Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zu gestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vor schriften – Drucksache 16/2144
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Sag erst was zum Wolf! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ist er schon überführt?)
Das wollte ich gerade. Bei mir im Skript steht: „Sehr geehrte Frau Präsidentin“. Ich dachte, Herr Präsident, ich ändere das ab.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf, bei dem wir die Ausspra che in der ersten Lesung im Konsens der Fraktionen vertagt hatten. Der Hintergrund ist allgemein bekannt: Es gibt auch inhaltlich einen Konsens. Bei der Beratung im Finanzaus schuss haben wir festgestellt, dass die Anregungen, die von der Landesregierung unter Federführung der Finanzministe rin erarbeitet wurden, in großem Umfang auf Zustimmung stoßen.
Der Inhalt hat im Wesentlichen mit zwei Aspekten zu tun. Der erste ist die Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich. Damit setzen wir um, was wir im Koalitionsvertrag geschrieben haben. Wir versprechen das und bleiben der Politik des Gehörtwerdens treu.
Der zweite Punkt, der politisch relevant ist, ist die Schaffung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen, damit Beamtin nen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Zukunft im Rahmen einer Entgeltumwandlung auch geleaste Dienst fahrräder privat nutzen können. Das ist ein kleiner Beitrag – das ist uns wohl bewusst –, es ist aber ein Beitrag, den wir auch im Kontext anderer Maßnahmen im Bereich der Förde rung von ÖPNV und nachhaltiger Mobilität sehen.
Konkret bedeutet der erste Punkt: In Landkreisen mit bis zu 300 000 Einwohnern können künftig Stellen bis Besoldungs gruppe A 16 und in den größeren Landkreisen wie beispiels weise Ludwigsburg, Esslingen, die mehr als 300 000 Einwoh ner haben, Stellen bis Besoldungsgruppe B 2 unbegrenzt be setzt werden.
Auch im Bereich der Gemeinden haben wir auf sogenannte Abstandsgebote verzichtet. Das bedeutet mehr Flexibilität und mehr Eigenverantwortung in den Kommunen. Das ist uns be wusst. Wir – ich glaube, ich spreche hier für alle Fraktionen im Landtag – sind der festen Überzeugung, dass die Kommu nen mit dieser höheren Eigenverantwortung verantwortungs voll umgehen werden.
Es wird bei den Kommunen in Zukunft auch ein Abstand von nur noch einer Besoldungsgruppe zum Bürgermeister bzw. in den Kommunen mit weniger als 20 000 Einwohnern zu den Beigeordneten möglich sein.
Damit unterstützen wir die Kommunen bei der Personalge winnung und -entwicklung. Denn es gab immer wieder Rück meldungen, dass es für die Kommunen im Land schwieriger geworden ist, qualifiziertes Personal zu finden – auch im Be reich des Führungspersonals, der Dezernenten, der Fachbe reichsleiter – und konkurrenzfähig mit der Wirtschaft zu sein. Die neue Regelung verschafft den Kommunen mehr Spiel raum, mehr Flexibilität und mehr Möglichkeiten im Wettbe werb, um gutes Personal einzustellen.
Ein urgrünes Anliegen ist die Förderung nachhaltiger Mobi lität. Deshalb haben wir die Voraussetzungen dafür geschaf fen, dass es dem Land als Dienstherrn möglich ist, den Beam tinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern im Rahmen einer Entgeltumwandlung geleaste Dienstfahrräder zu überlassen. Das umfasst ausdrücklich auch den privaten Gebrauch. Diese Förderung ist neben dem Jobticket, der Rad wegeförderung und der Stärkung des ÖPNV ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität in Baden-Württemberg.
Konkret bedeutet das – ich habe das einmal durchrechnen las sen –, dass beispielsweise eine Beamtin des mittleren Diens tes ohne Kinder – das ist ein gegriffenes Beispiel – immerhin eine um fast 30 % geringere Belastung für das Radleasingmo dell hat und jährlich etwa 260 € spart. Das verbindet Klima schutz mit der Förderung nachhaltiger Mobilität.
Im Anhörungsverfahren – hier haben sich verschiedene Ver bände gemeldet – gab es eine breite Zustimmung. Anregun gen aus der Anhörung haben wir durchaus aufgegriffen, bei spielsweise die Anregung des Landkreistags, eine Amtszula ge in der Besoldungsgruppe A 16 für die Leitung von vier ganz besonders großen Gesundheitsämtern, die medizinische Gut achten erstellen – in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg und Reutlingen –, vorzusehen.
Zum Schluss möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal allen danken, die an der Erstellung und Abstimmung des Gesetzentwurfs beteiligt waren. Bloß mit dem kritischen Blick von außen, von den Verbänden, dem Landkreistag, dem Beamtenbund usw., können und sollen Gesetze so gestaltet werden, dass sie die Wirklichkeit draußen in den Kommunen treffen. Deswegen gilt mein Dank dem Beamtenbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, den Kirchen, dem Gemein de-, dem Landkreis- und dem Städtetag, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, natürlich auch dem Finanzministerium und in diesem Fall ganz ausdrücklich auch der Opposition.
Die Hinweise aus dem Finanzausschuss, dass die weitere Um setzung im Bereich der Dienstfahrräder mit möglichst wenig Bürokratie verbunden sein soll, sind richtig und wichtig. Ich hoffe und werde mich auch dafür einsetzen, dass dies entspre chend Berücksichtigung findet.
Ich hoffe, dass die Einstimmigkeit, die im Finanzausschuss festzustellen war, auch einmal zu den Medien durchdringt,
weil über gemeinsame Beschlüsse und gemeinsame Anliegen bedauerlicherweise nur selten berichtet wird.
Jawohl, letzter Satz. – Zur Umsetzung: Wir hoffen natürlich, dass die Vorbildfunktion des Landes, der wir hier für die Beamtinnen und Beamten ge recht werden, dann auch bei den Tarifverhandlungen im öf fentlichen Dienst zur Geltung kommt. Das ist aber die freie Entscheidung der Tarifparteien.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum ein gut funktionierender öffentlicher Dienst für ein Land sehr wichtig ist, zeigt sich, wie ich meine, gera de in diesen Tagen. Das gilt für den Bund, das gilt für das Land, das gilt aber auch für die Kommunen. Ob im Bereich der öffentlichen Sicherheit, bei der Polizei, beim Verfassungs schutz, ob im Bereich der Bildung, von Forschung und Leh re, bei den Lehrerinnen und Lehrern, bei den Professoren, ob in der allgemeinen oder in der speziellen Verwaltung, in der Steuerverwaltung, der Justiz oder im Verkehrsbereich – über all, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Qualität und vor allem auch Flexibilität gefragt. Der öffentliche Dienst kon kurriert zunehmend mit der freien und mit der privaten Wirt schaft um die besten Köpfe in unserer Gesellschaft.
Deshalb ist es notwendig, dass wir den öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig machen, dass wir ihn vor allem auch attrak tiv machen und dass wir die besoldungs- und dienstrechtli chen Vorschriften modernisieren und der allgemeinen gesell schaftlichen Entwicklung anpassen.
Einen wesentlichen Schritt dazu hat diese grün-schwarze Ko alition, die grün-schwarze Landesregierung bereits getan. Wir haben das Tarifergebnis im Verhältnis 1 : 1 auf die Beamten übertragen. Wir haben auch die abgesenkte Eingangsbesol dung rückgängig gemacht.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sollen wir eigentlich qualifizierte und motivierte junge Beamte einstel len, wenn wir ihnen schon beim Einstellungsgespräch sagen müssten: „Aber am Anfang müssen wir die Eingangsbesol dung absenken“? Deshalb war es richtig, dass wir diese Ab senkung schon zurückgenommen haben.
Wir nehmen jetzt weitere Anpassungen vor. Wie auch im Ko alitionsvertrag zwischen den Grünen und der CDU vereinbart,