Warum sage ich das? Das spricht dafür, dass wir schon sei nerzeit erkannt haben, wie wichtig uns dieses Thema ist. Ge statten Sie mir deswegen, dass ich aus dem Protokoll zitiere. Herr Blenke hat ausgeführt:
Blaulichtorganisationen... leisten einen wertvollen Dienst. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren erhalten bei Einsätzen eine Aufwandsentschädigung, Mitglieder der Rettungsdienste bislang nur dann, wenn der Bürger meister einen bestimmten Einsatz als wirklich notwendig anerkennt. Hier sollten wir endlich zu einer einheitlichen Lösung kommen,... Schließlich opfern alle ehrenamtli chen Mitglieder im Bevölkerungsschutz einen Teil ihrer Freizeit, um anderen Menschen zu helfen. Deshalb haben sie nicht nur ideelle Anerkennung, sondern auch einen Ausgleich für ihre finanziellen Aufwendungen verdient.
In der Tat ist uns das bei unseren Vor-Ort-Aktionen, bei unse ren Gesprächen mit den Blaulichtorganisationen immer wie der kommuniziert worden. Wahrscheinlich ist es den anderen Fraktionen genauso gegangen.
Der Innenminister hat in der angesprochenen Aktuellen De batte das Thema aufgegriffen. Er hat die Ehrenamtlichen als „Helden des Alltags“ bezeichnet, und er hat die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Wir danken unserem Innenminister Thomas Strobl – er kann zwar im Moment nicht unter uns sein, aber er denkt ganz fest an uns, wie er mir vorhin noch persönlich versichert hat.
(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall – Zurufe, u. a.: Oh! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Aber er lebt noch! – Vereinzelt Heiterkeit – Gegenrufe – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)
Wir danken insbesondere dem Staatssekretär des CDU-ge führten Innenministeriums für die Einführung in das Gesetz.
Erinnern Sie sich daran: Zur Hochzeit der Pandemie waren über 2 000 Bürgerinnen und Bürger von ASB, Bergwacht, DLRG, DRK, Johanniter, Malteser und THW im Einsatz. Nur so konnten wir diese Krise überhaupt einigermaßen stemmen.
Die Inhalte des Gesetzentwurfs sind jetzt schon vom Staats sekretär und von Frau Schwarz ausgeführt worden. Im We sentlichen wird ein neuer technischer Begriff, ein unbestimm ter Rechtsbegriff eingeführt: „Außergewöhnliche Einsatzla ge“. Es verwundert nicht, dass sich die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren genau auf diesen Umstand konzentriert haben. Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt – auch in der Begründung –, dass Sie vermeintliche oder gefühlte Unsicher heiten im Erlasswege aufgreifen und korrigieren wollen, da mit wir zu einer sauberen Rechtsanwendung kommen.
Wir stärken das Ehrenamt, indem wir sozusagen die Pflicht mit einem Recht versehen. Wer zu einem Einsatz kommt, hat auch das Recht, dafür entsprechend entschädigt zu werden, und muss dafür keine Nachteile in Kauf nehmen.
Wir beteiligen uns an den Kosten der Aus- und Fortbildung. Wir wollen, dass der ehrenamtliche Bevölkerungsschutz eine gute Zukunft hat. Deswegen müssen wir auch rechtzeitig an den Nachwuchs denken und das Ehrenamt einigermaßen at traktiv gestalten.
Wir stehen damit für meine Begriffe vor einem Quantensprung in der Stärkung des Bevölkerungsschutzes und des Ehrenamts.
In Bezug auf die Kosten verweise ich auf die Gesetzesbegrün dung. Ich bin immer wieder fasziniert, wenn Ministerien auf den Cent genau ausrechnen, wie viel ein Gesetz kostet. Aber wenn ich das einmal auf die Seite nehme, dann geht es uns in diesem Fall nicht um die Kosten, die dieses Gesetz verursacht,
Deswegen ist uns der Preis egal, weil für uns der Wert so unend lich hoch ist. Das Ehrenamt hat diese Unterstützung verdient.
Ich möchte mit einem Hinweis schließen, den ich dem „Staats anzeiger“ entnommen habe. Der „Staatsanzeiger“ hat nämlich nach der letzten Sitzung getitelt und kommentiert:
Lassen wir unseren Worten Taten folgen, und lassen Sie uns heute eine Wohltat für den Bevölkerungsschutz beschließen.
(Beifall – Zurufe, u. a.: Sehr gut! – Bravo! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Ich schlage ihn als Ehren amtsbeauftragten vor!)
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Herr Kollege Hockenberger, ich glau be, wir beschließen es heute noch nicht, sondern der Gesetz entwurf geht erst einmal zur Beratung in den Ausschuss. Aber wir beraten es dort mit einer positiven Grundstimmung – und ohne Maske.
Ist die Coronapandemie eine Katastrophe? Sie ist zumindest nicht das, was wir uns gemeinhin unter einer Katastrophe vor stellen: kein kurzes Elementarereignis schlimmen Ausmaßes wie ein Erdbeben oder ein Orkan, keine schlimme, aber doch zeitlich eingrenzbare Lage wie ein Hochwasser oder ein Wald brand und auch kein furchtbares Unfallereignis wie ein Flug zeugabsturz oder ein Zugunglück. Trotzdem geht die Bewäl tigung dieser Pandemie mit sämtlichen Strategien, Planungen, Konzepten und Maßnahmen weit über das hinaus, was wir uns unter dem Normalfall des Einsatzgeschehens für unsere Or ganisationen des Bevölkerungsschutzes, die Feuerwehren und Rettungsdienste, vorstellen.
Ich denke, der Begriff „Außergewöhnliche Einsatzlage“ be schreibt ganz zutreffend, was wir gerade allesamt schmerzlich erleben. Dass die Organisationen des Bevölkerungsschutzes in Baden-Württemberg insgesamt doch gut, zuverlässig und effi zient arbeiten, haben wir in den letzten Monaten während der Pandemie erlebt. Ich nenne nur einmal den Einsatz in stationä ren oder mobilen Testzentren, die Einrichtung von Notkliniken oder Behelfsunterkünften für infizierte geflüchtete Menschen.
Der Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg ist ohne die zahlreichen Ehrenamtlichen nicht denkbar. Ihnen gilt heute auch unser ganz großer Respekt und eine Überdosis an Dan keschön.
Die Ehrenamtlichen sind das Rückgrat des Bevölkerungs schutzes. Eine Stärkung ihrer Rechte ist eine Stärkung des Be völkerungsschutzes insgesamt.
Ebenfalls durch diese besondere Lage wurde auch die Not wendigkeit offenbar, eine rechtliche Regelung zu schaffen, die unterhalb einer Katastrophe liegt, aber dennoch über den Re gelbetrieb hinausgeht. Insofern stimmen wir der Einführung
dieses neuen Begriffs „Außergewöhnliche Einsatzlage“ zu, der ja dann mit dem Gesetz legaldefiniert wird.
Im Kern bringt die Gesetzesänderung eine Regelung der Rech te der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in einem sol chen Fall. Von der Katastrophe unterscheidet sich die außer gewöhnliche Einsatzlage durch die Voraussetzungen, aber auch im Hinblick auf die Rechtsfolgen. Es gibt keine beson deren Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten, sondern es bleibt bei den allgemeinen Befugnissen des Feuerwehrgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes oder des Polizeigesetzes.
Die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Ka tastrophenfall werden aber auf die außergewöhnliche Einsatz lage übertragen. Sie müssen also insbesondere zur Wahrneh mung ihres Dienstes unter Fortzahlung des Lohns freigestellt werden und bekommen Schaden ersetzt. Das ist gut so.
Das ist für die ehrenamtlich Engagierten ein substanzieller Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation, in der ja im mer wieder Fragen der Freistellung, der Entschädigung oder der Versicherung im Schadensfall neu ausgehandelt werden müssen.
Aber nicht nur die Rechtsstellung der Helferinnen und Helfer wird verbessert. Klar ist auch: Der Zugriff der Katastrophen schutzbehörden auf die Organisationseinheiten des Bevölke rungsschutzes wird erleichtert.
Analog zu den Regelungen im Katastrophenfall wird eine Pflicht zur Mitwirkung der Einheiten des Katastrophenschut zes auch im Falle der Bekämpfung von außergewöhnlichen Einsatzlagen angeordnet. Sie können damit gegenüber gelten der Rechtslage leichter in die Pflicht genommen werden.
Für die Hilfsorganisationen erwächst aus diesem Gesetz auch eine zusätzliche Verpflichtung und Verantwortung. Aber Sie schreiben ja in der Vorlage, dass die Verbände – das haben wir auch wahrgenommen – weitgehend zugestimmt haben. Sie wissen also, was auf sie zukommen wird.
Ergänzend zu den bestehenden Regelungen wird bestimmt, dass das Land im Verhältnis zu den eingesetzten Kräften zu künftig für die Einsatzkosten, die durch einen auswärtigen Einsatz anfallen, einsteht. Das ist gut so. Ferner begrüßen wir ausdrücklich die Klarstellung, dass keine automatische Un terstellung des Polizeivollzugsdienstes unter die Weisungsge walt der Katastrophenschutzbehörde erfolgt.
Insofern sehen wir die vorgeschlagenen Regelungen als aus gewogen an und beraten das positiv. Der Innenminister ist jetzt nicht mehr anwesend.
Es ist für ihn sicherlich – das zeigt die bisherige Diskussion – ein Wohlfühlgesetz. Er hat aber auch noch andere Aufgaben. Wahrscheinlich, Herr Staatssekretär Klenk, arbeitet er gerade am Leitstellengesetz, auf das wir auch warten. Er hat uns zuge sagt, dass das noch kommt. Wir sind gespannt. Das Rettungs dienstgesetz ist ja schon abgeblasen worden. Das Leitstellen gesetz muss noch kommen. Daran gilt es noch zu arbeiten.