Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

(Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW)

über das zu reden, worum es heute ausschließlich geht, und das ist die Frage: Ist das, was Sie beantragen, ist Ihr Antrag zulässig, ist er rechtmäßig, ja oder nein?

(Abg. Dr. Heiner Merz AfD: Ist er notwendig?)

Darüber befindet der Landtag zunächst einmal. Darüber muss diskutiert werden. Wir haben ganz erhebliche Zweifel, dass dieser Antrag der AfD-Zwillinge – so will ich sie einmal be zeichnen –

(Abg. Nicole Razavi CDU: Eineiige Zwillinge! Sia mesische Zwillinge!)

überhaupt zulässig ist. Denn er erfüllt weder die Vorausset zungen des Untersuchungsausschussgesetzes noch die unse rer Geschäftsordnung.

(Abg. Anton Baron ABW: Ach nein!)

Deshalb auch vorab: Wir werden heute nicht über diesen An trag entscheiden. Vielmehr bitte ich Sie, Frau Präsidentin

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Klare Absprache!)

das ist ein ganz normales rechtsstaatliches, bewährtes Ver fahren des Parlaments –, diesen Einsetzungsantrag nach § 1 Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes am Ende zur Klärung der bestehenden Fragen, verbunden mit der Bitte um eine gutachterliche Äußerung gegenüber dem Landtag, an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. Dann erst wird abschlie ßend entschieden.

So, meine Damen und Herren von AfD und ABW, funktio niert Rechtsstaat, und so funktioniert Parlament.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Stefan Räpple AfD)

Herr Abg. Sckerl, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Fiechtner zu?

(Zuruf des Abg. Stefan Räpple AfD)

Warum gibt es diese Rechts- und Verfassungszweifel an Ih rem Antrag? Die zwingende Voraussetzung der Unterstützung durch zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien – nur so ist das Untersuchungsausschussgesetz auszulegen –

(Abg. Anton Baron ABW: Steht es so in der Ge schäftsordnung?)

(Abg. Anton Baron ABW: Das steht so nicht in der Geschäftsordnung!)

Es ist doch erkennbar, was Sie betreiben.

(Zuruf des Abg. Stefan Räpple AfD)

Sie gehen den Umweg, weil Sie als Fraktion der AfD mit al len Abgeordneten das 25-%-Quorum gar nicht erfüllen wür den. Also nutzen Sie eine anders gemeinte Vorschrift des Un tersuchungsausschussgesetzes für Ihre Zwecke.

(Abg. Dr. Heiner Merz AfD: „Gemeint“! – Zuruf des Abg. Stefan Räpple AfD)

Das, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als Miss brauch von Parlamentsrechten.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Der Landtag hat sich das damals, als das Gesetz geändert wur de, schon sehr gut überlegt.

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Offensichtlich nicht!)

Damals regierte die Große Koalition aus CDU und SPD. Die Überlegung war, Oppositionsrechte im Untersuchungsaus schussrecht zu stärken,

(Abg. Anton Baron ABW: Minderheitenrechte!)

weil die damaligen Oppositionsfraktionen zusammen das 25-%-Quorum nicht erreicht hätten.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW: Genau das ma chen wir jetzt!)

Das ist im Landtag von Baden-Württemberg jetzt anders. Die heutigen Oppositionsfraktionen erreichen locker das Quorum von 25 %.

(Abg. Dr. Heiner Merz AfD: Wir sind die einzige richtige Opposition!)

Meine Damen und Herren, deshalb hat man damals zusätzlich das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch zwei Fraktionen eingeführt. Es ist aber glasklar – schau en Sie sich die Unterlagen der damaligen Beratungen zur Ge setzgebung an –: Es war immer gemeint, dass es sich um zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien handeln muss. Deshalb ist Ihr Antrag rechtsmissbräuchlich.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW: Was steht drin? – Zuruf des Abg. Anton Baron ABW)

Deshalb kommt es auch auf Ihre Manöver der letzten Wochen – das Insistieren auf dem Antragsdatum, das Hinauszögern Ih rer offensichtlich längst erfolgten Wiedervereinigung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – gar nicht an.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW: Sie bezeichnen sich als rechtsstaatlich!)

Ihr Antrag hat erhebliche Zulässigkeitszweifel.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW: Sie brechen das Recht! Rechtsbrecher!)

Deshalb stellen wir den Antrag, dass der Ständige Ausschuss sich damit befasst.

Es geht aber auch politisch um eine klare Antwort des Land tags auf die Ereignisse der letzten Wochen. Wir haben Ihre Possen, Ihre Vorführaktionen, Ihr Theater schlicht und einfach politisch satt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Der Landtag ist wehrhaft.

Herr Abg. Sckerl, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. – Der Landtag ist wehrhaft und wird Sie jetzt in Ihre Grenzen verweisen.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner ABW: Dazu brechen Sie auch das Recht!)

Der Respekt vor dem Parlament und die Aufrechterhaltung der parlamentarischen Ordnung gebieten das.

(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Stefan Räpple AfD: Sie schaffen Minderheitenrechte ab!)

Dann können wir in aller Ruhe die Fragen klären.

Heute geht es darum: Ist dieser Einsetzungsantrag zu entschei den? Er ist es aus den genannten Gründen nicht. Es gibt er hebliche Zweifel.

Gern führen wir mit Ihnen die politische Auseinandersetzung über das Thema „Linksextremismus und das, was die Landes regierung in Baden-Württemberg unternimmt“. Die aktuelle Landesregierung und ihre Vorgängerregierungen haben sich hier nichts zuschulden kommen lassen, aber auch gar nichts.