Protokoll der Sitzung vom 11.05.2017

lien mit Kindern verstärkt die Möglichkeit zu geben, nach Abschaffung der Eigenheimzulage Wohneigentum zu er werben?

b) Welche konkreten rechtlichen Maßnahmen will sie ergrei

fen, um kinderreichen und jungen Familien, auch bei Er zielung von kleinen und mittleren Einkommen, ausreichend Wohnraum anzubieten?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung bitte ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut ans Redepult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zur ersten Frage: Die Eigenheimzulage wurde auf Bundesebene von der Koalition im Jahr 2005 mit Wirkung zum 1. Januar 2006 ab geschafft. Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund der Sanierung des öffentlichen Haushalts getroffen.

Zurzeit sind auf Bundesebene die Einführung eines Baukin dergelds oder auch staatliche Eigenkapitalzuschüsse in der Diskussion. Allerdings rechnen wir hier mit einer Initiative erst nach der Bundestagswahl. Wir sind da auch in engem Austausch, was sich diesbezüglich auf Bundesebene tut.

Was tut das Land? Angesichts des aktuellen Mangels an be zahlbarem Wohnraum und der steigenden Immobilienpreise

hält die Landesregierung es für dringend notwendig, dass für junge Familien der Erwerb von selbst genutztem Eigentum staatlicherseits erleichtert wird. Die eigenen vier Wände sind gerade für junge Familien die eindeutig favorisierte Wohn form, und wir unterstützen die Familien hier in Baden-Würt temberg dabei schon jetzt.

Auf Landesebene haben wir zum 1. April dieses Jahres das neue Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2017“ in Kraft ge setzt. Mit der Neuausrichtung ist es uns gelungen, das Pro gramm breiter aufzustellen und wesentlich effizienter zu ge stalten. Dieses Programm wird im Jahr 2017 ein wesentlich höheres Volumen als in den Jahren zuvor zur Verfügung stel len, nämlich 250 Millionen €. Das ist eine stattliche Summe. Davon stehen allein 62,3 Millionen € für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums zur Verfügung.

Zur Frage unter Buchstabe b: Welche rechtlichen Maßnahmen wollen wir ergreifen? Wir haben schon Maßnahmen ergriffen. Im Rahmen des Förderprogramms sind insbesondere zwei Punkte hervorzuheben, die sich explizit auf die Förderung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beziehen.

Für den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums haben wir die Einkommensgrenze um 10 % erhöht. Das bedeutet, dass eine vierköpfige Familie bis zu einer Einkommensgrenze von 75 000 € hier Förderungen beantragen kann, sodass wir die Zielgruppe der Antragsteller wesentlich erweitert haben. Das ist dann abgestuft; Familien mit einem Kind haben geringere, Ehepaare ohne Kinder haben beim Eigentumserwerb keine unmittelbaren Fördermöglichkeiten.

Der zweite Punkt, den wir hier für junge Familien geschaffen haben, sieht vor, dass wir zum einen den Zins verbilligen – von 0,75 % auf 0,5 % – und zum anderen die Dauer der Zins vergünstigung, die Zinsbindung, von zehn auf 15 Jahre ver längern. Wir sehen darin eine sehr gute Starthilfe auf dem Weg ins Wohneigentum für Familien hier bei uns in Baden-Würt temberg.

Aber auch in der Mietwohnraumförderung können Zuschüs se beantragt werden, entsprechend der Anzahl der Personen, die einem Haushalt zugeordnet sind. Da ist die Höhe der För derung nicht nur auf die Familien bezogen.

Wir haben die Zielgruppe, die Sie angesprochen haben, ein deutig im Blick, tun viel dafür und werden das auch weiter hin verfolgen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Keine.

Aber Herr Abg. Dr. Bullinger hat eine Zusatzfrage. – Bitte, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die damals von der grün-roten Landesregierung vorgenommene Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 % auf 5 %, gerade ange sichts der Situation insbesondere der einkommensschwäche ren und jungen Familien, die bauen müssen?

Halten Sie es nicht für angezeigt, diese Besteuerung grund sätzlich wieder auf ein Maß abzusenken, bei dem man auch gern wieder investiert?

Herr Bullinger, wir sind, was die Förderung von Familien angeht,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

in der Tat in der Diskussion darüber, als ein Instrument der Eigentumsförderung die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen. Ich sehe hier noch Spielräume beim Thema „Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb einer Immobilie durch Familien“. Das ist auch ein Thema, das in der Wohnraum-Allianz diskutiert wird. Zu ei nem späteren Zeitpunkt kann ich wieder darüber berichten.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Viel Er folg!)

Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 4 beendet. Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e f a n H e r r e A f D – M e h r w e r t s t e u e r s e n k u n g f ü r s e r v i e r t e S p e i s e n b e i G a s t s t ä t t e n , G l e i c h b e h a n d l u n g d e r G a s t r o n o m i e u n d W e t t b e w e r b s f ä h i g k e i t s t ä r k e n , K a l k u l a t i o n s n a c h t e i l v o n z w ö l f P r o z e n t p u n k t e n a u f h e b e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kollegen Abgeordnete! Ich frage die Landesregierung:

a) Inwiefern wird sich die Landesregierung nunmehr zeitnah

im Bundesrat für eine Absenkung des Mehrwertsteuersat zes für Gaststätten starkmachen?

b) Wie steht sie grundsätzlich dem Vorschlag gegenüber, im

Hinblick auf das Gaststättensterben Gastronomen mit ei ner Senkung des Steuersatzes für servierte Speisen zu ent lasten und ihnen somit eine Gleichbehandlung mit der Le bensmittelindustrie zukommen zu lassen?

Vielen Dank.

Danke schön. – Nun darf ich für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beant worte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Derzeit wird die angesprochene Thematik im Bundesrat nicht debattiert. Es handelt sich grundsätzlich eher um eine bundes politische Frage, wie Ihnen sicherlich auch bewusst ist.

Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt bekanntermaßen 19 %. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt nur bei bestimm ten Produkten und Dienstleistungen, darunter auch dem Er werb von Lebensmitteln.

Zwischen der Lieferung von Lebensmitteln und der Dienst leistung von Gastronomen bestehen Unterschiede. Das sehen auch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie und das dazugehö rige Verzeichnis der Lieferung von Gegenständen und Dienst leistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können, so. Da wird unterschieden zwischen Nah rungs- und Futtermitteln, lebenden Tieren, Saatgut, Pflanzen und Ähnlichem einerseits sowie Restaurant- und Verpfle gungsdienstleistungen andererseits.

Grundsätzlich wäre es zwar auch EU-rechtlich möglich, für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einen ermäßig ten Steuersatz zu erheben. Eine entsprechende Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes würde aber zu Steuerminderein nahmen von ca. 4,4 Milliarden € pro Jahr führen. Insoweit müssten dann entsprechende Gegenfinanzierungsvorschläge gemacht werden.

Wenn man anfängt, sich diese Frage zu stellen, könnte man das natürlich auch auf andere Güter und Dienstleistungen aus weiten. Beispielsweise wird immer wieder einmal das Thema Hygieneprodukte wie Tampons oder Babywindeln angespro chen, aber auch Arzneimittel oder Zugfahrten im Fernverkehr. Man könnte auch über Friseurdienstleistungen und anderes reden.

Umgekehrt kann man natürlich auch darüber sprechen, ob al le bestehenden Ermäßigungen und Befreiungen tatsächlich sinnvoll sind, Stichworte Hotelübernachtungen, grenzüber schreitende Flüge usw.

Zu reden wäre auch darüber, ob eine Ausweitung der Sonder regelungen zu ermäßigten Steuersätzen uns wirklich weiter bringt oder ob eine Vereinfachung nicht der bessere Weg wä re. Jedenfalls gilt: Wenn man den Katalog ermäßigt besteuer ter Güter und Dienstleistungen ausweiten will, muss man auch sagen, wie man die Steuermindereinnahmen kompensiert.

An meinen Ausführungen können Sie ablesen, dass das The ma ein durchaus komplexes ist. Vermutlich ist diese Frage stunde nicht der ideale Ort, um diese Thematik vollumfäng lich zu diskutieren. Ich gehe aber davon aus, dass ich die ge stellten Fragen hiermit beantwortet habe.

Ist die Mündliche Anfrage da mit erledigt? –

(Zustimmung des Abg. Stefan Herre AfD)

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Dann danke ich Ihnen, Frau Staatssekretärin Dr. Splett. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – A k t u e l l e S i t u a t i o n d e r N a c h t f l u g r e t t u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g n a c h d e r g e p l a n t e n S t a t i o n i e r u n g e i n e s R e t t u n g s h u b s c h r a u b e r s i n V i l l i n g e n S c h w e n n i n g e n

Bitte, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Frau Präsidentin!

(Minister Thomas Strobl unterhält sich mit Ministe rin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.)

Ich würde die Frage gern vortragen, wenn der zuständige Mi nister zuhören würde.