ßungsbeiträgen? Dieser Entschließungsantrag betrifft diesen Sachverhalt. Wir haben gesagt: Der Zeitpunkt des Beginns der Verjährungsfrist müsste besser definiert werden. Wir haben dann bewusst auch eine offene Formulierung gewählt. Kolle ge Klein hat gerade kritisiert, dass wir keinen konkreten Vor schlag machen. Aber dieser Vorschlag lässt zumindest zu, dass man z. B. nach Bayern schaut, wo es eine Regelung gibt: 20 Jahre – meinetwegen auch 25 Jahre – nach Baubeginn einer Anlage und nicht nach einer vagen Fertigstellung, wo oftmals überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wann die Fertigstellung eigentlich erfolgt.
Zum Zweiten haben wir beantragt, für die Kommunen – und das auch im Sinne der Kommunen, anders als bei der AfD – einen großzügigen Übergangszeitraum zu ermöglichen, zum einen, um offene Posten noch abrechnen zu können, und zum anderen, um sich auf eine Neuregelung einstellen zu können.
Herr Kollege Klein, ich kann etwas nicht ganz nachvollzie hen: Sie haben gerade gesagt, das wäre ein kleines Problem, das nur Einzelfälle betrifft, weil Kreisstraßen und Bundesstra ßen nicht erschließungspflichtig sind. Aber die meisten Men schen in einer Kommune wohnen an der Gemeindestraße oder an einer Ortsstraße und nicht an einer Kreis- oder Bundesstra ße. Insofern ist das nicht nur ein kleines Problem, sondern ein Problem, das immer wieder aufschlägt und auch mit ganz praktischen Beispielen hinterlegt werden kann.
Jedenfalls hatten wir das Gefühl, das ist ein guter Antrag, den wir mit dem Entschließungsantrag eingebracht haben. Uns wurde zumindest von den Grünen auch signalisiert, er gehe in die richtige Richtung. Bei der Abstimmung des Antrags gab es dann so eine gewisse „Handhebeblockade“. Übrig geblie ben ist die Forderung, dass der Begriff „Vorteilslage“ einer Präzisierung bedarf. Da sind wir jetzt gespannt, Herr Innen minister, wie Sie diese Präzisierung hier vornehmen.
Zusammenfassend von unserer Seite: Artikel 2 – Änderung der Gemeindeordnung – ist unstrittig; dem stimmen wir auch zu.
Zu Artikel 1 – Änderung des Kommunalabgabengesetzes –: In weiten Teilen – ich habe es gesagt – sind es wichtige An passungen, auch notwendige Anpassungen. Er ist insgesamt – das muss man auch sagen – eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Aber er ist nicht gut genug im Hinblick auf die Regelung zur Verjährungsfrist. Deshalb werden wir uns bei Artikel 1 enthalten. Wir geben der Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag nochmals die Chance zur Nach besserung – wenn dann doch vielleicht auch die Regierungs fraktionen zustimmen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Gang der bisherigen Beratungen hat uns in unserer Meinung bestärkt, dass mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes mal wieder trickreich der Pelz der Regierung und der Kommunen gewaschen werden soll, ohne ihn dabei nass zu machen.
Nicht nur, dass sich die Regierung – möglicherweise auf Druck der Kommunen – unendlich viel Zeit mit einer Neure gelung gelassen hat und diese bis zum Gesetzesmarathon am Ende der Legislaturperiode aufgeschoben hat; damit hinken wir Bayern auch noch um etwa sieben Jahre hinterher. Ich ha be es bereits gesagt: Ein Grund für diese Verzögerung wurde nicht genannt. Aber den kennen wir auch so: Die Kommunen konnten den Bürgern noch Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Geld aus der Tasche ziehen.
Frau Dr. Leidig, wenn Sie sagen, Sie stünden da an der Seite der Kommunen, muss ich eines ganz klar sagen: Wir stehen hier an der Seite der Bürger.
Insoweit ist das gute Verhältnis des Landes zu den Kommu nen, von dem der Innenminister sprach, eher eine unheilige Allianz für die Bürger.
Eine unheilige Allianz stellt seit 2016 auch die aktuelle Be setzung der Regierung für unser Land dar. Es wird Zeit, dass sich diese Besetzung im März 2021 ändert.
Dieses Erfordernis zeigt sich auch in der Formulierung der entscheidenden Stelle des Gesetzentwurfs. Mit der Neurege lung des Eintretens der Vorteilslage ist entgegen dem Anschein vorläufig weiterhin eine Gebührenfestsetzung auch später als 20 Jahre nach Fertigstellung möglich. Auch die anderen Op positionsfraktionen haben diesen Umstand aufgegriffen und die Regierung zu einer Änderung aufgefordert. Diese ist nun aber doch nicht gekommen. Außer Lippenbekenntnissen war da nämlich gar nichts dabei.
Eine Ablehnung des Gesetzentwurfs würde ein „Weiter so!“ der bisherigen Regelung bedeuten. Daher stimmt unsere Frak tion dem Gesetzentwurf insoweit zu. Wir wollen ein Ende der alten, bürger- und baufeindlichen Regelung.
Zudem wollen wir mit unserem eigenen Änderungsantrag ei ne weitere Verbesserung erreichen. Er zielt auf eine Herabset zung der vorgesehenen Frist von 20 Jahren zur Festsetzung von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen auf zehn Jahre ab. Dies stellt eine überschaubare und leicht verständliche Än derung dar. Zehn Jahre müssen in einer digitalisierten Verwal tung ausreichen, bis eine Kommune ihre Erschließungsanla gen abgerechnet hat.
Kein Gläubiger im Privatbaurecht wird mit solch großzügi gen Privilegien für seine Forderungen bedacht wie die Kom munen. Seine Forderungen unterfallen viel kürzeren Verjäh rungsfristen.
Was den Regelungsteil mit den Möglichkeiten für Kommu nen betrifft, neben ihrem Gemeinde- bzw. Ortsteilnamen eine sonstige Bezeichnung zu führen, sind unsere Bedenken nicht ausgeräumt. Eine tragfähige Begründung für die Notwendig keit neuer Regelungen – außer dem Wunsch einiger weniger Kommunen – wurde nach wie vor nicht genannt. Ein Wild wuchs von Städtenamen, den sich niemand wünschen kann,
wird die Folge sein – abgesehen von dem Rattenschwanz an Folgeänderungen, der bei Ortsschildern anfängt und bei pri vaten Briefköpfen nicht aufhört, nur um Eitelkeiten von Stadt oberhäuptern zu befriedigen.
Die Dreiviertelmehrheit im Gemeinderat ist für gewiefte Bür germeister kein Hindernis. Die bisherige restriktive Regelung hat sich bewährt. Sie führt dazu, dass wirklich nur Kommu nen mit herausragenden Merkmalen mit ihrem Namen her ausragen dürfen. Dies dient dem Gemeinwohl aller, nicht nur dem der Kommunen.
Wir werden vermutlich die absurdesten Namensforderungen zu hören bekommen. Ich bin einmal gespannt, wie der Minis ter dann darauf reagieren wird. Denn er hat ja noch immer das letzte Wort. Wir werden beobachten, was dabei herauskommt. Im Zweifelsfall werden wir dem dann auch widersprechen.
Aus diesen Gründen haben wir eine getrennte Abstimmung gefordert. Wir werden dem Artikel, der vorsieht, dass Gemein den oder einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen führen können, nicht zustimmen und bitten die anderen Fraktionen, sich dem anzuschließen.
Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht wiederholen, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe, insbesondere zum Kommunalabgabengesetz. Ich möchte festhalten, dass wir sei tens der FDP/DVP-Fraktion nach der Ausschussberatung dem die Gemeindeordnung betreffenden Teil zustimmen werden, aber noch einmal darauf hinweisen möchten, Herr Strobl, dass Ihrem Haus dann noch immer eine große Verantwortung zu wächst. Wenn drei Viertel eines Gemeinderats entsprechend abstimmen, sollte das Ministerium das nicht so herunterregu lieren, wie es ihm gerade passt. Die Praxis wird erweisen, ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt.
Zum Entschließungsantrag der AfD kann ich nur sagen: Herr Stein, Sie haben das Problem nicht verstanden. Das gilt für die meisten politischen Themen, die Sie haben.
Das genau ist der Punkt – da kann ich Herrn Kollege Hinde rer nur zustimmen –, zu dem wir eine interessante Ausschuss sitzung hatten. Sie hat gezeigt, dass Diskussion tatsächlich guttut.
Frau Leidig hat in ihren Ausführungen gerade gesagt, man werde damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechts sicher umsetzen. Herr Kollege Klein hat gemeint, es sei tat sächlich eine schwierige Rechtsmaterie, und man werde es rechtssicher umsetzen. Er hat dann ein Beispiel gebracht, um zu zeigen, dass die Vorteilslage klar erkennbar sei. So weit, so gut. Ich glaube, so weit stimmen wir auch alle überein.
Aber ich finde es schon interessant, meine Damen und Her ren, dass sich der Minister in der Ausschusssitzung zu diesem Thema inhaltlich nicht äußerte. Sie haben gesagt, sie schlös sen sich den Ausführungen von Herrn Klein, der dazu gespro chen hat, an. Die Grünen hatten eigentlich gefordert, dass die Klarstellung, die Konkretisierung in der Gesetzesbegründung erfolgt. Diese fehlt. Bis heute habe ich keine entsprechende Gesetzesbegründung vorliegen.
Jetzt heißt es plötzlich: Im Nachgang soll es das Innenminis terium regeln. Meine Damen und Herren, das ist nicht der An spruch eines selbstbewussten Parlaments. Wenn wir das wol len, müssen wir es auch in das Gesetz hineinschreiben. Wir dürfen das nicht denen überlassen, die dem Landtag nicht an gehören und die – sorry – das in der letzten Zeit gar nicht ge schafft haben.
das Vorhandensein einer rechtsgültigen Satzung, – das Vorliegen einer planungsrechtlichen Grundlage, – der Eingang der letzten Unternehmerrechnung und – die Widmung der Erschließungsanlage für die öffentli
Beachten Sie, dass sich der endgültige Ausbau über ei nen langen Zeitraum erstrecken kann. Endgültig ist der Ausbau erst, wenn die Anlage den in der Satzung und dem Ausbauprogramm der zuständigen Gemeinde festgeleg ten Merkmalen entspricht.
Das ist das, was wir im Moment als Gesetzeslage haben. Sie trauen sich nicht, das zu konkretisieren.
Ich fordere Sie auf, Herr Minister: Stellen Sie dar, wie Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der jetzigen Geset zeslage in Übereinstimmung bringen wollen, wenn dieser Ge setzentwurf nach zweiter und dritter Lesung verabschiedet wird. Anscheinend haben Sie ja die Mehrheit. Sie haben sich nicht dazu geäußert, wie Sie den Willen des Parlaments um setzen wollen. Das ist – es tut mir leid, Herr Minister – ein Ar mutszeugnis.
Wir haben in unseren Ausführungen sehr klargemacht, dass es nicht um die von Kollege Klein genannten 99 % der Fälle geht, die wir heutzutage als Erschließung haben. Da bin ich bei Ihnen. Wenn heutzutage eine Erschließung erfolgt, ist das kein Problem. Auch die weiteren 1 % der Erschließungen sind nicht das Problem. Das Problem sind die weiteren Erschlie ßungsfälle von vor Jahren und Jahrzehnten – teilweise vor hundert Jahren –, die in den 1 101 Gemeinden in Baden-Würt temberg schlummern.