über das zu reden, worum es heute ausschließlich geht, und das ist die Frage: Ist das, was Sie beantragen, ist Ihr Antrag zulässig, ist er rechtmäßig, ja oder nein?
Darüber befindet der Landtag zunächst einmal. Darüber muss diskutiert werden. Wir haben ganz erhebliche Zweifel, dass dieser Antrag der AfD-Zwillinge – so will ich sie einmal be zeichnen –
überhaupt zulässig ist. Denn er erfüllt weder die Vorausset zungen des Untersuchungsausschussgesetzes noch die unse rer Geschäftsordnung.
Deshalb auch vorab: Wir werden heute nicht über diesen An trag entscheiden. Vielmehr bitte ich Sie, Frau Präsidentin
das ist ein ganz normales rechtsstaatliches, bewährtes Ver fahren des Parlaments –, diesen Einsetzungsantrag nach § 1 Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes am Ende zur Klärung der bestehenden Fragen, verbunden mit der Bitte um eine gutachterliche Äußerung gegenüber dem Landtag, an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. Dann erst wird abschlie ßend entschieden.
So, meine Damen und Herren von AfD und ABW, funktio niert Rechtsstaat, und so funktioniert Parlament.
Warum gibt es diese Rechts- und Verfassungszweifel an Ih rem Antrag? Die zwingende Voraussetzung der Unterstützung durch zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien – nur so ist das Untersuchungsausschussgesetz auszulegen –
Sie gehen den Umweg, weil Sie als Fraktion der AfD mit al len Abgeordneten das 25-%-Quorum gar nicht erfüllen wür den. Also nutzen Sie eine anders gemeinte Vorschrift des Un tersuchungsausschussgesetzes für Ihre Zwecke.
Damals regierte die Große Koalition aus CDU und SPD. Die Überlegung war, Oppositionsrechte im Untersuchungsaus schussrecht zu stärken,
Das ist im Landtag von Baden-Württemberg jetzt anders. Die heutigen Oppositionsfraktionen erreichen locker das Quorum von 25 %.
Meine Damen und Herren, deshalb hat man damals zusätzlich das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch zwei Fraktionen eingeführt. Es ist aber glasklar – schau en Sie sich die Unterlagen der damaligen Beratungen zur Ge setzgebung an –: Es war immer gemeint, dass es sich um zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien handeln muss. Deshalb ist Ihr Antrag rechtsmissbräuchlich.
(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW: Was steht drin? – Zuruf des Abg. Anton Baron ABW)
Deshalb kommt es auch auf Ihre Manöver der letzten Wochen – das Insistieren auf dem Antragsdatum, das Hinauszögern Ih rer offensichtlich längst erfolgten Wiedervereinigung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – gar nicht an.
Es geht aber auch politisch um eine klare Antwort des Land tags auf die Ereignisse der letzten Wochen. Wir haben Ihre Possen, Ihre Vorführaktionen, Ihr Theater schlicht und einfach politisch satt, meine Damen und Herren.
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. – Der Landtag ist wehrhaft und wird Sie jetzt in Ihre Grenzen verweisen.
(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Stefan Räpple AfD: Sie schaffen Minderheitenrechte ab!)
Heute geht es darum: Ist dieser Einsetzungsantrag zu entschei den? Er ist es aus den genannten Gründen nicht. Es gibt er hebliche Zweifel.
Gern führen wir mit Ihnen die politische Auseinandersetzung über das Thema „Linksextremismus und das, was die Landes regierung in Baden-Württemberg unternimmt“. Die aktuelle Landesregierung und ihre Vorgängerregierungen haben sich hier nichts zuschulden kommen lassen, aber auch gar nichts.