Protokoll der Sitzung vom 15.07.2020

In einem Untersuchungsausschuss geht es ausschließlich um das Versagen der Landesregierung und nicht um die Arbeit der Polizei; die kritisieren wir nicht. Es geht um den Vorgesetz ten der Polizei, den Innenminister, und seinen Nichtwillen, gegen Linksextremisten vorzugehen.

(Zurufe, u. a. Abg. Thomas Blenke CDU: Hat der In nenminister gesagt, sie sollen von der Mercedesstra ße weg?)

Außerdem wollen wir die Verstrickungen und Hintergründe der Zusammenarbeit von Vertretern der Altparteien mit die sen linken kriminellen Strukturen sichtbar machen.

(Beifall)

Und es geht vor allem darum, dass sich solch ein Vorfall nie wieder wiederholen wird.

Im Übrigen sind wir, die AfD, die Einzigen, die bedingungs los hinter der täglichen Arbeit unserer Polizei stehen.

(Beifall – Zurufe)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen deshalb zur Abstimmung über diesen Antrag. Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Hat der Antrag auf namentliche Abstimmung die erforderliche Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, wer dem Antrag Drucksache 16/8368 zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Antrag ablehnt, möge mit Nein antworten. Wer sich der Stim me enthält, antworte bitte mit „Enthaltung“.

(Unruhe)

Ich bitte Herrn Schriftführer Born, den Namensaufruf vorzu nehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben V.

Es wäre schön, wenn jetzt insgesamt während der Abstim mung mehr Ruhe im Plenarsaal wäre, damit wir den Namens aufruf möglichst schnell und ordentlich durchführen können. – Vielen Dank.

(Namensaufruf)

Ist jetzt noch jemand im Saal, der seine Stimme nicht abge geben hat? – Nein. Dann ist die Abstimmung geschlossen. Vielen Dank. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftfüh rer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir geben das Ergebnis nachher bekannt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Staatsministeriums – Verwaltungsvorschrift Öffentlich keitsbeteiligung, Planungsleitfaden und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg – Drucksache 16/2196

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Eri kli.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gesetze gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern formulieren, Änderungswünsche der Bevölkerung bewerten und aufnehmen, den Menschen Möglichkeiten an die Hand geben, Gesetzentwürfe abzuleh nen und selbst Petitionen einzureichen – all das ist bei uns in Baden-Württemberg möglich, denn wir leben hier die Politik des Gehörtwerdens.

Ein gutes Beispiel, wie die Zusammenarbeit der Landesregie rung mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann, ist das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes, kurz IEKK. Das IEKK liefert konkrete Strategien und Maßnahmen für die Energie- und Klimapolitik. Alle Landesministerien tra gen mit eigenen Maßnahmen dazu bei, die gesetzten Ziele zu erreichen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf dem Beteiligungs portal des Landes dieses Energie- und Klimaschutzkonzept kommentiert und Vorschläge für die Umsetzung gemacht. Ge nau das ist der Zweck des Beteiligungsportals. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dort die aktuellen Gesetzesvorlagen diskutieren und kommentieren. Das zuständige Ministerium prüft dann die eingebrachten Ideen. Gute Impulse werden auf gegriffen und in den Gesetzesvorschlag eingebaut.

So auch beim IEKK: Etwa ein Viertel der Vorschläge aus dem Beteiligungsportal wurden aufgenommen. Zwei konkrete Bei spiele darf ich hier nennen. Der ÖPNV wurde in die Förde

rung für E-Mobilität aufgenommen; im ursprünglichen Ent wurf war das nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Kompen sation von CO2-Emissionen z. B. durch die Renaturierung landwirtschaftlich genutzter Moore – eine gute Idee, die aus der Bevölkerung kam und von der Landesregierung gern auf genommen wurde.

(Beifall)

Das Beteiligungsportal zahlt sich also aus. Nicht nur die Nut zerinnen und Nutzer schätzen das Beteiligungsportal, sondern auch die Ministerien. Der Informationsfluss in beide Richtun gen ist eine Bereicherung für alle Beteiligten. Für die Minis terien zeichnet das Beteiligungsportal zudem ein gutes Stim mungsbild. Zwar entsteht natürlich ein gewisser Aufwand, die Kommentierung in die Gesetzentwürfe einzuarbeiten. Aber für alle Beteiligten ist dennoch klar: Die Verwaltung wird nicht überfordert. Der Nutzen ist am Ende wesentlich höher als der Aufwand. Durch das Beteiligungsportal wird so also der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf das politische Handeln erhöht, und der Prozess der Gesetzgebung wird so transparenter.

(Beifall)

Aus meiner Sicht ist es ein wirksames Gegengift gegen die weitverbreitete Ansicht, die da oben würden am Ende eh ma chen, was sie wollen. Wer sich beteiligen kann, fühlt sich ernst genommen. Bürgerbeteiligung ist also das beste Mittel gegen Politikverdrossenheit.

(Beifall)

Und damit ist Baden-Württemberg Vorreiter. Vergleichbare Beteiligungsportale gibt es ansonsten nur in Sachsen und Ber lin; diese haben uns nachgezogen. Für Baden-Württemberg ist das Beteiligungsportal ein wichtiges Instrument zur Stär kung der Bürgerbeteiligung.

Onlinebeteiligung reicht aber allein nicht aus. Trotz ihrer vie len Vorteile ist sie nämlich nicht barrierefrei. Es braucht auch ein Mitspracherecht vor Ort in analoger, also in klassischer Form.

Sie kennen auch bereits die Methode des Zufallsbürgers. Hier nehmen zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger an ei nem Beteiligungsverfahren teil. Durch die Zufallsauswahl können mehr Frauen, mehr Jugendliche und auch mehr Men schen mit Migrationshintergrund gewonnen werden, die sonst oftmals unterrepräsentiert sind. Entscheidungen werden also von einer Vielzahl und vor allem Vielfalt von Menschen ge troffen. Wenn wir uns fragen: „Wie wollen wir das Land stär ken?“, dann ist doch genau das die Antwort. Wir wollen, dass sich die Menschen für das Gemeinwesen interessieren, Ver antwortung übernehmen und sich mit all ihren hervorragen den Fähigkeiten einbringen.

(Vereinzelt Beifall)

Nur so kann eine moderne Demokratie funktionieren und ei ne Gesellschaft am Ende auch zusammenhalten.

Ich bin deshalb froh, dass das Land seit 2011 die Politik des Gehörtwerdens lebt und mit der Bürgerbeteiligung ganz kon kret umsetzt. Ich danke der Staatsrätin für Zivilgesellschaft

und Bürgerbeteiligung für ihren unermüdlichen Einsatz in die ser Sache. Vielen Dank, liebe Gisela Erler! Diesen Weg gilt es jetzt weiterzugehen und zu vertiefen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht wor den, dass wir jetzt durch die Rede von Frau Abg. Erikli in Ta gesordnungspunkt 4 eingestiegen sind.

(Heiterkeit)

Wenn alle einverstanden sind, würden wir damit auch fortfah ren. – Ich sehe keinen Widerspruch.

(Zurufe)

Eigentlich kommt Punkt 3 vor Punkt 4. Aber es sind halt zwei getrennte Tagesordnungspunkte.

(Zurufe)

Da Sie dann hier auch bei Tagesordnungspunkt 4 reden wür den und anwesend sind, gehe ich davon aus, dass Sie auch be reit wären, jetzt zu tauschen.

(Abg. Emil Sänze AfD: Die Themen sind redundant!)

Redundant heißt, dass sie sich überschneiden.

(Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ich bitte um Entschuldi gung! Ich rede zu beiden Tagesordnungspunkten! Ich habe versehentlich die falsche Rede gewählt! – Hei terkeit – Weitere Zurufe)

Ja, genau. – Herr Abg. Sänze, möchten Sie, dass wir zu Ta gesordnungspunkt 3 zurückkehren und noch mal anfangen?

(Abg. Emil Sänze AfD: Genau!)

Sie würden sich jetzt nicht kulant zeigen und sagen, wir ma chen mit Punkt 4 weiter?