Verbote der Fütte rung und bestimmter Jagdarten.
Alles Sprüche, nichts gehalten. Meine Damen und Herren, mit dicken Backen haben Sie hier Versprechungen abgegeben, konnten aber nicht einmal die wichtigsten Änderungen, die man vornehmen müsste – nebenbei: auch im Fischereirecht –, erreichen. Nichts von dem ist enthalten. Es ist lediglich ei ner von den 500 Prüfaufträgen, die Sie gerade abarbeiten. So beschreibt es der Koalitionsvertrag.
Meine Damen und Herren, wenn Sie zu Detailänderungen – wie gesagt, ich möchte jetzt hierauf nicht eingehen; das ma chen wir heute Nachmittag im Ausschuss – nicht imstande sind, dann müssen wir irgendwann einmal das ganze Gesetz auf den Prüfstand stellen. Dann werden wir sehen, wie prak tikabel bzw. unpraktikabel dieses Gesetz ist.
Ich freue mich auf die Beratung heute Nachmittag. Auf jeden Fall beinhaltet dieser Gesetzentwurf keine Gesetzesänderung im Sinne von Verbesserung, sondern lediglich Kosmetik.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Forstver waltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes zur Herstellung der Rechts sicherheit erachten auch wir als notwendig. Nur an der Um setzung hapert es.
Leider wurden keine Alternativen, die keine Mehrbelastung für die Kommunen bedeuten würden, in den Gesetzentwurf aufgenommen. Wir denken hier beispielsweise an die Anre gung des Gemeindetags, des Städtetags und der Forstkammer, den Kostenbeitrag als Bruttobeitrag zu verstehen.
Heute Vormittag erklärten Sie, dass die Gemeinden für den sozialen Wohnungsbau entlastet werden müssen. Dann ist es schwer zu vermitteln, dass die ohnehin schon geschröpften Gemeinden noch einmal belastet werden sollen.
Auf der einen Seite gibt es Gemeinden, die darüber beraten müssen, ob sie sich jetzt neue Schultoiletten leisten können oder nicht; ein paar Tausend Euro können im Haushalt einer kleinen Gemeinde viel ausmachen. Auf der anderen Seite hat das Land scheinbar so viel Geld, dass dieses für allerlei un sinnige Aktionspläne verschwendet werden kann.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass hier eine die Kommu nen schonende Lösung gefunden wird. Es sollte generell der Ansatz sein, das Geld möglichst bei den Kommunen zu be lassen, statt ihnen alles zu entziehen und als Subventionen zu rückzuüberweisen.
Beim Thema Jagd wird wohl am deutlichsten, dass es sich bei dem Koalitionsvertrag zwischen Grün und Schwarz vielmehr um einen Kapitulationsvertrag der Union gegenüber den Grü nen handelt.
Wir werden alle sinnvollen Vorstöße unterstützen, die die Jä ger wieder entlasten und ihnen mehr Handlungsfreiheit ge währen. Aber wir werden auch immer deutlich machen, wenn ein Vorstoß nicht weit genug geht. Genau dies ist hier der Fall.
Eine Senkung der Flächengröße für Konzeptionen für Reh wild erleichtert vielen Jägern die Fütterung. Es bleibt aber bei der Konzeption. Die Landesregierung ist anscheinend der An sicht, dass das Ministerium besser feststellen kann, wann die Wildtiere einer Fütterung bedürfen und wann nicht.
Um eines grundsätzlich festzustellen: Wir, die AfD, lehnen es ab, für die Menschen in diesem Land Entscheidungen zu tref fen, die sie selbst viel besser treffen können.
Dass die grüne Ideologie wenig davon hält, den Menschen Freiheiten einzuräumen, zeigt sich auch an dieser Gesetzes änderung. Sie halten weiter an einer genehmigungspflichtigen Fütterungskonzeption fest. Wir sagen: Niemand kann besser beurteilen, wie und wann gefüttert werden muss, als der Jä ger in seiner Funktion als Natur- und Tierschützer vor Ort.
Sie halten an einer bürokratischen Regelung fest, die nur auf Misstrauen gegenüber den Jägern beruht. Unsere Haltung ist daher ganz klar: Vertrauen wir den Jägern, den Experten vor Ort. Wir brauchen keine Überreglementierung.
Noch immer will die Landesregierung an der Jagdruhe für Schwarzwild festhalten. Wir können das vor allem angesichts der Schwarzwildbestände nicht nachvollziehen. Hier geht es – auch das muss genannt werden – nicht nur um die Überpo pulation von Schwarzwild in Baden-Württemberg; aus dieser folgt auch ein größeres Vorkommen von Wildschäden, für die auch wieder die Jäger selbst aufkommen müssen. Sie zwin gen die Jäger, dabei zuzusehen, wie Wildschäden entstehen, rauben ihnen aber jede Möglichkeit, diese effektiv einzudäm men.
„Konzeptionslose Flickschusterei“ hat die CDU das Gesetz vor zwei Jahren noch genannt. Sie machen jetzt aber genau das, was Sie Rot-Grün noch vor zwei Jahren vorgeworfen ha ben.
Es gibt von Ihnen nur kosmetische Veränderungen, um die Kritiker milde zu stimmen. Ob der Steigbügelhalter jetzt rot oder schwarz ist – die Grünen bestimmen, wo es langgeht.
Wenn die Grünen sich ihrer Wurzeln besinnen könnten und Umweltbewusstsein und Naturschutz wieder als Priorität be trachten würden, dann, meine Damen und Herren, könnten wir – davon bin ich überzeugt – bei diesem Thema sogar Kon sens erreichen.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/597 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Regierung, bevor ich die Sitzung schließe, darf ich Sie noch einmal herzlich zu einem fair gehandelten Imbiss in unserer Eingangshalle einladen.