Protokoll der Sitzung vom 11.05.2017

Ich würde die Frage gern vortragen, wenn der zuständige Mi nister zuhören würde.

Die Anfrage liegt ja auch schriftlich vor.

Ach, sie liegt schriftlich vor?

Ja, natürlich.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Sie haben die Frage doch schriftlich eingereicht.

Ich frage die Lan desregierung:

a) Wie hoch gestalten sich die Kosten für die geplante Stati

onierung eines nachtflugtauglichen Rettungshubschraubers in Villingen-Schwenningen im Vergleich zu einer geringen finanziellen Beteiligung des Landes an der Mitnutzung des Rettungshubschraubers Christoph 65 am Standort Dinkels bühl für die gesamte Ostseite des Landes?

b) Plant die Landesregierung zeitnah, den östlichen Landes

teil Baden-Württembergs, welcher sich entlang der Bun desautobahn A 7 erstreckt – letztendlich von Freudenberg bis Lindau –, mittels einer finanziellen oder operationellen Kooperation mit dem Freistaat Bayern durch eine gemein same Nutzung von Christoph 65 ebenfalls mit einem nacht flugtauglichen Rettungshubschrauber zu versorgen?

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Keine Frage stunde ohne Herrn Bullinger!)

Vielen Dank. – Herr Minister Strobl, ich bitte Sie nun, die Frage zu beantworten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Ab geordneten! Herr Abg. Dr. Bullinger, zunächst ist festzustel len, dass die Ausweitung der Betriebszeiten für den Rettungs hubschrauber am Standort Villingen-Schwenningen das Land Baden-Württemberg nichts kostet.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das ist eine Sache!)

Die Finanzierung erfolgt über Flugminutenpreise, die direkt von den Krankenkassen als Kostenträger im Rettungsdienst übernommen werden. Die für einen 24-Stunden-Standort ent stehenden Kosten sind aufgrund gleicher Rechts- und Quali tätsstandards in der Luftrettung, gleich an welchem Standort, vergleichbar hoch.

Weiter ist festzustellen: Die Luftrettung endet nicht an Lan desgrenzen, sie endet auch nicht an Staatsgrenzen. Die Bun desländer arbeiten seit vielen Jahren in bewährter Weise part nerschaftlich zusammen und profitieren gegenseitig von den Rettungsmitteln. Beispielsweise fliegen der RTH am Stand ort Ulm oder der RTH am Standort Friedrichshafen auch zahl

reiche Einsätze nach Bayern. Daher ist auch kein Grund er sichtlich, warum Baden-Württemberg einen bayerischen RTHStandort finanzieren sollte.

Die in Baden-Württemberg erbrachten Einsätze des Rettungs hubschraubers Christoph 65 am bayerischen Standort Din kelsbühl-Sinbronn werden von den baden-württembergischen Krankenkassen bezahlt und tragen erheblich zur wirtschaftli chen Auslastung dieses Hubschraubers bei.

Ich begrüße ferner die Initiative der Krankenkassen von Ba den-Württemberg, am RTH-Standort Villingen-Schwennin gen eine Ausweitung der Betriebszeiten zu finanzieren. Die ser Standort ist aufgrund seiner Nähe zu den Kliniken der Ma ximalversorgung in Villingen-Schwenningen und Freiburg für die Versorgung einer großen Anzahl an Notfallpatienten von zentraler Bedeutung.

Ihre zweite Frage, Herr Abg. Dr. Bullinger, beantworte ich wie folgt: Die Entscheidung über einen 24-Stunden-Betrieb des in Dinkelsbühl stationierten Hubschraubers treffen allein die zuständigen Stellen in Bayern. Konkrete Absichten dazu sind der Landesregierung von Baden-Württemberg nicht be kannt. Hinsichtlich der Finanzierung gilt das bereits zum ers ten Teil Ihrer Anfrage Gesagte.

Mein Ziel ist zweifelsfrei, einen weiteren Standort nachtflug tauglich zu machen. Dieser sollte aber im Landesinteresse tak tisch sinnvoll und möglichst zentral liegen. Hierzu gehört auch, dass der Standort eine Nähe zu den Kliniken der Maxi malversorgung hat, was bei Dinkelsbühl nicht der Fall ist.

Klar muss allen endlich auch einmal sein, dass nachtflugfähi ge Maschinen zunächst nur dem Intensivtransport von Klinik zu Klinik dienen, weniger der Primärrettung. Jeder Einsatz ei nes RTH außerhalb der bekannten und vorgeplanten Lande plätze bedeutet ein sehr hohes Risiko.

Vielen Dank. – Eine Zusatz frage von Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Nur um diese ge samten Fragen einfach korrekt abzuschließen: Ich hatte Sie in der Plenarsitzung am 21. Juli letzten Jahres gefragt, ob Sie zu sammen mit dem Kollegen Herrmann bei den Kassen darauf hinwirken wollen, dass genau diese gesamte Landesgrenze versorgt wird. Da haben Sie Folgendes gesagt – ich zitiere –:

Ich werde bei meinem nächsten Gespräch – diese Gesprä che finden immer sehr zeitnah statt – mit dem Kollegen Joachim Herrmann

den ich sehr schätze –

gern darauf zurückkommen.

Mittlerweile sind zehn Monate vergangen. Ich hätte gern ge wusst, wann Sie mit ihm gesprochen haben und welche Er gebnisse Sie da erzielt haben. Das hatten Sie ja zugesagt.

Bitte, Herr Minister.

Ich bin ständig – auch über diese Frage – mit dem Kollegen Herrmann in einem guten Austausch. Ich habe Ih nen ja geschildert, dass wir eine partnerschaftliche Zusam

menarbeit haben. Jetzt verstehe ich nicht ganz, was Sie darü ber hinaus noch an Auskünften begehren, Herr Abgeordneter.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Speziell zu diesem Zusammenhang hatte ich Sie ja gefragt! Da hatten Sie gesagt, da gebe es Gespräche! Gab es da Ergebnisse?)

Herr Abg. Dr. Bullinger, wenn Sie eine weitere Nachfrage haben, wäre es besser, Sie nehmen das Saalmikrofon, damit das auch alle hier mitbekommen.

Ich kann nicht nachvollziehen, welches Informa tionsbedürfnis Sie über das hinaus, was ich Ihnen bereits mit geteilt habe, noch haben.

Da Sie mir zuge sagt hatten, dass Sie bei dem nächsten Treffen das Thema Ko operation ansprechen, wollte ich nach zehn Monaten nur wis sen, welches Ergebnis dabei herauskam, da das ja sehr zeit nah geschehen soll. So haben Sie es hier gesagt. Ich habe Sie zitiert.

Das Ergebnis ist, dass wir die gute partnerschaft liche Zusammenarbeit, die wir mit Bayern in diesem Punkt haben, in bewährter Art und Weise fortsetzen und intensivie ren.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Gut, dan ke!)

Gern.

Ich sehe keine weiteren Fra gen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet. Danke schön, Herr Minister.

Gern, Frau Präsidentin.

Ich rufe die Mündliche Anfra ge unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – A n z a h l , A u s l a s t u n g u n d A u s b a u d e r P a r k - a n d - r i d e - P l ä t z e a n B a h n h ö f e n i n d e n L a n d k r e i s e n S c h w ä b i s c h H a l l , H o h e n l o h e k r e i s u n d M a i n - T a u b e r K r e i s

Bitte, Herr Abgeordneter.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In freudiger Erwartung der guten Verhandlungen des Verkehrsministers zur Verbesserung des Schienenverkehrs auch auf der Strecke nach Nürnberg hätte ich folgende Fragen:

a) Wie viele öffentliche Park-and-ride-Plätze mit welcher

Auslastung und einem möglichen Mehrbedarf bestehen derzeit an den Bahnhöfen in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Main-Tauber-Kreis?

b) Plant die Landesregierung, die betreffenden Kommunen

bei anstehenden Verhandlungen mit der Bahn zeitnah, ak tiv und gegebenenfalls auch mit finanziellen Zuschüssen seitens des Landes zu unterstützen, um dafür zu sorgen, dass sich die Anzahl der Park-and-ride-Parkmöglichkeiten insbesondere an den Bahnknotenpunkten in den drei ge nannten Landkreisen spürbar erhöht und so das Umsteigen von der Straße auf die Schiene, das wir alle wünschen, für die zahlreichen Berufspendler der Region noch attraktiver wird?

Vielen Dank. – Ich bitte Herrn Minister Hermann für die Landesregierung ans Redepult.