Protokoll der Sitzung vom 11.05.2017

Es wurde dargestellt, wo die Problemfälle liegen – insbeson dere entlang der Allgäubahn. Die Kommunen haben da in der Tat Probleme mit den betreffenden Ausgaben. Deswegen ist es nur richtig, dass die Förderrichtlinien entsprechend ange passt werden – also ein berechtigtes Anliegen. Wir haben das ja auch schon am Ende unserer Regierungszeit vernommen und entgegengenommen und werden deswegen diese Novel le, diese Änderung auch unterstützen.

Aber sie zeigt eben auch, dass sich die Regierung hier nach wie vor um die Frage drückt, wie es im Jahr 2019 im öffent

lichen Nahverkehr mit dieser Finanzierung der Kommunen weitergeht. 2019 – Sie wissen es – laufen die Entflechtungs mittel aus Berlin aus. Aus diesen speist sich ja das LGVFG. Das Land erhält dafür einen höheren Umsatzsteueranteil. Aber niemand weiß, wie dieser höhere Umsatzsteueranteil am Schluss wieder in die kommunale Ebene fließt.

In Ihrem Koalitionsvertrag schreiben Sie:

Wir streben an, die Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 deutlich zu erhöhen.

An einer anderen Stelle steht:

Wir wollen Baden-Württemberg zum Wegbereiter einer modernen und nachhaltigen Mobilität der Zukunft ma chen.

Alles richtig – im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz steht es. Aber es ist eine grün-schwarze Wunschwelt; die Realität im Land, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Der Kol lege Katzenstein hat aus unserer gestrigen Debatte gerade das Wort Stillstand aufgegriffen. Ich zeige Ihnen einmal etwas an deres, wo Stillstand ist –

(Der Redner hält einen Zeitungsartikel hoch.)

„Stuttgarter Zeitung“ vom 14. März 2017: „Beim Stadtbahn ausbau droht der Stillstand“.

(Zuruf: Droht!)

Droht. Das ist das Thema. Stillstand ist nicht nur von der SPD hier gestern angeprangert worden. Denn es ist in der Tat Stillstand, was Sie produzieren. Auch die Kommunen – nicht nur die Stadt Stuttgart, auch andere Kommunen – merken, dass hinsichtlich der Entwicklung des ÖPNV in Baden-Würt temberg im Moment Stillstand herrscht.

Deswegen hätten wir uns eigentlich jetzt auch hier durchaus gewünscht, dass diese Novelle, diese Debatte seitens der Re gierung zum Anlass genommen wird, einmal darzustellen, wie es weitergehen soll. Denn aus unserer Sicht ist doch gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um auch mit der Finanzministe rin zu diskutieren, wie viel Geld in den ÖPNV geht, um wirk lich Geld für eine ÖPNV-Offensive lockerzumachen. Von all dem ist hier nichts zu hören gewesen. Insofern sind wir von diesem Tagesordnungspunkt deutlich enttäuscht.

Wie gesagt, wir werden mitmachen und hoffen, dass dem nächst eine klare Ansage der Regierung und verlässliche Aus sagen für die Kommunen in unserem Land kommen, wie es in zwei Jahren mit der Finanzierung des öffentlichen Nahver kehrs weitergeht.

Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile dem Kollegen Haußmann für die FDP/DVP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Änderung des LGVFG wurde ja schon ausgeführt: Im Grunde geht es nur

um unbillige Härten bei der Beseitigung und Sicherung von Eisenbahnkreuzungen. Ich hätte mir gewünscht, dass man die se Novellierung jetzt zum Anlass nimmt, die Änderungen, die man 2015 gemacht hat, nochmals zu evaluieren und zu prü fen, was man an dem Gesetz insgesamt verändern kann.

Ganz interessant ist die Stellungnahme vom Gemeindetag und vom Städtetag. Dort wurde gesagt, es wäre wichtig, einerseits das Fördervolumen von derzeit 165 Millionen € insgesamt zu erhöhen und andererseits über die Erhöhung der Förderantei le auf 75 % nicht nur bei dieser kleinen Thematik, sondern auch insgesamt beim kommunalen Straßenbau, bei kommu nalen SPNV/ÖPNV-Projekten nachzudenken. Denn mit der Begründung, die man jetzt im Gesetzentwurf hat, dass es kei ne unbilligen Härten geben darf, hätte man im Grunde genom men unter dem Aspekt auch für andere kommunale Straßen bauvorhaben die Förderung auf 75 % anheben müssen.

Erinnern wir uns an das Jahr 2015, als man angesichts eines Panoptikums von Wünschen des Verkehrsministers die För dertatbestände bei gleichbleibenden Finanzmitteln um ein Vielfaches verändert hat. Man hat die Bagatellgrenzen von 100 000 € auf 50 000 € reduziert. Bei gleichbleibenden Mit teln sind Maßnahmen des Lärmschutzes, des Rad- und Fuß verkehrs, zu Fahrradgaragen, Barrierefreiheit, Echtzeitsyste men hinzugekommen. Es hätte jetzt Anlass genug gegeben, zu überlegen, wie sich die Förderkulisse verändert hat.

Hinzu kommt, dass man neben der Reduzierung auf 50 % und der Einführung des Festbetrags auch beispielsweise mit der Richtlinie 7 a LGVFG – Zuwendungsfähige Kosten im Be reich des ÖPNV – weitere für die Kommunen und für die Pro jektträger erschwerende Maßnahmen vorgesehen hat. So zäh len beispielsweise Eigenleistungen künftig nicht mehr zu den Projektkosten, und auch Kontaminierungen von Böden wer den aus dieser Bewertung herausgenommen. Man muss also feststellen, dass teilweise nicht einmal mehr die 50 % erreicht werden; vielmehr berichten uns Projektträger, dass man teil weise sogar schon unter 40 % der Festbetragsförderung liegt.

Das macht es für kommunale Träger und Projektträger im Be reich von Eisenbahnmaßnahmen – das hat Kollege Rivoir auch aufgezeigt – zunehmend schwierig, auch mittelgroße Projekte, die eine wichtige Verkehrswirkung haben, umzuset zen.

Insofern würde ich mir wünschen, dass wir – das werde ich im Zuge der Beratung im Ausschuss nochmals aufbringen – neben den Maßnahmen, die in der Gesetzesänderung enthal ten sind, auch noch die anderen Dinge aufs Tablett bringen. Denn ich glaube, es würde sich lohnen, dass man zwei Jahre nach den Änderungen, die man 2015 gemacht hat, jetzt noch einmal evaluiert und noch einmal schaut, wie sich mittelgro ße Projekte im kommunalen Straßenbau tatsächlich entwickelt haben.

Wir haben die Sorge, dass durch diese Änderungen manche Projekte im kommunalen Straßenbau auf die lange Bank ge schoben werden und dadurch wichtige verkehrliche Maßnah men nicht umgesetzt werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Herr Abg. Katzenstein, wollen Sie noch einmal sprechen?

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Ja!)

Dann dürfen Sie das noch einmal. Ich erwähne nur, dass es noch eine Zweite Beratung gibt und jetzt bald Mittagspause ist. – Bitte, Herr Kollege.

(Abg. Rüdiger Klos AfD zu Abg. Hermann Katzen stein GRÜNE: Machen Sie sich beliebt!)

Ich habe das sehr be wusst so eingeteilt, dass ich noch einmal reagieren kann.

Ich habe vorhin gesagt, wie wichtig das LGVFG für die Bür gerinnen und Bürger sowie die Kommunen ist und damit auch für uns. Daher setze ich auf Sie alle hier im Haus – Herr Ri voir, Herr Haußmann –, dass wir bei den anstehenden Ver handlungen über die Fortführung des LGVFG Ihre Unterstüt zung bekommen.

Es geht natürlich nicht nur darum, es in der Höhe, wie es jetzt ist, fortzusetzen, sondern wir brauchen auch eine Dynamisie rung. Denn letztendlich bekommen die Kommunen bisher durch die Inflation etc. de facto immer weniger Geld.

Nicht ich bin der Sieger, Herr Gögel, sondern die Menschen, die sich umweltfreundlich und damit im Sinne und im Ein klang mit dem Zweck des Gesetzes, den ich eingangs zitiert habe, bewegen, also z. B. mit dem ÖPNV und z. B. mit dem Rad.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1955 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so be schlossen, und Punkt 3 der Tagesordnung ist erledigt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglie der der Regierung, bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Die Diözese Rot tenburg-Stuttgart hat einen Ideenwettbewerb der Schülerin nen und Schüler der Klassenstufen 9 und höher ausgeschrie ben. Unter dem Titel „Geteilter Mantel – Geteiltes (Ungeteil tes) Europa – Was Martin uns Europäern sagen würde“ haben sich Schulklassen und Schülergruppen mit dem heiligen Sankt Martin und seiner Bedeutung für die Politik in Europa in die ser Zeit beschäftigt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger stellen Ihnen ihre Arbei ten jetzt im Foyer vor und freuen sich, wenn sie mit Ihnen ins Gespräch kommen können.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie an dieser Stelle aus drücklich bitten, der Einladung zu folgen und sich die Aus stellung der Arbeiten anzusehen. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie begrüßen dürften.

Wir unterbrechen die Sitzung für die Mittagspause und fah ren mit etwas verkürzter Mittagspause pünktlich um 14:00 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:55 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:02 Uhr)

Ich rufe Punkt 4 der Tages ordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 16/2012

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – S p i t z a b r e c h n u n g d e r K o s t e n p a u s c h a l e n a c h d e m F l ü c h t l i n g s a u f n a h m e g e s e t z ( F l ü A G ) f ü r d a s J a h r 2 0 1 5

Bitte, Frau Abgeordnete.

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Strobl, ich habe zwei Fragen zur Spitz abrechnung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsauf nahmegesetz für das Jahr 2015.

a) Seit wann liegen dem Ministerium für Inneres, Digitalisie