Sie haben ganz recht, es muss in erster Linie darum gehen, dass wir ein solches Kind, das radikalisiert wird, das im An legen eines Sprengstoffgürtels, im Bedienen einer Waffe und anderem mehr ausgebildet wird, im Grunde genommen her ausnehmen, dass wir ein solches Kind retten. Das muss zu nächst einmal das erste Ziel sein.
Selbstverständlich ist es mein Weg, dass wir alles, alles dafür tun, unsere Bevölkerung vor Gefahren zu schützen, ganz egal, von wem sie ausgehen.
Herr Minister, beabsichtigt die Landesregierung, die Altersgrenze bei der Beobachtung von Minderjährigen und Kindern durch das Landesamt für Verfas sungsschutz eventuell abzusenken, wie es Bayern – soweit ich informiert bin – auch macht?
Herr Abg. Berg, ich habe gerade gesagt, dass wir unabhängig von jeder Altersgrenze alles in den Blick nehmen, was gefährlich ist. Es gibt in Baden-Württemberg eine Vor schrift insbesondere für das Landesamt für Verfassungsschutz, was die Speicherung angeht. Hier gibt es eine Altersgrenze. Das heißt aber nicht, dass wir wegschauen würden, das heißt nur, dass bestimmte Dinge nicht dauerhaft gespeichert wer den dürfen. Hier ist derzeit eine Änderung der Gesetzeslage nicht geplant.
Weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Behandlung der Mündli chen Anfrage unter Ziffer 6 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – L ä r m s c h u t z a n d e r R e s i d e n z b a h n i m A b s c h n i t t d e r E n z t a l q u e r u n g i m Z u g e d e s A u s b a u s d e r B u n d e s a u t o b a h n A 8
ge 10 der Drucksache 16/1739 vom 4. April 2017 aufrecht, nach der kein Lärmschutz entlang der Bahnbrücke der Re sidenzbahn über die Autobahn A 8 planfestgestellt wurde und somit im Rahmen des Ausbaus der Autobahn A 8 auch nicht bereitgestellt werden müsse, sodass dies als Absage für einen zusätzlichen Lärmschutz an diesem Abschnitt zu interpretieren ist?
wortungsvollen Verwendung von Steuergeldern nicht sinn voller, statt eines nachträglichen und damit teureren Auf bringens von aktiven Lärmschutzmaßnahmen auf der Bahn brücke über die A 8 diese Lärmschutzmaßnahme von vornhe rein mit aufzubringen, wenn der Bahnstreckenabschnitt an der Grenze der Stadt Pforzheim sowie des Enzkreises im Rahmen von Gleisbauarbeiten Ende 2018 sowieso einer einmonatigen Sperrung unterworfen sein wird?
Vielen Dank. – Für die Be antwortung darf ich vonseiten der Landesregierung Herrn Mi nister Hermann bitten.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, Herr Schweickert, für die Frage und auch für Ihr dauerhaftes Engagement in Sachen Lärmschutz sowohl an der Bahn als auch an der A 8. Ich weiß dies sehr zu schät zen und, so glaube ich, die Bürgerinnen und Bürger auch.
Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen sagen: Das, was wir im April als Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Drucksache 16/1739 geschrieben haben, ist nach wie vor zutreffend. Wir bemühen uns, solche Fragen so zu beantworten, dass wir un sere Antwort nicht in drei Monaten wieder korrigieren müs sen. Also: Die heutige Einschätzung ist dieselbe wie die da malige.
Ich will Ihnen die Sache nochmals erläutern. Es ist ja relativ schwierig, wie die rechtliche Situation, die Handlungsmög lichkeiten des Landes im Vergleich zu denen vom Bund und die eigene Verantwortlichkeit sind und was man überhaupt machen kann.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist beim Bau oder bei wesentlichen Veränderungen an öffentlichen Straßen so wie von Eisenbahnen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche entstehen, die vermeidbar wären.
Außerdem ist es so – das wissen Sie vermutlich –, dass in der Rechtsprechung das Bundesverwaltungsgericht schon einmal bezüglich der Frage, was bei der Betrachtung des Lärms alles notwendig ist, angerufen worden ist. Da ist u. a. auch geklärt worden, dass eine Gesamtlärmbetrachtung – Straßenlärm und Schienenlärm zusammen, also eine Untersuchung der Frage, welcher Lärm sich insgesamt für die Bevölkerung ergibt – nicht zu erfolgen hat.
Dementsprechend hat die Planfeststellungsbehörde des Lan des, also das Regierungspräsidium Karlsruhe, so gehandelt und nicht summiert. Denn es war auch nicht erkennbar, dass
Aus Bürgersicht würde ich sagen: Leider ist das so. Ich wür de es begrüßen, wenn wir bei den Baumaßnahmen eine ge samtheitliche Betrachtung vornehmen würden. Aber ich kann nicht sagen, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe rechts widrig eine Planfeststellung gemacht hätte. Vielmehr wurde es auf der Grundlage des Rechts und der Rechtsprechung ge nau so gemacht.
Nun nochmals zu dem konkreten Fall: Es gibt keine rechtli che Grundlage, die uns zwingen würde, anders zu handeln – Sie würden sagen: vernünftig anders zu handeln. Das liegt eben daran, dass es diese zwingende Gesamtbetrachtung nicht gibt und sie deswegen auch nicht Teil dieser Planfeststellung war.
Sie haben dann zusätzlich gefragt: Wäre es nicht sinnvoll, dass man es gleich zusammen macht, wenn es dann später viel leicht doch gemacht wird? Man kann sagen: Immerhin haben wir jetzt erreicht, dass Lärmschutzmaßnahmen vorbereitet sind, sodass man an der Eisenbahnbrücke relativ problemlos nachrüsten kann. Trotz allem wäre es genau so, wie Sie es sa gen: Es wäre natürlich vernünftiger, effizienter und von der Abwicklung her besser, wenn man es auf einen Rutsch zusam men machen würde.
Aber – das muss ich sagen – wir sind da halt nicht Herr des Verfahrens, sondern Auftragsverwaltung. Wenn uns der Bund dafür weder Geld noch eine Anweisung gibt, dann können wir nicht handeln, auch wenn dies aus Bürgersicht oft nicht ein sichtig ist und die Bürger sagen: „Warum macht ihr das nicht einfach? Das wäre doch vernünftig.“ Aber nein, wir können es nicht machen.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass Ihr Engagement und auch der Protest anderer nicht erfolglos waren – wir, das Land, haben uns ja durchaus in Ihrem Sinn immer wieder eingesetzt –: Bund und Bahn erkennen schon an, dass man da ein Problem hat und dass man etwas tun muss. Deswegen gibt es gerade auch Untersuchungen und Prüfungen. Es ist wahrscheinlich, dass über das freiwillige Lärmsanierungsprogramm zur Lärm sanierung Schiene dort eventuell eine Option entsteht.
Wir sind im Gespräch mit der Bahn und mit dem Bund, und wir hoffen, dass wir erfolgreich sein können. Ich kann es noch nicht versprechen, aber es sieht besser aus, als es zunächst ausgesehen hat. Ich würde mir wünschen, dass wir eine sol che Lösung finden, weil das natürlich wichtig ist.
Ich will aber gleich dazusagen: Die Brückenlärmsanierung al lein wäre zu wenig, denn der Lärm kommt dann gleich am Ende bei der Ein- und Ausfahrt wieder raus. Man muss sich das also zusammen denken. Ich hoffe, dass es im Rahmen der Lärmsanierung möglich ist, es gut zu machen.
Herr Präsident, Sie gestatten mir den Dank an das Verkehrsministerium. Ich freue mich über diese Unterstützung und würde mich wirklich sehr
freuen, wenn die Bemühungen um eine Aktion, die den Lärm schutz dort möglich macht, erfolgreich sind.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang bitten, mir die Fra ge zu beantworten – da ich heute zufällig die schriftliche Ant wort von Ihnen bekommen habe –, wann diese Maßnahmen durchgeführt werden. Es ist ja geplant, diese Brücke im No vember 2018 einzuschieben. Jetzt sind aber von Mai bis Sep tember sowieso von Pforzheim in Richtung Karlsruhe Schie nenbaumaßnahmen vorgesehen, bei denen es zu Streckensper rungen kommt. Da möchte ich Sie fragen: Würden Sie es un terstützen, dass man diese Maßnahmen dann parallel durch führt? Denn dann würden wir es hinbekommen, die Verbin dung zwischen Karlsruhe und Stuttgart mindestens sechs Wo chen weniger lang zu sperren, als das andernfalls notwendig wäre. Ich würde Sie bitten, das zu tun, aber ich frage – da es eine Frage sein muss –, ob Sie probieren würden, in diesem Sinn das Mögliche zu tun.
Die Bitte ist an gekommen, und wir wirken in Ihrem Sinn auf die anderen Be teiligten ein. Ich kann es aber nicht wirklich versprechen.
Weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Behandlung der Mündli chen Anfrage unter Ziffer 7 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n d r e a s K e n n e r S P D – U m s e t z u n g d e r H a u s h a l t s b e s c h l ü s s e d e s L a n d t a g s d u r c h d a s M i n i s t e r i u m f ü r S o z i a l e s u n d I n t e g r a t i o n
plan des Ministeriums für Soziales und Integration (Ein zelplan 09, Kapitel 0918 – Jugendhilfe – Titelgruppe 78, Seite 102) zum „Zukunftsplan Jugend“ auf, damit die vom Landtag für das Jahr 2017 bewilligten Mittel der Jugend arbeit in Baden-Württemberg endlich zur Verfügung ste hen?
für Mehrlingsgeburten auf, damit die vom Landtag für das Jahr 2017 bewilligten Mittel für Familien mit Mehrlings geburten die Eltern in Baden-Württemberg erreichen kön nen?
Wir werden immer wieder von Leuten angemailt, die Drillin ge erwarten. Ich habe ihnen versprochen, dass Sie, Frau Staats sekretärin, diese Frage heute beantworten werden.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kenner! Herzlichen Dank für die Fragen.
Ich fange einmal mit der letzten Frage an, denn sie ist am kür zesten. Es geht um das Förderprogramm für Mehrlingsgebur ten. Sie wissen, dass es aufgrund von Fraktionsanträgen nach träglich in den Haushalt eingestellt worden ist. Wir sind gera de dabei, die Förderrichtlinien zu erarbeiten. Wir sind in der Ressortabstimmung, und sobald das Ganze abgeschlossen ist, wird es auch dem Ministerrat vorgelegt. Auf jeden Fall kön nen Sie weitergeben, dass alle Kinder, die in diesem Jahr ge boren worden sind – ab 1. Januar –, in den Genuss der För dergelder kommen werden. Daher wird es auf jeden Fall rück wirkend greifen.