der angemessenen Vergütung und insbesondere auch über die Frage einer angemessenen Altersversorgung für Abgeordne te reden, dann reden wir, so glaube ich, über eine der schwie rigsten Materien, mit denen sich ein Parlament beschäftigen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dass dieses Thema in Parlamenten regelmä ßig zur Sprache kommt, ist nicht ein von den Abgeordneten selbst gewähltes Schicksal, sondern es ist unser Verfassungs auftrag,
dass wir diese Debatten führen, und zwar im Lichte dessen, welche Funktion Abgeordnete und das Parlament in unserem Verfassungsgefüge haben.
Wenn wir hier dies tun, dann sollten wir dies selbstbewusst als Parlament und selbstbewusst als Abgeordnete tun.
Deswegen war es ein Fehler, dass wir uns aufgrund des The mas des Haushalts vor zwei Wochen in einer Weise unter
Druck setzen ließen und unter Druck gesetzt haben, um die se Lösung schnell in den Haushalt zu bekommen. Dieses The ma braucht mehr Raum, und diesen Raum geben wir diesem Thema jetzt.
Ich habe es bereits in den vergangenen zwei Wochen deutlich zur Sprache gebracht: Wir als Abgeordnete müssen, wenn wir unsere Funktion in diesem Verfassungsgefüge selbstbewusst vertreten wollen, uns auch dazu bereit erklären, mit der Öf fentlichkeit über den Rang, über die Wertigkeit unserer Tätig keit zu diskutieren.
Wir tun dies, mit Verlaub, nicht im luftleeren Raum. Wir ha ben verfassungsrechtliche Vorgaben. Ich empfehle jedem – Wolfgang Reinhart hat es bereits getan –, einmal das Gutach ten der Unabhängigen Kommission des Deutschen Bundes tags zu lesen. Dort sind nämlich auch die verfassungsmäßi gen Vorgaben und Rahmenbedingungen klar definiert. In Ar tikel 48 des Grundgesetzes steht etwas über die Rolle des Ab geordneten; da steht sogar etwas von dem Amt des Abgeord neten. Dort steht, dass die Vergütung eines Abgeordneten an gemessen zu sein hat und geeignet sein muss, seine Unabhän gigkeit zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist die Aufgabe des Par laments, aber eben unter Zuhilfenahme von Externen, zu de finieren, was dies bedeutet. Ich glaube, es ist richtig, sich mit diesen Formulierungen zu befassen, sich aber auch mit der ak tuellen Situation des Landtags von Baden-Württemberg zu be fassen. Einer der wesentlichen Punkte in dieser gutachtlichen Äußerung war und ist, dass die Frage der Angemessenheit und der die Unabhängigkeit sichernden Vergütung nicht nur eine Frage während der aktiven Tätigkeit ist, sondern auch nach gelagert auf die Zeit der Altersversorgung anzuwenden ist.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir – Stand heute und aus heutiger Sicht – die Entscheidungen, die in der Parlamentsreform 2008 getroffen worden sind, sehr kri tisch betrachten. Denn einer der wesentlichen Punkte, auch in dieser gutachtlichen Äußerung, war und ist, dass Abgeordne te, was das Maß der Versorgung angeht, einen bestimmten An spruch haben, der Vergleichsgrößen braucht. Die Vergleichs größe in diesem Gutachten – übrigens unterlegt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ist, dass ein Abgeordneter, was die Vergütung angeht, beispielsweise ei nem kommunalen Wahlbeamten oder auch einem Bundesrich ter gleichzustellen ist. Es geht also nicht – was 2008 leider ge schehen ist –, nur zu sagen: „Ich ändere etwas an der Vergü tung.“
Im Übrigen bedeutet das im Vergleich mit den Flächenländern in Deutschland keine Überversorgung der baden-württember gischen Abgeordneten. Wir sollten da einmal auf die anderen Bundesländer schauen, auf Bayern, auf Hessen, auf Branden burg, auf Nordrhein-Westfalen. Dann werden wir feststellen, dass die Diäten für die aktive Tätigkeit in diesem Bereich lie gen, dass aber das Thema Altersversorgung in genau diesen Parlamenten so geregelt ist, dass diese sich an der Höhe der Diäten orientiert und dass nicht quasi antiproportional das ei ne angehoben und das andere abgesenkt werden kann.
Denn die Konsequenz ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir jetzt im Parlament zwei Klassen von Abgeordneten haben. Das ist ein fundamentales verfassungsrechtliches Gleichbehandlungsproblem, und dieses muss korrigiert wer den.
Ich bin der Meinung, ich bin der Überzeugung, dass wir dies auch mit guten Argumenten tun können. Deswegen halte ich es für richtig, dass wir in den nächsten Wochen alle gemein sam eine Kommission ins Amt setzen. Ich erwarte dort von der Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg, dass sie sich zur Herrin des Verfahrens macht und dass sie uns, dem Parlament, den Fraktionen, Vorschläge unterbreitet, sodass wir, was das Verfahren angeht, was auch die Zeitabläufe an geht, von der Landtagspräsidentin, von der Landtagsverwal tung Vorschläge erhalten.
Wir müssen dieses Verfahren mit größtmöglicher Objektivi tät durchführen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass hier in irgendeiner Weise Gefälligkeiten im Vordergrund ste hen. Deswegen ist es auch richtig, dass wir dieser Kommissi on Zeit lassen. Ich möchte nicht wissen, was in der öffentli chen Debatte passiert wäre, wenn wir gesagt hätten, in vier, sechs oder acht Wochen sollten die Ergebnisse vorliegen.
Deswegen, liebe Kolleginnen, lie be Kollegen, appelliere ich an alle, dass wir in dieser öffent lichen Debatte über die Frage der Wertigkeit der Tätigkeit ei nes Abgeordneten, über die Frage einer angemessenen Vergü tung und auch über die Frage einer angemessenen Versorgung im Alter sprechen. Ich möchte, dass wir in der Öffentlichkeit auch klarmachen, dass ein Wort wie „Luxusversorgung“ weit an der aktuellen Realität im Parlament vorbeigeht und dass wir, auch und gerade, was die Neuregelung angeht, dies gera derücken.
Wir brauchen eine ehrliche öffentliche Debatte. Ich kann uns alle nur ermuntern, an dieser öffentlichen Debatte möglichst intensiv teilzunehmen. Wir, die Abgeordneten, haben die Wür de des Parlaments und auch die Würde von uns Abgeordne ten selbst zu verteidigen.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Am 10. Februar 2017, also vor zwölf Tagen, hat der Landtag von Baden-Württemberg gegen die Stimmen der FDP/DVP-Fraktion ein Gesetz beschlossen. Heute, am 22. Februar, also zwölf Tage später, kommt er wie der zusammen, um dieses Gesetz, das gegen die Stimmen der FDP/DVP-Fraktion beschlossen wurde, wieder aufzuheben.
Aus unserer Sicht kann sich der Landtag von Baden-Würt temberg das gern zum Prinzip machen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Rülke zeigt wieder, was für ein netter Kerl er ist! – Weitere Zurufe)
Wir haben damals deutlich gemacht, dass wir eine Situation haben, in der wir den Bürgerinnen und Bürgern des Landes sagen: „Wenn eure Altersversorgung nicht ausreicht, wenn ihr beispielsweise aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Summe X bekommt und euch das nicht reicht, dann ist es not wendig, darüber hinaus privat vorzusorgen, und zwar aus er wirtschaftetem und versteuertem Einkommen.“
Wir sind der Auffassung, dass das, was man den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zumutet, eben auch für die Volksver treter zu gelten hat, weil man sonst weder Glaubwürdigkeit noch Akzeptanz hat.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Glaubwürdigkeit hat die FDP schon lange verloren!)