Damit zementieren Sie auch genau das, was Sie mit Recht kri tisiert haben – bis zum Wahlgang – und versprochen haben – bis zum Wahlgang.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion beantrage ich aufgrund der Unterschiedlichkeit der beiden Artikel in diesem Artikelgesetz eine getrennte Abstimmung. Für Artikel 1 möch te ich eine ganz normale Abstimmung. Für Artikel 2 – das ist der Kernpunkt, und unsere Fraktion hat dies beschlossen – be antrage ich – die erforderlichen fünf Stimmen sind vorhanden – eine namentliche Abstimmung.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Da war noch eine Fra ge!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir am 28. Sep tember den vorliegenden Gesetzentwurf hier im Plenum erst mals beraten und am gleichen Tag noch im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz diskutiert und mehr heitlich beschlossen haben, bitte ich Sie heute im Zuge der zweiten Lesung um die finale Zustimmung.
Es handelt sich um ein Gesetz, das zwei Themenbereiche be trifft – das war angesprochen worden –: einerseits die Ände rung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und an dererseits die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagement gesetzes.
Der Forstverwaltungskostenbeitrag ist der Betrag, den die Kommunen für den forstlichen Revierdienst einschließlich Forstschutz in ihren Waldungen an die Landratsämter entrich ten. Bei der Änderung des Forstverwaltungs-KostenbeitragsGesetzes handelt es sich um eine rein finanztechnische Ände rung, mit der wir jetzt eine umsatzsteuerliche Anpassung aus dem Jahr 2013 vollziehen. Verständlicherweise stößt die Re gelung bei den Kommunen, die diesen Kostenbeitrag künftig einschließlich der Mehrwertsteuer zahlen müssen, nicht nur auf Begeisterung.
Immerhin steht bei zwei Dritteln der Kommunen, die pauscha liert haben und nicht regelbesteuert sind, eine Erhöhung um 19 % ins Haus. Das sind Erhöhungen um zwischen 5 000 und 27 000 € pro Kommune, also keine Beträge, die – angesichts ihrer Steuerkraft – baden-württembergische Gemeinden in den Ruin treiben würden. Dabei geht es aber nicht um willkürli che Erhöhungen, sondern um die Umsetzung steuerrechtlicher Vorgaben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land wird die sen Beitrag mit Sicherheit nicht übernehmen und auch nicht übernehmen können, wenn wir engagiert an dem Ziel der Nullneuverschuldung festhalten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben sechs Verbände und Organisationen Stellungnahmen abgegeben. Die Rück meldungen entsprachen den interessenbedingten Erwartungen und haben auch nicht zu einer Änderung des Entwurfs geführt.
Mit der Änderung des Jagdgesetzes setzen wir die Koalitions vereinbarung in zwei Punkten zunächst einmal um. Herr Kol lege Bullinger und Herr Kollege Stein, weitere Änderungen werden folgen. Die Legislaturperiode ist nicht zu Ende.
Wir verabschieden jetzt ein Änderungsgesetz, und nur zu die sem Gesetz wird um Zustimmung gebeten. Es geht nicht um die Gesamtgesetzgebung. Schon jetzt kündige ich an, wie be reits in den Koalitionsvereinbarungen festgehalten, dass es im Laufe der Legislaturperiode nach Vorlage des Wildtierbe richts, der im nächsten Jahr erstellt wird, zwangsläufig auch noch weitere Änderungen geben wird.
Ich referiere nur zu dem Änderungsgesetz, das jetzt vorliegt: Die erste Änderung betrifft die Mindestfläche, die von 2 500 ha auf 1 500 ha abzusenken ist, bei Fütterungskonzeptionen beim Rehwild. Wir kommen damit einer Forderung des Landes jagdverbands und damit der praktizierenden Jägerschaft nach. Damit wird eine spezifischere Reaktion auf besondere land schaftsökologische Verhältnisse ermöglicht.
Die zweite Änderung betrifft die unbürokratische Verbesse rung der Bejagungsmöglichkeiten für Schwarzwild im Wald im Monat März, sofern es die Wetterbedingungen in Form
Es möge Ihnen verziehen sein, Herr Kollege Bullinger: Das zu wissen erwarte ich nicht von Ihnen; Sie sind ja kein Jäger. Aber Sie sollten schon wissen, dass die Frage von Schneela gen bei der Bejagung von Schwarzwild eine ganz erhebliche Rolle spielt. Gerade in der Dämmerung ist Schwarzwild nur auf Schnee gut und tierschutzgerecht zu bejagen.
Dahinter stellen wir uns. Das machen wir möglich. Insofern ist es, wenn man so will, ein Ermöglichungsgesetz und kein Verpflichtungsgesetz. Aufgabe der Politik muss es sein, den Jägern am Ende in ihrer jagdlichen Ausübung eher viel zu er möglichen.
Die Gründe hierfür sind bereits genannt worden: Einerseits haben wir lokal sehr hohe Schwarzwildbestände – auch mit hohen Wildschäden – und damit Brennpunkte. Zum Zweiten besteht die Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schwei nepest, die jetzt schon in Polen angekommen ist. Letztmalig ist es im Sommer an der Westgrenze Polens zu neuen Ausbrü chen gekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss uns jetzt nicht erschüttern. Aber eines ist auch klar: Wenn sich die Af rikanische Schweinepest bis nach Deutschland ausbreiten und Hausschweine befallen würde, für die die Krankheit genauso ansteckend ist, würde das im Zweifelsfall zu einem Export verbot im Bereich des Schweinemarkts führen, das erhebli che Einbußen – vielleicht millionen- oder sogar milliarden schwer – für die baden-württembergische Landwirtschaft zur Folge hätte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zunahme der Schwarzwildbestände drückt allerdings vor allem eines aus
so ist es, Kollege Hahn; Sie sagen es –, nämlich dass wir uns mit den Folgen des Klimawandels – da spreche ich ins besondere die grüne Fraktion an – in der Zukunft intensiver werden auseinandersetzen müssen. Denn es wird natürlich zu Konflikten auch im Bereich des Artenschutzes kommen. Durch die Zunahme und durch das Fortschreiten des Klima wandels werden auch Arten, die bei uns bisher selten waren und eher unter Schutz standen, im Zweifelsfall einer Bewirt schaftung unterliegen müssen.
Das heißt, dort ist genauso Management gefordert wie bei den derzeit bejagten Tierarten. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird auch mit dem Naturschutz erhebliche – ich sage einmal: gute, aber auch notwendige – Auseinanderset zungen mit sich bringen. Zu einem solchen Diskurs lade ich Sie bereits heute ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte namens der Landesregierung den Landtag um die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/597. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Druck sache 16/672. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehr heitlich zugestimmt.