Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes – Drucksache 16/8961
Ich habe Ihnen mal eine Art Bibel mitgebracht: ein Buch, ein Klassiker von 1990, ein Klassiker für nachhaltige und gerech te Verkehrspolitik. Es handelt sich um das Buch vom Ehepaar Monheim mit dem schönen Titel: „Straßen für alle“.
Warum zeige ich Ihnen das? Was für einen Bezug haben wir dazu? Wir machen mit der Novelle des Straßengesetzes heu te einen wichtigen, einen weiteren Schritt in genau diese Rich tung. Wir stellen dem Straßengesetz einen neuen – –
Wir stellen dem Stra ßengesetz einen neuen § 1 voran. Darin wird u. a. klargestellt, dass das Gesetz der Bereitstellung des Verkehrsraums für al le Mobilitätsgruppen dient, dass alle Verkehrsarten – das Au to, der Bus, das Fahrrad und das Zufußgehen – berechtigte Raumansprüche haben. Wir sorgen damit für ein gutes Klima auf den Straßen im doppelten Sinn.
Dass die AfD mit ihrem Antrag genau diesen Paragrafen strei chen will, zeigt, welch rückwärtsgewandte Politik aus dem letzten Jahrtausend ihr vorschwebt.
In § 7 wird das dann konkretisiert. Wir ermöglichen – ich wie derhole: ermöglichen – explizit die Einziehung eines Teils der Straße z. B. für den Umweltverbund. Natürlich wird das vor Ort entschieden. Natürlich heißt das nicht, dass alle Fahrspu ren dem Autoverkehr entzogen werden. Aber wenn der Platz da ist, dann wird es nun leichter möglich sein, Platz für Bus, Fahrrad und Füße zu schaffen.
Der Anlass der Novelle ist der Übergang der Zuständigkeit für die Autobahnen an den Bund. Das macht einige Anpassungen erforderlich.
Wir liefern heute fristgerecht. Herr Minister Hermann und sein Haus haben die Hausaufgaben erledigt – aber Bundesver kehrsminister Scheuer leider nicht. Es gibt z. B. die Affäre um zu hohe Gehälter bei der Autobahngesellschaft. Dann gab es einen Haufen rechtlicher Probleme bei den Zuständigkeiten, z. B. wer für das Aufstellen der Schilder zuständig ist. Der Bundesrat – also unsere Ländervertretung – hat das am letz ten Freitag notdürftig und zähneknirschend geheilt. Aber es bleibt ein Kompetenzwirrwarr, eben weil Herr Bundesminis ter Scheuer seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Das RP Tübingen bekommt zentrale Aufgaben. Dort werden die Mobilitätszentrale des Landes und die Zentrale für Ver kehrssicherheit aufgebaut – ein Anliegen, das uns alle eint. Wir halten an der „Vision Zero“ fest. Wir wollen einen Ver kehr ohne Tote und Verletzte.
Die Umweltverbände haben im Verfahren Bedenken angemel det. Diese sind aber weitgehend unbegründet. Denn die stren gen Naturschutzgesetze gelten weiterhin und werden natür lich auch beachtet.
Eine Klarstellung möchte ich hier zu Protokoll geben: Das Fällen von Bäumen gehört nicht zu den reversiblen Maßnah men, wie sie im neuen § 37 a als vorläufige Anordnung er möglicht werden. Dass Planungsprozesse beschleunigt wer den, ist natürlich gut, aber das reguläre Planfeststellungsver fahren bleibt unberührt.
Manchmal können zwei Wörter viel ausmachen. In § 41 wer den in Satz 1 nach dem Wort „Straßen“ die Worte „einschließ lich Radwege“ eingefügt. Worum geht es? Es geht um die Be leuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflichten. Diese gelten innerhalb der Ortschaften zukünftig auch für Radwe ge. Dass z. B. die Räumfahrzeuge den Schneematsch von der Fahrbahn einfach auf den Radweg schieben, ist damit passé.
Natürlich müssen Radwege auch gebaut werden. Dafür brau chen wir Mittel. Bisher war das Geld dafür nicht das Problem. Das Know-how vor Ort, die Motivation vor Ort, all das brau chen wir. Wenn etwas vorangehen soll, dann braucht es wie in allen Bereichen Kümmerer und Kümmerinnen. Es ist in der Radstrategie des Landes vorgesehen, dass es Fahrradkoordi natoren und Fahrradkoordinatorinnen für die Kreise und die kreisfreien Städte gibt. Daran halten wir fest. Aber das Stra ßengesetz ist vielleicht nicht der richtige Ort, um das zu nor mieren.
Ich komme zum Schluss. Der Anlass der Gesetzesänderung ist nicht von uns gewollt. Wir wollten die Autobahngesell schaft nicht. Aber wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und legen mit dieser Novelle sogar noch einen obendrauf. Wir sorgen für gutes Klima auf den Straßen, wir machen einen weiteren Schritt zu den Straßen für alle.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegen den Novelle des Straßengesetzes sorgen wir vor allem dafür, dass die Bundesautobahngesellschaft gegründet werden kann. Es ist ein offenes Geheimnis, dass dies nicht der Wunsch des Landes Baden-Württemberg, von keinem der Koalitionspart ner, gewesen ist. Es ist seit 2016, seitdem die CDU Mitver antwortung trägt, wie man dies an den abgerufenen Mitteln sieht, auch nicht mehr notwendig. Ich glaube nach wie vor, dass die wenigen Zusammenhänge von Autobahnen über Lan desgrenzen hinweg leichter zu handeln sind als die vielfälti gen Verflechtungen mit Bundes- und Landesstraßen.
Allerdings ist es jetzt so. Jetzt tragen wir dazu bei, dass alles erfolgreich sein wird und unsere Straßen auch zukünftig er folgreich verwaltet und gebaut werden können. Dafür danke ich an dieser Stelle ganz herzlich all denen, die in der Stra ßenbauverwaltung zum Aufbau des Neuen und gleichzeitig
Die Hangsicherung wird vom Land übernommen. Das freut aufgrund der Kosten die Kommunen. Es wird möglich, Mo bilfunkmasten näher an die Straßen zu bauen. Das freut all diejenigen, die wie wir alle versuchen, einen Teil der Telefo nate aus dem Auto zu führen. Vom Kollegen wurde schon ge sagt, dass die Mobilitätszentrale und die Zentralstelle für Ver kehrssicherheit in Tübingen geschaffen werden.
Etwas, was schon bisher rechtlich möglich war, wird in die ses Gesetz gefasst, und zwar die Teileinziehung von Straßen. Faktisch ändert sich also nichts, es ändert sich nur die gesetz liche Grundlage. Es ändert sich auch in der Sorgsamkeit, mit der das passieren wird und passieren sollte, nichts. Ich weiß, der Kollege findet Radwege besonders gut, wenn dafür Auto spuren eingezogen werden sollen. Es ist aber wichtig, dass man sich vor Ort Gedanken macht. Vor allem ist es wichtig, dass man sich als Stadt mit zentralörtlicher Funktion darüber Gedanken macht, dass Personen aus dem Umland nicht jede Strecke auf dem Radweg und nicht bei jedem Wetter zurück legen können.
Es wird die Beschleunigung von Bauvorhaben ermöglicht. Worum geht es konkret? Wenn wir unser Straßennetz und das Bahnnetz noch nicht hätten und es mit den heutigen Vorgaben und Auflagen realisieren müssten, dann würden die jetzt rea lisierten Projekte bei mir in der Region noch die Unterschrift eines Kurfürsten auf dem Antrag haben.
Das Einzige, was uns heute in großen Mengen fehlt, sind Rad wege. Wir beschleunigen also faktisch den Bau von Radwe gen. Das halte ich nun wirklich für völlig vertretbar. Es ist not wendig, dass wir ein Naturschutzgebiet zumindest streifen können müssen, wenn wir eine moderne Mobilität mit dem Rad haben wollen.