Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

Wir haben bislang bereits hier Pilotprojekte gefördert. Ich nen ne den Erweiterungsbau des Landkreises Ludwigsburg, den wir mit 50 000 € gefördert haben, ich nenne das Institut für Bienenkunde an der Universität Hohenheim, das mit Recyc lingbeton gebaut wurde, aber auch – das steht jetzt bevor – den Neubau der LUBW in Karlsruhe als einige Beispiele hier im Land.

Wichtig ist mir dabei: Es gibt – das haben wir in den letzten Jahren nachgewiesen, nicht zuletzt durch solche Pilotprojek te – keinen Qualitätsunterschied zwischen Beton, der aus Pri märrohstoffen hergestellt wurde, und Beton, der auf der Ba sis von Recyclingmaterialien erstellt wurde. Das ist mit ein Grund, warum wir das meines Erachtens voranbringen soll ten.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Bau- und Abbruchab fälle besser zu verwerten oder sie erst gar nicht entstehen zu lassen. Man kann es auch auf den Punkt bringen: Der beste Abfall ist derjenige, der erst gar nicht entsteht.

Mit dem Ziel der Abfallvermeidung als oberstes Gebot in der Abfallhierarchie setzt die Landesregierung künftig auf den so genannten Erdmassenausgleich. Erdaushub ist einer der größ ten Abfallströme, die wir hier in Baden-Württemberg haben. Statt den Bodenaushub beim Bau wie bislang in aller Regel auf Deponien zu bringen, ist es ökologisch, aber auch ökono

misch sehr viel effizienter, ihn vor Ort zu belassen, z. B. durch die leichte Anhebung der Gebäude- und Straßenniveaus in den Bebauungsplänen, z. B. aber auch durch eine entsprechende Verwendung für die Modellierung von Freiflächen, von Lärm schutzwällen etc. Das spart wertvolle Deponiekapazitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und senkt letztlich die ständig wachsenden und schon heute hohen Entsorgungs kosten der jeweiligen Bauherren. Insbesondere die Wirtschaft profitiert in diesem Bereich nach den Berechnungen, die wir angestellt haben – die werden auch von der Wirtschaft nicht in Zweifel gezogen –, Gelder in der Größenordnung von knapp 10 Millionen €.

Böden, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nun mal eine unverzichtbare Lebensgrundlage für uns Menschen, für Tie re, aber natürlich auch für Pflanzen. Unsachgemäße Boden veränderungen können zu irreversiblen Schäden führen. Das wissen wir z. B. durch den großen PFC-Fall im badischen Landesteil, mit dem wir uns seit einigen Jahren herumschla gen.

Daher sehen wir im Gesetzentwurf vor, dass bei größeren Bau vorhaben künftig bereits in der Planungsphase ein Boden schutzkonzept erstellt wird, zu dessen Umsetzung im Einzel fall auch eine bodenkundliche Baubegleitung angeordnet wer den kann. Nach den bisherigen Erfahrungen bewegen sich die zusätzlichen Kosten im Verhältnis zur Bausumme in einem einstelligen Promillebereich. Bei kostenintensiven Großvor haben wird dies sogar noch deutlich unterschritten.

Ein weiterer konzeptioneller Schwerpunkt des Landes-Kreis laufwirtschaftsgesetzes besteht in der Möglichkeit der Ge meinden, künftig auch einseitig ihre Funktion als öffentlichrechtliche Entsorger bzw. – wie es im Fachdeutsch heißt – örE wieder zurück auf den Landkreis zu übertragen. Wir haben ei nen solchen Fall beispielsweise im Alb-Donau-Kreis – womit ich befasst war –, wo man dankenswerterweise – das ist einer der letzten Landkreise – die getrennte Erfassung der Bioab fälle einführen will. Aber man steht dort vor dem Problem, dass nicht nur der Landkreis entsorgungspflichtige Körper schaft ist, sondern – man höre und staune – 50 Kommunen. Das hängt zusammen mit einem Gesetz aus dem Jahr 2008. Ich denke, es ist uns allen klar, dass es wenig sinnvoll ist, dass hier die Gemeinden entsorgungspflichtige Körperschaften sind.

(Zuruf: Subsidiarität!)

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg rund 400 Gemein den, die entsorgungspflichtige Körperschaften sind. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz auch die Möglichkeit schaffen, dass sie diese Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungs träger einseitig aufgeben können – nicht müssen, aber kön nen. Ich denke, es ist auch sinnvoll, das zu tun.

(Zuruf des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Qualität unserer Ziele bestimmt die Qualität unserer Zukunft. Das Innovationsland Baden-Württemberg steht für ein umweltverträgliches Wirt schaften durch hochwertiges Recycling und auch eine moder ne Kreislaufwirtschaft. Das ist eines unserer umweltpoliti schen Anliegen und, so glaube ich, auch bundesweit eines un serer Kennzeichen in der Abfallwirtschaft. Das soll auch zu

künftig so bleiben, damit auch künftige Generationen hier von diesem hohen Niveau profitieren können.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Als Nächster hat Herr Abg. Schoch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einer Eurobarome ter-Umfrage zufolge gehört das Thema Abfall zu den drei wichtigsten Umweltthemen. Mit dem im Entwurf vorliegen den Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts übernimmt die Landesregierung Verantwortung und nutzt Gestaltungsspiel räume. Es übernimmt die Rahmenbedingungen der EU-Ab fallrahmenrichtlinie und die entsprechenden Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Beispielhaft möch te ich an dieser Stelle nennen, dass in der Neuordnung konse quenterweise das baden-württembergische Landesabfallge setz durch das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt wird, das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz nachhaltig ge ändert wird und auch auf Wunsch der kommunalen Landes verbände das Kommunalabgabengesetz geändert wird. Das Gesetz ist insgesamt kommunalfreundlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Neuordnung nimmt die Landesregierung konsequent die Bereiche in den Blick, die dazu führen, die Kreislaufwirtschaft in unserem Land wei ter zu modernisieren und für die zukünftigen Herausforderun gen fit zu machen. Diese neuen Regelungen tragen dazu bei, Abfälle noch besser zu vermeiden, sie konsequent zu sam meln und wiederzuverwerten, damit wir unsere Ressourcen schonend einsetzen können. Wir machen unser Land zukunfts fähig.

(Beifall)

Ich möchte jedoch an dieser Stelle einen kleinen Schwenk auf die Bundespolitik machen und kritisieren, dass es leider Got tes nicht gelungen ist, das Kreislaufwirtschaftsgesetz so zu gestalten, dass es ressourcenleichte, klimaneutrale und gift freie Kreislaufwirtschaft begünstigt. Dringend benötigte Im pulse für die Vermeidung von Abfall und die Kreislaufführung von Wertstoffen fehlen in diesem Bundesgesetz. Wir nutzen seitens des Landes die Chancen aus und füllen entsprechend dort die Möglichkeiten, wo Landesregelungen möglich sind. Ich halte es für dringend erforderlich, zur notwendigen Trans formation unseres wirtschaftlichen Handelns vor dem Hinter grund des Klimawandels dem zukünftigen Umgang mit unse ren Abfällen eine zentrale Rolle zukommen zu lassen.

Nun noch einmal zurück zum Abfallrecht. Den Schwerpunkt des Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts bildet Arti kel 1. Hier übernimmt das Land die Vorbildfunktion der öf fentlichen Hand. Der Einsatz z. B. von Recyclingbaustoffen wird beschrieben, die Ausdehnung des Abfallverwertungskon zepts auf Bodenaushub wird geregelt, und mit den Vorgaben zur Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfäl len greift die Landesregierung die Vorgaben der EU-Baupro duktenverordnung auf.

Wir begrüßen, dass der Erdmassenausgleich bei der Auswei tung von Baugebieten aufgenommen wurde und auch die kon

sequente Änderung des Landes-Bodenschutz- und Altlasten gesetzes erfolgt ist.

Die Pflicht zu einem Bodenschutzkonzept wurde aufgenom men. Ich möchte an dieser Stelle auch noch besonders hervor heben, dass die bodenkundliche Baubegleitung eingeführt werden soll – ein Punkt, bei dem insbesondere mein Kollege Bernd Murschel sehr intensiv immer wieder nachgehakt hat. Daher: Bernd, noch einmal herzlichen Dank für deine Hart näckigkeit.

(Beifall)

Sinnvoll ist auch, dass die Sonderabfallverordnung des Lan des geringfügig aktualisiert worden ist, wobei es meiner Mei nung nach auch gut ist, dass weiterhin eine Andienungspflicht für gefährliche Abfälle zur Beseitigung vorgesehen ist.

(Glocke der Präsidentin)

Sehr geehrte Damen und Herren, für die Transformation un seres wirtschaftlichen Handelns hat der zukünftige Umgang mit unseren Abfällen eine zentrale Bedeutung. Dabei ist die ses Gesetz eine gute Grundlage für eine nachhaltige Entwick lung der Daseinsvorsorge in unserem Land.

Danke schön.

(Beifall)

Als Nächster spricht für die CDU Herr Abg. Rombach. – Bitte.

(Zuruf: Guter Mann!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie soeben von Minister Untersteller erläutert und begründet, wird heute das Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg in den Landtag einge bracht. Wir nehmen die notwendigen Anpassungen an das Kreislaufwirtschaftsrecht des Bundes und der Europäischen Union vor. Ebenso erfolgen Aktualisierungen in den Berei chen Abfallrecht und Naturschutz.

Papst Franziskus bezeichnete die Erde als unser gemeinsames Haus. Wir alle sind aufgerufen, meine Damen und Herren, die Schöpfung konsequent zu schützen, zu bewahren und behut sam zu behandeln.

(Beifall)

Der Papst beschreibt die Funktionsweise natürlicher Ökosys teme als vorbildlich. Die Pflanzen erzeugen Nährstoffe für die Pflanzenfresser, diese ernähren ihrerseits Fleischfresser, die bedeutende Mengen organischer Abfälle produzieren, welche Anlass zu neuem Pflanzenwuchs geben – klingt kompliziert, ist aber einfach.

Für unser Lebens- und Wirtschaftssystem besteht die Aufga be, nach Produktion und Konsum Rückstände und Abfälle wiederzuverwerten. Wir haben eine gesamte Verantwortung, gemeinsam nachhaltig zu wirtschaften,

(Vereinzelt Beifall – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Richtig!)

Ressourcen zu schonen, wiederzuverwerten, damit die Le bensgrundlagen für unsere künftige Generation erhalten und gesichert werden.

(Beifall)

Die Wiederverwertung von Abfall wurde bereits vor über 30 Jahren unter CDU-geführten Regierungen in Bund und Land vorangebracht. Der Landtag hat am 14. Dezember 1989 auf Initiative der CDU das Gesetz über die Vermeidung und Ent sorgung von Abfällen und die Behandlung von Altlasten in Baden-Württemberg – kurz Landesabfallgesetz – verabschie det. Seither wurde das Landesabfallgesetz immer wieder no velliert. Jetzt soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz das Landes abfallgesetz ersetzen. Die Wiederverwertung von Abfällen hat in Baden-Württemberg seither – Gott sei Dank – große Fort schritte gemacht.

Ganz konkret, meine Damen und Herren, möchte ich drei Punkte ansprechen, die für mich, für uns, die CDU-Fraktion, wichtig sind:

Die Situation der Deponien ist, wie wir alle wissen, sehr an gespannt; das betrifft den Erdaushub und den Bauschutt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Verwendung von Recycling baustoffen und der Erdmassenausgleich vorangebracht wer den; Herr Minister Untersteller hat es erläutert und begründet. Die öffentliche Hand, meine Damen und Herren, soll hier mit gutem Beispiel vorangehen und künftig verstärkt Recycling baustoffe einsetzen; auch hier wurden Beispiele genannt. Der Erdmassenausgleich soll in den Bauplänen und Bebauungs plänen künftig Berücksichtigung finden.

Es ist wichtig, dass die Wirkung dieses Gesetzes zeitnah sicht bar wird, meine Damen und Herren. Ein geringerer Teil an Erd aushub und Bauschutt soll durchs Land kutschiert werden.

(Beifall)

Lassen Sie mich eine persönliche Anmerkung als jahrelang selbstständiger Landwirt machen, der nachhaltige Bewirt schaftung von Kindesbeinen an kennt, wie auch der eine oder andere Kollege hier im Haus. Ich möchte einfach darauf hin weisen: Boden ist wertvoll. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Der Humus ist das Sahnehäubchen der Erde.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Manchmal dürfte es ein bisschen mehr sein!)

Der Humus, die oberste Schicht im Erdreich, ist besonders fruchtbar; im Humusboden entsteht und wächst Neues.

Ich gehe davon aus, dass das den Bauherren und den Unter nehmern bewusst ist, meine Damen und Herren. Bei der Ver wendung des Erdreichs muss auch die besondere Güte des Bo dens immer bedacht werden.

Zweitens: Die Abfallverbrennungsanlagen sind ausgelastet. Hier müssen wir nach Möglichkeiten einer Erneuerung, einer Kapazitätserweiterung suchen. Auch hier ist die Politik mit in der Verantwortung.

Als dritten Punkt möchte ich das Thema Elektroschock