Ja, das ist so, liebe Leute. Sie müssen sich einmal die Mess kriterien in der Gesamtheit vergegenwärtigen; Sie müssen sich einmal die Morbiditätsskalen anschauen. Beschäftigen Sie sich mal ein bisschen mit Krankenhäusern! Der Krankenhaus wissenschaftler Augurzky sagt zu uns in Baden-Württemberg: „Sie haben mit Ihren Krankenhäusern ein Problem: Ihre Be völkerung ist zu gesund.“ Also, Gesundheit steht da auch im mer für gute Versorgung, für eine gute Sozialstruktur, für gu te andere Dinge. Daran arbeiten wir.
Das heißt, diese Frage stellen wir so nicht, sondern wir fragen – da haben Sie natürlich recht –: In welcher Frist ist was zu
erreichen? Wenn jemand Schulterbeschwerden hat, oder wenn er eine chronische Magen-Darm-Entzündung hat und einen guten Internisten braucht, was macht er dann? Er surft im In ternet und schaut: Wo ist die Spezialklinik? Wo kann ich hin gehen? Das ist ja der Punkt. Wir wollen aber flächendeckend für alle Bürgerinnen und Bürger die richtigen Angebote.
Die Krankenhausbehandlung wird in Zukunft immer kürzer und immer spezieller. Es sind ein paar Ältere hier. Die alten Fußballer wissen es noch: Wenn sie eine Meniskusoperation hatten, waren sie sechs Wochen außer Gefecht,
(Abg. Reinhold Gall SPD: Ich war nur vier Wochen außer Gefecht! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Du hast ja auch nur Kreisliga B gespielt! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Von wegen!)
Das heißt für uns, die wir für die Krankenhausstruktur verant wortlich sind: Das Krankenhaus ist das Speziellste und auch Teuerste der Gemeinschaft, auch für die Volkswirtschaft das Teuerste, weil es der höchsten Qualifizierung bedarf. Man muss aber auch darauf achten, dass man das Richtige an der richtigen Stelle macht. Krankenhäuser mit gewissen Betriebs größen – ich vermute auch die, über die Sie reden –, erfüllen diese Bedingungen nicht.
Deshalb sind die Träger froh über die getroffenen Maßnah men. Dieser Strukturfonds ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern beruht auf einer langjährigen Erfahrung, auf die der Bund richtig reagiert hat, nämlich ein Angebot zu machen, um Strukturen zu schaffen, die für die Patienten wie für die Kli nikträger und auch für das Personal dauerhaft lebensfähig sind. Man bekommt nämlich bei bestimmten kleinen Klinik größen gar nicht mehr das entsprechende Fachpersonal, weil entweder die ärztliche Weiterbildung nicht möglich ist oder andere Kriterien nicht zutreffen. Insofern sind wir immer da bei, auch dort das Richtige zu tun.
Herr Minister, folgende Zu satzfrage: Sie sagten vorhin, 63,72 Millionen € umfasst der Strukturfonds. Kann man herunterbrechen, wie viel für jedes kleine Krankenhaus übrig bleibt? Das war bei uns im Kreis tag der Streitpunkt. Bei uns gibt es nämlich zwei kleine Kran kenhäuser, und wenn dann bloß 2 Millionen € für das Haus übrig bleiben, dann stimmt die Zahl irgendwo nicht.
Ich bedanke mich bei Abg. Dr. Bullinger für den Hinweis: Das läuft nicht nach dem Gießkannenprinzip. Das sind ganz kon
krete fachabteilungsbezogene Maßnahmen, die entsprechend den allgemein gültigen Fördergrundsätzen konzipiert umge setzt werden. Anrechnungsfähig ist das, was der Träger selbst bringt, und das, was wir über die Krankenhausförderung fi nanzieren können, jedoch mit dem Effekt, dass diese 63,72 Millionen € nicht der Träger erbringen muss, sondern statt dessen der Bund erbringt. Das ist der große Vorteil. Deshalb hat der Krankenhausträger ein Interesse, das zu tun.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Trotzdem muss ich noch einmal nachfragen. Natürlich sind die Krankenhausträger froh, sie schauen auf die Kosten. Aber mir geht es prinzipiell um die Bürger. Die Bürger müssen doch wissen, in welchem Umkreis ungefähr sich das nächste Kran kenhaus befindet, wo sie in einer Notsituation hinkommen. Sieht die Landesregierung einen bestimmten Umkreis vor, in nerhalb dessen sich die Krankenhäuser befinden sollen?
Es gibt keinen bestimmten Umkreis, aber wir haben ja historisch gewachsen vergleichsweise viele Krankenhäuser. Denken Sie nur an andere Landstriche. Wir haben nicht so viele wie Nord rhein-Westfalen, aber wir haben im Prinzip eine Struktur, bei der Klinikstandorte – so auch in den letzten Jahren – immer wieder zusammengefasst worden sind. Dieser Trend wird auch noch weitergehen. Trotzdem müssen wir uns wirklich davon verabschieden – selbst bei einem hohen Hilfebedarf und ei nem intensiven Behandlungsbedarf –, dass das ausschließlich immer nur im stationären Leistungsspektrum stattfindet.
Was die Menschen wirklich kümmert, wird an folgendem Bei spiel deutlich: Im Landkreis Ravensburg, aus dem ich kom me, haben wir zwei kleine Klinikstandorte geschlossen; ich weiß, worüber ich rede. Dort habe ich persönlich sehr viel Re de und Antwort gestanden, aber die Kliniken hatten keine Chance mehr gehabt, waren einfach nicht tragbar, auch nicht finanziell. Wenn eine kommunale Körperschaft jedes Jahr 10 bis 15 Millionen € für den Betriebsabmangel bezahlt, dann ist irgendwann die Messe gelesen.
Wichtig ist: Wir achten darauf, dass wir, wenn die Menschen akut etwas haben – einen Blinddarmdurchbruch, einen Herz infarkt, einen Schlaganfall oder bei einem Polytrauma –, die richtigen Hilfen schnell organisieren. Da ist die Erstbehand lung das A und O. Der Patient geht dann dorthin, wo er im nächsten Schritt nach der Erstdiagnose am besten behandelt wird. Das, was elektiv gemacht wird und bisher Krankenhaus arbeit war, das wird künftig noch stärker ambulant behandelt werden. Es werden hoch spezialisierte Kliniken übrig bleiben, auch wenn diese gar nicht so groß sind.
Was uns angeht – das müssen wir auch einmal im Ausschuss diskutieren, wenn wir die Modellergebnisse präsentieren wer den –, müssen wir natürlich zwischen Krankenhaus, Reha und ambulanter Versorgung, auch Leistungen der Pflegekasse un terscheiden. Da wird es in Zukunft auch noch zu gewissen Zwischenformen kommen. Wir reden auch heute schon bei der intersektoralen und multidisziplinären Versorgung darü ber, dass es mal wieder einen Puffer geben wird. Daran arbei ten wir; da muss das Leistungsrecht mitmachen. Wir, das
Land, unterstützen gemeinsam mit den Gesundheits- und So zialpolitikern aller Fraktionen natürlich solche Überlegungen, weil das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und nach Gesundheit wichtig ist, und das nehmen wir auch ernst. Das steht bei uns in der Agenda ganz vorn.
Insofern ist der Weg, den wir bestreiten, im Moment sehr so lide und beruht auch auf sehr viel Akribie der Krankenhaus träger vor Ort. Alle haben einen guten Job gemacht. Ich muss die alle mal richtig loben.
Ist die Mündliche Anfra ge damit erledigt, oder gibt es noch Zusatzfragen? – Herr Kol lege Baron, Sie können keine Zusatzfrage mehr stellen; Sie haben schon zwei gestellt. Es sind nur zwei Zusatzfragen je Abgeordneten zulässig.
Hat sonst noch jemand eine Frage? – Wenn das nicht der Fall ist, dann ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 – – Wer hat sich noch gemeldet? – Niemand. Ich möchte nichts Falsches sagen.
Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Zif fer 3 beendet. Ich bedanke mich beim Herrn Minister für So ziales und Integration für die Beantwortung.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a n u e l H a g e l C D U – R ü c k k e h r v o n F l ü c h t l i n g e n i n d a s F l u c h t l a n d
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Aus aktuellem Anlass, dass Flüchtlinge in ihrem Herkunftsland Urlaub machen und da nach wieder als Flüchtlinge bei uns einreisen, frage ich die Landesregierung:
nen Asylberechtigte zu Urlaubszwecken in das Land zu rückkehren, aus dem sie offiziell geflüchtet sind?
Herr Abg. Hagel, jeder, der vor Krieg, vor Ver folgung oder vor Vertreibung aus seiner Heimat fliehen muss, genießt bei uns Schutz und muss ihn auch bekommen. Wer al lerdings als Flüchtling dann in seiner Heimat Urlaub ver bringt, legt den Schluss nahe, dass er weder Verfolgung noch Bedrohung ausgesetzt ist. Dass jemand aus seiner Heimat vor Gewalt oder Vergewaltigung flüchten muss und dann gleich
und das kann auch ich schwer nachvollziehen. Ich glaube, dass auch die Bevölkerung dafür wenig Verständnis hat.
Sie haben gefragt, Herr Abg. Hagel, wie viele Fälle der Lan desregierung bekannt sind. Die Ausländerbehörden berichten in unterschiedlichem Ausmaß von solchen ihnen bekannt ge wordenen Fällen. Eine exakte Quantifizierung ist allerdings nicht möglich, da keine Statistik geführt wird. Freilich ist da von auszugehen, dass es eine sehr hohe Anzahl, eine sehr ho he Dunkelziffer von Fällen gibt, die den Ausländerbehörden gar nicht bekannt sind.
Der zweite Teil Ihrer Frage geht in die Richtung: Was tut die Landesregierung? Zunächst: Die Rechtslage ist unbefriedi gend. Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerken nung der Flüchtlingseigenschaft erlöschen nach derzeitiger Rechtslage nur, wenn sich der Flüchtling in seinem Heimat land niederlässt, das heißt, wenn er dauerhaft oder für eine ge wisse Zeit, also eine längere Zeit, dorthin zurückkehrt. Um den Schutzstatus widerrufen zu können, muss es sich in der Regel ebenfalls um einen länger andauernden Aufenthalt han deln. Derzeit gibt es also keine befriedigende Handhabe, aus Urlaubsreisen von anerkannten Schutzberechtigten in ihre Heimatländer ausländerrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
Deswegen habe ich, gleich nachdem solche Fälle bekannt ge worden sind, dem Bundesminister des Innern in einem Schrei ben vorgeschlagen, im Zuge der aktuellen Gesetzesänderung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht die Vorschrif ten zum Erlöschen bzw. Widerruf des Schutzstatus sowie zur Herausgabe von Pässen im Asylgesetz zu ändern.
Ein denkbarer Lösungsansatz wäre die Änderung der Vor schriften über das Erlöschen bzw. den Widerruf des Schutz status im Asylgesetz. Hier käme in Betracht, bereits einen vo rübergehenden Aufenthalt im Heimatstaat für das Erlöschen und den Widerruf des Schutzstatus ausreichen zu lassen.
Als eine weitere Möglichkeit sollte eine Anpassung der Pass vorschriften im Asylgesetz in Betracht gezogen werden, um eine Ausreise der betreffenden Personen zu Urlaubszwecken in das Herkunftsland, aus dem sie geflüchtet sind, zu erschwe ren. Derzeit sind Pässe nach der vorübergehenden Verwah rung während des Asylverfahrens den Betroffenen wieder aus zuhändigen, wenn sie für die weitere Durchführung des Asyl verfahrens oder für aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht mehr benötigt werden. Die Schutzberechtigten nutzen dann ihre nationalen Pässe, um in ihre Heimatländer zu reisen, da bei deutschen Passersatzpapieren die Verfolgerstaaten vom Geltungsbereich ausgenommen sind.