Der neue Fonds „Baden-Württemberg Invest“, den die Wirt schaftsministerin auflegen wird, nützt natürlich unmittelbar den Unternehmerinnen und Unternehmern und den Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben.
Die Weiterbildungsstrategie habe ich schon angesprochen. Wir qualifizieren damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir geben ihnen Sicherheit im Wandel, Sicherheit in dieser Um bruchsituation. Dass es notwendig und sinnvoll ist, Schulen ans Breitbandnetz anzubinden und somit den Schülerinnen und Schülern eine leistungsfähige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, darüber müssen wir uns, glaube ich, nicht unterhal ten.
Insgesamt, meine Damen und Herren, profitieren die Men schen in Baden-Württemberg von unserem Zukunftsprogramm „Stärker aus der Krise“ ungemein. Ich sehe nicht, warum Sie da am Ende nicht mitstimmen sollten, Herr Kollege Stoch.
Er hat hier, Herr Kern, von entbehrlichen Ausgaben gespro chen. Ich bitte darum, dass die FDP/DVP-Fraktion dann ein mal vorträgt, was denn entbehrliche Ausgaben sind. Das soll ten Sie uns hier mal in Maß und Zahl vortragen. Denn in der Rede des Kollegen Rülke – da wird es ja immer rhetorisch elegant vorgetragen –
habe ich dazu nichts Konkretes gefunden. Aber ich frage mal die frühere Wirtschaftspartei FDP – lange ist es her –:
Welche Hilfen für Unternehmen wollen Sie denn streichen: die Hilfe für die Soloselbstständigen, die Hilfe für die Gast ronomie oder die Hilfe für die mittelständischen Busunterneh men? Da bin ich auf Ihre Aussagen gespannt.
Meine Damen und Herren, mit dem zweiten Nachtragshaus halt, den die Regierung und wir heute eingebracht haben, ha ben wir insgesamt ein kluges Programm aufgestellt. Ich blei be dabei: Die einzelnen Punkte sind sehr gut geeignet, BadenWürttemberg stärker aus der Krise zu bringen. Wir haben da mit gezeigt: Diese Koalition kann auch in einer Krise ent schlossen, schnell und umsichtig handeln.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Es waren ja umfangreiche Vorhaltungen der Opposition in dieser Debatte, die darin mün den, es sei eine beispiellose Rekordverschuldung einerseits, auf der anderen Seite habe man die Schuldenbremse nicht richtig angewandt, und die Naturkatastrophe läge nicht vor, sei nicht zu subsumieren.
Der eine Teil, Herr Kollege Stoch, kam von Ihnen. Sie sagen, das Problem der Naturkatastrophe könnten Sie nicht erken nen und nicht subsumieren. Sie hätten gern mitbestimmt im Rahmen der Zweidrittelregelung und sehen die 50-%-Regel unserer Verfassung in Bezug auf die Feststellung einer Natur katastrophe als nicht ausreichend an. Das kann ich verstehen. Es gab sicherlich auch Länder, die das anders angegangen sind.
Wir haben in unserer Verfassung ausdrücklich Bezug genom men auf den Bund und die Ausnahmeregelung für Naturkata strophen bei der Schuldenbremse im Grundgesetz. Ich kann Sie an Ihren Bundesfinanzminister verweisen. Der Bundesfi nanzminister hat selbst, übrigens sogar öffentlich bei Maybrit Illner, in den Podiumsdiskussionen betont, dass er – oh Wun der! – der Auffassung ist, dass weiterhin die Pandemielage vorliegt, somit eine Massenerkrankung gegeben ist und eine Naturkatastrophe zu folgern ist. Genau damit arbeitet er in der Koalition in Berlin nicht erst heute, sondern die ganzen Mo nate.
Das bedeutet, es gibt überhaupt keinen Dissens, sondern wir haben bei den Beratungen geradezu Bezug darauf genommen – die Finanzministerin war ja bei unseren Beratungen zur Ein führung der Schuldenbremse dabei –, dass wir genau diese Variante hatten und haben.
Nun haben wir Folgendes – das ist wahr –: Wir haben die Auf nahme von weiteren Krediten im Umfang von 8,6 Milliarden € berechnet, 6,4 Milliarden € über das Produktionslückenver fahren und 2,2 Milliarden € über die Ausnahmesituation der Naturkatastrophe.
In der Tat haben wir diese weiteren 2,2 Milliarden € aufgrund der Ausnahmeregelung bei Naturkatastrophen dafür verwen det und sagen: Das wollen wir aufgrund der Vereinbarung der Gemeinsamen Finanzkommission den Kommunen zukom men lassen. Tatsächlich sind es sogar 2,88 Milliarden €, und einschließlich der Bundesmittel sind es somit 4,2 Milliarden €, die wir in diesem Paket zuleiten.
Gerade was die Kommunen betrifft, will ich, weil am Freitag dieser Woche der Finanzausschuss den Nachtrag berät, sagen: Niedersachsen beispielsweise, auch sehr betroffen, hat für die Kommunen nur ein Paket von 1,1 Milliarden € geschnürt, und das wohlgemerkt als Vorschuss, nicht als Zuschuss.
Das bedeutet, wir stärken hier unsere Kommunen. Wir sagen: Wir stehen an der Seite der Kommunen und helfen ihnen na türlich in dieser Notsituation der Massenerkrankung – Pande mie –, damit wir auch dort die Investitionsfähigkeit erhalten und damit stärker aus der Krise herauskommen, als wir jetzt in diese Krise hineingehen.
Das müssen wir sehen, wenn wir über Verfassung sprechen. Deshalb ist es auch nichts Verfassungswidriges; ganz im Ge genteil. Wir setzen die Schuldenbremse nicht außer Kraft, Herr Kollege Hofelich.
Wir nutzen genau die Mechanismen, um bei einer solchen Kri se gegenzuhalten. Das ist exakt der Normzweck.
Nein, ich ziehe nicht – – Ja, Sie hätten gern eine andere ge zogen. Sie hätten lieber das Erfordernis einer Zweidrittelmehr heit
und würden der Regierung und den Regierungsfraktionen gern sagen, was die Opposition alles will. Und wenn wir das nicht – –
Ja, ja. Ich habe heute übrigens, Herr Kollege Rülke, nichts gehört, was gutgetan hätte. Sie haben in vielerlei Hinsicht kri tisiert. Aber konstruktive Vorschläge,
(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Dann hätten Sie gesagt: „Dann wird es noch teurer“!)
Er hat seinen Gebührenzähler nicht dabei. – Die Frage lau tet: Wenn wir in einem Gesetz oder in der Landesverfassung eine Grundregel verankern, die Schuldenbremse heißt, und zu dieser Schuldenbremse dann zwei Ausnahmetatbestände de finieren, stimmen Sie mir zu, dass – genauso wie Kollege Rül ke vorhin die Rechnungshöfe zitiert hat – in einem solchen Fall die Ausnahmetatbestände grundsätzlich eng auszulegen sind, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass sich das RegelAusnahme-Verhältnis umkehrt? Frage 1.
Die zweite Frage, Herr Kollege Reinhart: Wenn wir zwei Aus nahmetatbestände verankert haben, zum einen den der Natur katastrophe und zum anderen den einer allgemeinen Notlage,
dann frage ich Sie: In welchem Umfang wäre dann auch un ter dem Gesichtspunkt der engen Auslegung einer Naturkata strophe dieser Tatbestand zur Rechtfertigung einer Verschul dung auch in Zukunft zu verwenden, erstens zeitlich und zwei tens in der Sache? In zeitlicher Hinsicht frage ich mich, ob Ihr Kriterium dabei, sich nicht mehr auf eine Naturkatastrophe zu berufen, die Frage ist, ob dieses Virus nicht mehr existiert oder ob ein Impfstoff gegen das Virus gefunden worden ist, oder ob, wie Kollege Rülke meinte, der Ministerpräsident die Pan demie für beendet erklärt. Was ist die Erstreckung dieses Aus nahmetatbestands in zeitlicher Hinsicht?
Inhaltlich kann bei einem solchen Regel-Ausnahme-Verhält nis grundsätzlich jede Ausgabe, die Sie im Haushalt als not wendig erachten, wo aber der Corona-Inhalt nicht – –
Oder ist es nicht so, dass Sie dann auch bei der Frage des Zu sammenhangs zwischen Auslöser und Ursache ein Problem bekommen, weil Sie dann wahrscheinlich nicht mehr alles un ter das Dach einer Naturkatastrophe subsumieren können?