Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

Das Zweite ist natürlich, dass auch die Anforderungen an die Programmierung der Software groß sind. Jetzt sagen die In formatikexperten, ein solches Programm brauchte – ich habe mich da einfach einmal extern erkundigt, ganz neutral – zwei, drei Jahre, bis es überhaupt steht. Jetzt muss man halt sagen: Als die Entscheidung im Jahr 2015 getroffen wurde, die An träge digital aufzunehmen und auch zu verarbeiten, gab es gar nichts. Da gab es kein EDV-Programm. Diese EDV-Program me mussten von der Verwaltung quasi unter Last, nämlich un ter der Antragslast, die schon bestand, unter den Auszahlungs bedingungen – die Kriterien standen alle schon fest – entwi ckelt werden. Das hat am Ende letztendlich zu den Verzöge rungen geführt.

Die Landwirte, die noch kein Geld bekommen haben – das sind ja die Leidtragenden –, bitte ich um Verständnis; das ist ärgerlich. Nichts ist ärgerlicher für einen Minister, der das zwar nicht rudimentär verantwortet, aber der jetzt heute die Verantwortung trägt. Die übernehme ich auch. Aber jetzt müs sen wir alles daransetzen, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholt. Die ersten Tage der Antragstellung – neu, in die ser Woche – geben zur Hoffnung Anlass.

Zu Frage b, dem Vorschlag, in den Fernerkundungsgebieten Abschlagszahlungen zu leisten: Mit den Fernerkundungsge bieten hat es so seine Bewandtnis. Abschlagszahlungen hät ten wir laut EU-Recht im November – also noch im alten Jahr – leisten können, aber nicht, wenn man schon in eine Auszah lungsphase eintritt. Das ist ein Problem.

Das zweite Problem ist: Den Kontrollbehörden der Europäi schen Union ist es theoretisch eigentlich egal. Wenn wir uns an EU-Recht halten, können wir Geld nehmen, von wem wir wollen. Hätte ich 400 Millionen € in einer geheimen Kasse gehabt, die die SPD der Landesregierung aufgrund der Steu ereinnahmen unterstellt hat, dann hätte ich mir diese im De zember natürlich greifen können und hätte gesagt: „Diese 400 Millionen € schütten wir einmal für die Landwirte aus; wir greifen das EU-Geld gar nicht an. Damit kommen wir nicht in die Bredouille, EU-konform auszahlen zu müssen.“ Weit gefehlt! Das Unionsrecht gilt natürlich, weil es wettbewerbs rechtlich notifiziert ist. Zu Recht, muss man sagen, gilt es be dingt auch dafür, wenn wir mit nationalem Geld vorfinanziert hätten.

Unabhängig davon, dass es solche Kassen nicht gibt, auf die man zurückgreifen kann, muss man sagen: Es wäre mit Ab schlagszahlungen schwierig gewesen, weil wir damit erheb lichen Verwaltungsaufwand – und zwar nicht nur für uns, die Verwaltung, sondern auch für die Landwirte – gehabt hätten und dies ein hohes Anlastungsrisiko birgt.

Ich nenne dazu nur das Beispiel Frankreich: Die Franzosen haben – darauf wird ja immer verwiesen – ihre Aus- bzw. Di rektzahlungen für das Jahr 2015 erst im Juni 2016 „über die Rampe geschoben“ – nicht früher – und deshalb vorher nati onale Abschlagszahlungen geleistet. Frankreich hat aber auch jetzt das Problem, dass dort eine Anlastung der EU von 1 Mil liarde € auf dem Tisch liegt.

Brechen wir die 1 Milliarde € einmal auf Baden-Württemberg herunter, so macht das für uns etwa 100 bis 150 Millionen € aus. Die Frage ist, ob wir diese aus dem Landeshaushalt so einfach hätten erwirtschaften können oder ob ich den Land wirten sagen müsste: „400 Millionen €, und wir haben eine Anlastung von 150 Millionen €. Im nächsten Jahr gibt es nur 250 Millionen €.“ Das heißt, die Wahrheit ist konkret; sie wirkt sich aus.

Insofern, glaube ich, haben wir den richtigen Weg gewählt, dass wir jetzt die Verfahren zum Laufen bringen und dass sie auch laufen müssen. Dann laufen sie auch für die Zukunft sta bil. Davon gehe ich einmal aus. Daran arbeiten alle. Wir stren gen uns jedenfalls an.

Es gibt weitere Zusatzfragen. – Herr Abg. Dr. Bullinger, danach Herr Abg. Burger.

Herr Minister, vie len Dank. – Es wurde deutlich, dass es nicht so einfach ist, das Ganze auf die Reihe zu bekommen. Man muss den Blick ja nicht nur nach Frankreich mit den Schwächen und Konse quenzen, die es durch sein Vorgehen zu tragen hat, richten, sondern es gibt ja auch andere Bundesländer.

Erstens: Warum hat es beispielsweise in anderen Bundeslän dern geklappt – in Bayern z. B. konnte Ende November/ Anfang Dezember ausgezahlt werden –, und warum klappte es ausgerechnet im Hightechland Baden-Württemberg nicht?

Zweitens: Kann man davon ausgehen, dass sich die Landwir te im Jahr 2017 aufgrund der Erfahrungen darauf verlassen können, dass es dann auch wirklich noch zeitnah zu Auszah lungen Ende des Jahres kommt? Denn wenn 60 %, 40 % des Betrags betriebswirtschaftlich einkalkuliert sind – das hat Ih nen ein Landwirt aus Bonndorf auch gesagt –, dann ist das so, als ob Sie im September kein Gehalt mehr bekommen und schauen sollen, wie Sie zurechtkommen. Es wird überprüft, und an Ostern kommt es dann. Das heißt ganz einfach: Was tun Sie, damit sich das nicht wiederholt?

Zur ersten Frage: In anderen Ländern war die Auszahlung in der Tat im Dezember, jedenfalls in den meis ten Fällen. Auch in Hessen – ich muss gar nicht Bayern als Beispiel nehmen – war sie Ende Dezember. Dort hat man ab Nikolaus, ab 6. Dezember, ausgezahlt.

Für uns gilt die Maßgabe, dass wir in diesem Jahr für den Lö wenanteil von deutlich über 80 % auch einen Auszahlungs termin zwischen dem 6. Dezember und dem 31. Dezember er reichen wollen. Dieses Ziel visieren wir an.

Ich lasse mir gerade berichten, welche Voraussetzungen bei uns in diesem Jahr nicht vorlagen, die in anderen Ländern un ter Umständen vorgelegen haben. Das kann ich Ihnen deshalb aus dem Stegreif so nicht beantworten.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Würden Sie das vielleicht in der nächsten Sitzung des Agraraus schusses berichten?)

Das sage ich gern zu.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Danke schön!)

Jetzt bitte, Herr Abg. Burger.

Herr Minister, vielen Dank, dass ich eine Zusatzfrage stellen darf.

Zum einen haben Sie ja jetzt berichtet, warum es in der Ver gangenheit zu Überlastungen kam, aber noch nichts dazu ge sagt, wer denn die Verantwortung für den Neustart des Pro gramms innehatte.

Zweitens: Jetzt haben wir uns über den Rückblick unterhal ten. Wie sieht es aber mit Blick in die Zukunft aus? Denn für die Bauern ist es wichtig, zu wissen: Wie gehen wir ins lau fende Jahr? Wie sieht es mit FIONA 2017 aus? Wie ist da der aktuelle Stand?

Vielen Dank, Herr Kollege Burger. – Der Rück blick ist wichtig. Wenn man eine Schwächen-Stärken-Analy se macht, muss man sich an dem orientieren, was falsch ge laufen ist und was man verbessern kann. Da stehen wir noch mittendrin. Über die zeitlichen Abläufe habe ich vorhin schon berichtet. Jeder kann sich seinen eigenen Reim darauf ma chen.

Dazu, wie es in der Frage FIONA aussieht, ist zu sagen: Wir haben derzeit 7 000 Anträge, die bereits gestellt wurden und in Bearbeitung sind. 400 davon sind vollständig abgeschlos sen. Derzeit – die technische Abwicklung wird vom Landes amt für Geoinformation und Landentwicklung in Kornwest heim betrieben – gibt es keinerlei Hinweise, dass es zu beson deren Schwierigkeiten gekommen wäre. Das funktioniert al les.

Im vergangenen Jahr, als die technischen Fachverfahren un ter die Obhut des Herrn Innenministers, der gerade auch an wesend ist, gekommen sind, nämlich zu BITBW, hatten die Landwirte Riesenschwierigkeiten, die Anträge überhaupt in das System hineinzubringen. Dafür hat sich dann eine ganz banale Ursache ergeben, nämlich die, dass die Firewall so stark war, dass man sie von außen fast nicht durchdringen konnte. Dieses Problem hat man dann Wochen später behe ben können, aber zunächst hat es zu erheblichen Verzögerun gen bei den Landwirten geführt. Dieses Problem scheint in diesem Jahr ausgeräumt zu sein; die Antragsbearbeitung läuft, sage ich einmal, fast planmäßig.

Vielen Dank. – Gibt es weite re Zusatzfragen? – Dem ist nicht so. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – Z u k ü n f t i g e s N u t z u n g s k o n z e p t f ü r d a s l a n d e s e i g e n e B a u g e l ä n d e „ I n d e r S t a d t h e i d e “ i n S c h w ä b i s c h H a l l

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist der Plan der Landesregierung, auf dem landeseigenen

Nachbargelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwä bisch Hall eine Landeserstaufnahmestelle oder eine ander weitige durch das Land betriebene (Unterbringungs-)Ein richtung zu erweitern – also z. B. eine JVA-Erweiterung – oder neu zu errichten, zwischenzeitlich verworfen worden?

b) Ist die Landesregierung bereit, die gegebenenfalls frei zur

Verfügung stehenden Flächen zeitnah der Stadt für drin gend notwendige Ausweisungen neuer Gewerbeflächen zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Schwäbisch Hall zur Verfügung zu stellen?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung bitte ich Herrn Minister Strobl ans Redepult.

Frau Präsidentin! Die Fragen des Herrn Abg. Dr. Friedrich Bullinger beantworte ich wie folgt:

Zu Frage a: Aufgrund der Zugangslage bei den Flüchtlingen hat das Land den geplanten Neubau einer LEA in Schwäbisch Hall auch mit Blick auf die erforderlichen Investitionskosten endgültig eingestellt. Die nach der Standortkonzeption für die Erstaufnahme von Flüchtlingen erforderlichen Unterbrin gungskapazitäten inklusive Reserven können an alternativen Standorten realisiert werden. Die Einstellung des Bauvorha bens in Schwäbisch Hall wird vom Rechnungshof BadenWürttemberg in seiner Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Baden-Würt temberg im Vorentwurf für die Denkschrift 2017 daher auch ausdrücklich begrüßt.

Zu Frage b: Das Grundstück in Schwäbisch Hall, das unge fähr eine Größe von 3,85 ha umfasst, hat das Land im Juni 2013 von der Stadt erworben. Der Erwerb erfolgte als Vorrats gelände für die benachbarte landeseigene Justizvollzugsan stalt (JVA). Die Stadt hat sich im Kaufvertrag ein Wieder kaufsrecht vorbehalten, sollte das Land nicht innerhalb von zehn Jahren mit einer Bebauung des Grundstücks für Zwecke der JVA beginnen.

Die Überplanung des Grundstücks durch das Land mit einer Landeserstaufnahmeeinrichtung erfolgte im Einvernehmen mit der Stadt Schwäbisch Hall. Nach dem Rückgang der Zu gangszahlen bei den Flüchtlingen besteht heute kein Bedarf mehr an dem Grundstück für Zwecke der Flüchtlingsunter bringung.

Das zuständige Ministerium für Finanzen wird daher das Grundstück seiner ursprünglichen Zweckbestimmung entspre chend weiter als Vorratsgelände für Zwecke der Justiz, also für den Erweiterungsbau der JVA, vorhalten. Die Stadt Schwä bisch Hall kann gegebenenfalls und zu gegebener Zeit auf das zu ihren Gunsten vertraglich vereinbarte Wiederkaufsrecht zu rückgreifen.

Es gibt eine Zusatzfrage. – Bit te, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Minister, vie len Dank für die Auskunft. – Diese 3,5 ha, die hier bevorratet

werden, stehen letztendlich für eine Dauer von zehn Jahren für eine Weiterentwicklung für mögliche andere Zwecke wie Gewerbegebiete nicht zur Verfügung. 3,5 ha als Erweiterung für die JVA sind schon eine ganz ordentliche Fläche.

Wäre es da nicht möglich, der Stadt entgegenzukommen, in dem man ihr vielleicht realistischerweise zumindest einen Teil dieser Fläche zur früheren Nutzung für Gewerbegebiete über gibt? Denn die Stadt braucht natürlich dringend Gewerbeflä chen. Die Frage ist, ob das nicht möglich wäre, nachdem ja, wenn man die 3,5 ha zu einem Teil für die Unterbringung überbaut hätte, diese Fläche auch nicht mehr für die JVA zur Verfügung gestanden hätte. Wenn man also einen Teil dieser 3,5 ha für die Erstaufnahme verwendet hätte, dann wären auch keine 3,5 ha mehr für eine mögliche Erweiterung der JVA vor handen gewesen. Wäre also eine Reduzierung dieser Fläche zugunsten einer anderen Nutzung denkbar? Für die Bedürf nisse der Stadt Schwäbisch Hall wäre das sehr wichtig.

Es geht sogar insgesamt um 3,85 ha.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist der dickere Zaun! Der braucht schon einen halben Hek tar!)

Das ist, wie auch mir scheint, eine außerordentlich große Flä che. Wie gesagt, die Stadt Schwäbisch Hall hat für den Fall, dass die Fläche nicht für die JVA verwendet wird, im Grunde genommen ein Wiederkaufsrecht. Wie das im Einzelnen recht lich ausgestaltet ist, kann ich Ihnen von dieser Stelle aus nicht sagen.

Wir geben Ihren Wunsch, der sich hinter der Frage verbirgt, jedenfalls gern an das zuständige Finanzministerium weiter

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Zu prüfen!)

bzw. empfehlen, dass die Stadt Schwäbisch Hall gegebenen falls unter der tatkräftigen Mithilfe und Unterstützung des Abg. Dr. Friedrich Bullinger in entsprechende Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg, insbesondere mit dem Fi nanzministerium, eintritt. Das Innenministerium hat hier kei ne unmittelbare Zuständigkeit.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Okay! Vie len Dank! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)