Protokoll der Sitzung vom 25.06.2020

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der

Medienordnung in Deutschland

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 1 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 25. Juni 2020 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“. – Der Überschrift stimmen Sie zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke sehr. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltun gen? – Keine. Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Wir können Tagesordnungspunkt 6 abschließen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der

SPD – Gesetz zur Beteiligung des Landtags bei Maß nahmen nach den §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzge setzes – Drucksache 16/8250

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ

NE und der Fraktion der CDU – Gesetz über den Er lass infektionsschützender Maßnahmen – Drucksache 16/8297

Das Präsidium hat für die Aussprache zu beiden Gesetzent würfen jeder Fraktion insgesamt fünf Minuten Redezeit zur Verfügung gestellt. Die Initiatoren der jeweiligen Gesetzent würfe erhalten zusätzlich noch fünf Minuten Redezeit für die Begründung. Das werden sich die CDU und die Grünen bei ihrem Gesetzentwurf hälftig aufteilen.

Ich erteile jetzt zuerst zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD, Drucksache 16/8250, das Wort Herrn Abg. Dr. Weirauch.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in ers ter Lesung den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für eine stärkere Beteiligung des Landtags bei Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes.

Die Vorlage dieses Gesetzentwurfs war dringend geboten, denn unsere Verfassungsordnung sieht nicht vor, dass eine Landesregierung per Verordnung auf Dauer und ohne parla mentarische Kontrolle regiert, zumal mit den Verordnungen erhebliche grundrechtseinschränkende Maßnahmen einherge hen.

Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, den Landtag wieder stär ker, aber mindestens angemessen in die Corona-Entscheidun gen einzubeziehen, ohne dabei gleichwohl den Gesundheits schutz zu vernachlässigen. Unser Gesetzentwurf antizipiert dieses Spannungsfeld zwischen kurzfristigen Entscheidungs spielräumen im Rahmen der Gefahrenabwehr und dem Erfor dernis einer hinreichenden demokratischen Legitimation durch die Legislative.

Dabei schlagen wir, die SPD, in unserem Gesetzentwurf ein gestuftes Verfahren vor und gehen damit einen konsequenten und aus unserer Sicht auch richtigen Weg, um das seit Mona ten andauernde Regierungshandeln per Verordnung auf ein geordnetes parlamentarisches Fundament zu stellen.

Grundsätzlich halten wir, die SPD, das Instrument der Verord nung – da sind wir uns wohl in weiten Teilen einig – für die angemessene Rechtsform, mit der man Maßnahmen gegen die Coronapandemie in Kraft setzt – dies zum einen aus Gründen des Grundrechtsschutzes. Man hat einfach die Möglichkeit, mit einer Verordnung flexibler zu agieren und damit auch die Angemessenheit zeitnaher zu prüfen als in einem Gesetzge bungsverfahren.

Wir halten dieses Instrument aber auch aus Gründen der Effi zienz des Rechtsschutzes für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die angemessene Rechtsform, weil sie natürlich ge gen eine Verordnung direkt vor dem VGH klagen können und im Prinzip nicht auf Inzidentprüfungen angewiesen sind wie im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens bei einem formel len Gesetz.

Dass die Gewaltenteilung hier einwandfrei funktioniert hat, hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit – zum Leidwesen der Lan desregierung – in jüngster Zeit mehrfach bewiesen. Aber der verfassungsrechtliche Grundsatz der Wesentlichkeit erfordert es, dass tief greifende und dauerhafte Eingriffe in Grundrech te durch ein formelles Gesetz beschlossen werden müssen.

Kernstück unseres Gesetzentwurfs ist es daher, Coronamaß nahmen, aber auch Lockerungen, die – das verkennt der Ent wurf der FDP/DVP; darüber haben wir letzte Woche schon gesprochen – wesentlich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, in einem Gesetz und nicht wie bislang in einer Rechtsverordnung zu regeln. Was als wesentlich an zusehen ist, beurteilt aus Sicht der SPD der Landtag. Er kann dieses Recht im Sinne einer Verfahrensökonomie auf den Ständigen Ausschuss übertragen. Das wäre ein Verfahren, das wir bevorzugen. Wir plädieren insoweit aber auch im Rahmen der Pandemiebekämpfung für eine klare Trennung der Zustän digkeiten zwischen Exekutive und Legislative. Das unter scheidet unseren Entwurf vom Entwurf der Regierungsfrak tionen und vom Entwurf der FDP/DVP.

Damit der Landtag bzw. der Ständige Ausschuss eine Ent scheidung darüber treffen kann, ob eine durch die Regierung vorgelegte Verordnung wesentliche Grundrechtseingriffe be inhaltet, wird die Landesregierung verpflichtet, ihre Corona verordnungen zukünftig hinreichend zu begründen und sich stärker als bisher am Grundsatz der Normenklarheit auszu richten.

Wir haben damit einen der berechtigten Hauptkritikpunkte aus der Bevölkerung, aber auch aus der Wirtschaft aufgegriffen, wonach die Maßnahmen der Regierung oftmals unklar und

auch inhaltlich nicht unbedingt nachvollziehbar waren. Es reicht nicht – hier spreche ich insbesondere die CDU an –, nur die Systematik der Verordnung umzustellen. Ich würde sagen, das ist eine juristische Nebelkerze, die Sie da in den Himmel haben emporschnellen lassen. Es geht darum, den Menschen anhand der Kriterien des Maßstabs der Verhältnismäßigkeit zu erklären, warum eine entsprechende Maßnahme verordnet wird und wie die betroffenen Grundrechte gegeneinander ab gewogen werden.

Wir verlagern diese Begründungspflicht auf den Zeitpunkt des Erlasses der entsprechenden Maßnahme vor. Das heißt, die Landesregierung muss sich vor dem Erlass der Verordnung und nicht erst vor dem Verwaltungsgericht mit dem Für und Wider ihres Handelns auseinandersetzen.

Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, aber auch wir, die Parlamentari er, einen Anspruch auf eine solche Erläuterung haben. Wir werben insoweit um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, der sich aus unserer Sicht sehr gut als Verfahrensblaupause für nicht auszuschließende weitere notwendige Maßnahmen bei einer gegebenenfalls eintretenden zweiten Welle der Pan demie eignet.

Zum Schluss noch ein paar Worte zum Regierungsentwurf: Nachdem wochenlang ein eigener Entwurf angekündigt wur de und man schlussendlich offenbar vermeiden wollte, aus schließlich über die zwei Oppositionsentwürfe aus den Rei hen der FDP/DVP und der SPD zu diskutieren, kam am Mon tagabend – wir haben geschaut: es war 22:30 Uhr; das war auf den letzten Drücker – noch ein Entwurf aus dem grün-schwar zen Haus.

(Zuruf)

Sie haben es selbst gesehen; es gab nicht einmal eine Druck sachennummer auf der Tagesordnung. Das sagt ja schon eini ges.

Nach einer ersten Durchsicht dieses Entwurfs kommen wir zunächst zu dem Schluss, dass Grüne und CDU den Fokus weiterhin einzig und allein auf die Exekutive legen und das Parlament wie bisher auch – –

Herr Abg. Dr. Weirauch, gestatten Sie eine Zwischenfrage...

... Ihres Fraktionskollegen

(Heiterkeit)

Stoch?

(Heiterkeit – Beifall)

Da würde ich – –

Da machen Sie doch eine Ausnahme.

Da würde ich mal eine Aus nahme machen.

(Heiterkeit)

Herr Fraktionsvorsitzen der, Sie haben tatsächlich das Wort.

Herr Kollege Weirauch, ich dan ke Ihnen vielmals.