Es wurde das Klimaschutzgesetz mit dem Maßnahmenkon zept, dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept, auf den Weg gebracht, das viele wichtige und richtige Ansätze enthält. Es ist jetzt unsere Aufgabe, das in den nächsten Jah ren und Jahrzehnten konsequent umzusetzen und voranzubrin gen.
Neben dem Klimawandel, der ja auch in den Debatten immer wieder präsent ist, gibt es aber noch weitere Ursachen, die zu dieser Erhöhung von Hochwasser- und Starkregengefahren beitragen. Das sind zum einen der Gewässerausbau und die
Gewässerbegradigung. Sie haben in den letzten Jahrzehnten immer weiter dazu geführt, dass die Gewässerquerschnitte verengt worden sind. Gleichzeitig wurden massiv Flächen be baut und versiegelt, was zu einem beschleunigten Abfluss bei Niederschlägen führt. Hinzu kommt, dass Retentionsflächen, die früher zur Verfügung standen, heute oft nicht mehr vor handen sind, weil sie durch eine andere Nutzung, durch Sport anlagen, durch Gewerbeflächen und Ähnliches nicht mehr zur Verfügung stehen. Das führt dazu, dass für das Wasser kein Platz mehr da ist und Überflutungen häufiger, schneller und auch massiver auftreten.
Aufgrund dieser Entwicklung, die sich, wie gesagt, auch noch weiter verschärft, wenn wir hier nicht gegensteuern, muss der Hochwasserschutz höchste Priorität haben. Hier hat das Land auch reagiert und zum einen in den letzten Jahren die Finan zierung dauerhaft gesichert. Das ist ganz wichtig, denn Hoch wasserschutz kostet auch sehr viel. Die Mittel pro Jahr wur den seit 2011 verdoppelt. Ich denke, das ist eine ganz beacht liche Leistung.
Im Rahmen der Novellierung des Wassergesetzes wurden die se Mittel durch die Zweckbindung von Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelt auch verstetigt.
Gleichzeitig wurden auch die Projekte des Integrierten Rhein programms weiter vorangetrieben. Das Integrierte Rheinpro gramm hat ja das Ziel, den Bau von Rückhalteräumen zu re alisieren. Das ist vor allem für die jeweils darunter liegenden Städte oder Gemeinden am Rhein existenziell wichtig; denn diese sind von den Überschwemmungen betroffen, wenn es am Rhein zu Hochwasser oder zu Überflutungen kommt.
Das Ziel des Integrierten Rheinprogramms – das ist uns Grü nen ebenfalls sehr wichtig – ist aber, den Hochwasserschutz auch mit ökologischen Verbesserungen zu verbinden, also na turnahe Überflutungsräume zu schaffen. Hier wünschen wir uns manchmal bei der Umsetzung der Retentionsräume im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms, aber auch bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie etwas mehr Mut, der natürlichen Gewässerdynamik wirklich mehr Raum zu geben. Vielleicht ist dann nicht jeder Parkplatz, jede Erholungs- oder jede Grünfläche zu 100 % des Jahres zur Erholung und Nut zung freigegeben, aber dafür entstehen auch wieder naturna he Ufer- und Auenräume, die ja bereits an sich einen Mehr wert darstellen und die dann auch wieder interessante Frei zeit- und Erholungsflächen sind.
Viel Arbeit steht uns auch noch beim Thema der Ertüchtigung von vielen Hundert Kilometern Hochwasserdämmen im Land – das ist der Stellungnahme zu unserem Antrag zu entnehmen – und mit lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen bevor. Hier ist es aufgrund der noch anhaltenden klimabedingten Verän derungen und der Verschärfung der Gefahrensituation wich tig, flexible Lösungsansätze zu wählen, also die Maßnahmen so auszugestalten, dass sie dann auch nachrüstbar sind, wenn sich die Gefährdungslage noch weiter verschlimmert.
Ein weiteres wichtiges Instrument beim Thema Hochwasser schutz sind die Hochwassergefahrenkarten, die in den letzten
Jahren erarbeitet wurden. Sie liegen nun flächendeckend für Baden-Württemberg vor, was sehr erfreulich ist. Was noch aussteht – da sind auch die Kommunen gefragt –, ist aber die Umsetzung in der Bauleitplanung, in den Flächennutzungs plänen. Die Bebauung in hochwassergefährdeten Bereichen muss zukünftig unbedingt tabu sein. Das ist ganz, ganz wich tig.
Denn wenn wir das nicht hinbekommen, wenn wir weiterhin in tiefe Gestade, in hochwassergefährdete Bereiche hinein bauen, verlieren wir noch mehr Retentionsflächen, und die Si tuation wird sich noch weiter verschärfen. Hier ist wichtig, dass wirklich ein Umdenken erfolgt. Ich denke, so allmählich ist das jetzt auch in den Köpfen drin.
Neben langfristig wirksamen Hochwasserschutzmaßnahmen, deren wesentliche Bereiche ich gerade aufgezählt habe, sind natürlich auch Prävention und Risikominderung wichtige Dau eraufgaben. Da will ich noch einmal zwei in den letzten Mo naten auf den Weg gebrachte Neuerungen aufgreifen und her vorheben, die sich auch in der Stellungnahme zu unserem An trag wiederfinden – wobei ich betonen will, dass das keine Dinge sind, die erst in den letzten drei Monaten entstanden wären, sondern das ist das Ergebnis jahrelanger Vorarbeit –:
Im August wurde der „Leitfaden Kommunales Starkregenri sikomanagement“ aktualisiert. Dieser soll Städten und Ge meinden helfen, sich besser auf Starkregen vorzubereiten und besonders gefährdete Bereiche für jede Kommune extra zu identifizieren. Dies geschieht mithilfe von digitalen Gelände modellen, die dafür bereitstehen, Starkregenkarten für jede Kommune zu erarbeiten. Da fließen dann Kriterien ein wie die jeweilige Bodenbeschaffenheit, die Niederschlagshäufig keit, die Nutzung oder die Versiegelung, sodass es vor Ort möglich ist, sehr spezifisch auf die Gefährdungslage hinzu weisen, aufmerksam zu machen und sich entsprechend auch besser vorbereiten zu können – jeweils spezifisch vor Ort.
Mitte September ist außerdem noch das Flut- und Warnsys tem KLIWAS modernisiert worden, ein webbasiertes Hoch wassermanagement- und Informationssystem, das den Kom munen ermöglicht, sich ganz gezielt auf Hochwasserereignis se und auf das, was in der jeweiligen Gefahrenlage dann an Schritten zu tun ist, vorzubereiten. Auch das ist noch einmal eine ganz wichtige Neuerung.
Okay. – Ich komme zum En de: Wir brauchen auch noch präzisere Prognosen. Da ist der Deutsche Wetterdienst gefragt. Hier ist noch einiges zu tun.
Abschließend: Klimaschutz und Hochwasserschutz sind Dau eraufgaben; das müssen wir auch unabhängig von konkreten Ereignissen voranbringen und dabei auch die Ursachenbe kämpfung immer wieder konstant mit in den Blick nehmen.
Herr Präsident, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Die Starkregenereignisse Ende Mai und Anfang Juni haben auch in Baden-Württemberg, etwa in der Gemeinde Braunsbach und im Kreis Biberach, immense Schä den angerichtet. Dabei hatte unser Land leider auch Men schenleben zu beklagen. Nach dem derzeitigen wissenschaft lichen Kenntnisstand, Stichworte Klimawandel und Erderwär mung – ja, liebe Kollegin, die gibt es tatsächlich –, werden Starkregenereignisse an Häufigkeit und Intensität zunehmen. Dabei sind diese Starkregenvorfälle zumeist lokal begrenzt; sie sind von geringer räumlicher Ausdehnung und von kurzer Dauer geprägt und stellen daher ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar.
Wenn überhaupt möglich, dann kann nur von kurzen Vorwarn zeiten ausgegangen werden. Alle Regionen in Baden-Würt temberg können von Starkregen betroffen sein.
Diese Realität, Kolleginnen und Kollegen, haben wir alle sehr ernst zu nehmen. Ich meine, dass dieses Thema auch nicht im mer nur zu politischen Kontroversen taugt. Unser Land und unsere Kommunen haben gemeinsam die zentrale Aufgabe, künftige Schäden zu vermeiden oder zumindest zu minimie ren. Starkregenschutz kann wie bisher der bereits erfolgreiche Hochwasserschutz – die Kollegin hat es schon angesprochen – nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken zwischen dem Land und unseren Kommunen gelingen.
Als Beispiel sei hier die Hochwasserschutzstrategie genannt, die nach den Rheinhochwassern in den 1990er-Jahren erar beitet wurde. Unser Land hat seither große Anstrengungen un ternommen, um Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu treffen. Alle zentralen Fragen des Hochwasserschutzes und der Hoch wasservorsorge wurden interdisziplinär berücksichtigt. Bei spielsweise wurden in den letzten 20 Jahren – diese Informa tion haben wir in der Stellungnahme zu dem vorliegenden An trag erhalten – 1,1 Milliarden € aus dem Landeshaushalt in den technischen Hochwasserschutz investiert. Seit 2003 wur den unter der damals CDU-geführten Regierung Hochwasser gefahrenkarten zu über 11 000 km Gewässer erstellt sowie mit den Kommunen Hochwasserpartnerschaften zum Erfahrungs austausch gegründet.
Diese Gefahrenkarten liefern konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung, Pegelhöhe und Tiefe einer Überflu tung durch ein zehnjährliches, 20-jährliches, 50-jährliches oder ein 100-jährliches Hochwasser, also eine sogenannte Jahrhundertflut.
Das Land hat zudem, darauf aufbauend, ein umfassendes Kon zept zum Hochwasserrisikomanagement erarbeitet, in dem viele unterschiedliche Schutzmaßnahmen zusammenwirken. Hochwasserrisikokarten ermöglichen es, für jeden Standort in Baden-Württemberg die Schwerpunkte des technischen Schut zes, des Hochwassermanagements und etwa der Bauleitpla nung zu benennen. Zwischen 2004 und 2008 wurde dazuhin das FLIWAS, das Flutinformations- und Warnsystem, entwi ckelt und ausgebaut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese erfolgreiche Gemein schaftsarbeit und Verantwortungsteilung von Land und Kom munen unter Beteiligung weiterer Akteure gilt es jetzt im Starkregenschutz erneut umzusetzen. Die CDU-Fraktion sieht dabei drei Handlungsfelder.
Erstens – wir haben es vor einigen Wochen diskutiert –: der Katastrophenfonds für die Kommunen. Dieser ist inzwischen eingerichtet und wurde von der Landesregierung am 8. No vember 2016 beschlossen. Dabei ist ein Volumen von bis zu 30 Millionen € veranschlagt: 25 Millionen € für die Behebung kommunaler Schäden und bis zu 5 Millionen € für Soforthil femaßnahmen. Der Fonds wird über Landesmittel und über den kommunalen Finanzausgleich finanziert und ist über be reits bestehende Förderprogramme hinaus eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit für unsere Kommunen bei außer gewöhnlichen Schäden.
Zweitens: die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen für die Gefahren von Starkregen, die notwendige Erstellung von Starkregengefahrenkarten analog der bereits bestehenden funktionierenden Hochwassergefah renkarten. Die LUBW, unsere Landesanstalt für Umwelt, Mes sungen und Naturschutz, hat dazu einen Leitfaden für ein kommunales Starkregenrisikomanagement erarbeitet. Das ist eine vor allem praxisorientierte Hilfestellung für kommunale Fachplaner und Entscheidungsträger. Partner der Kommunen sind dabei die Regierungspräsidien und die unteren Wasser behörden. Fördermittel gibt es nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft.
Drittens: Die Kommunen sind jetzt gefordert, anhand von Überflutungsrisiko- und Gefährdungsanalysen Handlungskon zepte zu erstellen. Ziel ist ein kommunales Risikomanagement für Starkregenereignisse. Dazu gehören die intensive Infor mation der Öffentlichkeit – Sie sind darauf eingegangen, Frau Kollegin, Thema „Akzeptanz und Bauleitplanung“ –, das Er stellen von Notfallplänen, städtebauliche und verkehrstechni sche Konzepte, das Einbeziehen von Kanalnetzen, Straßen und Wegen, von Freiflächen und landwirtschaftlichen Flächen – um nur einen Teil des Handlungskonzepts zu nennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz und die Präven tion vor Starkregenereignissen kann und wird nur in intensi ver Partnerschaft von Land und Kommunen gelingen. Die Schutzstrategien für alle Kommunen unseres Landes werden realistisch, ähnlich wie beim Hochwasserschutz, bis zu zehn Jahre oder längere Zeit erfordern. Beginnen wir also mit der Umsetzung besser heute als morgen. Das erwarten die Bürger von uns.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Da men und Herren! „Wann kommt die Flut?“, heißt es schon in einem Lied der Herren Witt und Heppner aus dem Jahr 1996.
Das kann man trotz modernster Technik und Vorwarnsysteme leider immer noch nicht treffsicher vorhersagen. Deshalb trifft diese Flut die Betroffenen zumeist völlig unvorbereitet und daher umso heftiger. Ganze Existenzen gehen binnen Minu ten sprichwörtlich den Bach runter und werden davongespült.
In dieser emotionalen wie existenziellen Notlage hat der Bür ger kein Ohr für irgendwelche Fakten wie Klimamodelle und vom Staat mitgetragene Flutinformations- und Warnsysteme, welche den Bürger auch nicht vor den Wassermassen bewahrt haben und auch leider immer noch nicht bewahren können.
In dieser Notlage erwartet die Bürgerschaft, dass ihre Not ver standen und damit auch etwas Empathie gezeigt wird. Wie die empathischen Fähigkeiten der Landesregierung aussehen, hat Ministerpräsident Kretschmann – er ist leider gerade nicht da – klar und deutlich aufgezeigt: Bürokratie geht über alles, denn schließlich könne man ja nicht mehr wie früher der Kai ser einfach den Geldsack ausschütten. Genau das will der be troffene Bürger vor der Ruine seines Eigenheims hören, mei ne Damen und Herren. Genau das will er hören.
Statt mit einem Geldsack wartet die Landesregierung also lie ber mit einem Bürokratiesack auf. Darin enthalten sind ganz tolle, nützliche Dinge – wir haben gerade schon davon ge hört –: die Hochwasserschutzstrategie, Hochwassergefahren karten, FLIWAS, KLIWA, das Starkregenmanagement, die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, Hochwasserrisiko managementpläne,
Hochwasserpartnerschaften, IRP, NHWSP, der Sonderrahmen plan Hochwasserschutz, Förderrichtlinien Wasserwirtschaft, Lastfall Klimaänderung usw.
Das alles zu verlesen und den Leuten zu erklären würde die Gefahr bergen, derweil durch ein 120-jährliches Hochwasser ereignis nass zu werden.