Wir führen – auch das wurde schon gesagt – das Ordnungs recht an den Hochschulen wieder ein, um in Fällen, in denen der Hochschulbetrieb von einzelnen Hochschulmitgliedern massiv oder sogar mit Gewalt gestört wird, die Hochschulen in die Lage zu versetzen, angemessen zu reagieren.
Aus Sicht meiner Fraktion ist auch die stärkere Parlamentari sierung der Studierendenschaft erfreulich. Wir sind der An sicht, dass bewährte demokratische Strukturen auch bei der Organisation studentischer Mitbestimmung sinnvoll sind.
Wichtig ist auch, dass die Transparenz bezüglich der Finan zen der Verfassten Studierendenschaft verbessert wird. Künf tig muss die Studierendenschaft ihre Einnahmen und Ausga ben hochschulöffentlich bekannt machen. Ergänzt wird das um eine Option zur Kassenverwaltung durch die Hochschu len.
Lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Punkte kurz anrei ßen. Das eine ist die Aufnahme von Onlinewahlen in das Lan deshochschulgesetz. Ich glaube, damit ist endlich eine klare Grundlage für die Durchführung dieser Onlinewahlen gege ben.
Zu guter Letzt die Stärkung der Kanzler – ein Ergebnis aus dem Untersuchungsausschuss –: Das Widerspruchsrecht der Kanzler wird sich künftig nicht mehr an den Hochschulrat richten, sondern an das Ministerium. Auch das ist eine Rege lung, die wir sehr begrüßen.
Es gäbe noch viel mehr zu erwähnen. Die dafür erforderliche Zeit steht mir nicht mehr zur Verfügung. Deshalb freue ich mich auf die Fortsetzung der Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Ministerin, als Erstes muss ich einfach Kritik loswerden. Ein solcher Papier stapel ist den Hochschulangehörigen und den Betroffenen im Bereich der Hochschulpolitik Baden-Württembergs zwei Ta ge vor der Sommerpause zugegangen – nach einem digitalen Semester, nach dem alle auf dem Zahnfleisch gingen. Dann gab es auch noch eine um zwei Wochen verkürzte Frist zur Stellungnahme, nämlich eine Frist von nur vier Wochen.
Das Ganze haben Sie dann noch einmal überarbeitet. Im Ok tober haben wir das hier bekommen, übrigens ohne Seiten zahlen und auch ohne eine Synopse, aus der ersichtlich wäre, was sich denn geändert hat. Ich muss schon sagen: Sie waren zwar schnell, aber das ist, ehrlich gesagt, kein wertschätzen der Umgang mit den Menschen, mit denen wir es als Partne rinnen und Partner in der Hochschulpolitik hier im Land Ba den-Württemberg zu tun haben. Das war nicht in Ordnung.
Aber kommen wir zum Inhalt, Kolleginnen und Kollegen. Ja, es sind viele Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen dabei; da wird die SPD-Fraktion mitmachen. Manches scheint uns eher etwas Kosmetik zu sein.
Wir werden dann im Ausschuss nachfragen, ob dies wirklich zu substanziellen Verbesserungen führen kann.
Bei einigem haben wir doch Diskussionsbedarf. Stichwortar tig: Es gibt viele neue Aufgaben wie Klimaschutz, Innovati on, Gleichstellung. Ja, gut, aber es fehlt das Geld, es fehlt das Personal, um das umzusetzen.
Tierschutz: Ja, das ist gut. Aber die Uni Hohenheim als Ag rarhochschule sagt uns: Lehre und Forschung sind bei uns un ter solchen Vorgaben nicht mehr möglich.
Zum Verhüllungsverbot: Also, Kolleginnen und Kollegen, die Notwendigkeit, im Land Baden-Württemberg dazu einen Ge setzestext zu erstellen, ist uns nicht ersichtlich. Wir bezwei feln auch die Verfassungsmäßigkeit.
Zur Wiedereinführung eines Ordnungsrechts: Vermengen Sie da nicht Judikative und Exekutive? Wird nicht wieder ein neu es Sonderrecht eingerichtet? Kommt es nicht zu einer Paral leljustiz?
Der Zwang, dass sich die Verfasste Studierendenschaft künf tig nur noch als Parlament formieren darf und nicht mehr in Form von Räten,
Den Studienverlauf zu beobachten ist in Ordnung, ja. Aber was tun Sie dann mit den ganzen Daten, die Sie gesammelt haben? Wie werden sie verarbeitet? Wie wird das umgesetzt? Zu welchen Ergebnissen führt das? Wir sind gespannt, was Sie uns dazu sagen.
Warum, um Himmels willen, wollen Sie denn § 5 Absatz 6 Satz 1 des Studierendenwerksgesetzes streichen, der vorsieht, welche Anforderungen eine Geschäftsführung in diesem Be trieb zu erfüllen hat, nämlich soziale und wirtschaftliche Kom petenz? Das erschließt sich uns nicht.
Warum Sie sie zwingen, im Land und bundesweit in Koope rationen zu gehen, verstehen wir ebenfalls nicht. Das tun sie schon freiwillig. Wozu dieser Zwang?
Warum Sie bei der Gewährung des Titels „Professor“ oder „Professorin“ für Honorar- und außerplanmäßige Professuren jetzt Änderungen vorsehen, ist uns nicht klar und nicht schlüs sig, weil sich für die Betroffenen in dieser Titellehre schlicht und ergreifend nichts ändert.
Die Übertragung der Bauherreneigenschaft mögen Sie wirk lich gut finden. Wir sind noch immer skeptisch. Sie können uns ja überzeugen.
Wir vermissen einiges. Wir vermissen Regelungen, damit im UniMed-Gesetz angesichts der Aspekte, die Sie vorhin ange sprochen haben – was sich neu ergeben kann, mit neuen Toch terunternehmen –, die Mitbestimmung verbessert wird, sozu sagen als „Konzern-Uniklinik“.
Wir vermissen, dass das Landespersonalvertretungsgesetz ge ändert wird, insbesondere was die Überleitungen von Perso nal oder die Einrichtung neuer Dienststellen, wie z. B. gera de in Freiburg, betrifft. Heute hätten Sie die Möglichkeit ge habt, tatsächlich Mitbestimmung zu machen.
Wir vermissen eine stärkere Autonomie zugunsten der Gre mien der DHBW an ihren Standorten. Diese Hochschule möch te mehr Hochschule sein als jetzt.
Und wir vermissen das Aussetzen der Studiengebühren, zu mindest ein Aussetzen der Studiengebühren während dieser Coronapandemie.
Da haben wir großen Diskussionsbedarf im Ausschuss. Wir freuen uns darauf. Wir werden unser Votum daran ausrichten, wie Ihre Begründungen und Ihre Änderungsbereitschaft aus sehen.
Frau Präsidentin, sehr geehr te Damen und Herren! Das von der Landesregierung im Ent wurf vorgelegte Vierte Hochschulrechtsänderungsgesetz ist ein weiterer Versuch, Ihre ideologische Weltsicht gesetzlich zu verankern.
Die Landesregierung ist offenbar der Überzeugung, Univer sitäten und Hochschulen wären mit ihren anspruchsvollen Aufgaben – nämlich die nächste Generation auf die sich ra sant wandelnde Arbeitswelt vorzubereiten – nicht genügend ausgelastet.
Zu den originären Aufgaben der Universitäten und Hochschu len wie Lehre und Forschung soll sich nun der Klimaschutz gesellen, also im Hochschulgesetz verankert werden. Dabei verbirgt sich hinter dem Begriff z. B. die sogenannte „kli maneutrale Verwaltung“. Abgesehen davon, dass der Begriff „klimaneutral“ irreführend ist, hat diese Aktion mit Klima schutz wenig zu tun. Zwar wird die klimaneutrale Verwaltung den Papierverbrauch reduzieren, dafür aber den Stromver brauch erhöhen. Hier kann man in der Tat in einem völlig neu en Sinn von klimaneutral sprechen. Denn ob man A plus B oder B plus A rechnet, das Ergebnis bleibt gleich.
Sie wollen die klimaneutrale Verwaltung als Ihren Einsatz für den Klimaschutz darstellen. Dabei ist es schlicht und einfach ein natürlicher Modernisierungsprozess, mit dem alle Verwal tungsvorgänge optimiert werden. Gegen diese Optimierung ist nichts einzuwenden, aber sie bedarf keiner ideologischen Überhöhung.
Ähnliches betrifft den Punkt Tierschutz. Seit Jahren ist das Thema in der Politik präsent. Der Worteflut folgen nur weni ge Taten. In der Anzahl durchgeführter Tierversuche ist Ba den-Württemberg Schlusslicht unter allen Bundesländern mit weit über 500 000 „verbrauchten“ Tieren jedes Jahr. Seit neun Jahren sind Sie, meine Damen und Herren der Grünen, an der Regierung, und es hat sich nichts Wesentliches verändert. Ein Beifall für ein Lippenbekenntnis der Ministerin ist hier nicht ausreichend.