Protokoll der Sitzung vom 04.11.2020

Es ist doch ganz klar: Integration findet vor allem vor Ort in den Städten und Gemeinden statt. Hier entscheidet sich, ob Integration gelingt. Allerdings habe ich manchmal Zweifel, ob den Antragstellern überhaupt an gelungener Integration ge legen ist oder ob sie nicht nur unsere Gesellschaft spalten wol len, so, wie sie sich auch selbst fortwährend spalten.

(Beifall – Zurufe)

Wir seitens der Landesregierung und auch in der Koalition wollen jedenfalls die Integrationskraft, die es in unseren Land kreisen und Gemeinden gibt, nicht ungenutzt lassen. Deswe gen setzen wir auch weiterhin auf die kommunale Seite.

Auch auf das Vorhaben der AfD, die nachlaufende Spitzab rechnung zu verstetigen, bin ich bereits ausführlich eingegan gen. Nochmals: Die derzeit praktizierte nachlaufende Spitz

abrechnung ist für alle Beteiligten mit einem sehr hohen Auf wand verbunden und in hohem Maß anfällig für Verzögerun gen.

Aktuell, in den Zeiten von Corona, sind diese Belastungen nochmals deutlich hervorgetreten. Gemeinsam mit den kom munalen Landesverbänden arbeiten wir daher an der Rück kehr zur Pauschale und deren realitätsnahen Ausgestaltung.

Neben diesen zentralen Punkten habe ich bereits, Herr Abg. Sänze, auf Ungereimtheiten und handwerkliche Defizite des Gesetzentwurfs hingewiesen. Das muss ich jetzt nicht in aller Einzelheit wiederholen.

(Zuruf: Das haben Sie noch nie gemacht! Sie behaup ten das nur!)

Falls Sie damals nicht zugehört haben sollten, können Sie es ja im Protokoll nachlesen. Jedenfalls hat Herr Abg. Lorek zu Recht noch einmal darauf hingewiesen:

(Zuruf: Dann nennen Sie doch die Punkte!)

Das ist nicht nur ein schlechter Gesetzentwurf, sondern er ist auch schlecht gemacht, weil er in mehreren Punkten dem Bun desrecht widerspricht

(Zurufe, u. a.: Welche? – Nennen Sie sie doch!)

und deswegen so nicht möglich ist.

(Beifall)

Ich möchte nur daran erinnern, dass es einen gesetzlichen Für sorgeauftrag gibt, der letztendlich auch aus unserer Verfas sung heraus resultiert. Diesen Fürsorgeauftrag wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zunichtemachen.

(Zuruf: Das stimmt überhaupt nicht!)

Unsere Verpflichtung zu einer humanitären Unterbringung ins besondere schutzbedürftiger Personen nehmen wir jedenfalls ernst. Ein Gesetzentwurf, der dieser Verpflichtung nicht nach kommt, wird unserem Land nicht gerecht, übrigens auch nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

(Zurufe, u. a.: Das müssen Sie aufzeigen!)

Deswegen noch einmal ganz deutlich: Sie kennen meine Li nie. Meine Linie heißt „Herz und Härte“. Wenn Sie das Herz aus dieser Linie herausreißen wollen, dann ist das weder recht lich noch menschlich geboten. Deshalb bitte ich den Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD abzulehnen.

(Beifall)

Herr Minister, ich bin ein bisschen zu spät. Herr Abg. Stein wollte noch etwas fragen. Möchten Sie das noch annehmen?

Nicht Sie sind zu spät, Frau Präsidentin, sondern Herr Abg. Stein, weil ich im Augenblick meine Rede beendet habe.

(Beifall – Zurufe)

Meine Damen und Her ren, gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8318. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/9051, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte Sie, damit einver standen zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzent wurf Drucksache 16/8318 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt, und wir haben Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes – Drucksache 16/8526

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/9052

Berichterstatter: Abg. Rainer Hinderer

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Zuerst hat das Wort Frau Abg. Andrea Schwarz für die Frak tion GRÜNE.

Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es ganz kurz ma chen. Wir haben die Änderung des Landeshoheitszeichenge setzes ja bereits fraktionsübergreifend in der ersten Lesung mit großer Mehrheit begrüßt.

(Zuruf: Bei der ersten Lesung hat es doch überhaupt keine Aussprache gegeben!)

Die zweite Lesung beinhaltet indes keine Änderung. Es stellt sich ja auch so dar, dass die Änderung im Wesentlichen Aus wirkungen auf die Gestaltung des großen Landeswappens hat und sich für das Land ein Erfüllungsaufwand von rund 15 000 € generiert, um eben die 27 Stellen mit neuen Fahnen auszustat ten.

Deshalb unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Danke.

(Beifall)

Nun darf ich Herrn Abg. Ulli Hockenberger für die CDU-Fraktion ans Redepult bitten.

(Zurufe)

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag beschließt wichtige Gesetze, ganz wichtige Gesetze und heute das Ge setz zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetzes. War um sage ich das?

(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall)

Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt in Artikel 24:

Die Landesfarben sind Schwarz-Gold. Das Landeswap pen wird durch Gesetz bestimmt.

Eben das Landeshoheitszeichengesetz.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei der Beschäftigung mit dem Landeshoheitszeichengesetz macht man Erfahrun gen, die man vorher so nicht hatte.

(Zuruf: Ja!)

Zumindest mir ist es so gegangen. In einem wunderbaren Pa ragrafen beschreibt das Landeshoheitszeichengesetz die Ein heit, die Vielfalt, die Tradition, die Geschichte des Landes be sonders eindrucksvoll. Ich zitiere von § 1 – Landeswappen – den Absatz 2:

Im großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Kro ne mit Plaketten der historischen Wappen von Baden, Württemberg, Hohenzollern, Pfalz, Franken und Vorder österreich. Der Schild wird von einem goldenen Hirsch und einem goldenen Greif, die rot bewehrt sind, gehalten.

(Der Redner hält ein Blatt Papier hoch, auf dem das große Landeswappen abgebildet ist. – Vereinzelt Bei fall)

Wenn Sie nachher nach Hause gehen, können Sie den Flyer unten in der Lobby mitnehmen. Dann können Sie heute Abend noch einmal gegenständlich sagen, was Sie im Landtag ge macht haben.

(Der Redner hält die Broschüre „Reise in den Land tag“ hoch. – Zurufe)