Zweitens: Wenn von ein zelnen Gruppen Beiträge erhoben werden, dann muss das gut begründet sein. Das gilt für die Gebühren für internationale Studierende, und es gilt auch für die Gebühr für das Zweitstu dium. Dies stellt letztlich eine Angleichung an die von GrünRot gemeinsam eingeführten gebührenpflichtigen Weiterbil dungsstudiengänge dar.
Drittens: Uns ist es wichtig, dass Baden-Württemberg ein weltoffenes und internationales Land bleibt.
Das heißt, Gebühren für internationale Studierende müssen dazu beitragen, den Studienerfolg internationaler Studieren der zu verbessern. Das bedeutet auch, dass wir uns dazu ver pflichten, genau zu prüfen, wie sich die Gesetzgebung auf die Zusammensetzung der Studierendenschaft auswirkt.
Viertens: Schließlich war und ist es unserer Fraktion wichtig, entwicklungspolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Da gibt es – die Ministerin hat es schon erwähnt – inzwischen deutliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs im Vergleich zur ersten Vorlage; deshalb sind wir auch in diesem Punkt ei nig.
Der vorgelegte überarbeitete Gesetzentwurf bringt die nicht ganz konfliktfreien Ziele Internationalität, Weiterentwicklung des Hochschulsystems und Generierung von Mehreinnahmen zusammen. Insofern können wir ihm zustimmen.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die durch ihre Zuschrif ten und Empfehlungen sowie auch im Gespräch dazu beige tragen haben, diesen Gesetzentwurf zielgenauer zu machen. Nicht alles, was vorgeschlagen wurde, kann umgesetzt wer den; manche Kritik im Rahmen der Vorbereitung des Gesetz entwurfs – die manchmal auch sehr persönlich geworden ist, sowohl gegenüber der Frau Ministerin als auch mir gegenüber – schoss deutlich über das Ziel hinaus. Dies muss in unserem demokratischen Rechtsstaat klar abgelehnt werden.
Dennoch ist es mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass wir alle Argumente genau geprüft haben. Das gilt auch für die von uns initiierte Ausschussanhörung in der kommenden Woche. Ich sage Ihnen gern zu, dass wir die Argumente, die dort vor getragen werden, genau abwägen und, je nachdem, auch in das Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen werden, und zwar nach einer genauen Überprüfung.
Diese Erkenntnis von Benjamin Franklin gilt heute mehr denn je. Unsere vernetzte, wissensbasierte Gesellschaft benötigt ein erstklassiges, differenziertes Bildungssystem, das den inter nationalen Standards genügt und möglichst vielen eine her vorragende Bildung und Ausbildung ermöglicht.
In vielen Staaten dieser Welt ist die Hochschulbildung nicht, wie in Deutschland, kostenlos, erst recht nicht für internatio nale Studierende. Das Land Baden-Württemberg folgt daher
mit der Einführung von Studiengebühren für Studierende, die nicht aus der EU kommen, einem Modell, das auch in ande ren Staaten der Welt angewandt wird.
Die Zahl der internationalen Studierenden ist in den vergan genen 20 Jahren erfreulicherweise um rund 300 % gestiegen, und wir rechnen mit einer weiteren Zunahme. Wir haben der zeit in Baden-Württemberg rund 33 000 junge Menschen aus Nicht-EU-Ländern an unseren Hochschulen. Die größte Grup pe kommt aus China, mit Abstand folgt danach Indien.
Lassen Sie uns beide Länder in Bezug auf die Höhe der dort üblichen Studiengebühren näher beleuchten. In China belau fen sich die Gebühren auf umgerechnet bis zu 8 000 € jähr lich, in Indien auf umgerechnet bis zu 10 000 € jährlich. Die Höhe von Studiengebühren im angelsächsischen Raum be läuft sich auf bis zu 40 000 US-Dollar pro Jahr.
Das sind Verhältnisse, die bei uns im Land undenkbar sind. Ich glaube, dass das niemand aus den hier vertretenen Frakti onen möchte. Deshalb liegen die im Gesetzentwurf vorgese henen Beiträge in Höhe von 1 500 € pro Semester deutlich un ter dem international üblichen Niveau.
Klar ist auch: Mit 1 500 € decken diese Gebühren nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten eines Studienplatzes ab. Für das Jahr 2020 rechnet des Wissenschaftsministerium bei einer vorsichtigen Prognose von rund 15 000 zahlenden Stu dierenden mit Einnahmen von rund 35 Millionen €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden am 15. März ei ne Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf durchführen und uns dort ein breites Spektrum an Meinungen einholen. Wir wissen – die Ministerin hat dies angedeutet – um die Kri tik und die Gegenargumente zu diesem Gesetzentwurf. Ba den-Württemberg werde seine unangefochtene Stellung in Be zug auf Internationalisierung in der Hochschullandschaft ver lieren – das ist eines der am häufigsten vorgebrachten Argu mente.
Wir als Fraktionen sind aber davon überzeugt, dass die unbe stritten hohe Qualität unserer Hochschulen gerade für inter nationale Studierende ausschlaggebend sein wird und BadenWürttemberg daher auch mit Studiengebühren ein attraktiver Wissensstandort bleiben wird. Mannheim war zu Zeiten der allgemeinen Studiengebühren unbestritten eine Topadresse, obwohl Studenten auch nach Rheinland-Pfalz oder Hessen hätten ausweichen können. Sie haben es aber nicht getan und machen es auch heute nicht.
Das Münchner ifo Institut geht nicht von einem dauerhaften Abschreckungseffekt aus und rechnet durch die Einführung der Studiengebühren für internationale Studierende mit einem Qualitätsvorsprung an unseren Hochschulen und einem wei teren Bildungswettbewerb.
Bereits heute schätzen die Studierenden in Baden-Württem berg die gute Qualität an unseren Hochschulen sehr, und Stu dierende, die sich für ein Studium in Baden-Württemberg ent scheiden, kennen die Standortvorteile Baden-Württembergs ganz genau. Baden-Württemberg ist das erfolgreichste Bun desland in der Exzellenzinitiative. Drei von elf Eliteuniversi täten kommen aus dem Ländle: Heidelberg, Konstanz und Tü bingen. Wir wollen, dass das in Zukunft so bleibt.
Meine Damen und Herren, wenn wir langfristig in dieser Li ga mitspielen wollen, müssen wir unsere Hochschulen auch in Zukunft weiter voranbringen. Wir wollen den Exzellenz status dreier Universitäten weiter halten und fördern, und wir möchten, dass der Exzellenzstatus für die Universitäten Frei burg und Karlsruhe wieder erreicht wird.
Hierfür sind eine verbesserte Qualität und Betreuung, insbe sondere für internationale Studierende, unverzichtbar. Ziel ist eine bessere Betreuung für die internationalen Studierenden und eine höhere Attraktivität unserer Hochschulen. Und Qua lität hat nun mal ihren Preis.
Der Gesetzentwurf enthält eine Fülle von Ausnahme- und Be freiungstatbeständen; die Ministerin hat es ausgeführt. Wir werden darüber hinaus die Zahl der Stipendien über die Ba den-Württemberg Stiftung erhöhen. Wir werden uns verstärkt für attraktive Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen aus Nicht-EU-Ländern einsetzen, und wir werden durch Ko operationsvereinbarungen und gegenseitige Gebührenbefrei ungen eine regelrechte Win-win-Situation schaffen, die es den Studierenden an unseren Hochschulen ermöglichen wird, im Gegenzug zu internationalen Studierenden ein kostenfreies Studium im Ausland aufzunehmen.
Deshalb kann die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetz entwurf zustimmen. Wir werden die Anhörung am 15. März durchführen und dort noch mal die Argumente abwägen und eventuell Argumente mit einbringen. Wir sind aber auf dem richtigen Weg. Deshalb kann ich für die CDU-Fraktion Zu stimmung signalisieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie es mich gleich zu Anfang deutlich sagen: Dieser Gesetzentwurf zur Einführung von Studiengebühren für ausländische Studie rende und für Studierende im Zweitstudium ist das Papier nicht wert, auf das er gedruckt worden ist.
Begründung: Der Gesetzentwurf ist eigentlich eine gute Idee; aber möglicherweise haben die Grünen den eigenen Gesetz entwurf hintertrieben, weil sie eigentlich gar keine Studien gebühren wollen. Dass Sie – die CDU – das mitmachen, ist Ihnen anzulasten, und es spricht dafür, dass Sie sich in einer echten Komplementärkoalition der Unterwerfung befinden.
Der Gesetzentwurf der Koalition sieht Studiengebühren in Hö he von 1 500 € pro ausländischem Studenten und Semester vor. Ernsthaft: Eigentlich müssten wir mindestens 11 000 € Kosten pro Student und Jahr für Forschung und Lehre an den Hochschulen in Baden-Württemberg ansetzen. Wenn Sie sich die Studiengebühren von Universitäten im Ausland ansehen,
Schauen Sie nach Paris: 10 000 bis 14 000 € pro Studienjahr sind an der Sorbonne zu bezahlen, 13 000 € sind es an der Grande Ecole Institut d’Etudes Politiques de Paris, inzwischen „Sciences Po“ genannt. Übrigens werden dort 10 % der Be werber angenommen, an der ENA sind es nur 5 %. Was wir hier machen, ist ein Verramschen dieses Bildungsangebots.
Dasselbe gilt für die Niederlande, Dänemark, Österreich und die Schweiz. Ausländische Studenten müssen dort mindestens 5 000 € an Studiengebühren pro Jahr bezahlen. Das ist schon moderater.
Eine Beteiligung ausländischer Studenten an den Studienkos ten an unseren Hochschulen wäre also nicht nur sinnvoll, son dern vor allem auch gerecht. Aber es ist wie gestern bei der Debatte um den Feinstaub – Sie erinnern sich vielleicht dun kel –: Wir haben uns hauptsächlich mit Ausnahmeregelungen befasst. So ist es auch hier wieder. Dieser Gesetzentwurf ent hält so viele Ausnahmen zur Befreiung von Studiengebühren, dass er kaum noch den Verwaltungsaufwand rechtfertigt, der für seine Umsetzung erforderlich ist.
Gleichwohl ergänzen sie sich wunderbar mit den zahllosen Möglichkeiten für Zuwanderer ohne Bleiberecht, doch noch an irgendeinen Aufenthaltstitel zu gelangen. Lesen Sie es nach: Asylsuchende sollen mit Vorrang Anspruch auf einen Studienplatz haben und dann noch von der Studiengebührzah lungspflicht befreit werden. Das ist schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar. Denn nach noch geltender Rechtslage haben Studierende nur dann Anspruch auf ein gebührenfreies Studium, wenn sie – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1993 –
Was auch immer damit gemeint war: Jedenfalls werden im Besonderen Studierende aus dem afrikanischen, dem karibi schen und dem pazifischen Raum von Gebühren befreit wer den.
Wenn Sie sich die vielen seitenlangen Ausnahmeregelungen anschauen, stellt sich die Frage: Wer bleibt überhaupt noch übrig für die Zahlung der Gebühren? Ich kann es Ihnen sagen: Studenten aus den USA, aus Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, möglicherweise Russland, und nach dem Brexit mög licherweise auch Studenten aus Großbritannien.
Das im Entwurf angegebene Ziel, die Qualität und die Kapa zitäten der Ausbildung an den baden-württembergischen Hochschulen damit zu sichern, erreichen Sie so nicht. Deswe gen – Herr Schwarz ist leider nicht da –: